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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

14.04.2026

Aktualisiert

16.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/477018.03.2026

Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 35106 – Vereinfachung der Zertifizierung von Anlagen, Einheiten bzw. Komponenten – eine Anpassung der Elektronische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) gefordert.

Biogasanlagen überschreiten nach Ansicht des Bauernverbands oftmals eine Leistung von 135 Kilowatt (kW; installierte Leistung), für die eine Anlagenzertifizierung gemäß Anwendungsregeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) erforderlich ist. Eine Zertifizierung ist mit einem erheblichen Aufwand und Kosten für die Biogasanlagenbetreiber verbunden. Eine Anpassung der NELEV könnte zu einer Kostenersparnis führen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 330).

Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag 35106 umzusetzen. Eine teilweise Umsetzung wurde bereits durch die Anpassung der Elektronische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung und der Verordnung über technische Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (EAAV) erreicht (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 198).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Welche Kostenersparnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Anpassung der NELEV und der EAAV bei der Leistungserhöhung einer Biogasanlage entsprechend dem Vorschlag 35106 erreicht?

3

Wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Vorschlags 35106 in Bezug auf sonstige Rechtsänderungen (Gesetz oder Verordnungen), wie im Monitoringbericht beschrieben?

4

Wie ist der gegenwärtige Umsetzungsstand beim Aufbau eines zentralen Registers für Einheiten- und Kompetenzzertifikate (ZeReZ) bei der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e. V (FGW), und wann ist mit einer dementsprechenden Umsetzung zu rechnen?

5

Wird die Umsetzung des Vorschlags 35106 durch die Bundesregierung evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung erreicht wurde?

a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?

b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?

c) Wenn ja, wann, und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht?

d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht durchgeführt?

Berlin, den 10. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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