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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einrichtung Akademischer Prüfstellen in Drittstaaten zur erleichterten Aufnahme eines Studiums in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2103113.07.2020

Einrichtung Akademischer Prüfstellen in Drittstaaten zur erleichterten Aufnahme eines Studiums in Deutschland

der Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Johannes Vogel, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Einwanderung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten erleichtern soll. Bei der Diskussion um die erleichterte Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in Deutschland wird eine Gruppe noch zu wenig berücksichtigt: die vielen Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten wie beispielsweise Indien, die zurzeit an deutschen Universitäten eingeschrieben sind oder einen deutschen Universitätsabschluss besitzen. Dabei sind Studierende für Unternehmen, die nach hochqualifizierten Fachkräften suchen, besonders interessant, weil:

  • die Kandidatinnen und Kandidaten bereits in Deutschland sind und mit Abschluss ihres Studiums einen Anspruch auf ein Arbeitssuchvisum erhalten,
  • die Unternehmen die Kandidatinnen und Kandidaten ohne großen Aufwand kontaktieren und kennenlernen können,
  • die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel schon mehrere Jahre in Deutschland gelebt haben und somit eine informierte Entscheidung darüber treffen können bzw. sich bewusst dafür entscheiden, in Deutschland zu bleiben,
  • die Kandidaten von den Hochschulen ggf. sogar gezielt auf die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes vorbereitet worden sind und keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen haben.

Dennoch gibt es immer wieder Berichte, dass Botschaften trotz der Zulassung der Hochschule kein Visum für Studieninteressierte aus sogenannten Drittstaaten ausstellen. Auch mit Blick auf den hohen administrativen und finanziellen Aufwand, den sie bei der Bewerbung um einen Studienplatz und der Beantragung eines Studienvisums betreiben, ist dies nur schwer nachvollziehbar (https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/studentenvisa-in-deutschland-unis-lassen-zu-botschaft-sagt-ab-a-1018953.html). So verliert Deutschland potenzielle Fachkräfte. Die deutschen Botschaften in China und Vietnam haben das erkannt. Um die notwendigen administrativen Prozesse zu optimieren, hat das Kulturreferat der Botschaft in Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst eine Akademische Prüfstelle eingerichtet (https://www.aps.org.cn/uber-uns). Die Serviceeinrichtung prüft in einem transparenten Gruppenverfahren an einem Ort, ob Studierende ausreichend qualifiziert sind, um an einer deutschen Hochschule zu studieren. Das entlastet die Botschaften vor Ort, weil es die Bearbeitung erheblich vereinfacht (https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren).

Ebenso wichtig wie ein erleichterter Zugang zu einem Studium in Deutschland, ist für internationale Studierende, die in Deutschland bleiben wollen, ein problemloser Übergang in den Arbeitsmarkt. Leider gibt es immer wieder Berichte, dass der Start ins Berufsleben für viele von ihnen mit Schwierigkeiten verbunden ist (https://www.welt.de/politik/deutschland/article171333809/Die-Besten-zieht-es-wieder-weg-aus-Deutschland.html und https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp85-internationale-studierende.html?nn=282022).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Gibt es Strategien seitens der Bundesregierung, Studierende aus sogenannten Drittstaaten, die zurzeit an einer deutschen Universität eingeschrieben sind bzw. vor Kurzem vor einen Abschluss einer deutschen Universität stehen, als potenzielle hochqualifizierte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu halten?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen wendet die Bundesregierung dazu konkret an?

b) Wie erfolgreich sind diese Maßnahmen?

2

Gibt es in den Agenturen für Arbeit spezielle Beratungsangebote für ausländische Studierende, die im deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen?

a) Wenn ja, in wie vielen Agenturen für Arbeit bestehen diese Programme?

b) Wenn ja, wie viele Studierende werden jährlich beraten (bitte bundesweit und nach Bundesländern jährlich für die Jahre 2015 bis 2019 aufschlüsseln)?

3

Plant die Bundesregierung konkrete Unterstützungsmaßnahmen für internationale Absolventinnen und Absolventen, die im deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen (über das Angebot der örtlichen Agenturen für Arbeit hinaus)?

a) Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant, und mit welchem Zeitplan?

b) Falls nein, sind in Zukunft weitere Maßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit oder an anderer Stelle geplant? Wenn ja, wo?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Akademischen Prüfstelle, die von der Deutschen Botschaft in Peking zusammen mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst 2001 eingerichtet wurde? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Akademische Prüfstelle mit Blick auf ihren Effekt auf die studienbezogene Einwanderung?

5

Hält die Bundesregierung eine flächendeckende Einführung Akademischer Prüfstellen analog der Prüfstelle in der Botschaft Peking für sinnvoll?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung die Einrichtung weiterer Akademischer Prüfstellen, um langfristig Bewerbern aus dem außereuropäischen Ausland die Aufnahme eines Studiums in Deutschland zu erleichtern?

a) Wenn ja, in welchen Ländern?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es immer wieder Berichte gibt, dass vielen Studierenden aus sogenannten Drittstaaten aus administrativen Gründen die Aufnahme eines Studiums in Deutschland verwehrt bleibt?

a) Wenn ja, wie viele Berichte darüber sind der Bundesregierung bekannt? Aus welchen Drittstaaten sind der Bundesregierung solche Berichte bekannt (bitte nach Drittstaaten und Anzahl der Berichte aufschlüsseln)?

b) Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Berichte? Untersucht die Bundesregierung diese Berichte?

c) Wenn ja, zu welchem Schluss ist die Bundesregierung gekommen?

8

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Statistik zu den Gründen der Ablehnung von Anträgen auf Visa zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland?

9

Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung Visaanträge für die Aufnahme eines Studiums in den deutschen Auslandsvertretungen und Visastellen bewertet? Erfolgt hierbei eine Qualitätssicherung?

10

Wie viele Anträge auf Visa zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland werden abgelehnt, obwohl eine Zusage der Universität vorliegt? Wie erklärt sich die Bundesregierung in diesen Fällen die unterschiedlichen Bewertungen seitens der deutschen Auslandsvertretungen, Visastellen und Universitäten?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Studieninteressierte aus dem Ausland häufig hohe Kosten haben, um für ein Studium zugelassen werden, dann aber trotz Studienzulassung eine Ablehnung des Visumantrags erfolgen kann?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Informationsaustausch zwischen den Universitäten und deutschen Auslandsvertretungen oder Visastellen bezüglich der Visumanträge Studieninteressierter?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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