Zinserhöhungen bei KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zum 17. April 2020 die Konditionen für das Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ geändert und den Zinssatz erhöht (https://stbv-bremen.de/wp-content/uploads/2020/04/KfW-Info-17_04_2020_K_Deutsch_pl_89.pdf) und die Konditionen am 4. Juni 2020 noch einmal ohne Änderungen der Zinskonditionen aktualisiert (https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenAnzeigerINet/KonditionenAnzeiger). Das Ziel des Programms „Energieeffizient Bauen“ ist es, den Neubau von energieeffizienten Gebäuden zu fördern und damit den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben sowie neuen Wohnraum zu schaffen. Eine Verschlechterung der Förderkonditionen konterkariert damit sowohl Klimaschutz- als auch Neubemühungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des niedrigen Zinsniveaus. Eine KfW-Förderung zu schlechteren Konditionen als eine Baufinanzierung am freien Markt macht die staatliche Förderung nicht nur sinnlos, sondern konterkariert sogar Klimaschutzziele, da bei freier Finanzierung auf baukostensteigernde Effizienzmaßnahmen verzichtet werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Weshalb wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinssätze für das KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ zum 17. April 2020 angehoben?
Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass diese Zinserhöhung die Klimaschutzbemühungen konterkariert, und falls nein, warum nicht?
An welchen Kriterien und anhand welcher Grundlage bemisst sich die Festlegung der Zinssätze für das KfW-Programm 153?
Weshalb kombiniert nach Kenntnis der Bundesregierung die KfW nicht die zum Jahresbeginn erhöhten Tilgungszuschüsse mit weiterhin niedrigen Zinskonditionen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinskonditionen für das KfW-Programm 153 (zehn Jahre Zinsbindung) in den letzten fünf Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach zehn, 20 und 30 Jahren Laufzeit (wenn möglich tabellarisch)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinskonditionen für das KfW-Programm 153 in den letzten fünf Jahren im Verhältnis zu Pfandbriefen mit zehnjähriger Laufzeit entwickelt (wenn möglich tabellarisch)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitstellungsprovision für das KfW-Programm 153 in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die Zinseinnahmen der KfW durch das Programm 153(nach Jahren aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung an dem Startzeitpunkt 2020 für das im Klimapaket und in der Energieeffizienzstrategie (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/160/1916065.pdf) angekündigte Bundesprogramm Energieeffiziente Gebäude (BEG) fest, und wann ist mit einem Start des Programms zu rechnen?
Sollen das Bundesprogramm Energieeffiziente Gebäude (BEG) und die Verwaltung des Förderprogramms bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegen?