[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/20873 –
Politische Lage in Brasilien und Auswirkung auf strategische Partnerschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Brasilien ist in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Partner
Deutschlands in der internationalen Politik geworden. Das Land gestaltet als zentraler
Akteur internationale Friedens- und Sicherheitspolitik, globalen Klima- und
Umweltschutz sowie wichtige multilaterale Entscheidungs- und
Verhandlungsprozesse. Seit 2008 sind Brasilien und Deutschland in einer strategischen
Partnerschaft eng verbunden. Beide Länder setzten sich für einen
Reformprozess der Vereinten Nationen durch eine Erweiterung des Sicherheitsrats ein
und teilten gemeinsame Initiativen bei multilateralen Organisationen. Als
Gründungsmitglied der BRICS-Gruppe (BRICS = Brasilien, Russland, Indien,
China und Südafrika), durch Beteiligung an der Schaffung neuer
Finanzinstitutionen und als Mitglied der G20 verfolgte Brasilien darüber hinaus eine
eigenständige, selbstbewusste Außenpolitik und war in der Entwicklungs- und
Umweltpolitik ein zuverlässiger Partner. Seit der Regierungsübernahme des
Präsidenten Jair Messias Bolsonaro am 1. Januar 2019 hat sich das Land
allerdings zunehmend international isoliert.
Das macht auch der Umgang Bolsonaros mit der derzeitigen Corona-
Pandemie deutlich. Brasilien ist aktuell das weltweit am zweitstärksten
betroffene Land der Pandemie. Wesentlich dazu beigetragen hat die inkohärente
Pandemiebekämpfungspolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen. So
stellte sich Bolsonaro beispielsweise ausdrücklich gegen die von
brasilianischen Gouverneuren und Bürgermeistern verordneten Schutz- und
Distanzmaßnahmen, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) orientierten. Krankenhäuser kommen an ihre Grenzen, Tote werden in
Massengräbern beerdigt. Zwei Gesundheitsminister mussten gehen, weil sie
Bolsonaro rieten, sich an die Empfehlungen der WHO zu halten. Das
Gesundheitsministerium wurde mittlerweile einem General aus dem aktiven Dienst
ohne medizinische Erfahrung übertragen, der 20 weitere Offiziere an
Schaltstellen setzte (
https://www.reuters.com/article/us-health-coronavirus-brazil/as-
brazils-covid-19-deaths-surge-who-says-hospital-system-coping-idUSKBN23
J30F).
Auch Bolsonaros Umweltpolitik ist nach Ansicht der Fragesteller höchst
alarmierend. Die Umweltbehörde Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22357
19. Wahlperiode 14.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Recursos Naturais Renováveis (IBAMA) wird seit seiner Präsidentschaft
systematisch handlungsunfähig gemacht. Gleichzeitig hat die Waldzerstörung im
Amazonasgebiet ein neues Rekordhoch erreicht: Das unabhängige Institut
Imazon berechnete von Januar bis April 2020 einen Zuwachs an Entwaldung
um 133 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, im April betrug der
Anstieg sogar 171 Prozent. Dabei war bereits 2019 die Entwaldungsrate extrem
angestiegen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen vor den
irreversiblen Folgen der Abholzung und des Klimawandels für die
Selbsterhaltungsfähigkeit des Amazonasregenwaldes (
https://www.hrw.org/news/2020/0
4/26/dont-abandon-indigenous-people-during-pandemic). Die Gewalt auf dem
Land nimmt zu, illegale Goldgräberinnen und Goldgräber fallen vermehrt in
indigene Gebiete ein (
https://jornaleconomico.sapo.pt/en/news/Deforested-are
a-in-the-Brazilian-Amazon-grows-171-in-April-590206). Der
Amazonienfonds zur Rettung des Regenwaldes wurde 2019 bei der
Regierungsübernahme Bolsonaros u. a. wegen des vermeintlichen Einflusses der Zivilgesellschaft
suspendiert und soll nun unter der Ägide des Vize-Präsidenten General
Hamilton Mourão, der die Hauptrolle bei der Amazonienpolitik übernehmen soll,
fortgeführt werden. Die Übertragung des Amazonienfonds an den
Vizepräsidenten ist ein weiterer Schritt in der Stärkung der Rolle der Militärs in der
Amazonienpolitik. Nachdem bereits zahlreiche Posten in den
Umweltbehörden mit Militärs besetzt wurden, hat diese Entwicklung mit dem Dekret
10.344 eine neue Dimension erreicht. Das Dekret verhängt die Garantia da Lei
e da Ordem (GLO; Garantie von Gesetz und Ordnung). Damit werden sowohl
die Umweltbehörden als auch die für die indigene Bevölkerung zuständige
Behörde FUNAI dem Kommando der Militärs unterstellt. Eine große
nationale und internationale Besorgnis hat eine mögliche Verabschiedung des
Gesetzesvorhabens PL 2633/2020 ausgelöst – bekannt auch als Gesetz des
Landraubes („Lei da Grilagem“). In der Debatte um das Gesetzesvorhaben ist u. a.
auch von den Gemeindeverwaltungen immer wieder auf die problematische
Rolle des Umweltregisters CAR (Cadastro Ambiental Rural) hingewiesen
worden, das zu Ansprüchen auf Land ohne Besitztitel genutzt wird (
https://ne
ws.mongabay.com/2019/10/indigenous-communities-robbed-as-land-grabber
s-lay-waste-to-brazilian-rainforest/). Reportagen u. a. des Fernsehsenders
Globo zeigten, dass CAR auch für Ansprüche auf Land in Schutzgebieten und
indigenen Gebieten genutzt wird. CAR wird sowohl vom Amazonienfonds wie
von der KfW und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH unterstützt.
Durch die Reform der Umweltbehörde ICMBio und der damit verbundenen
Auflösung der elf bestehenden Koordinationszentren ist für die gesamte
Amazonasregion und rund 130 Schutzgebiete nur eine regionale Administration
zuständig. Die Vereinigung der Angestellten des ICMBio sieht damit die
Handlungsmöglichkeit stark eingeschränkt. Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) sehen darin einen weiteren Schritt in der Demontage der Umwelt-
Governance.
Präsident Bolsonaro untergräbt die bisherige Politik des Schutzes indigener
Gebiete, die Unterstützung bei der Demarkation indigener Gebiete war ein
langjähriger Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ),
Bolsonaro will die Schutzgebiete für den Bergbau öffnen, fordert den legalen
Zugang dieser Gebiete für Goldgräber und propagiert eine offene
Assimilierungspolitik. Die Indigene Schutzbehörde FUNAI steht nun unter der Leitung
eines Agrarlobbyisten. In den letzten Jahren sind 163 Indigene im
Zusammenhang mit Landkonflikten ermordet worden (
https://www.giga-hamburg.de/de/
publication/indigene-v%C3%B6lker-unter-druck). Von der aktuellen Corona-
Pandemie sind Indigene überproportional hart betroffen, nicht nur weil sie
immunologisch besonders vulnerabel sind. Fehlender Zugang zum
Gesundheitssystem und mangelnde Intensivbetreuungskapazitäten in Indigenen-
Schutzgebieten erweisen sich als besonders verhängnisvoll. Die Fallsterblichkeit unter
der indigenen Bevölkerung ist fast doppelt so hoch wie in der restlichen
Bevölkerung. FUNAI hat bislang nur einen Bruchteil der verfügbaren Mittel, die
ihr zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung stehen ausgeschöpft (
https://ww
w.gfbv.de/de/pm/covid-19-in-brasilien-10066/). Indigenen-Verbände
befürchten, dass COVID-19 zur Ausrottung einiger indigener Völker führen könnte
(
https://www.spiegel.de/politik/ausland/coronavirus-koennte-indigene-voelke
r-in-brasilien-ausloeschen-a-6169e4bb-9d5f-4a68-8631-965ef4c64632).
Langjährige – und in der Verfassung von 1988 verankerte – Spielräume der
brasilianischen Zivilgesellschaft werden nach Ansicht der Fragesteller seit
Amtsantritt des Präsidenten Bolsonaro systematisch eingeengt. Legal
vorgesehene Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. Fachbeiräte, Aufsichtsgremien) wurden
ohne Ersatz aufgelöst. Öffentliche Sozialprogramme, die von
Nichtregierungsorganisationen in der Vergangenheit mitkonzipiert und durchgeführt wurden,
wurden eingestellt und damit zentrale finanzielle Quellen der Zivilgesellschaft
ausgetrocknet. Gemeinnützigkeitsanerkennungen werden nach Ansicht der
Fragesteller zögerlich bearbeitet oder gar nicht. Kontrollen finanzieller
Zuwendung aus dem Ausland wurden nach Ansicht der Fragesteller schikanös
ausgedehnt.
Deutsche Nichtregierungsorganisationen stehen im engen Austausch mit ihren
brasilianischen Partnerinnen und Partnern und appellierten an das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
anlässlich der bilateralen Verhandlungen im November 2019, die Situation der
Zivilgesellschaft bei diesem Anlass zum Thema zu machen. Sie erinnerten an
die Hilfezusicherung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Dr. Gerd Müller in Gesprächen mit brasilianischen NGOs:
„wir werden Sie nicht alleine lassen“. Inzwischen haben brasilianische
Nichtregierungsorganisationen den Vorschlag gemacht, „ein neues Instrument und
eine neue Methode der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien
zu etablieren, welche die brasilianische Zivilgesellschaft demokratisch,
transparent und partizipativ stärken soll“. Deren deutsche Partner (u. a. Brot für die
Welt, Misereor, Caritasverband, Bischöfliche Aktion Adveniat) bitten in
diesem Sinne in einem erneuten Schreiben an das BMZ „um eine Prüfung,
inwieweit vorhandene Kanäle der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit unter
den jetzigen Umständen noch wirkungsvoll sind und bieten gleichzeitig unsere
Unterstützung dabei an, Alternativen zu ermitteln und zu prüfen“. Zugleich
mahnen die NGOs an, „neue, zusätzliche Dialogoptionen über die
Ländergespräche hinaus zu ermöglichen“.
Die Bundesregierung hat bei den bilateralen Verhandlungen dargelegt, dass
deutsche Unterstützung über die Entwicklungszusammenarbeit nur dann
möglich sei, wenn ökologische und soziale Mindeststandards von Brasilien
gewahrt werden.
Bei den Verhandlungen wurden Neuzusagen über 81,9 Mio. Euro (vgl.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Nachfrage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf die Mündliche Frage 55 vom 29. Januar
2020, Plenarprotokoll 19/142) an die brasilianische Regierung gemacht,
größtenteils zum Themenkomplex „Schutz und nachhaltige Nutzung der
Tropenwälder“, etwa die Hälfte davon umfasst die Förderung landwirtschaftlicher
Tätigkeiten wie die Förderung innovativer Wertschöpfungsketten oder
Bioökonomie. 17,3 Mio. Euro sollen durch das brasilianische
Landwirtschaftsministerium verwaltet werden, das klar die Linie der Agrarindustrie verfolgt,
welche maßgeblich für die Zerstörung des Regenwaldes mitverantwortlich ist.
Zur aktuellen epidemiologischen und der langwierigen ökologischen Krise
gesellt sich eine sich bereits vor der Pandemie abzeichnende und nun
verschärfende Wirtschaftsrezession. Besorgniserregender ist aber, dass keine Woche
vergeht, ohne dass rechtsradikale Demonstrierende die Abschaffung des
Parlaments und des Obersten Gerichts und eine militärische Intervention fordern
(
https://www1.folha.uol.com.br/internacional/en/brazil/2020/06/armed-extrem
e-right-wing-pro-bolsonaro-group-protests-in-front-of-supreme-court-with-tor
ches-and-masks.shtml). Bei vielen dieser Demonstrationen ist der Präsident
dabei. Während er selbst die Verteilung von Waffen an die Zivilbevölkerung
verteidigt, twittert sein Sohn Carlos Bolsonaro: „Die Frage ist nicht, ob es eine
Intervention (der Militärs) geben wird, sondern wann“. Justizminister Moro
trat mit dem Vorwurf zurück, der Präsident wollte mit einer unzulässigen
Intervention in der Bundespolizei Ermittlungen wegen Korruption gegen seine
Söhne zuvorkommen (
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/sergio-mor
o-brasilien-justizminister-ruecktritt-jair-bolsonaro-bundespolizei).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erachtet den Ansatz, im Rahmen globaler Partnerschaften
mit ausgewählten Ländern gemeinsam und strategisch an der Lösung globaler
Fragen zusammenzuarbeiten, auch weiterhin als richtig. Als bevölkerungs- und
ressourcenreiches Schwellenland mit dem Amazonas-Tropenwald als weltweit
größtem Tropenwaldgebiet nimmt Brasilien eine Schlüsselrolle bei der Lösung
globaler Umwelt- und Entwicklungsprobleme ein. Im Zentrum der langjährigen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zwischen Deutschland und Brasilien stehen
gemeinsame Anstrengungen für eine wirtschaftliche, soziale und ökologisch
nachhaltige Entwicklung Brasiliens und hier insbesondere der Waldschutz.
Die jüngsten Entwicklungen in Brasilien, insbesondere die Zerstörung von
Wäldern, Eingriffe in das Umweltrecht und in Rechte der indigenen Völker und
der Zivilgesellschaft sowie die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie im
Lande, werden von der Bundesregierung mit großer Sorge betrachtet.
Gleichwohl hält die Bundesregierung an der Überzeugung fest, dass gegenseitiger
Austausch und Zusammenarbeit zur Bewältigung von Herausforderungen
beitragen kann. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen bietet nur ein
engagierter politischer Dialog die Chance, notwendige Reformprozesse in
Brasilien anzustoßen.
1. Wie schätzt die Bundesregierung eine mögliche Gefährdung für die
Stabilität der Demokratie in Brasilien ein, und wie bewertet sie den Zustand
der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Institutionen in
Brasilien?
Die Föderative Republik Brasilien verfügt über ein mit zahlreichen
Kompetenzen ausgestattetes Parlament, aufgeteilt in Abgeordnetenhaus und Senat, sowie
über eine unabhängige Justiz. Derzeit bestehen aus Sicht der Bundesregierung
keine Gründe, an der Funktionsfähigkeit der Gewaltenteilung zu zweifeln.
2. Kennt und wie bewertet die Bundesregierung Analysen, in denen
Expertinnen und Experten die zunehmende Gefahr einer Außerkraftsetzung
demokratisch-parlamentarischer Rechte sowie eine Militarisierung von
Politik und Gesellschaft in Brasilien diagnostizieren?
Die Bundesregierung nimmt Analysen Dritter zur Kenntnis.
3. Welche Kanäle sind für den politischen Dialog zwischen Deutschland
und Brasilien vorhanden, und inwieweit wurden diese in den letzten
24 Monaten aktiv genutzt?
4. Welche von deutscher Seite initiierten oder mit deutscher Beteiligung
unterstützten internationalen Initiativen gab es seit Amtsantritt Bolsonaros,
um auf die Regierung einzuwirken?
5. Welche gemeinsamen internationalen Initiativen zwischen Deutschland
und Brasilien gibt es (bitte nach Format, Forum und Beteiligten
aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Zwischen Deutschland und Brasilien besteht traditionell ein intensiver
politischer Austausch, sowohl bilateral als auch in multilateralen Foren wie etwa den
Vereinten Nationen (VN), hier beispielsweise in Form gemeinsamer Initiativen
zur Einbringung von Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der
Generalversammlung.
Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas besuchte Brasilien am 29.
und 30. April 2019. Neben Zusammentreffen mit Staatspräsident Bolsonaro
und Außenminister Araújo wohnte er dabei unter anderem auch der Gründung
des lateinamerikanischen Frauennetzwerkes Unidas in Salvador da Bahia bei.
Daneben finden regelmäßige bilaterale Telefongespräche zwischen
Bundesminister Maas und dem brasilianischen Außenminister Araújo zu einer Vielzahl
an Themen statt, zuletzt am 30. April 2020.
Die Deutsche Botschaft Brasília unterhält seit 2018 einen hochrangigen
Rechtsstaatsdialog mit Brasilien, das Euro-Brasilianische Demokratieforum, das auch
2020 fortgesetzt wird. In diesem Rahmen diskutieren hochrangige deutsche
Expertinnen und Experten mit brasilianischen Partnern über Herausforderungen
für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Brasilien wie in Europa.
Beide Seiten pflegen auch einen intensiven entwicklungspolitischen Dialog, so
unter anderem im Rahmen einer Brasilien-Reise von Bundesminister Dr. Gerd
Müller im Juli 2019 oder am Rande der internationalen Klimakonferenz der
VN im Dezember 2019. Seither haben zahlreiche Abstimmungen mit der
brasilianischen Regierung über Möglichkeiten der Reduzierung der Entwaldung und
von Verbesserungen der rechtlichen und tatsächlichen Lage der indigenen
Bevölkerung im Amazonasbereich stattgefunden. Die aktuelle Lage in Brasilien
war auch Gegenstand von Erörterung im Rahmen der Verhandlungen über die
entwicklungspolitische Zusammenarbeit am 27. und 28. November 2019 in
Bonn. Zum weiteren Vorgehen zum Amazonienfonds fand unter anderem im
Mai 2020 ein Gespräch von norwegischer und deutscher Botschaft in Brasilia
mit dem brasilianischen Vizepräsidenten Mourão statt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU), Jochen Flasbarth, führte im April 2019 in Brasilien
politische Gespräche mit dem brasilianischen Umweltminister Ricardo Salles. Die
Gespräche mit Umweltminister Salles wurden im August 2019 in Berlin von
Bundesministerin Svenja Schulze fortgeführt. Bei beiden Gesprächen ging es
um einen umfassenden Austausch über die Prioritäten der brasilianischen
Umweltpolitik, die Entwaldungsrate im Amazonasgebiet und Möglichkeiten der
Zusammenarbeit.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat
im Januar 2020 am Rande des Global Forum for Food and Agriculture (GFFA)
ein bilaterales Gespräch mit der brasilianischen Ministerin für Landwirtschaft,
Viehzucht und Versorgung, Tereza Cristina, in Berlin geführt. Dabei erfolgte
die Unterzeichnung einer Erklärung zur Einrichtung des
Kooperationsvorhabens Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog (APD), das sich derzeit
in der Konzeptionsphase befindet. Sowohl im Rahmen des bilateralen APD wie
auch als aktuelles Vorsitzland der Amsterdam Declarations Partnership – mit
den sechs weiteren europäischen Mitglieds- und zwei Unterstützerländern –
setzt sich die Bundesregierung gegenüber Brasilien für konkrete Maßnahmen
zur Sicherstellung entwaldungsfreier und nachhaltiger Lieferketten ein.
