Medizinische Kollateralschäden durch Maßnahmen gegen die COVID-19- Pandemie
der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Anton Friesen, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Witt, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung u. a. mit ihren am 12., 16. und 22. März sowie am 15. und 30. April 2020 gefassten bzw. in ihrer Gültigkeit verlängerten Beschlüssen Leitlinien für nichtpharmakologische Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland aufgestellt (Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020; https://www.bun desregierung.de/resource/blob/975226/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772 e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf, Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020; https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/173324 6/e6d6ae0e89a7ffea1ebf6f32cf472736/2020-03-22-mpk-data.pdf?download=, Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020; https://www.bundesregierun g.de/resource/blob/975226/1749804/d3e2fa884ba9ac2b743192d27dc12aea/202 0-04-30-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1).
Den Beschlüssen folgend, wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in den Bundesländern Verfügungen zu SARS-CoV-2- Eindämmungsmaßnahmen erlassen (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20. März 2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98; https:// www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkun g-bayern-.pdf), die das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland weitgehend eingeschränkt haben (Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020; https://ww w.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1733246/e6d6ae0e89a7ffea1ebf6f 32cf472736/2020-03-22-mpk-data.pdf?download=), und wesentliche Grundrechte außer Kraft gesetzt (Möllers, C.: Coronakrise und Verfassungsrecht: Ist die Demokratie in Gefahr?. Legal Tribune Online: https://www.lto.de/persisten t/a_id/41061/ 2020). Zudem wurden am 19. Mai 2020 bzw. 27. März 2020 mit dem Ersten bzw. dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite insbesondere dem Bundesministerium für Gesundheit im seuchenrechtlichen Notfall Kompetenzen im Sinne eines Notverordnungsrechts verliehen und damit zur An- oder Verordnung von besonderen Maßnahmen zwecks Bekämpfung epidemischer Infektionskrankheiten ermächtigt. Gegen die entsprechende Gesetzgebung bestehen nach Auffassung der Fragesteller massive verfassungsrechtliche Bedenken (Mayen, T.: Coronakrise: Der verordnete Ausnahmezustand. Anwaltsblatt Juni: 398–403, Deutscher Bundestag Drucksache 19/21015 2020; https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/coronakrise-der-verordnete- ausnahmezustand).
Am 13. März 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer die Kliniken in Deutschland aufgefordert, ab dem 16. März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen planbaren Aufnahmen und Operationen zu verschieben, um medizinische Kapazitäten für mögliche COVID-19-Erkrankte vorzuhalten sowie aus- und aufzubauen.
Daraufhin wurden etwa 40 Prozent der Intensivbetten im deutschen Gesundheitssystem freigehalten (Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020; https:// www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1749804/d3e2fa884ba9ac2b74 3192d27dc12aea/2020-04-30-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1).
Den oben genannten Entscheidungen bzw. Beratungen der Bundesregierung waren Modellierungen des Robert Koch-Instituts (RKI; an der Heiden, M., Buchholz, U.: Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland. Robert Koch-Institut, 2020; https://www.rki.de/DE/Conte nt/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Deutschland.pdf?__blob=p ublicationFile) vorausgegangen, aus denen eine mögliche Überlastung des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere der intensivmedizinischen Versorgung, durch Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion abzuleiten war und demnach eine Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung durch CO- VID-19 in Deutschland derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt wurde (Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 18. März 2020 – aktualisierter Stand für Deutschland; https://www.rki.de/DE/C ontent/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-03-18-de.pdf ?__blob=publicationFile).
Vor allem aus dem Ausland werden aber nun zunehmend Daten über die medizinischen Kollateralschäden der Maßnahmen („Lock-Down“) bekannt, die ergriffen wurden, um die Gesundheit der Bevölkerung vor COVID-19 zu schützen (https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-politik/panikvirus-verursac ht-mehr-kollateralschaeden-als-coronavirus_a4090680). Diese Kollateralschäden umfassen nach Auffassung der Fragesteller eine massive Gefährdung und umfangreiche Schädigung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung.
Diesbezüglich liegen z. B. Untersuchungen zu erhöhter Sterblichkeit durch den „Lockdown“ in den USA (https://thehill.com/opinion/healthcare/499394-the-co vid-19-shutdown-will-cost-americans-millions-of-years-of-life) oder Daten zu den Todesursachen der Übersterblichkeit in Großbritannien (England) vor (https://www.telegraph.co.uk/global-health/science-and-disease/two-new-wave s-deaths-break-nhs-new-analysis-warns/). Für Österreich sind z. B. betreffende Daten zu koronaren Herzerkrankungen wissenschaftlich untersucht (Metzler, B., Siostrzonek, P., Binder, R. K., Bauer, A., Reinstadler, S. J.: Decline of acute coronary syndrome admissions in Austria since the outbreak of COVID-19: the pandemic response causes cardiac collateral damage. Eur Heart J, 2020). Aber auch in Deutschland erhalten diese Art Folgen Aufmerksamkeit (https://www.s piegel.de/panorama/gesellschaft/corona-politik-und-ihre-kollateralschaeden-da s-sterben-der-anderen-a-00000000-0002-0001-0000-000171426687). Vor allem ausbleibende Operationen bzw. Behandlungen spielen dabei eine wichtige Rolle (https://www.focus.de/regional/hamburg/absolutes-versaeumnis-hamburger- kardiologe-rechnet-mit-virologen-ab-und-zaehlt-kapitale-corona-fehler-auf_id_ 12173085.html).
Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hatte bereits am 27. Mai 2020 die Bundesregierung nach der Berücksichtigung von negativen Folgewirkungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19- Pandemie in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19541 gefragt. Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19874 fiel nach Ansicht der Fragesteller bezüglich konkreter Angaben eher zurückhaltend aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über tatsächliche oder mögliche gesundheitliche Schäden bzw. negative gesundheitliche Auswirkungen in der Bevölkerung Deutschlands durch Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19, und wenn ja, welche sind dies (in Anlehnung an die in der Vorbemerkung der Fragesteller beispielhaft angegebenen Quellen, bitte möglichst genau und aussagekräftig alle, mindestens aber die wichtigsten im Rahmen der Antwort möglich aufzuführenden, entsprechend relevanten Daten nennen, von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, auch wenn es sich um Schätzungen handelt)?
Wenn ja, seit wann sind die erfragten Erkenntnisse der Bundesregierung bekannt (bitte möglichst genaue Datumsangabe)?
Plant die Bundesregierung Untersuchungen anzustellen, Erhebungen von Daten bzw. Studien in Auftrag zu geben, diese anzuregen oder zu fördern, mit denen ermittelt wird, inwiefern die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 zu ernsthaften gesundheitlichen Folgen oder gar Todesfällen geführt haben, führen werden oder führen könnten, oder werden solche Datenerhebungen bzw. Studien bereits durchgeführt, und falls ja, welche Datenerhebungen bzw. Studien sind zu welchem Zeitpunkt geplant, bzw. seit wann werden diese bereits durchgeführt, und wann ist mit entsprechenden Erkenntnissen zu rechnen?