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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit des UN-Sicherheitsrates

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.08.2020

Aktualisiert

06.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2089507.07.2020

Umsetzung der UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit des UN-Sicherheitsrates

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Sabine Leidig, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die einstimmige Verabschiedung der Resolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) vor knapp 20 Jahren war ein wichtiger Schritt. Erstmalig gab es mit der Resolution 1325 einen völkerrechtlich bindenden Beschluss, der Frauen gleichermaßen an Friedensprozessen beteiligt und die Geschlechterperspektive in den Fokus stellt. So müssen durch die drei Leitprinzipien der UN-Resolution Partizipation, Prävention und Protektion die Beteiligung von Frauen in der Friedensschaffung und Konfliktprävention verstärkt, Kriege und Konflikte verhindert und der Schutz von Frauen und Kindern in Kriegs- und Krisengebieten verbessert werden.

Zusammen mit ihren neun Folgeresolutionen gilt die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen international als Meilenstein zur Beachtung und Ächtung sexualisierter Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen.

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer zweijährigen nichtständigen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat die Umsetzung der UN-Resolution 1325 zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/05-frauen/frauen-konfliktpraevention-node?t=Die%20Bundesregierung%20begreift%20die%20Umsetzung,Sicherheits%2D%20und%20Entwicklungspolitik%20ber%C3%BCcksichtigt%20wird.).

Aus der Zivilgesellschaft wird jedoch kritisiert, dass die UN-Resolution 1325 von der Bundesregierung vorrangig als „Frauenförderinstrument“ behandelt wird und nicht als Richtlinie für eine umfassende Politik, die geschlechterungerechte Machtverhältnisse zu überwinden sucht (https://www.medicamondiale.org/fileadmin/redaktion/5_Service/Mediathek/Dokumente/Deutsch/Positionspapiere_offene-Briefe/1325-Policy-Briefing_200608_DE.pdf).

Im Jahr 2019 betrugen die von der Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte fast 8 Mrd. Euro und waren damit so hoch wie nie zuvor (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2019/12-236.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Auch mit Militärinterventionen in der ganzen Welt trägt Deutschland nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dazu bei, dass Frauen in Krisen- und Konfliktregionen immens von Gewalt betroffen sind. Militärische Interventionen tragen nicht zur Wahrung von Frauenrechten bei, sondern bewirken das Gegenteil. Die „Afghanistan Papers“, interne Dokumente der US-Regierung über den Krieg in Afghanistan, die im Dezember 2019 öffentlich wurden, belegen das nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller erneut. In modernen Kriegen ist die Zivilbevölkerung weit überproportional von Gewalt betroffen. Unter dieser Gewalt leiden insbesondere Frauen und Kinder. Sexualisierte Gewalt ist vor allem in diesen Krisenregionen epidemisch und wirkt auch in der Nachkriegszeit fort. Nur durch die Vermeidung von bewaffneten Konflikten und die Umsetzung ziviler Maßnahmen in Kriegs- und Konfliktsituationen kann das Versprechen der Resolution 1325 (Frauen, Frieden, Sicherheit) der Vereinten Nationen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wirklich eingelöst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie wird die Bundesregierung bei der Erstellung und Implementierung des neuen Aktionsplans zur Umsetzung der Resolution 1325 die Partizipation lokaler, nationaler und internationaler Zivilgesellschaft sicherstellen?

2

Plant die Bundesregierung, in ihrem dritten Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ Kontrollmechanismen, zeitliche Vorgaben als auch Indikatoren zur Überprüfung des Umsetzungsfortschritts der angestrebten Ziele zu implementieren?

3

Möchte die Bundesregierung zukünftig ein unabhängiges, von Dritten durchgeführtes Monitoring- und Evaluierungsverfahren zur Umsetzung der Resolution 1325 sicherstellen, und wenn ja, wie?

Wenn das nicht vorgesehen sein sollte, warum nicht?

4

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen deutschen Waffenexporten und gewalttätigen Konflikten sowie sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt?

5

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen internationaler Abrüstung und Rüstungskontrolle und der 1325-Agenda?

6

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Bemühungen um eine Abschwächung der menschengemachten Klimaerwärmung und der 1325-Agenda?

7

Wird die Bundesregierung für den dritten Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des UN-Sicherheitsrates konzeptionell einen transformativen Ansatz zur Bekämpfung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im Kontext von bewaffneten Konflikten ausarbeiten?

8

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen ihrer Politik gegenüber Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten und der Agenda 1325, insbesondere was Aspekte wie Seenotrettung und Asylrecht anbetrifft?

