[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/20919 –
Grenzkontrollen während der Corona-Krise im Zeitraum 16. März bis
16. Juni 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ registrierte die Bundespolizei seit
Einführung der Grenzkontrollen zwischen dem 16. März und dem 16. Juni
2020 an allen deutschen Land-, Luft- und Seegrenzen insgesamt 2 917
Straftaten (
www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/grenzkontrollen-bundespoliz
ei-hat-fast-2700-fahndungstreffer-li.83566).
Unter den Straftaten seien Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz wie illegale
Einreisen, sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz
(ebd.). Auch Urkundendelikte hätten die Beamten festgestellt, weil Menschen
mit gefälschten Personaldokumenten versuchten, einzureisen (ebd.).
Zudem wurden 2 694 Tatverdächtige gefasst, nach denen gefahndet wurde. In
427 Fällen konnten die Polizisten sogenannte Sachfahndungstreffer
verzeichnen, bei denen beispielsweise Diebesgut ausgeführt werden sollte (ebd.).
1. Wie viele Bundespolizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
unmittelbar an allen deutschen Landgrenzen vom 16. März 2020 bis zum
16. Juni 2020 im Einsatz gewesen (bitte nach Bundespolizeidirektion,
Anzahl und Grenzübergang aufschlüsseln)?
In der Spitze setzte die Bundespolizei über 6.100 Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamte an der Land-, Luft- und Seegrenze ein. Nach
Bundespolizeidirektionen aufgeschlüsselt verteilten sich diese in der Spitze wie
folgt:
Bundespolizeidirektion München: 1.582
Bundespolizeidirektion Hannover: 957
Bundespolizeidirektion St. Augustin: 834
Bundespolizeidirektion Frankfurt: 790
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt: 630
Bundespolizeidirektion Berlin: 483
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21249
19. Wahlperiode 24.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundespolizeidirektion Pirna: 316
Bundespolizeidirektion Stuttgart: 272
Bundespolizeidirektion Koblenz: 249
Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
2. Wie viele Ausländer kamen nach Kenntnis der Bundesregierung vom
16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 über die deutschen Grenzen (bitte
nach Land-, Luft- und Seegrenzen aufschlüsseln)?
Die Anzahl aller einreisenden Personen im Sinne der Fragestellung wird nicht
erfasst. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
3. Wie viele der in Frage 2 erfragten Ausländer haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 einen
Antrag auf Asyl gestellt (bitte nach Anzahl, jeweiligem Einreiseweg
z. B. über Land-, Luft- oder Seegrenze und Staatsangehörigkeit
aufschlüsseln)?
Angaben zur Gesamtzahl im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Belastbare statistische Angaben hierzu, auch bezogen auf
mögliche Teilangaben, können aus dem Ausländerzentralregister (AZR) nicht
ermittelt werden.
Die Bundespolizei verzeichnete im fragegegenständlichen Zeitraum
ausweislich ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik 302 Asylgesuche (davon 264 an der
Landgrenze, 34 an der Luftgrenze und 4 an der Seegrenze). Diese Asylgesuche
stellten mehrheitlich Personen mit den nachstehend genannten
Staatsangehörigkeiten (TOP 10): 1. syrisch (64), 2. afghanisch (61), 3. irakisch (45), 4.
algerisch (19), 5. marokkanisch (18), 6. tunesisch (8), 7. georgisch (7), 8. türkisch
(7), 9. iranisch (6) und 10. ägyptisch (5).
4. Wie viele gefälschte Personaldokumente wurden bei wie vielen Personen
seit dem 16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 sichergestellt (bitte auch
nach Einreiseweg über Land-, Luft- oder Seegrenze aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei stellte im fragegegenständlichen Zeitraum ausweislich ihrer
Polizeilichen Eingangsstatistik bei 546 Personen (davon 85 an der Landgrenze,
53 an der Luftgrenze, 1 an der Seegrenze und 407 im Inland) 599 gefälschte
Urkunden fest.
5. Wie viele Corona-Verdachtsfälle wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom 16. März 2020 bis 16. Juni 2020 im Hinblick auf die in den
Fragen 2 und 3 erfragten Personenkreise festgestellt, und in wie vielen
Fällen hat sich der Verdachtsfall bestätigt (bitte auch nach Herkunftsland
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6. Welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zuge der zuvor angesprochenen Grenzkontrollen
seit dem 16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 festgestellt (bitte einzeln
nach Straftatbestand bzw. Ordnungswidrigkeit und Staatsangehörigkeit
des Tatverdächtigen sowie Grenzübergangsstelle aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei stellte im fragegegenständlichen Zeitraum ausweislich ihrer
Polizeilichen Eingangsstatistik 15.562 Straftaten fest. Dabei handelte es sich
mehrheitlich um folgende Deliktsgruppen (TOP 10): 1. Verstoß
Aufenthaltsgesetz (10.146), 2. Betäubungsmittel (1.808), 3. Straßenverkehrsdelikte (1.193),
4. Urkundenfälschungen (694), 5. Waffendelikte (289), 6. Betrug und Untreue
(282), 7. sonstige Straftaten(186), 8. Steuerstraftaten (123), 9. Eigentumsdelikte
(113) und 10. Sachbeschädigung (98).
