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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einführung von einheitlichen Schnittstellen für den Export von Steuerdaten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2099913.07.2020

Einführung von einheitlichen Schnittstellen für den Export von Steuerdaten

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für die Datenträgerüberlassung im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen sind Unternehmen gehalten, die Steuerdaten an die Finanzverwaltung in einer bestimmten Art und Weise zu übertragen. Zum Zwecke einer einheitlichen Strukturierung und Bezeichnung und um die Datenfelder zunehmend unabhängig von den im Unternehmen eingesetzten Programmen analysieren zu können, werden Schnittstellen für den Datenexport durch gesetzliche Vorgaben vereinheitlicht.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle – DLS) verbindlich festgeschrieben. Diese Schnittstelle ist ab dem 1. Januar 2018 für alle aufzuzeichnenden Daten anzuwenden (§ 4 Absatz 2a Lohnsteuer-Durchführungsverordnung).

Darüber hinaus wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl. I 2016 S. 3152) die Einheitlichkeit auch auf die Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen, z. B. Kassensysteme, erweitert (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K). Ab 1. Januar 2020 sind der Finanzverwaltung die Daten für Außenprüfungen oder Kassen-Nachschauen in dieser einheitlichen Konvention zu übertragen (§ 4 der Kassensicherungsverordnung – KassenSichV).

Es ist zu vermuten, dass in naher Zukunft weitere verbindliche Vorgaben durch den Gesetzgeber für die Zurverfügungstellung von Steuerdaten erlassen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welcher Aufwand ist für die Einführung bzw. Durchsetzung der Digitalen LohnSchnittstelle (DLS) sowie der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) bisher entstanden?

2

Welche Erfahrungen der Finanzämter im Umgang mit den einheitlichen Schnittstellen sind im Rahmen von Bund-Länder-Besprechungen oder in sonstiger Weise an die Bundesregierung herangetragen worden?

3

Aus welchen Gründen lässt sich die Einführung der bisherigen verbindlichen digitalen Schnittstellen aus Sicht der Bundesregierung rechtfertigen?

4

Welche statistischen Daten liegen der Bundesregierung zur tatsächlichen Anwendung der digitalen Schnittstellen durch die Unternehmen vor?

5

Sind im Zusammenhang mit der Verwendung einer nicht vorgeschriebenen Schnittstelle bereits Bußgelder ergangen bzw. Verfahren wegen Steuergefährdung nach § 379 der Abgabenordnung (AO) entstanden?

6

Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von Verbänden oder Steuerpflichtigen vor, in denen die Einführung der verbindlichen Formate kritisch gesehen wird?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Adaptions- und Umstellungsprobleme, die entstehen, wenn Unternehmen die Steuerdaten statt nach individuellen Datenfeldern in einer Zwangsform exportieren müssen?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob sich seit der Einführung der DLS und DSFinV-K die Steuerberatungs- und IT-Kosten für die Unternehmen erhöht haben?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer einheitlichen Schnittstelle für den Datenexport aus der Finanzbuchhaltung?

a) Welche Erwägungen führen zu diesem Vorhaben, und welche Erwartungen bestehen?

b) Wie weit sind die Planungen hierzu fortgeschritten?

c) Ab wann wäre eine solche einheitliche Schnittstelle nach den derzeitigen Planungen frühestens für die Unternehmen anzuwenden?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Umstellungskosten für die Unternehmen?

10

Welche Projekte oder Planungen bestehen zu Vereinheitlichungen von Schnittstellen in sonstigen steuerlichen Bereichen?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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