Weitere bilaterale Gespräche zwischen Bundesministerin Klöckner und ihrer
brasilianischen Amtskollegin Tereza Cristina fanden im Mai 2019 am Rande
des G20-Agrarministertreffens in Niigata (Japan) sowie im Oktober 2019 am
Rande der Messe Anuga in Köln statt. Ferner tauschte sich Staatssekretär
Dr. Hermann Onko Aeikens im Oktober 2019 mit dem brasilianischen
Botschafter in Deutschland aus. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) nahm im September 2019 an den Deutsch-Brasilianischen
Wirtschaftstagen und der Sitzung der Arbeitsinitiative Agribusiness und
Innovation in Brasilien teil und führte zusätzlich Gespräche im Amazonas-Gebiet
zum Themenkomplex Entwaldung.
Im Rahmen der Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage tagt jährlich die
Deutsch-Brasilianische Gemischte Wirtschaftskommission. Der Vorsitz wird
gemeinsam von je einem Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Industrie
e. V. (BDI) und des brasilianischen Partnerverbandes CNI (Confederacão
Nacional da Indústria) sowie regierungsseitig von einem Staatssekretär des
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie einem
Staatsekretär des brasilianischen Außenministeriums ausgeübt. Im September 2019
tagte die Gemischte Wirtschaftskommission unter Leitung des
Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Bareiß in Natal. Im Rahmen der Konferenz
führte Staatssekretär Bareiß zudem bilaterale Gespräche mit dem brasilianischen
Vizepräsidenten Mourão, dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des
brasilianischen Parlaments, Eduardo Bolsonaro, sowie dem Consórcio Nordeste
(neun Gouverneure der nordöstlichen brasilianischen Bundesstaaten). Im
Rahmen der Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage 2019 wurden Memoranden of
Understanding (MoU) zur Einrichtung eines bilateralen Digitaldialogs sowie
zur Einrichtung des Globalprojekts Qualitätsinfrastruktur unterzeichnet. Im
Juni 2018 tagte die Gemischte Wirtschaftskommission ebenfalls unter Leitung
von Staatssekretär Bareiß in Köln. Im Rahmen der Konferenz führte
Staatssekretär Bareiß ein bilaterales Gespräch mit der Staatssekretärin im
brasilianischen Ministerium für Industrie, Außenhandel und Dienstleistungen, Yana
Dumaresq Sobral Alves. Im November 2019 traf BMWi-Staatssekretär Nußbaum
erneut das Consórcio Nordeste in Berlin. Das BMWi hat weiterhin 2017 die
deutsch-brasilianische Energiepartnerschaft neu aufgelegt. Seitdem wurden
Workshops und Podiumsdiskussionen durchgeführt, um einen hochrangigen
Politikdialog zwischen Deutschland und Brasilien zu fördern. Partner der
Partnerschaft sind das BMWi, das brasilianische Bergbau- und Energieministerium
(MME) sowie das brasilianische Außenministerium. Zu den vorrangigen
Themen, die behandelt werden, gehören Systemintegration erneuerbarer Energien,
Entwicklung des Elektrizitätsmarktes, Flexibilitätsoptionen für das
Elektrizitätssystem und Mechanismen zur Förderung der Energieeffizienz in der
Industrie.
6. Welche konkreten Projekte werden über das im Rahmen der 2019
geschaffenen deutschen Lateinamerika- und Karibik-Initiative gegründete
Frauennetzwerk „Unidas“ in Brasilien gefördert?
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit des „Unidas“-
Netzwerkes aus?
Das Frauennetzwerk Unidas bietet in Brasilien Möglichkeiten, lokale Partner
bei ihrem Einsatz für Frauenrechte zu unterstützen. So setzt das Goethe-Institut
in Salvador da Bahia das Projekt „Regionale Ausgestaltung zum Unidas-
Frauennetzwerk in Brasilien – Netzwerkarbeit und Kooperation mit dem Haus
für Frauen“ um und sorgt hier für die Bereitstellung und Verteilung von
Corona-Care-Paketen für bedürftige Frauen in Zusammenarbeit mit dem
Frauenministerium des Bundesstaates Bahia. Die Gender Associations International
Consulting GmbH setzt in Bolivien, Brasilien und Chile das Projekt „Capturing
Inequalities to Plan for Lasting Peace” um. Bei dem Projekt geht es um die
Entwicklung von Konfliktpräventionsmechanismen und Frühwarnung aus einer
Gender-Perspektive. Die Data Pop Alliance Foundation bereitet in Brasilien
und Kolumbien das Projekt „An Intimate Partner Violence Risk Model to
Channel Support to Those Most At Risk in Bogotá and São Paulo” vor. Hier
wird mittels Datenauswertungen untersucht, wie auf den Anstieg häuslicher
Gewalt und die verschärfte Vulnerabilität von Frauen während der Corona-
Pandemie durch gezielte Maßnahmen reagiert werden kann.
Die Corona-Pandemie verstärkt in Lateinamerika und Karibik bereits
bestehende soziale, politische und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen Männern
und Frauen. Dies betrifft insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen für
Frauen und Mädchen, da sie im Allgemeinen eine geringere wirtschaftliche
Absicherung und unsichere Arbeitsplätze haben. Zudem sind Frauen in
Pflegeberufen besonders betroffen: Sie stellen dort die große Mehrheit der Arbeitskräfte
und müssen nun wegen der prekären Lage weitere unbezahlte Pflegearbeiten
übernehmen. Darüber hinaus ist die Corona-Pandemie eine Gefahr für die
Sicherheit von Frauen, die durch soziale Isolation und geschlechtsspezifische,
auch häusliche Gewalt exponentiell zugenommen hat.
Die Arbeit des Unidas-Netzwerkes wird auch während der Corona-Pandemie
fortgeführt. Geplante Präsenzveranstaltungen finden virtuell statt, das Personal
von geförderten Projekten arbeitet weitestgehend mobil. Der Unidas-Online-
Plattform kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da sie auch während
der Pandemie das Teilen von Informationen und den Austausch von
Erfahrungen innerhalb des Netzwerks ermöglicht.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die wiederholt von Präsident Bolsonaro
und seinen Anhängerinnen und Anhängern angedrohte
Militärintervention gegen das Oberste Gericht und das Parlament ein?
Auf welche Beobachtungen und Annahmen stützt sich ihre
Einschätzung?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Hinweise auf oder Anzeichen
einer tatsächlichen Intervention im Sinne der Fragestellung. Die brasilianischen
Streitkräfte stehen in großer Mehrheit hinter der Verfassung. Diese
Einschätzung ergibt sich unter anderem aus Gesprächen mit einer Vielzahl
brasilianischer Gesprächspartner aus Politik, Justiz, Wissenschaft oder Militär. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von ansteigender
Polizeigewalt gegenüber Afrobrasilianerinnen und Afrobrasilianern seit dem
Amtsantritt Bolsonaros sowie seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie
in Brasilien?
Häufig exzessive Polizeigewalt und strukturelle Straflosigkeit sind seit vielen
Jahren ein großes Problem in Brasilien. Die hohe Gewaltkriminalität (2019:
41.600 Tötungsdelikte) geht aber seit ihrem Höhepunkt 2017 (62.000) deutlich
zurück und fiel seit Amtsantritt der Regierung von Präsident Bolsonaro um ca.
18 Prozent. Die Polizei hat ebenfalls einen hohen Blutzoll zu beklagen –
allerdings ist die Zahl getöteter Polizisten mit 159 (2019) deutlich rückläufig
gegenüber den Vorjahren 2018 (326) oder 2017 (385).
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine Zunahme von
Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Stellen während der Pandemie oder
hinsichtlich spezifisch pandemiebedingter Nichtverfolgung von
Menschenrechtsverstößen. Für 2020 gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch
keine belastbaren Vergleichszahlen.