Diesbezüglich wurden mehrheitlich Personen mit folgenden
Staatsangehörigkeiten festgestellt (TOP 10): 1. deutsch (1.746), 2. ukrainisch (861), 3.
moldauisch (739), 4. serbisch (658), 5. albanisch (622), 6. syrisch (599), 7. polnisch
(500), 8. rumänisch (466), 9. türkisch (392) und 10. afghanisch (344).
Eine Aufschlüsselung nach Grenzübergängen ist nicht möglich.
Die Bundespolizei ahndete im fragegegenständlichen Zeitraum 189
Ordnungswidrigkeiten. Davon 106 Ordnungswidrigkeiten gemäß § 10 Absatz 1 und 3
Freizügigkeitsgesetz/EU durch Staatsangehörige aus EU-Staaten (Frankreich,
Italien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark) sowie 83
Ordnungswidrigkeiten gemäß § 98 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 3 des
Aufenthaltsgesetzes durch Staatsangehörige aus anderen Staaten (Schweiz, Syrien, Iran,
Albanien, Algerien).
Diese Ordnungswidrigkeiten wurden im Bereich der nachstehend genannten
Grenzübergangstellen festgestellt:
Luxemburg: Echtermacherbrück Ort
Frankreich: Neulauterburg Berg/Pfalz, Neuenburg, Stadt Saarbrücken, Stadt Kehl, Breisach
Schweiz: Schaffhausen, Lörrach, Rheinheim, Erzingen
Österreich: Kontrollstelle BAB 93, Tank- und Rastanlage Inntal Ost
Dänemark: Ellund-Ost A 7
Niederlande: BAB 4 Rastplatz Toresberg
7. Wie viele Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) und
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurden im Rahmen der oben dargestellten Kontrollen
festgestellt (bitte nach Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände
oder Betäubungsmittel sowie Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im Rahmen der Feststellung
von Waffendelikten wurden mehrheitlich folgende Gegenstände sichergestellt
(TOP 10):
1. Springmesser (65), 2. Reizstoffsprühgerät (57), 3. Schlagring (44), 4.
Elektroimpulswaffe (35), 5. Munition (26), 6. Butterfly-Messer (19), 7.
Teleskopschlagstock (17), 8. Messer (14), 9. Schreckschusspistole oder -revolver (13)
und 10. Faustmesser (7).
Dabei wurden mehrheitlich Personen mit folgenden Staatsangehörigkeiten
festgestellt (TOP 10): 1. deutsch (48), 2. rumänisch (34), 3. polnisch (30), 4.
tschechisch (25), 5. niederländisch (22), 6. ukrainisch (15). 7. slowakisch (14), 8.
französisch (12), 9. bulgarisch (12) und 10. türkisch (10).
Im Rahmen der Feststellung von Betäubungsmitteldelikten wurden
mehrheitlich folgende Betäubungsmittel sichergestellt (TOP 10): 1. Cannabiskraut/
Marihuana (1.338), 2. Cannabisharz/Haschisch (309), 3. Amphetamin (139), 4.
Sonstiges Betäubungsmittel (82), 5. Kokain/Kokainhydrochlorid (79), 6.
Cannabisblüten (58), 7. 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin/Ecstasy (49), 8.
Heroin/Diamorphin (48), 9. Metamphetamin (28) und 10. Rauschpilze (24).
Dabei wurden mehrheitlich Personen mit folgenden Staatsangehörigkeiten
festgestellt (TOP 10): 1. deutsch (902), 2. niederländisch (231), 3. polnisch (132),
4. türkisch (84), 5. rumänisch (58), 6. tschechisch (56), 7. syrisch (51), 8.
französisch (38), 9. italienisch (31) und 10. ungarisch (26).
8. Welche Ausschreibungsgründe lagen den in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten 2 694 Fahndungstreffern zugrunde (bitte nach Art
und Anzahl aufschlüsseln)?
Die aus der Berliner Zeitung zitierten Fahndungstreffer bilden lediglich den
Zeitraum 16. März 2020 bis 15. Mai 2020 ab. Für den Einsatzzeitraum vom
16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 hat die Bundespolizei einen
Sondermeldedienst eingerichtet. Tagesaktuelle Zahlen des Sondermeldedienstes sind
grundsätzlich nicht mit den Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik
vergleichbar, welche retrograd qualitätsgesichert und mit einem Vorgang im
Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem hinterlegt sind.
Ausweislich der Polizeilichen Eingangsstatistik erzielte die Bundespolizei vom
16. März 2020 bis zum 16. Juni 2020 12.153 Fahndungstreffer mit folgendem
Fahndungszweck (TOP 10): 1. Aufenthaltsermittlung (6.363), 2.
