[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Michael Theurer, Johannes Vogel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21031 –
Einrichtung Akademischer Prüfstellen in Drittstaaten zur erleichterten Aufnahme
eines Studiums in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die
Einwanderung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten erleichtern soll.
Bei der Diskussion um die erleichterte Einwanderung von Fachkräften aus
Drittstaaten zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland wird eine
Gruppe noch zu wenig berücksichtigt: die vielen Studentinnen und Studenten
aus Drittstaaten wie beispielsweise Indien, die zurzeit an deutschen
Universitäten eingeschrieben sind oder einen deutschen Universitätsabschluss besitzen.
Dabei sind Studierende für Unternehmen, die nach hochqualifizierten
Fachkräften suchen, besonders interessant, weil:
• die Kandidatinnen und Kandidaten bereits in Deutschland sind und mit
Abschluss ihres Studiums einen Anspruch auf ein Arbeitssuchvisum
erhalten,
• die Unternehmen die Kandidatinnen und Kandidaten ohne großen
Aufwand kontaktieren und kennenlernen können,
• die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel schon mehrere Jahre in
Deutschland gelebt haben und somit eine informierte Entscheidung
darüber treffen können bzw. sich bewusst dafür entscheiden, in Deutschland zu
bleiben,
• die Kandidaten von den Hochschulen ggf. sogar gezielt auf die
Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vorbereitet worden sind und keine
Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen haben.
Dennoch gibt es immer wieder Berichte, dass Botschaften trotz der Zulassung
der Hochschule kein Visum für Studieninteressierte aus sogenannten
Drittstaaten ausstellen. Auch mit Blick auf den hohen administrativen und finanziellen
Aufwand, den sie bei der Bewerbung um einen Studienplatz und der
Beantragung eines Studienvisums betreiben, ist dies nur schwer nachvollziehbar
(
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/studentenvisa-in-deutschland-uni
s-lassen-zu-botschaft-sagt-ab-a-1018953.html). So verliert Deutschland
potenzielle Fachkräfte. Die deutschen Botschaften in China und Vietnam haben
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21816
19. Wahlperiode 24.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums Auswärtigen Amts vom 24. August
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
das erkannt. Um die notwendigen administrativen Prozesse zu optimieren, hat
das Kulturreferat der Botschaft in Peking in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Akademischen Austauschdienst eine Akademische Prüfstelle
eingerichtet (
https://www.aps.org.cn/uber-uns). Die Serviceeinrichtung prüft in einem
transparenten Gruppenverfahren an einem Ort, ob Studierende ausreichend
qualifiziert sind, um an einer deutschen Hochschule zu studieren. Das entlastet
die Botschaften vor Ort, weil es die Bearbeitung erheblich vereinfacht (https://
www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren).
Ebenso wichtig wie ein erleichterter Zugang zu einem Studium in
Deutschland, ist für internationale Studierende, die in Deutschland bleiben wollen, ein
problemloser Übergang in den Arbeitsmarkt. Leider gibt es immer wieder
Berichte, dass der Start ins Berufsleben für viele von ihnen mit Schwierigkeiten
verbunden ist (
https://www.welt.de/politik/deutschland/article171333809/Die-
Besten-zieht-es-wieder-weg-aus-Deutschland.html und
https://www.bamf.de/
SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp85-internationale-studierende.html
?nn=282022).
1. Gibt es Strategien seitens der Bundesregierung, Studierende aus
sogenannten Drittstaaten, die zurzeit an einer deutschen Universität eingeschrieben
sind bzw. vor Kurzem vor einen Abschluss einer deutschen Universität
stehen, als potenzielle hochqualifizierte Fachkräfte für den deutschen
Arbeitsmarkt zu halten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wendet die Bundesregierung dazu
konkret an?
b) Wie erfolgreich sind diese Maßnahmen?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Dezember 2018 betont, dass
Deutschland auch weiterhin auf gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten
angewiesen ist. Hierunter fallen auch Studierende aus Drittstaaten. Angehende
Fachkräfte sollen gezielt gewonnen werden.