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die kritische
humanitäre Situation der indigenen Völker in der COVID-19-Pandemie in
Brasilien bilateral als auch über die WHO zu reagieren?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) leistet über seine laufenden Vorhaben der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit Brasilien sowie mit Maßnahmen im Bereich der
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft Beiträge zur Eindämmung und Überwindung der
Corona-Pandemie (beispielsweise durch die Lieferung medizinischer Geräte
und von Untersuchungsmaterial, Unterstützung bei Rettungstransporten,
Verteilung von Informationsbroschüren und ähnliches). Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Parallel hat die brasilianische Regierung die internationalen Geber um
Unterstützung gebeten. Ein entsprechendes Hilfsprogramm zur Abfederung der
sozial-ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie wird derzeit zwischen dem
brasilianischen Wirtschaftsministerium, der brasilianischen Entwicklungsbank
BNDES sowie der Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken, der
französischen Entwicklungsagentur Agence Française de Développement (AFD) und
dem BMZ abgestimmt. Ergänzend wird bereits eine Vielzahl von
Einzelmaßnahmen umgesetzt, die insbesondere indigenen Gruppen und sozial bzw.
wirtschaftlich Benachteiligten zu Gute kommen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erhält regelmäßige Beiträge der
Bundesregierung zum WHO-Kernbudget für ihre globalen Aktivitäten sowie
aktuell Mittel für die Implementierung des Strategic Preparedness.and
Response Plans (SPRP) zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Eine Vorgabe der
Mittelverwendung für einzelne Staaten gibt es hierbei nicht.
Gleichwohl ist es in erster Linie Aufgabe der brasilianischen Regierung und der
Regierungen der brasilianischen Bundesstaaten, ihre staatliche Fürsorgepflicht
gegenüber allen Teilen der Bevölkerung einschließlich den indigenen Völkern
Brasiliens wahrzunehmen.
10. Welche Rolle können nach Kenntnis der Bundesregierung dabei
brasilianische und deutsche Nichtregierungsorganisationen spielen?
Brasilianische, deutsche und Nichtregierungsorganisationen (NRO) aus
Drittländern können die brasilianische Regierung unterstützen, ihre gesamtstaatliche
Verantwortung wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie vorzunehmen. Entscheidend hierfür ist der
politische Wille der brasilianischen Regierung.
11. Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung an die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Brasilien, insbesondere in Bezug auf
Wald- und Klimaschutz, die Rechte indigener Gruppen sowie auf
demokratische Rechte und Institutionen?
Fragen der guten Regierungsführung, inklusive der Stärkung von Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung, Schutz und Gewährleistung von
Menschenrechten, sind Bestandteil des regelmäßigen entwicklungspolitischen
Dialogs der Bundesregierung. Insbesondere negative oder stagnierende
Entwicklungen können zu Anpassungen der bilateralen EZ führen. Hierzu wird auf die
Antworten zu den Fragen 13 sowie 13a und 13b verwiesen.
12. Welches sind die aktuellen Schwerpunkte der deutschen EZ mit
Brasilien, und an welchen Kriterien misst sich deren Erfolg?
Inwiefern sieht die Bundesregierung deren Umsetzung durch die aktuelle
Regierungspolitik betroffen bzw. gefährdet?
Die Schwerpunkte in der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung mit
Brasilien sind:
a) Schutz und nachhaltige Nutzung des Tropenwalds sowie
b) erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Ziel des Tropenwaldprogramms ist es, durch den Erhalt des tropischen
Regenwaldes und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen (vor allem in
Amazonien) zum weltweiten Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen.
Zugleich werden die Grundlagen für eine soziale, ökologische und ökonomisch
nachhaltige Entwicklung in Brasilien gelegt.
Ziel des Energieschwerpunkts ist eine klimafreundliche und nachhaltige
Energiepolitik, die ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigt,
Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung reduziert und die Effizienz
der Energienutzung erhöht.
Zur Evaluierung der Schwerpunkte werden die OECD/DAC-
Evaluierungskriterien verwendet (Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkung, Nachhaltigkeit).
Zur Frage nach Beeinträchtigungen und Gefährdungen der Umsetzung der EZ
wird auf die Antworten zu den Fragen 13a und 13b verwiesen.
13. Welche neuen Programme wurden bei den bilateralen Verhandlungen im
November 2019 beschlossen, und wie ist der jeweilige aktuelle
Umsetzungsstand?
Im Schwerpunkt Tropenwald wurden seitens des BMZ vier neue Vorhaben der
finanziellen Zusammenarbeit (FZ) zugesagt, die vor dem Hintergrund der
aktuellen Lage über die Bundesstaaten und andere Träger umgesetzt werden:
• Waldschutz in Amazonien – Entwaldungskontrolle (Zusammenarbeit im
Waldschutz mit den Umweltbehörden in den Amazonas-Bundesstaaten);
• Waldschutz in Amazonien – Bioökonomie (Einkommensförderung durch
Schutz und Nutzung von Naturprodukten in den Amazonas-Bundesstaaten);
• Kleinbäuerliche Aufforstung und Waldschutz (Instituto Terra; Förderung
der Aufforstung degradierter Waldflächen);
• Innovation in landwirtschaftlichen Lieferketten für Waldschutz in
Amazonien II (Unterstützung bei der Umstellung auf nachhaltige Produktion/
Rückverfolgbarkeit von Lieferketten verbessern).
Die ersten drei Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung. Der Vertrag für das
Vorhaben „Innovation in landwirtschaftlichen Lieferketten für Waldschutz in
Amazonien II“ wurde Ende 2019 unterschrieben.
In der technischen Zusammenarbeit (TZ) wurden folgende Vorhaben neu
zugesagt:
• Bioökonomie und Lieferketten (Verbesserung des Marktzugangs von
Kleinunternehmen in Amazonien);
• REDD Early Movers (REM; Schulung von lokalem Personal in den
Bundesstaaten Acre und Mato Grosso für die Programmumsetzung und –
optimierung);
• Agenda 2030 – „Leave no one behind“ (Unterstützung des „Ministério
Público Federal“ (der „Generalstaatsanwaltschaft“) bei der Durchsetzung des
Schutzes traditioneller Völker).
REDD Early Movers wurde beauftragt. Die beiden weiteren Vorhaben sind
noch in der Abstimmung mit den brasilianischen Partnern.
Im Energiebereich wurden folgende Vorhaben der TZ vereinbart:
• Energiesysteme der Zukunft (III) (Förderung des Einsatzes von
Erneuerbaren Energien/Ausbau dezentraler Energiesysteme);
• Nachhaltige Stadtentwicklung(II) (Beratung bei der energieeffizienten
Stadtentwicklung).
Diese Vorhaben werden ab September 2020 geprüft.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU wurde
ein mehrere Staaten, so auch Brasilien, umfassendes Vorhaben zu
transformativen städtischen Koalitionen beschlossen, ebenso die Mittelaufstockung
einzelner bereits laufender IKI-Vorhaben, die ebenfalls mehrere Staaten betreffen,
darunter Brasilien.
a) Inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung aktuell die
verabredeten Bedingungen der Zusammenarbeit von brasilianischer Seite
gewahrt?
b) Bei welchen Projekten oder Schwerpunkten sieht die Bundesregierung
eine Gefährdung für die beabsichtigten Ziele der Kooperation?
Wo und welche Konsequenzen werden ggf. erwogen?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der brasilianischen Regierung besteht eine langjährige vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Die aktuellen Entwicklungen in der brasilianischen
Klimaagenda, Einschnitte beim Schutz des Tropenwaldes und der Indigenenrechte werden
wahrgenommen und im politischen Dialog angesprochen. Zu registrieren ist
jedoch, dass sich Abstimmungen mit der brasilianischen Regierung zunehmend
aufwändiger gestalten. Die Bundesregierung richtet ihre Zusammenarbeit
gleichwohl weiterhin konsequent am Menschenrechtsansatz und am Prinzip
„Leave no one behind“ aus. Daher diversifiziert sie ihre Partnerstruktur hin zu
kooperationswilligen Partnern bei Zentralregierung, Bundesstaaten,
Bundesstaatsanwaltschaft und Zivilgesellschaft.
Im Einzelnen steht die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Brasilien
derzeit unter anderem vor folgenden Herausforderungen:
Im Schwerpunkt Tropenwald besteht ein erhöhtes Risiko für die
Zielerreichung, da die Entwaldungsraten Anlass zur Sorge geben und die
Voraussetzungen für die Verbesserung der territorialen Rechte und des Schutzes von
Indigenen und traditionellen Bevölkerungsgruppen sich weiter verschlechtert haben.
Beim Amazonienfonds kommt hinzu, dass die Steuerungsgremien des
Amazonienfonds im April 2019 durch einseitigen Beschluss der brasilianischen
Regierung aufgelöst wurden. Eingezahlte Mittel wurden infolgedessen eingefroren,
sodass derzeit nur laufende Projekte weitergeführt werden können.