Strafprozessuale Festnahme (1.594), 3. (Grenz-)Polizeiliche Beobachtung/verdeckte oder
gezielte Kontrolle (1.300), 4. Sachfahndungstreffer Urkunden/Dokumente
(1.156), 5. Ausländerrechtliche Maßnahme (695), 6. sonstige
Personenfahndungstreffer (332), 7. sonstige Sachfahndungstreffer (306), 8. Kraftfahrzeug-
Sachfahndungstreffer (149), 9. polizeirechtliche Ingewahrsamnahme (134) und
10. Kontrolle Gewalttäter – politisch motivierte Ausländerkriminalität (64).
9. Nach welcher Art Diebesgut schlüsseln sich die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten 427 Sachfahndungstreffer auf, und an welchen
Grenzen oder Grenzübergangsstellen wurden diese erzielt, und welche
Staatsangehörigkeiten wiesen dabei die Personen auf, denen diese Treffer
zugeordnet werden konnten?
Ausweislich der Polizeilichen Eingangsstatistik erzielte die Bundespolizei im
gleichen Zeitraum 1.611 Sachfahndungstreffer. Die Erfassung konkreter
Gegenstände (Sachen) beschränkt sich ausschließlich auf Urkunden/Dokumente,
Kraftfahrzeug und Waffen bzw. Waffenteile.
Hierbei handelte es sich mehrheitlich um folgende Gegenstände (TOP 10): 1.
Führerschein (262), 2. Identitätskarte/nicht deutsch (238), 3. Personalausweis
deutsch (138), 4. Reisepass/nicht deutsch (105), 5. Kraftfahrzeug-
Kennzeichenschild (93), 6. Personenkraftwagen (88), 7. Aufenthaltstitel (37) und 8.
Sonstiges Kraftfahrzeug (24), 9. Fahrzeugschein (18), 10. Elektronische
Aufenthaltserlaubnis (17). Dabei wurden mehrheitlich Personen mit folgenden
Staatsangehörigkeiten festgestellt (TOP 10): 1. deutsch (467), 2. polnisch (198), 3.
rumänisch (107), 4. französisch (97), 5. türkisch (62), 6. österreichisch (50), 7.
italienisch (46), 8. bulgarisch (36), 9. syrisch (32) und 10. ukrainisch (31).
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu grenzüberschreitenden
Fällen organisierter Kriminalität im Rahmen des zuvor genannten
Zeitraums gewinnen können?
Dem Bundeskriminalamt liegen noch keine verifizierten Daten zur
Organisierten Kriminalität des Berichtsjahres 2020 vor. Daten für den
fragegegenständlichen Zeitraum zum Zwecke der Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte
Kriminalität 2020 werden erst retrograd im Kalenderjahr 2021 von den
Polizeien der Länder, der Bundespolizei und dem Zoll an das Bundeskriminalamt
übermittelt. Auskünfte zu Daten der Organisierten Kriminalität des
Berichtsjahres 2020 werden daher erst nach Veröffentlichung des Bundeslagebildes
Organisierte Kriminalität 2020 – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 –
möglich sein.
11. Welche Kosten waren mit dem Einsatz der Bundespolizei im Rahmen
dieser Grenzkontrollen vom 16. März 2020 bis 16. Juni 2020 bisher
verbunden?
Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes gehört zu den originären
Aufgaben der Bundespolizei. Eine differenzierte Aufschlüsselung für einzelne
Grenzkontrollen in einem bestimmten Zeitraum, ob zu Land, Luft oder See,
findet im Haushaltsvollzug nicht statt. Aussagen zu den konkreten Kosten im
Sinne der Fragestellung sind daher nicht möglich.
12. Welche konkreten Maßnahmen in welcher Anzahl erfolgten nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 16. März 2020 bis zum 20. Juni 2020
zur Durchsetzung von § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes mit dem Ziel der
Verhinderung illegaler Einreisen an den Grenzen?
Die Einführung von vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
und Einreisebeschränkungen haben nicht zu einer Änderung der bestehenden
asylrechtlichen Regelungen geführt. Welche Maßnahmen nach der Äußerung
des Asylbegehrens im jeweiligen Einzelfall zu treffen sind, ist durch die
Beamtinnen und Beamten vor Ort nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen. Im
Übrigen wird auf die Vormerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/19167 verwiesen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzte am 23. März 2020 alle
Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens zur Verhinderung von
COVID-19-Infektionsketten innerhalb der Europäischen Union (EU) aus. Seit
dem 15. Juni 2020 können aufgrund des insgesamt rückläufigen
Infektionsgeschehens in der EU, der Beendigung der Binnengrenzkontrollen und der
Aufhebung der EU Reisewarnung Dublin-Überstellungen in andere Mitgliedstaaten
und nach Deutschland schrittweise wiederaufgenommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]