Auch die von Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der
Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit beim Fachkräfteeinwanderungsgipfel
am 16. Dezember 2019 unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zur
Förderung der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten betont die Bedeutung von
gut ausgebildeten Fachkräften für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Zudem
hat die Bundesregierung im Dezember 2019 im Nachgang zum
Fachkräfteeinwanderungsgipfel eine Strategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften
aus Drittstaaten veröffentlicht (Fachkräftegewinnungs-Strategie). Internationale
Studierende sind als angehende Fachkräfte eine wichtige Zielgruppe. Für die
Beratung und Gewinnung internationaler Studierender bestehen mit dem
internationalen Hochschulmarketing des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes e. V. (DAAD) und dem Internet-Portal „Study in Germany“ leistungsfähige
Strukturen.
„Make it in Germany“ ist als Dachportal der Bundesregierung die zentrale
Kommunikationsplattform für Fachkräfte aus dem Ausland. Im Rahmen des
Portals wirbt die Bundesregierung bei internationalen Studierenden an
deutschen Hochschulen gezielt für die Beschäftigungsmöglichkeiten in
Deutschland. Zu den Werbe- und Informationsaktivitäten zählen Veranstaltungen in
Kooperation mit deutschen Hochschulen, Informationspakete für die
internationalen Büros der Hochschulen sowie eine regelmäßige Kommunikation über
soziale Medien. Zudem wurden kürzlich Expertenvideos für die Verlängerung
des Aufenthaltstitels nach dem Studium und ein Arbeitgeber-Leitfaden
veröffentlicht, in dem insbesondere Kleine und Mittelständische Unternehmen
über die Möglichkeiten der Einstellung ausländischer Studierender informiert
werden.
Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen sind zudem in der
Strategie der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeits- und Fachkräftesicherung als
Potenzialgruppe verankert. Um Studierende aus Drittstaaten direkt an den
Hochschulen zu erreichen, werden Angebote etwa der Agenturen für Arbeit vor
Ort in Abstimmung mit den Hochschulen ausgestaltet. Hierzu zählen
Orientierungs- und Beratungsangebote beispielsweise zur Anerkennung oder
Bewertung der Abschlüsse, Weiterqualifizierungsangebote und Bewerbungsstrategien
auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Auch Gruppenmaßnahmen wurden zentral
entwickelt und können bei Bildungsträgern initiiert und vor Ort genutzt
werden, so beispielsweise Bewerbungstrainings oder Informationen über den
deutschen Arbeitsmarkt.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Integration studierfähiger Flüchtlinge in die
Hochschulen unterstützt die Bundesregierung seit 2020 verstärkt
studienbegleitende Angebote der Hochschulen zur Sicherung des Studienerfolgs und zur
frühzeitigen Orientierung Geflüchteter auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die
Angebote der geförderten Hochschulen umfassen Kurse für
studienfachbezogene Deutschkenntnisse und wissenschaftliches Schreiben ebenso wie eine
Unterstützung bei der Vermittlung von studienbegleitenden (Pflicht-)Praktika
und von Gelegenheiten gesellschaftlichen Engagements. Unter bestimmten
Voraussetzungen können weitere internationale Studierende an den Kursen
teilnehmen. Die Maßnahmen unterliegen einem regelmäßigen Monitoring, dessen
Ergebnisse auf der Website des DAAD veröffentlicht werden.
2. Gibt es in den Agenturen für Arbeit spezielle Beratungsangebote für
ausländische Studierende, die im deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen?
a) Wenn ja, in wie vielen Agenturen für Arbeit bestehen diese
Programme?
Grundsätzlich besteht an allen 156 Agenturen für Arbeit mit ihren etwa
600 Niederlassungen ein Beratungsangebot. Die Verfügbarkeit von darüber
hinausgehenden spezifischen Beratungsangeboten hängt von regionalen
Gegebenheiten ab wie dem Hochschulstandort, dem Fachkräftepotenzial und der
Zusammenarbeit der Agenturen mit der Hochschule.
b) Wenn ja, wie viele Studierende werden jährlich beraten (bitte
bundesweit und nach Bundesländern jährlich für die Jahre 2015 bis 2019
aufschlüsseln)?