Im Bereich der FZ zur Förderung erneuerbarer Energien und der
Energieeffizienz können einzelne in Vorjahren zugesagte Darlehensprogramme derzeit nicht
umgesetzt werden, weil die vorgesehenen brasilianischen Partner nicht mehr
über die notwendige Bonität für eine größere Darlehensgewährung verfügen
oder die Darlehensmittel aus administrativen/regulatorischen Gründen nicht
aufnehmen können.
Allgemein gefährdet die Corona-Pandemie auch in Brasilien die Erreichung
von Zielen der Kooperation. Dienst- und Informationsreisen sind derzeit im
Land und interkontinental nahezu unmöglich. Auch die Erreichbarkeit der
Partner ist erschwert. Laufende Projekte und die Planung der Neuvorhaben werden
zusätzlich an der Herausforderung der Corona-Pandemie und der Überwindung
der wirtschaftlichen und sozialen Pandemie-Folgen ausgerichtet.
14. Da Brasilien vom BMZ als globaler Partner definiert wird, mit dem in
einer globalen Partnerschaft „strategisch an der Lösung globaler
Zukunftsfragen und dem Schutz globaler Güter wie dem Umwelt- und dem
Klimaschutz“ zusammengearbeitet werden soll, stellt sich die Frage,
inwieweit die Bundesregierung diese Bedingungen einer globalen
Partnerschaft für Brasilien als noch gegeben ansieht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Inwieweit wird angesichts der COVID-19-Pandemie zusätzliche
Unterstützung in Vorhaben der technischen und der finanziellen
Zusammenarbeit integriert (bitte ggf. mit Projektinhalt und Fördersumme auflisten)?
Folgende COVID-19-Maßnahmen wurden durch Nutzung von Restmitteln und
Umschichtungen innerhalb des Portfolios in laufende Vorhaben integriert:
• Bereitstellung von 1,79 Mio. Euro für Nahrungsmittel, Gesundheits- und
Schutzausrüstung, Hygieneartikel sowie Arbeitsmittel zur ökologischen
Produktionssteigerung und Entwaldungsbekämpfung für Bedürftige im
Süden der Amazonasregion.
• Bereitstellung von umgerechnet bis zu 690.000 Euro aus Mitteln des
Vorhabens ARPA (Amazon Region Protected Areas Program) für
Gesundheitsaufklärung, Logistik von Nottransporten und die Beschaffung von
Nahrungsmittel- und Hygienepaketen für bis zu ca. 15.000 Familien in
Schutzgebieten in Amazonien.
• Bereitstellung von umgerechnet ca. 40.000 Euro aus Mitteln des Vorhabens
REDD Early Movers (REM) Mato Grosso für die Beschaffung von
Nahrungsmittel- und Hygienepaketen für ca. 1.600 indigene Familien im
Bundesstaat Mato Grosso.
• Beschleunigte Umsetzung des Vorhabens der Indigenenbehörde FUNAI mit
Fokus auf eine Komponente zur Steigerung von Beschäftigung und
Einkommen aus der umweltverträglichen Produktion in Indigenengebieten A-
mazoniens.
Über das Vorhaben „Amazonienfonds für Wald- und Klimaschutz“ werden
Notmaßnahmen zur Unterstützung indigener und traditioneller
Bevölkerungsgruppen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen
unterstützt, beispielsweise für Aufklärung über Corona und Verhaltensregeln in
relevanten indigenen Sprachen, Training für medizinisches Personal,
Schutzausrüstung und Hygienematerial sowie Logistik und Ernährungssicherung. Diese
Unterstützung dient auch der Sicherung bisheriger Ergebnisse der vom
Amazonienfonds geförderten Waldschutzprojekte.
Viele der vom Amazonienfonds geförderten Institutionen implementieren
bereits COVID-19-Kampagnen. Der Zuschuss wird im Rahmen dieser
Kampagnen umgesetzt. Bisher konnte mit zwei Institutionen ein Vertrag abgeschlossen
werden, sechs weitere werden vorbereitet. Jede Institution erhält einen Betrag
in Höhe von umgerechnet bis zu ca. 31.000 Euro. Insgesamt werden
voraussichtlich rund 250.000 Euro für COVID-19-Maßnahmen im Rahmen der TZ
bereitgestellt.
Folgende Corona-Response-Maßnahmen wurden in laufende Vorhaben der IKI
des BMU integriert:
• Bereitstellung von zusätzlichen 1,3 Mio. Euro für Beratung nationaler
Entwicklungsbanken, Ministerien sowie von Städten und Gemeinden zur
Planung und Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten und
Infrastrukturprojekten, die zu einer Green Economic Recovery nach der COVID-19-
Pandemie beitragen, beispielsweise im Rahmen des regionalen Projekts
„Beratungsfazilität für Städte und Kommunen zur Finanzierung von
Minderungsmaßnahmen im Bereich nachhaltiger Energieversorgung (FELIC-
TY)“ (Brasilien, Ecuador, Indonesien, Mexiko).
• Zusätzliche Aktivitäten zur Einkommensgewinnung durch die Verarbeitung
von Plastikmeeresmüll und eine Analyse des Marktpotentials zur
Einkommenssteigerung durch nachhaltige Wertschöpfungsketten der Küsten- und
Meeresbiodiversität, um den sozial-ökonomischen Folgen der Pandemie
entgegenzuwirken.
• Bereitstellung von zusätzlichen 15 Mio. Euro für die Global Support
Initiative for Indigenous Peoples and Community-Conserved Territories and
Areas. Die Initiative arbeitet mit indigenen Organisationen in 26 Ländern,
darunter Brasilien, die unmittelbar von der Krise betroffen sind und angesichts
der ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Pandemie unterstützt
werden sollen.
16. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in der
umweltpolitischen und klimaschutzbezogenen Zusammenarbeit des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit
Brasilien, und inwieweit wirkt sich die aktuelle Politik der brasilianischen
Regierung auf Umsetzung und Erfolg dieser Vorhaben, beispielsweise im
Amazonasgebiet, aus?
Die Schwerpunkte der umweltpolitischen und klimaschutzbezogenen
Zusammenarbeit mit Brasilien im Rahmen der IKI des BMU liegen in den Bereichen
Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des
Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken mit Schwerpunkt REDD+ sowie
Schutz der biologischen Vielfalt. Die Umsetzung vieler laufender IKI-Vorhaben
bleibt von der aktuellen Politik der brasilianischen Regierung unberührt. Für
Vorhaben, die einen Fokus auf Politikberatung, etwa im Bereich nationaler
Klimaschutz, Waldschutz oder Biodiversität haben, treten Hindernisse auf und
sind Verzögerungen in der Umsetzung zu verzeichnen, die teilweise auf
personelle Umstrukturierungen im brasilianischen Umweltministerium, teilweise auf
veränderte politische Schwerpunktsetzungen der brasilianischen Regierung
zurückzuführen sind.
17. Welche Synergien und Kooperationen bestehen zwischen den Vorhaben
des BMZ und des BMU im Bereich Wald- und Umweltschutz sowie
Klimaschutz in Brasilien, welche Umsetzer sind beauftragt, und inwieweit
gelten die gleichen Projektanforderungen z. B. an Ergebnis- und
Wirkungsmessung der Vorhaben, und worin unterscheiden sich diese
konkret?
Die umweltpolitisch ausgerichteten Programme des BMU und die
entwicklungspolitisch ausgerichteten Programme des BMZ ergänzen sich.
Für die Erfolgsmessung gelten die in der Antwort zu Frage 12 genannten
Kriterien analog. Die Indikatoren entsprechen der partiell unterschiedlichen
Ausrichtung von Umwelt- und Entwicklungspolitik und können im Einzelfall
divergieren.
18. Wie ist der aktuelle Stand zur möglichen Neuauflage des
Amazonienfonds, welche Voraussetzungen und Konditionen sind dafür vorgesehen?
Nachdem die Steuerungsgremien des Amazonienfonds durch einseitigen
Beschluss der brasilianischen Regierung im April 2019 aufgelöst wurden, hat der
wichtigste Geber des Fonds, Norwegen (Anteil: 94,1 Prozent des
Fondsvolumens), eingezahlte, aber noch nicht für Projekte bewilligte Mittel in Höhe von
rund 0,5 Mrd. Euro eingefroren. Seither wickelt der Fonds lediglich laufende
Vorhaben ab, Neuanträge werden nicht bearbeitet. Im Rahmen der
Wiederbelebung des Amazonas-Rates und der Übernahme des Vorsitzes durch
Vizepräsident Mourão hat dieser das Interesse der brasilianischen Regierung an einer
Rückkehr des Fonds zu voller Arbeitsfähigkeit verdeutlicht. Hierzu finden
aktuell Abstimmungsgespräche zwischen dem Amazonas-Rat und den beiden
internationalen Gebern, Norwegen und Deutschland, statt. Da es sich um einen
laufenden Prozess handelt, äußert sich die Bundesregierung nicht zum aktuellen
Stand. In jedem Fall wird die Entwicklung der Entwaldungszahlen ein
wesentliches Kriterium sein.
