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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.04.2026

Aktualisiert

23.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/524208.04.2026

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (EU-RL 2024/2831) werden die gleichrangigen Ziele verfolgt, die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern und die personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu schützen. Die Ziele sollen erreicht werden mit Vorschriften, die darauf abzielen, die Bestimmung des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu unterstützen und den Daten- sowie Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang mit dem algorithmischen Management digitaler Arbeitsplattformen zu verbessern (ErwG 16 EU-RL 2024/2831). Die Richtlinie ist umzusetzen bis zum 2. Dezember 2026 (Artikel 29 EU-RL 2024/2831).

Hinsichtlich der Umsetzung sehen die Fragesteller eine Reihe offener Fragen. In Ermangelung eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Datum der vorliegenden Kleinen Anfrage wird mit dieser Anfrage ein Sachstand erbeten (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2026, S. 13: „Bei Lieferando geht die Angst umˮ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Plattformarbeit eine Herausforderung hinsichtlich der Abdeckung und Nachhaltigkeit der Sozialversicherung?

2

Sehen die Planungen der Bundesregierung vor, den Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bestimmen zu lassen?

2

a) Wenn ja, mit welchem erhöhten Personalbedarf bei der DRV-Bund rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ggf.?

2

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 die Anzahl der Personen entwickelt, die Plattformarbeit im Sinne der EU-RL 2024/2831 leisten (bitte je Kalenderjahr in absoluten Zahlen darstellen)?

4

Wie viele Personen, die Plattformarbeit leisten, würden nach Schätzung der Bundesregierung aufgrund der gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung im Laufe eines Jahres nach Umsetzung der EU-RL 2024/2831 neu als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten und von welchen mittelfristigen Ausgabenwirkungen, insbesondere bei Arbeitslosengeld und Grundsicherung, geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus?

5

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung im Vergleich zum ebenfalls diskutierten Direktanstellungsgebot (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 13. März 2026, S. 13)?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung vor der Umsetzung der EU-RL 2024/2831 eine Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarstaaten, um übermäßig unterschiedliche nationale Regelungen zuungunsten von Personen, die Plattformarbeit leisten, und Anbietern digitaler Arbeitsplattformen zu vermeiden?

6

a) Wenn ja, in welcher Art und Weise hat hierzu bereits eine Abstimmung stattgefunden bzw. ist konkret terminiert?

6

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Hält die Bundesregierung es im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen für geboten, sämtliche Unternehmen in Deutschland zu verpflichten, Personen, die sich in einem Einstellungs- oder Auswahlverfahren befinden, in einem schriftlichen Dokument über die Bewertungs- und Entscheidungsroutinen aller Führungskräfte zu informieren (vgl. ErwG8 und Artikel 9 Absatz 5 EU-RL 2024/2831)?

7

a) Wenn ja, welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

7

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung die in Artikel 6 Abs. d EU-RL 2024/2831 vorgeschriebenen Schulungen zur Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich des algorithmischen Managements zu realisieren und welche Planungen existieren hierzu bereits?

Berlin, den 7. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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