Die Beratung von Studierenden wird statistisch nicht erfasst.
3. Plant die Bundesregierung konkrete Unterstützungsmaßnahmen für
internationale Absolventinnen und Absolventen, die im deutschen
Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen (über das Angebot der örtlichen Agenturen für
Arbeit hinaus)?
a) Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant, und mit welchem Zeitplan?
b) Falls nein, sind in Zukunft weitere Maßnahmen innerhalb der
Bundesagentur für Arbeit oder an anderer Stelle geplant?
Wenn ja, wo?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Für das Jahr 2021 ist geplant, das Angebot der Berufsberatung im
Erwerbsleben überregional auszubauen und zu etablieren. Dabei soll unter anderem
vermehrt auch die Beratung ausländischer Studierender stattfinden. Das
Dachportal der Bundesregierung „Make it in Germany“ (
https://www.make-it-in-ger
many.com/de/) plant zudem eine noch engere Verzahnung mit dem Portal
„Study in Germany“ des DAAD (
https://www.study-in-germany.de/de/), um
eine gezieltere Ansprache internationaler Studierender in Deutschland zu
gewährleisten. Geflüchtete mit einem ausländischen Hochschulabschluss können
im Rahmen des PROFI-Programms des DAAD („Programm zur Förderung der
bildungsadäquaten Integration geflüchteter Akademiker in den deutschen
Arbeitsmarkt“) seit 2020 einzelne Studienmodule belegen, um mit Hilfe der
erworbenen deutschen Hochschulzertifikate ihre Chancen auf einen
qualifikationsadäquaten Übergang in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Akademischen Prüfstelle, die
von der Deutschen Botschaft in Peking zusammen mit dem Deutschen
Akademischen Austauschdienst 2001 eingerichtet wurde?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Akademische Prüfstelle
mit Blick auf ihren Effekt auf die studienbezogene Einwanderung?
Nach Einschätzung der Bundesregierung kommt die Akademische Prüfstelle in
Peking ihrer Aufgabe, die Plausibilität der Studienleistungen chinesischer
Studienbewerberinnen und -bewerber und die Erfüllung der
Hochschulzugangsvoraussetzungen zu prüfen, sehr gut nach und trägt damit erheblich zum weit
überdurchschnittlichen Studienerfolg chinesischer Studierender in Deutschland
bei. Die Visastellen werden durch die Prüfung erheblich entlastet.
5. Hält die Bundesregierung eine flächendeckende Einführung Akademischer
Prüfstellen analog der Prüfstelle in der Botschaft Peking für sinnvoll?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine flächendeckende Einführung
von Akademischen Prüfstellen nicht sinnvoll, da das Interesse an einem
Studium in Deutschland von Land zu Land sehr unterschiedlich ausgeprägt ist.
6. Plant die Bundesregierung die Einrichtung weiterer Akademischer
Prüfstellen, um langfristig Bewerbern aus dem außereuropäischen Ausland die
Aufnahme eines Studiums in Deutschland zu erleichtern?
a) Wenn ja, in welchen Ländern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
An Standorten mit hohem Interesse an einem Studium in Deutschland kann die
Einrichtung von Akademischen Prüfstellen nach Einschätzung der
Bundesregierung sinnvoll sein. Aktuell prüft die Bundesregierung im Austausch mit
dem DAAD, der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz
die Einrichtung einer Akademischen Prüfstelle in Indien.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es immer wieder Berichte gibt, dass
vielen Studierenden aus sogenannten Drittstaaten aus administrativen
Gründen die Aufnahme eines Studiums in Deutschland verwehrt bleibt?
a) Wenn ja, wie viele Berichte darüber sind der Bundesregierung
bekannt?