19. Welche konkreten Amazonien-Initiativen sind im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft von wem mit welcher Beteiligung geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Weitergehende Initiativen sind
– auch wegen der fortdauernden Reisebeschränkungen und
Quarantänebestimmungen – derzeit nicht geplant.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Reform der Umweltbehörde ICM-
Bio und die damit verbundene Auflösung der elf bestehenden
Koordinationszentren, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung verfolgt die Reform mit Sorge, da dies zu einer
Schwächung der Kernaufgaben „Kontrolle und Monitoring der zu schützenden
Naturressourcen“ führen und es somit zu einem Anstieg von Entwaldung und
Umweltzerstörung kommen kann. Im entwicklungspolitischen Dialog mit dem
brasilianischen Umweltministerium thematisiert das BMZ regelmäßig die
Bedeutung einer starken und effektiven Umweltverwaltung für eine Reduzierung der
Entwaldungsrate.
21. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Kritik am Umweltkataster CAR,
dieses würde zu einer vermehrten Anerkennung von Landtiteln illegal
angeeigneten Landes führen?
Das Umweltkataster Cadastro Ambiental Rural (CAR) verknüpft Umwelt- mit
Landregulierungspolitik. Es erhöht die Verantwortung der privaten
Landbesitzer für den Erhalt des Tropenwaldes und macht Fehlverhalten transparent.
Unabhängige Untersuchungen beziffern die durch CAR verhinderte Entwaldung
im Zeitraum 2014 bis 2018 mit einer Fläche von 8.571 km².
Die Bundesregierung beobachtet Initiativen zu gesetzlichen Änderungen in
diesem Bereich aufmerksam und wird gegebenenfalls geeignete Konsequenzen
prüfen.
22. Welche konkreten Reformvorschläge, wie beispielsweise dem
Missbrauch durch CAR begegnet werden kann, werden innerhalb der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit erörtert und mit der brasilianischen
Regierung verhandelt?
Folgende Reformvorschläge wurden mit den brasilianischen Partnern diskutiert
und für die weitere Projektumsetzung vereinbart:
• Verbesserung der Methoden und Systeme für die Analyse und Validierung
des CAR unter Einbeziehung der Bundesstaaten (Checks and Balances).
• Transparenz und bessere Vernetzung der digitalen Informationssysteme des
Umweltkatasters CAR (SICAR) und Landtitelkatasters (SIGEF).
• Kompetenzentwicklung zur besseren Integration der Umwelt- und
Landregulierungspolitiken auf technischer Ebene der beteiligten Institutionen.
23. Welche Evaluierungen zur Wirksamkeit des Umweltkatasters CAR in
Bezug auf den Waldschutz wurden im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit erstellt?
Als Beitrag zur Mid-Term-Evaluierung des TZ-Vorhabens „Amazonienfonds
für Wald- und Klimaschutz“ wurde folgende, durch die Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützte, externe
Evaluierung durchgeführt: Ana Carolina Crisostomo und Gustavo Machado (2019):
„Estudo Themático dos projetos de Cadastro ambientalrual“ (CAR) apoiades
pelo fundno Amazõnia (übersetzt: Thematische Studie der vom
Amazonienfonds unterstützten CAR-Projekte;
http://www.fundoamazonia.gov.br/export/si
tes/default/en/.galleries/documentos/monitoring-evaluation/Study-Projects-Sup
porting-the-Rural-Environmental-Registration-CAR.pdf).
24. Ist eine unabhängige Evaluierung des Beitrags der deutschen EZ zu CAR
geplant?
Wenn ja, wann?
Aktuell ist keine solche Evaluierung geplant.
25. Welche Kriterien liegen einer Förderung von „verantwortungsvollem
Soja“ zugrunde, wie wird dies definiert im Hinblick darauf, dass im
Kontext von REDD Early Movers (REM) in Mato Grosso eine neue
Finanzierungslinie (Chamada 8/20) der KfW ausgeschrieben worden ist, die
die Förderung von nachhaltiger Viehwirtschaft und
„verantwortungsvollem Soja“ vorsieht?
Die Finanzierungslinie im Bundesstaat Mato Grosso aus Mitteln des REDD
Early Movers (REM) -Vorhabens, das erzielte Emissionsreduktionen honoriert,
richtet sich an kleine und mittlere Produzenten in den wichtigsten
Wertschöpfungsketten des Bundesstaates Mato Grosso: Soja, Viehwirtschaft und
nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Sojaproduktion wird nicht direkt gefördert,
sondern der Umstieg der Landwirte auf nachhaltige und umweltgerechte
Produktionssysteme und Anbaumethoden. Dadurch soll die weltweit wachsende
Nachfrage nach Soja aus verantwortungsvoller Produktion bedient werden. Die
Definition von verantwortungsvollem Soja folgt dabei den Richtlinien für
nachhaltige Beschaffung des Europäischen Verbands der Mischfutterhersteller (FE-
FAC), die unter
https://fefac.eu/wp-content/uploads/2020/07/fefac_soy_sourcin
g_guidelines_en.pdf abgerufen werden können.
a) Inwieweit ist in diesem Rahmen die Förderung von Monokulturen
ausgeschlossen?
Monokulturen werden nicht gefördert. Finanzierbar sind nur Maßnahmen zur
Wiederherstellung von Waldflächen, Verbesserung von Anbaumethoden,
Restaurierung degradierter Flächen und nachhaltige Produktionsbedingungen.
b) Inwiefern wird der Anbau von genetisch verändertem Soja
ausgeschlossen?
Die Fördermittel können nicht zur Produktion von Soja und zum Kauf von
Saatgut, landwirtschaftlichen Betriebsmitteln oder Nutztieren eingesetzt
werden.
c) Sind Höchstgrenzen für den Einsatz von Pestiziden und Fungiziden
pro Hektar vorgesehen?
Wenn ja, welche?
Das Subprogramm fördert gezielt Anbaumethoden, die den Einsatz von
Agrochemikalien reduzieren.
d) Wie wird konkret sichergestellt, dass für den Sojaanbau und die
Viehwirtschaft in diesem Rahmen keine Waldflächen gerodet werden?
Das REM-Vorhaben besitzt ein System zur Vermeidung sozialer und
ökologischer Risiken. Empfänger der Fördermittel müssen nachweisen, dass sie auf
ihrem Betrieb keine neuen Waldflächen roden und sich an die geltenden
Umweltgesetze halten.
e) Wie wird konkret sichergestellt, dass für den Sojaanbau und die
Viehwirtschaft in diesem Rahmen keine Indigenen, Landlosen oder
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern vertrieben werden?
Die Flächenexpansion von Sojakulturen wird durch das Subprogramm nicht
gefördert. Sämtliche Aktivitäten des REM-Vorhabens erfolgen im Einklang mit
den REDD+ Cancun Safeguards, die unter anderem auch die Rechte von
indigenen und lokalen Gemeinschaften schützen. Die Einhaltung dieser sozialen
und ökologischen Richtlinien wird vom Projektträger und der
Durchführungsorganisationen regelmäßig überwacht.
f) Wer profitiert von diesen Vorhaben, handelt es sich dabei um
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern?
Mindestens 50 Prozent der REM-Mittel kommen direkt der Förderung von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie indigenen Völkern in Mato Grosso
zugute. Lediglich 10 Prozent der Mittel fließen in das Subprogramm zur
Förderung nachhaltiger Produktion, Innovation und Märkte. Förderung aus dem
Subprogramm erhalten nur kleine und mittelgroße Produzenten in den genannten
Wertschöpfungsketten.
g) Wenn die Förderung im Rahmen des Subprogramms „Produção,
Inovação e Mercado Sustentáveis“ erfolgt, ist dann in diesem Rahmen
auch eine Förderung von Initiativen der Agrarökologie vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Initiativen der Agrarökologie können unter der Komponente „Innovation“ des
Subprogramms gefördert werden. Dafür stehen insgesamt umgerechnet etwa
400.000 Euro zur Verfügung.
26. Mit welchen Akteuren (staatlich, zivilgesellschaftlich,
privatwirtschaftlich) arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der „innovativen
Partnerschaften“ im landwirtschaftlichen Bereich zusammen (bitte mit Namen
der Institutionen bzw. Firmen auflisten)?
Das geplante Vorhaben zu „Partnerschaften für Innovationen zum Schutz des
Tropenwaldes in Amazonien“ befindet sich in Vorbereitung und arbeitet derzeit
noch nicht mit weiteren Akteuren zusammen.
27. Welche Studien und Monitoring-Aktivitäten unternehmen die
Bundesregierung und ihre Durchführer im Bereich Energie, insbesondere
Vorhaben zur Wasserkraft, um die Auswirkungen auf die Biodiversität und die
Lebensräume der indigenen Bevölkerung zu überprüfen, und welche
Ergebnisse liegen diesbezüglich vor?
