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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten der (Post-)Brexit-Verhandlungen

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2087407.07.2020

Kosten der (Post-)Brexit-Verhandlungen

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Matthias Nölke, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Brexit erscheint vier Jahre nach dem Referendum als unendliche Geschichte: Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union („Brexit“). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration. Die Fragestellerinnen und Fragesteller respektieren den Willen des britischen Volkes, bedauern jedoch zutiefst den Austritt eines engen und geschätzten Partners aus der Europäischen Union.

In Anerkennung des Referendums teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EU) aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die ursprünglich am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden sollte. Nachdem zunächst die Ratifikation des Austrittsabkommens im britischen Unterhaus scheiterte, wurde eine sechsmonatige Verlängerung beschlossen. Am 17. Oktober 2019 erzielten die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Europäische Kommission in Vertretung der 27 EU-Mitgliedstaaten einen Kompromiss über ein überarbeitetes Nordirland-Protokoll, das dem Austrittsabkommen angehängt wurde, sowie eine politische Erklärung zu den zukünftigen Beziehungen. Als neues Austrittsdatum wurde einvernehmlich der 31. Januar 2020 bestimmt.

Nachdem das Austrittsgesetz vom britischen Parlament beschlossen und durch die Unterzeichnung durch die britische Krone am 23. Januar 2020 Rechtskraft erlangt hatte, hat auch das Europäische Parlament am 29. Januar 2020 seine Zustimmung zu dem aktualisierten Austrittsabkommen gegeben. Das Vereinigte Königreich ist damit seit dem 1. Februar 2020 nicht länger Mitglied der Europäischen Union.

Aufgrund der im Ratifikationsprozess eingetretenen Verzögerung verkürzt sich die Übergangsphase, in der sich das Vereinigte Königreich verpflichtet hat, weiterhin die Regeln der Europäischen Union einzuhalten, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, erheblich. Statt der ursprünglich vorgesehenen 21 Monate bleiben von dieser Übergangszeit, die am 31. Dezember 2020 endet, nur noch elf Monate. Somit bleibt nur noch wenig Zeit, um die in der gemeinsamen Politischen Erklärung vom 17. Oktober 2019 niedergelegten Ziele mit einem Abkommen über die zukünftigen Beziehungen mit Leben zu füllen.

Sollte dies bis zum 31. Dezember 2020 nicht gelingen, wird das Szenario einer wirtschaftlichen Abkoppelung von EU-Standards und dem „Level Playing Field“ der EU schlussendlich doch Realität werden. Dieses Szenario eines „ökonomisch ungeordneten Brexit“, dem Albtraum vieler europäischer Firmen, könnte dann nur noch vertagt werden, sofern die britische Regierung von der Möglichkeit zur Verlängerung der Übergangsphase Gebrauch macht, was sie bereits mehrfach vehement abgelehnt hat. Deutsche Bundesministerien haben viele Ressourcen in partnerschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich und in die Begleitung der Verhandlungen eines EU-VK-Freihandelsabkommen investiert, welches ein „Level Playing Field“ und einen geordneten Übergang für Unternehmen garantieren soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch bemisst die Bundesregierung den Arbeitsaufwand zur Vorbereitung des Brexits oder zur Festlegung und Erläuterung der deutschen Position gegenüber deutschen, europäischen und britischen Stakeholdern (bitte in Arbeitsstunden pro Dienstgrad aufschlüsseln)?

2

Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus der Videokonferenz-Diplomatie in der Corona-Krise? Welche sind die größten Vorteile, welches die wichtigsten Nachteile?

3

Plant die Bundesregierung, eventuelle coronabedingt digital stattfindende Formate auch nach Aufhebung der Reisebeschränkungen beizubehalten?

Wenn nicht, warum nicht?

4

Welche Chancen der Digitalisierung im Bereich der Diplomatie sollten nach Ansicht der Bundesregierung auch nach Corona weiter genutzt werden?

5

Welche Kosten fallen i. d. R. für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung einer „diplomatischen Videokonferenz“ an (bitte mit Arbeitsstunden pro Dienstgrad, sowie Sachkosten – insbesondere Verschlüsselungstechnologie, IT-Dienstleister, Bereitstellung von technischen Gerätschaften etc. – aufschlüsseln)?

6

An wie vielen Treffen zur Vorbereitung des Brexits oder zur Festlegung und Erläuterung der deutschen Position haben Vertreter der Bundesregierung seit 2016 teilgenommen, und wie viele davon wurden in Form von Telefon- oder Video-Schaltkonferenzen durchgeführt (ggf. auch Zuschaltung einzelner Teilnehmer)?

7

Hat die Bundesregierung zur Durchführung dieser Treffen Räumlichkeiten oder Materialien angemietet?

Wenn ja, in welchen Lokalitäten, und zu welchen Kosten?

8

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Treffen zur Vorbereitung des Brexits oder zur Festlegung und Erläuterung der deutschen Position andere Veranstaltungen, z. B. Empfänge, Arbeitsessen o. Ä., durchgeführt (bitte mit Zielgruppe und Kosten, auch Kostenbeteiligungen bei anderen Ausrichtern, aufschlüsseln)?

Was sind die Ziele dieser Veranstaltungen, und inwiefern könnten sie laut Auffassung der Bundesregierung ganz oder teilweise durch digitale Formate ersetzt werden?

9

Wie viele Personen nehmen für die Bundesregierung an den physischen Verhandlungen oder vorbereitenden Treffen für die Verhandlungen teil?

a) Wie viele Abteilungsleiter?

b) Wie viele Unterabteilungsleiter?

c) Wie viele Referenten?

10

Wie viele Personen nehmen für die Bundesregierung an den digitalen Formaten zu Verhandlungen oder zu vorbereitenden Treffen für die Verhandlungen teil oder sind in der Vorbereitung bzw. technischen Umsetzung involviert?

a) Wie viele Abteilungsleiter?

b) Wie viele Unterabteilungsleiter?

c) Wie viele Referenten?

d) Wie viele sonstige Mitarbeiter (IT-Experten, Protokoll, Technischer Dienst etc.)?

11

Welche Spesen werden pro Tag für die Mitarbeiter der Bundesregierung veranschlagt?

12

Für wie viele Treffen waren Anreisen (nach Berlin, Bonn, Brüssel, London u. a.) einzelner Vertreter nötig?

13

Mit welchem Verkehrsmittel sind die Personen zu welchem Ziel gereist (bitte unter Angabe der Reiseklasse aufschlüsseln)?

14

In welcher Unterkunft waren die Personen wie lange untergebracht (bitte nach der Art aufschlüsseln)?

15

Wie hoch bemessen sich die Kosten für die getätigten Reisen zu den Brexit-Verhandlungen und die Verhandlungen um ein Folge-Freihandelsabkommen?

16

Wie hoch bemisst die Bundesregierung die Kosten für die Brexit-Verhandlungen und die Verhandlungen um ein Folge-Freihandelsabkommen bis dato?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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