Aus welchen Drittstaaten sind der Bundesregierung solche Berichte
bekannt (bitte nach Drittstaaten und Anzahl der Berichte
aufschlüsseln)?
b) Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Berichte?
Untersucht die Bundesregierung diese Berichte?
c) Wenn ja, zu welchem Schluss ist die Bundesregierung gekommen?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass nicht alle Studieninteressierten aus
Drittstaaten ein Studium in Deutschland aufnehmen können. Eine Erfassung
öffentlicher Berichterstattung hierzu durch die Bundesregierung erfolgt nicht.
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an der Einreise ausländischer
Studierender und verweist in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu den
Fragen 1, 3 und 6.
8. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik zu den Gründen
der Ablehnung von Anträgen auf Visa zur Aufnahme eines Studiums in
Deutschland?
In der Visastatistik des Auswärtigen Amts werden die Ablehnungsgründe für
einen Visumantrag nicht erfasst.
9. Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Visaanträge für die Aufnahme eines Studiums in den deutschen
Auslandsvertretungen und Visastellen bewertet?
Erfolgt hierbei eine Qualitätssicherung?
Die Bewertung von Visumanträgen zum Zweck des Studiums erfolgt im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 16b AufenthG (für Studienbewerber § 17
Absatz 2 AufenthG). Die Ablehnung eines Visumantrags zu Studienzwecken
kommt bei Vorliegen der Ablehnungsgründe nach § 19f Absatz 1, 3, 4
AufenthG oder in Fällen, in denen die Erteilungsvoraussetzungen des § 5
AufenthG nicht erfüllt sind, in Betracht. Die allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sowie die Anwendungshinweise des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (siehe
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroef
fentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-fachkraefteeinwanderun
gsgesetz.pdf;jsessionid =6770A17D56B57BA7A6C0233506604140.2_cid287
?__blob=publicationFile&v=3) konkretisieren die bestehenden Regelungen und
Bewertungskriterien des Aufenthaltsgesetzes. Eine Qualitäts-sicherung erfolgt
durch die unmittelbaren Vorgesetzten und durch die Fachaufsicht des
Auswärtigen Amtes, konkretisiert durch Weisungen und Schulungen.
10. Wie viele Anträge auf Visa zur Aufnahme eines Studiums in
Deutschland werden abgelehnt, obwohl eine Zusage der Universität vorliegt?
Wie erklärt sich die Bundesregierung in diesen Fällen die
unterschiedlichen Bewertungen seitens der deutschen Auslandsvertretungen,
Visastellen und Universitäten?
Im Jahr 2019 wurden weltweit insgesamt 64.074 Visa für ein Studium, eine
Studienvorbereitung oder eine Studienbewerbung erteilt. Abgelehnt wurden
6.983 Visaanträge für diese Kategorien. Wie viele Anträge abgelehnt werden,
obwohl eine Zusage der Universität vorliegt, wird statistisch nicht erfasst.
Neben der Hochschulzulassung sieht das Aufenthaltsgesetz weitere
Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vor, beispielsweise die Sicherung des
Lebensunterhalts. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der
Visumantrag trotz Hochschulzulassung abzulehnen. Auf die Antwort zu Frage 9 wird
verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass
Studieninteressierte aus dem Ausland häufig hohe Kosten haben, um für ein Studium
zugelassen werden, dann aber trotz Studienzulassung eine Ablehnung
des Visumantrags erfolgen kann?
Die Erteilung eines Studentenvisums wird nur dann abgelehnt, wenn die
gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen, etwa wenn begründete
Zweifel an der Studienabsicht des Antragstellers bestehen. In diesen Fällen
können bereits getätigte Ausgaben nicht berücksichtigt werden.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Informationsaustausch
zwischen den Universitäten und deutschen Auslandsvertretungen oder
Visastellen bezüglich der Visumanträge Studieninteressierter?
Ein Austausch zwischen den Universitäten und den Visastellen kann im
Einzelfall zur Sachverhaltsklärung im Visumverfahren beitragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]