Entsprechende Infrastrukturvorhaben – Ausbau von erneuerbaren Energien
(außer Großwasserkraft) und Maßnahmen der Energieeffizienz – werden im
Rahmen der FZ über die KfW durchgeführt. Dies sind im Wesentlichen Windkraft-
und Photovoltaikanlagen. Punktuell wurde auch die Rehabilitierung von
bestehenden Kleinwasserkraftwerken im Süden Brasiliens gefördert. Vorhaben der
Großwasserkraft in umwelt- und sozialsensiblen Regionen des
Amazonasgebietes wurden und werden durch die FZ nicht gefördert.
Zur Beurteilung von Umwelt- und Sozialrisiken findet die KfW-
Nachhaltigkeitsrichtlinie Anwendung, die sich an den Standards der Weltbank orientiert.
In den durch die deutsche EZ geförderten Energievorhaben (Windkraft,
Photovoltaik, Erneuerung bestehender Kleinwasserkraftwerke in Südbrasilien)
wurden im Rahmen des Monitorings bisher keine wesentlichen Beeinträchtigungen
der Biodiversität oder von Lebensräumen der indigenen Bevölkerung
festgestellt.
28. Zu welchen konkreten Anpassungen in der Zusammenarbeit hat die trotz
veränderter Rahmenbedingungen geplante fortgesetzte Kooperation mit
der FUNAI inzwischen geführt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14363,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a), und welche konkreten
menschenrechtlichen Abschätzungen wurden vorgenommen?
Mit welchen Ergebnissen?
Nachhaltige Landnutzungspläne (Planos de Gestão Territorial e Ambiental,
PGTAs) sind für Brasiliens indigene Völker wichtige Instrumente, um sich
gegen Landraub und illegalen Rohstoffabbau in ihren Territorien zu wehren.
Das ursprünglich mit der brasilianischen Indigenenbehörde Fundação Nacional
do Indio (FUNAI) als Partner durchgeführte Vorhaben „Schutz und
nachhaltiges Management in Indigenengebieten Amazoniens“ wurde zunächst sowohl
auf nationaler wie auf lokaler Ebene umgesetzt. Nachdem auf nationaler Ebene
der Steuerungskreis von der Regierung durch Dekret aufgelöst wurde, wurden
die Projektaktivitäten auf nationaler Ebene beendet.
Auf lokaler Ebene bestehen diese Strukturen aber fort, die eine starke
Beteiligung der Indigenen ermöglichen. Diese werden über das genannte Vorhaben
und in Zusammenarbeit mit der brasilianischen Zivilgesellschaft weiterhin
unterstützt.
Zudem wurde für das Vorhaben „Schutz und nachhaltiges Management in
Indigenengebieten“ ein fester Durchführungszeitplan mit Zwischenergebnissen zur
Fortsetzung (bzw. bei Nicht-Erfüllung zur Beendigung) der Zusammenarbeit
vereinbart. Die Umsetzung erfolgt dabei über die Nichtregierungsorganisation
Instituto Internacional de Educação do Brasil (IEB).
Die deutsch-brasilianische Zusammenarbeit zielt darauf ab, Projektaktivitäten
durchzuführen, die der indigenen Zielgruppe direkt zugutekommen („stay
engaged“).
29. Welche alternativen Wege zur Kooperation mit Brasiliens
Zentralregierung werden von der Bundesregierung erwogen?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gerade in der
jetzigen Konstellation, um die Kooperation mit der brasilianischen
Zivilgesellschaft direkt und/oder durch deren deutsche
Partnerorganisationen auszuweiten?
b) Welche innovativen Lösungswege können gefunden werden, wenn
die staatlichen Strukturen die Kriterien einer nachhaltigen
Entwicklungszusammenarbeit nicht erfüllen?
Gibt es hier bereits Vorschläge?
Wenn ja, welche?
Mit welchen Stakeholdern werden sie diskutiert?
c) Sind neue Dialogformate mit brasilianischen Entwicklungspartnern
denkbar?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich steht jede nationale Regierung in der Verantwortung, die
staatlichen Kernaufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört in erster Linie die Sicherung der
Rechtsstaatlichkeit einschließlich der Beachtung der Menschenrechte. Zugleich
erfordert ein modernes Staatswesen staatliche Unterstützung bei der
Daseinsvorsorge. Die Bundesregierung wird weiterhin im Wege des politischen
Dialogs und der EZ auf eine Verbesserung der Regierungsführung in
Partnerländern hinwirken.
Neben der Zusammenarbeit mit der brasilianischen Zentralregierung arbeitet
die Bundesregierung seit langem – direkt und indirekt – mit einer Vielzahl
anderer Akteure zusammen, etwa mit der brasilianischen Zivilgesellschaft, mit
den brasilianischen Bundesstaaten oder mit brasilianischen Gemeinden. Die
Bundesregierung beabsichtigt, diese Zusammenarbeit auch künftig fortzusetzen
und auszubauen. So wurde im Rahmen der Verhandlungen über die
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Brasilien 2019 ein Großteil der Vorhaben
nicht mehr über die brasilianische Föderalregierung, sondern über die
brasilianischen Bundesstaaten und andere Einrichtungen geleitet. Zudem wird auf die
Antwort zu den Fragen 13a und 13b verwiesen. Die Bundesregierung wird den
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern auch der brasilianischen
Zivilgesellschaft sowie ihren deutschen Partnerorganisationen zur Ausgestaltung der
Zusammenarbeit weiter fortführen.
30. Zieht die Bundesregierung die Einrichtung eines Sonderfonds oder eine
Finanzierungsfazilität in Betracht, um zivilgesellschaftliche Strukturen
zu stärken und/oder humanitäre Hilfe insbesondere für vulnerable
Gruppen wie indigene Gemeinschaften zu ermöglichen?
Im Rahmen der Vorgaben des Bundeshaushalts hat die Bundesregierung bereits
vielfältige Instrumente zur Förderung von zivilgesellschaftlichen Strukturen,
zur Unterstützung von Minderheiten und Benachteiligten sowie zur Gewährung
von Humanitärer Hilfe entwickelt, die weitreichende Möglichkeiten der
Ausgestaltung bilateraler Programme für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher und
vulnerabler Gruppen bieten. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 29
verwiesen.
31. Da die Bundesregierung mit dem Zivilen Friedensdienst (ZFD) über ein
Instrument des personellen Einsatzes in Konfliktsituationen verfügt und
gerade in Amazonien und im ländlichen Raum sich soziale, ökologische
und politische Konflikte zuspitzen, welche die Präsenz von
Friedensfachkräften rechtfertigen würden, stellt sich die Frage, inwiefern die
Bundesregierung die Einbeziehung Brasiliens in das ZFD Programm aktuell für
sinnvoll hält, falls dies von ZFD-Trägern und brasilianischen
Partnerorganisationen erwünscht wird?
Unter der Voraussetzung substanzieller Projektvorschläge von Trägern des
Zivilen Friedensdienstes (ZFD) und der Verfügbarkeit hinreichender finanzieller
Mittel ist der schrittweise Aufbau eines Engagements in Brasilien grundsätzlich
denkbar.
32. Welchen Einfluss üben nach Einschätzung der Bundesregierung
evangelikale Gruppierungen, Ministerinnen und hohe Verwaltungsbeamte
insbesondere auf die Menschenrechtspolitik der brasilianischen Regierung aus
(vgl.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=32672?)?
Unter den evangelikalen Kirchen versuchen nach Kenntnis der
Bundesregierung vor allem die (neu)pfingstkirchlichen Kirchen, Einfluss auf die
Menschenrechtspolitik der brasilianischen Regierung im Sinne einer sozialkonservativen
Agenda zu nehmen. So befeuern evangelikale Bewegungen des
fundamentalistischen Spektrums regelmäßig Debatten über die Grenzen der Kunst- und
Meinungsfreiheit, über Abtreibung, Rechte von Lesben, Schwulen, Transsexuellen/
Transgender und Intersexuellen (LGBTI), Geschlechterrollen oder die
Bildungspolitik.
Entgegen der im verlinkten Artikel gemachten Aussage vom 3. Januar 2019 ist
das Ministerium für Frauen, Familien und Menschenrechte unter Leitung der
Ministerin Damares Alves weiterhin für die Rechte von LGBTI verantwortlich.
Es setzt sich zudem öffentlich unter anderem gegen Gewalt gegen LGBTI und
gegen Diskriminierungen dieser Gruppierung am Arbeitsmarkt ein.
Über öffentlich zugängliche Informationen hinaus liegen der Bundesregierung
keine weiteren Erkenntnisse zu einem möglichen Einfluss evangelikal
geprägter Regierungsmitglieder oder hoher Verwaltungsbeamter auf die
Menschenrechtspolitik der brasilianischen Regierung vor.
