Die Fleischindustrie vor und während der Corona-Pandemie – Werkverträge, Arbeitsschutz und Kontrollen
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Britta Haßelmann, Friedrich Ostendorff, Anja Hajduk, Maria Klein-Schmeink, Renate Künast, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Ekin Deligöz, Lisa Paus, Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit vielen Jahren sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Schlachthöfen bekannt. Ein großer Teil der Beschäftigten in der Fleischindustrie stammt aus Mittel- und Osteuropa. Nach Schätzungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) arbeiten bis zu zwei Drittel der Beschäftigten bei Subunternehmen oder sind dort als Leiharbeitskräfte angestellt, und diese Subunternehmen machen dann per Werkverträge die originäre Arbeit der Schlachthöfe. Über Jahre hinweg wurde von den Schlachthöfen ein Geflecht von Subunternehmen entwickelt, das durch Intransparenz und schlechte Arbeitsbedingungen gekennzeichnet ist. Die Schlachtbranche lagert über diese Werkvertragskonstruktionen ihre Kernbereiche wie das Schlachten und Zerlegen aus. So stehlen sich die Betreiber der Schlachthöfe beim Arbeitsschutz, aber auch bei der Entlohnung, aus der Verantwortung (Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB, Faire Mobilität: zur Situation in der deutschen Fleischindustrie, 2016).
Jetzt in den Zeiten der Corona-Pandemie werden die Schlachthöfe zu Hotspots. Die Corona-Ausbrüche bei Unternehmen wie Westfleisch und zuletzt bei der Firma Tönnies im Kreis Gütersloh sowie das diesbezügliche Krisen-Management machen mit aller Deutlichkeit sichtbar, welche Konsequenzen die Subunternehmerketten für die Beschäftigten haben und wenn in der Folge niemand Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz übernimmt. Die Corona-Krise legt wie ein Brennglas die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen im System der Fleischindustrie offen und zeigt, dass die Beschäftigten systematisch ausgebeutet und ihre Rechte als Arbeitnehmende missachtet werden.
Die Arbeitsbedingungen in dieser Branche sind nach übereinstimmenden Berichten der Gewerkschaft NGG, des DGB-Projekts Faire Mobilität und nach journalistischen Recherchen extrem. Gearbeitet werden häufig bis zu 14 Stunden am Tag, sechs Tage die Woche und dies bei hohem Produktionstempo. Die Beschäftigten erhalten einen niedrigen Lohn und werden darüber hinaus häufig durch Manipulationen bei der Arbeitszeit, nichtbezahlte Überstunden oder hohe Gebühren für das benötigte Arbeitsmaterial um ihren Lohn geprellt. Die Beschäftigten sind zudem meist in schlechten Unterkünften mit mangelhaften Sanitäranlagen, Koch- und Waschmöglichkeiten untergebracht. Sie leben auf engstem Raum und müssen dann häufig für die überbelegten Wohnungen auch noch überteuerte Mieten zahlen. Aufgrund sprachlicher Barrieren und unzureichender Informationen kennen viele Beschäftigte ihre Rechte nicht. Auch das wird systematisch ausgenutzt (WDR.de: Hotspot Fleischindustrie: Bei Krankmeldung droht Kündigung, 13. Mai 2020; Tagesspiegel: Was Insider über die Ausbeutung in der Fleischindustrie verraten, 19. Mai 2020).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Beschäftigte arbeiteten in den Jahren 2014 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahresdurchschnitt in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“, und wie viele der Beschäftigten waren
a) direkt sozialversicherungspflichtig bei den Schlachthöfen angestellt;
b) Leiharbeitskräfte;
c) Werkvertragsbeschäftigte von Subunternehmen mit Sitz in Deutschland und
d) von ausländischen Subunternehmen entsandt?
Wie viele Betriebe gab es in den Jahren 2014 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ insgesamt?
a) Wie viel Prozent dieser Betriebe arbeiten vorwiegend mit eigenem Personal?
b) Wie viel Prozent dieser Betriebe ließen mehr als 25 Prozent, 50 Prozent bzw. 75 Prozent der in ihren Betrieben geleisteten Arbeitsstunden durch Arbeitskräfte von Subunternehmen (bitte vergleichsweise den entsprechenden Anteil über alle Wirtschaftszweige)?
c) Wie viel Prozent dieser Betriebe sind als Subunternehmen mit eigenen Beschäftigten auf Werk- oder Dienstvertragsbasis in anderen Unternehmen tätig?
d) Wie viele Betriebe mit Sitz im EU-Ausland waren für Betriebe mit Sitz in Deutschland tätig?
An wie viele Subunternehmen hat die Firma Tönnies nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Werkverträge im Bereich Schlachten und Zerlegen vergeben,
a) wie viele Beschäftigte umfassen jeweils diese Werkverträge, und
b) wer trägt die Verantwortung für die Unterkünfte, die für die Beschäftigten dieser Subunternehmen benötigt werden (bitte differenziert nach dem Standort im Kreis Gütersloh bzw. nach den anderen Standorten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ für
a) direkt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte;
b) Leiharbeitskräfte;
c) Werkvertragsbeschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Deutschland und
d) Beschäftigte, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden (bitte jeweils differenziert nach Leistungsgruppen)?
Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 und seit März 2020 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ durchgeführt, und wie viele davon beispielhaft bei den Firmen Tönnies (bitte differenziert nach dem Standort im Kreis Gütersloh bzw. den anderen Standorten), Westfleisch, Vion, Rothkötter und Wiesenhof)?
Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 und seit März 2020 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ festgestellt, und wie viele davon beispielhaft bei den Firmen Tönnies (bitte differenziert nach dem Standort im Kreis Gütersloh bzw. den anderen Standorten), Westfleisch, Vion, Rothkötter und Wiesenhof?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen von der FKS jeweils in den Jahren 2014 bis 2019 und seit März 2020 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ verhängt, und wie viele davon beispielhaft bei den Firmen Tönnies (bitte differenziert nach dem Standort im Kreis Gütersloh bzw. den anderen Standorten), Westfleisch, Vion, Rothkötter und Wiesenhof?
Wie viele der Subunternehmen der Firma Tönnies wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2016 bis 2019 und seit März 2020 durch die FKS geprüft?
a) Wurden die Subunternehmen auf dem Betriebsgelände von Tönnies geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wie viele Verstöße wurden insgesamt bei den Subunternehmen von Tönnies jeweils festgestellt?
c) In welcher Höhe wurden jeweils Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt?
Werden die Kontrollen der FKS im Inneren des Tönnies-Schlachthofs, also nach den Hygieneschleusen, durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die FKS aktuell in Zeiten von Corona aufgrund des Gesundheitsschutzes für die eigenen Beamtinnen und Beamten den Außendienst reduziert hat und nach Selbstauskunft und Aktenlage geprüft wird?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und § 3 Absatz 2 der Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit Beginn der Corona-Epidemie durch die Unternehmen Tönnies, Westfleisch, Vion, Rothkötter und Wiesenhof aktualisiert worden?
Wenn nein, warum nicht?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (herausgegeben am 16. April 2020 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen und Schutzziele gemäß Pandemieplan der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ und konkret auch bei der Firma Tönnies angewendet worden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsschutzsituation des betroffenen Tönnies-Betriebs im Kreis Gütersloh, alle anderen Tönnies-Standorte und alle Betriebe im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in den Jahren 2014 bis 2019 und seit März 2020 durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden oder durch die zuständige Berufsgenossenschaft kontrolliert, und in wie vielen Fällen wurden bei diesen Kontrollen Verstöße und arbeitsschutzrechtliche Probleme aufgedeckt?
Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Tönnies fahrlässig bzw. absichtlich gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften (DGUV, Vorschrift 1, Kapitel 2) sowie gegen das Arbeitsschutzrecht (§§ 5, 8 ArbSchG) verstoßen hat, und wurden hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen eingeleitet?
Wurde seit März 2020 der Infektionsschutz und der besondere SARS-CoV-2-Arbeitsschutz im betroffenen Tönnies-Betrieb im Kreis Gütersloh, in allen anderen Tönnies-Standorten, bei den Firmen Westfleisch, Vion, Rothkötter und Wiesenhof überprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Firma Tönnies aus Datenschutzgründen den zuständigen Behörden nicht mitteilen konnte, welche Personen auf dem Betriebsgelände der unter Quarantäne zu stellenden Arbeitsstätte im Kreis Gütersloh beschäftigt sind („hart aber fair“ vom 22. Juni 2020)?
Wenn ja, war dieser Sachverhalt rechtlich nachvollziehbar?
Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben an ihrem Zeitplan fest, einen Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen im Kernbereich (Schlachten und Zerlegen) erst nach der Sommerpause vorzulegen?
Wenn ja, warum werden die gesetzlichen Maßnahmen nicht schon jetzt auf den Weg gebracht?
Plant die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zu den Werkverträgen auch auf die Saisonarbeit in der Landwirtschaft auszuweiten, weil es auch in diesem Bereich Subunternehmerketten und Probleme bei den Unterkünften gibt?
Wenn nein, warum nicht?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienberichte (Neue Westfälische vom 23. Juni 2020: „Bielefelder Tönnies-Beschäftigte verschwunden: ‚Die sind mit ihren Koffern weg‘“) zu, dass zahlreiche Beschäftigte von Tönnies bzw. dessen Subunternehmen trotz Quarantäne abgereist sind?
a) Um wie viele Personen handelt es sich, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über deren Verbleib vor?
b) Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob und wie viele dieser Beschäftigten inzwischen in anderen Betrieben der Fleischbranche oder in anderen Tönnies-Werken arbeiten?
c) Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie viele dieser Beschäftigten trotz Infektion ins EU-Ausland ausgereist sind?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Ausbrüche oder aufgrund anderer Überlegungen Handlungsbedarf bei den Zuständigkeiten im Bereich Arbeitsschutz?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
a) Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Interessenkonflikt entstehen, wenn lokale Behörden den größten Gewerbesteuerzahler vor Ort aus Gründen des Gesundheitsschutzes schließen sollen?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer einheitlichen Arbeitsinspektion zur Kontrolle von Entgelt, Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Unterkünften aus einer Hand im Bereich der Fleischbranche?
Welche Lohnersatzleistungen, Entschädigungszahlungen oder sonstigen Versorgungsansprüche stehen erkrankten Beschäftigten und ihren Familienangehörigen zu, und welche sonstigen nicht geldwerten Unterstützungsleistungen (beispielsweise das Informieren der Familien im Ausland) erhalten erkrankte oder unter Infektionsverdacht stehende Beschäftigte in Quarantäne nach Kenntnis der Bundesregierung von Behörden oder Unternehmen über die Nahrungs- und Hygienemittelversorgung hinaus?