9

Inwieweit werden Genderaspekte in den Krisenfrühwarnsystemen des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums der Verteidigung berücksichtigt?

10

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Menschen mit nichtbinären Geschlechtsidentitäten und diversen sexuellen Orientierungen bei der Umsetzung des derzeitigen Aktionsplans zur Umsetzung der Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des UN-Sicherheitsrates ausreichend berücksichtigt werden, und wie wird sie deren Partizipation zukünftig sicherstellen?

11

Auf welche Erfolge kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem von ihr erklärten inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft in Bezug auf die Agenda 1325 außer der von der Bundesregierung gelobten, in Teilen der Zivilgesellschaft aber scharf kritisierten (https://www.dsw.org/sexualisierte-kriegsgewalt-un-resolution/) Sicherheitsratsresolution 2467 verweisen?

12

Was will die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft in Bezug auf die 1325-Agenda noch erreichen?

13

Welche Ressourcen wird die Bundesregierung zukünftig bezüglich der strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Strafverfolgungsbehörden in Deutschland durch das Weltrechtsprinzip zur Verfügung stellen?

14

Wo sieht die Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Defizite in der Umsetzung der Agenda 1325, und mit welchen Maßnahmen plant sie, diesen entgegenzutreten?

15

Welche Strategie wird die Bundesregierung zukünftig implementieren, um der Bedrohung von feministischen Organisationen durch rechte, populistische und fundamentalistische Akteure und Akteurinnen entgegenzutreten?

16

Weshalb wurden in dem im Sommer 2019 veröffentlichten Konzept Friedensmediation der Bundesregierung weder Frauen noch Gender erwähnt?

17

Mit welchen Instrumenten plant die Bundesregierung, zukünftig lokale Frauenrechtsorganisationen, Friedensaktivistinnen und Menschenrechtsverteidigerinnen langfristig und systematisch zu unterstützen?

18

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass ab 2021 mindestens 85 Prozent aller deutschen außen- und entwicklungspolitischen Maßnahmen direkt oder indirekt zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit beitragen, wie vom zweiten EU Gender Action Plan vorgesehen?

19

Plant die Bundesregierung, in zukünftigen Haushaltsentwürfen Gender Budgeting, wie sie es zum Beispiel über die GIZ in der Mongolei fördert (https://genderstrategy.giz.de/competitions2020/mongolia-towards-gender-responsive-and-inclusive-ulaanbaatar-city/) oder sogenannte Gender Marker auch selbst einzuführen?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung unbewaffneten, zivilen Peacekeepings, zu dessen Unterstützung sie sich in den Leitlinien Krisenprävention bekannt hat, für die Erreichung der Ziele der 1325-Agenda ein (siehe auch UN Women, Preventing Conflict, Transforming Justice, Securing the Peace: A Global Study on the Implementation of UNSC 1325)?

21

Wird die Bundesregierung 1325-Referate in allen relevanten Bundesministerien einrichten und diese mit den notwendigen personellen Ressourcen ausstatten?

22

Wird die Bundesregierung in allen deutschen Auslandsvertretungen hochrangige 1325-Focal Points einsetzen?

23

Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung aus den Haushaltstiteln 0501-687 34-029 (Auswärtiges Amt, Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung), 2301-896 03-023 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bilaterale Technische Zusammenarbeit), 2301-896 11-023 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit – Zuschüsse) und 2302-687 72-023 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Ziviler Friedensdienst) für die Umsetzung der Agenda 1325 ausgibt?

a) Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung aus den in der Frage 23 angeführten Haushaltstiteln in den Jahren 2017 bis 2020 für die Umsetzung der Agenda 1325 jeweils ausgegeben hat (2020 bitte Schätzung)?

b) Welche weiteren Haushaltsmittel dienen der Umsetzung der Agenda 1325 (bitte Haushaltsposten und Summe der 1325-bezogenen Ausgaben nach den Jahren 2017 bis 2020 aufschlüsseln, 2020 bitte Schätzung)?

c) Welche Gesamtsumme ergibt sich aus den oben angeführten Posten als Ausgaben der Bundesregierung für die Umsetzung der 1325-Agenda (bitte jeweils jährlich für den Zeitraum 2017 bis 2020 angeben, 2020 bitte Schätzung)?

d) Wird die Bundesregierung alle Finanzierungsinstrumente der Außen- und Entwicklungspolitik gendersensibel ausgestalten und für geförderte Projekte spezifische Genderanalysen einfordern?

Berlin, den 19. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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