33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung wegen wiederholter
herabwürdigender Äußerungen von Präsident Bolsonaro über LSBTTI,
und welche Auswirkungen dieser Haltung sieht sie auf das
Regierungshandeln sowie das gesellschaftliche Klima in Brasilien (vgl. epd vom
24. Mai 2019, „Oberstes Gericht Brasiliens erklärt Homophobie zur
Straftat“)?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage und politische
Situation in Brasilien wie auch Äußerungen von Staatspräsident Bolsonaro genau
und nimmt verbreitete Sorgen über das gesellschaftliche Klima sehr ernst. Die
deutsche Botschaft und die Generalkonsulate sind diesbezüglich in ständigem
Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Abgeordneten
aller Parteien sowie Vertreterinnen und Vertretern der brasilianischen Bundes-
und Landesregierungen sowie der Justiz. Zudem engagieren sich die deutschen
Auslandsvertretungen zugunsten der Rechte von LGBTI. So beteiligen sie sich
in Umsetzung der EU-Länderstrategie im Bereich Menschenrechte in Brasilien
unter anderem auch mit Beiträgen an LGBTI-Filmfestivals oder an Social-
Media-Kampagnen zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und
Transphobie (IDAHOBIT).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
„Internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen“ auf Bundestagsdrucksache
19/9077 verwiesen. Seitdem hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung
die Situation von LGBTI in Brasilien nicht verschlechtert. Seit dem zitierten
Urteil des Obersten Bundesgerichts Brasiliens vom Juni 2019 kann
Homophobie in Brasilien als Straftat geahndet werden.
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung negative Auswirkungen der Politik
der brasilianischen Regierung auf die Zusammenarbeit und den freien
Austausch in Bildung, Kultur und Wissenschaft (vgl. AFP vom 3. August
2019, „Brasilianischer Spitzenforscher steht nach Streit mit Präsident vor
Entlassung – INPE-Institutsleiter wegen Daten zur Regenwald-
Abholzung in Ungnade gefallen“), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben sich Spielräume unter anderem
für Kunstschaffende über die letzten Jahre infolge des Drucks
sozialkonservativer bis radikal bzw. fundamentalistisch eingestellter gesellschaftlicher Gruppen
sowie aufgrund reduzierter Finanzierungsmöglichkeiten verengt (siehe hierzu
auch die Antwort zu Frage 32). Gleichwohl schützen brasilianische Gerichte
die Kunstfreiheit. Die Bundesregierung unterstützt Kunstschaffende im
Rahmen der kulturpolitischen Zusammenarbeit und verschafft ihnen insbesondere
über die Goethe-Institute Räume, um auch kontroverse Themen aufzugreifen.
35. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der offizielle Stand der
Beitrittsverhandlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) mit Brasilien?
36. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur brasilianischen
Bewerbung?
Welches sind die Beurteilungskriterien?
Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Eine Entscheidung über die Einladung von Ländern zum OECD-Beitritt ist im
Einvernehmen aller OECD-Mitgliedstaaten zu treffen. Eine entsprechende
Entscheidung über die Einladung von Brasilien sowie der fünf weiteren
Kandidatenländer steht aus. Mit der Einladung zum OECD-Beitritt beginnt ein in der
Regel mehrere Jahre dauerndes Prüfverfahren, in dem die Kandidaten
nachweisen müssen, dass sie die OECD-Instrumente und „best practices“ erfüllen.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Annäherung der
Kandidatenländer, darunter auch Brasilien, an die OECD und ihre Standards.
37. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, während ihrer EU-
Ratspräsidentschaft für die finale Ausarbeitung des EU-Mercosur-
Assoziationsabkommens zu unternehmen?
a) Strebt die Bundesregierung an, das Abkommen in der derzeit
vorliegenden Fassung abzuschließen, obwohl sowohl das österreichische
als auch das niederländische Parlament bereits Resolutionen zur
Ablehnung des Vertrags verabschiedet haben und diverse Regierungen
bereits Bedenken geäußert haben (
https://www.sueddeutsche.de/wirts
chaft/niederlande-nein-zu-mercosur-vertrag-1.4925832) und das
Abkommen im Rat der EU einstimmig beschlossen werden muss
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung unterstützt Geist und Intention des EU-MERCOSUR-
Abkommens weiterhin, da es nach ihrer Ansicht aufgrund seiner politischen
Bedeutung, seiner wirtschaftlichen Relevanz und auch seiner verbindlichen
Nachhaltigkeitsbestimmungen mit entsprechenden Überprüfungs-,
Beschwerde- und Reaktionsmechanismen – unter anderem zur wirksamen Umsetzung
des Pariser Klimaabkommens, zur nachhaltigen Forstwirtschaft und zum
Vorgehen gegen illegale Entwaldung – grundsätzlich im Interesse Deutschlands
und der EU ist.
Die Bundesregierung wird allerdings die Rahmenbedingungen beobachten und
überprüfen, ob das Abkommen wie intendiert umgesetzt werden kann. Aus
heutiger Sicht stellen sich hierzu ernsthafte Fragen mit Blick auf die aktuellen
Entwicklungen im Amazonas. Daher beobachtet die Bundesregierung die
Situation im MERCOSUR und insbesondere in Brasilien genau.
b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Forderung der
argentinischen Regierung nach einer „Präzisierung“ des Abkommens?
Eine solche Forderung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen auf einen Abschluss in
der derzeitigen Fassung, vor dem Hintergrund der oben genannten
Resolutionen (bitte begründen)?
Zu möglichen künftigen Positionen anderer EU-Mitgliedstaaten äußert sich die
Bundesregierung nicht.
d) Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Klärungs- bzw.
Änderungsbedarf zur aktuellen Fassung des EU-Mercosur-
Assoziationsabkommens?
e) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine Nachverhandlung
der Nachhaltigkeitskapitel ein, um diese zu schärfen und verbindlicher
zu gestalten, wie u. a. von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd
Müller am 17. Juni 2020 im Ausschuss für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung angedeutet wurde?
Die Fragen 37d und 37e werden gemeinsam beantwortet.
Das EU-MERCOSUR-Abkommen beinhaltet ein ambitioniertes
Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima. Das
Nachhaltigkeitskapitel mit den darin vereinbarten Umsetzungsmechanismen ist
das modernste, das die EU bislang verhandelt hat.
Das Abkommen sichert die hohen europäischen Standards und trägt dazu bei,
die Mitgliedstaaten des MERCOSUR fester an die in der EU anerkannten
multilateralen Standards und Normen zu binden. Eine enge Partnerschaft mit dem
MERCOSUR ermöglicht es, gemeinsam konstruktive Lösungen für kritische
Themen zu erarbeiten. Der mit dem Abkommen implementierte
institutionalisierte Dialog ist insbesondere vor dem Hintergrund der Umwelt- und
Klimadebatte ein wichtiges Instrument und eine Plattform, dies zu erreichen.
Die Europäische Kommission tritt nach einem umfassenden
Konsultationsverfahren für die Beibehaltung und bessere Nutzung des dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus in allen EU-Freihandelsabkommen ein. Basierend auf
einem öffentlichen Hintergrundpapier vom 26. Februar 2018 will sie einen 15-
Punkte-Aktionsplan umsetzen (unter anderem Stärkung der
zivilgesellschaftlichen Mitwirkungsrechte und verbesserte Transparenz des Beschwerde-/
Streitschlichtungsmechanismus).
Der 15-Punkte-Plan findet bei den EU-Mitgliedstaaten sehr breite
Unterstützung. Auch die Bundesregierung unterstützt den 15-Punkte-Aktionsplan. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, die zusätzlichen Instrumente, die durch
das Nachhaltigkeitskapitel zur Verfügung stehen, umfassend und energisch zu
nutzen. Außerdem hat die Bundesregierung zusätzlich vorgeschlagen, dass die
Europäische Kommission weitere Reaktionsmöglichkeiten in einer „modelling
exercise“ überprüft.
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Nachverhandlungen zu fordern.
Etwaige Überlegungen zu begleitenden Erklärungen wird die Bundesregierung
im Rahmen ihrer Rolle als EU-Ratspräsidentschaft mit den Mitgliedstaaten
diskutieren.
f) Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch die
Menschenrechts- und Arbeitsstandards in dem Abkommen
verbindlicher festzuschreiben (bitte begründen)?
Der Schutz von Menschenrechten, der auch die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfasst, wird als wesentlicher
Vertragsbestandteil („essential elements“) im politischen Teil des
Assoziierungsabkommens verankert. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle
von Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von
Konsultationen bis zur Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des
Gesamtabkommens oder gar zu dessen Kündigung führen können.
g) Wie stellt die Europäische Union im EU-Mercosur-
Assoziationsabkommen sicher, dass Praktiken der Agrarindustrie, die zu
Umweltschäden und Waldzerstörung führen, effektiv unterbunden werden
können?
Mit welchen konkreten Mechanismen soll dies sichergestellt werden?
Das Abkommen beruht auf der Prämisse, dass Handel nicht auf Kosten der
Umwelt oder der Arbeitsbedingungen geht, sondern im Gegenteil die
nachhaltige Entwicklung fördern soll. Daher enthält das Abkommen ein spezielles,
rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Darin
vereinbaren die Parteien, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten,
die zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt und auf ihren multilateralen
Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt und Arbeit aufbaut.
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ISSN 0722-8333]