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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Status Quo Neustart Kultur

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

30.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2106814.07.2020

Status quo Neustart Kultur

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 1 Mrd. Euro für ein „Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich“ avisiert (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9, Nummer 16, Zugriff: 8. Juni 2020). Aus diesem sollen insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digital geförderter Angebote gefördert werden (ebd).

Laut Bundesregierung besteht das Programm aus vier Teilen, auf die sich die Fragesteller im Folgenden beziehen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesministerin-fuer-kultur-und-medien/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-1757174, Zugriff: 8. Juni 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Fragen57

1

Welche Institutionen beabsichtigt die Bundesregierung mit den „Pandemiebedingten Investitionen in Kultureinrichtungen“ mit rund 250 Mio. Euro konkret zu unterstützen?

1

Sind damit die laut Presseberichten verlautbarten Kulturbetriebe gemeint (https://www.tagesspiegel.de/kultur/bundesregierung-stuetzt-die-kultur-eine-milliarde-gegen-den-corona-stillstand/25888190.html, Zugriff: 8. Juni 2020), d. h. Privattheater, Kinos, Musikclubs, Literaturhäuser und Messen?

1

Sind darüber hinaus weitere Kultureinrichtungen gemeint?

2

Was meint die Bundesregierung konkret mit der Aussage: „Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesministerin-fuer-kultur-und-medien/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-1757174, Zugriff: 8. Juni 2020)?

2

Welche Bedeutung für die Ausschüttung der Geldmittel hat die Begrifflichkeit „vor allem“, und welche Auswirkungen sind aufgrund einer solchen Vorstrukturierung für die Bundesregierung denkbar?

2

Welche Einrichtungen sollen aus Sicht der Bundesregierung – außerhalb der „vor allem“ bedachten – ebenfalls mit Geldmitteln unterstützt werden können?

2

Wann genau geht die Bundesregierung in der zitierten Textpassage von einem „regelmäßigen Betrieb“ aus?

2

Welcher Blickwinkel und zeitliche Rahmen wird für die Beurteilung eines „regelmäßigen Betriebes“ angesetzt?

2

Hat die Bundesregierung eine Grenze im Blick, ab wann eine „Einrichtung nicht überwiegend von der öffentlichen Hand“ getragen wird, und wenn ja, bei wie viel Prozent der Finanzierung liegt diese Grenze?

2

Ist aus Sicht der Bundesregierung bereits abzusehen, wie viel Prozent der avisierten 250 Mio. Euro in die privaten Kulturbetriebe fließen werden?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtzahl der damit zu befriedigenden Kulturbetriebe (bitte in „nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert“ und den Rest differenzieren)?

4

Welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung, um den durchschnittlichen Finanzbedarf pro Kino, Privattheater etc. zu eruieren?

5

Sofern der Bundesregierung bisher keine Datengrundlagen zur Verfügung stehen, welche Analysen beabsichtigt sie, zu erstellen bzw. in Zukunft zu nutzen?

6

Welche Maßnahmen über die bisher genannten (Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen) meinte die Bundesregierung darüber hinaus im Hinblick auf das Programm?

7

Wann wird die Bundesregierung die Kommunikation über den Beginn des Programms, über die Verteilung und den Bewerbungsprozess beginnen?

8

Welcher Institution/welchem Verband wird die Bundesregierung die Administration übertragen (bitte jede Institution einzeln aufzählen)?

9

Wird die Bundesregierung Obergrenzen der Beantragung pro Kulturbetrieb oder pro Maßnahme installieren?

Wenn ja, in welcher Höhe pro Institution oder Maßnahme?

10

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch an die Adressaten verteilt werden?

Wie wird die Bundesregierung Transparenz über die Entscheidungen herstellen?

11

Wann werden die konkreten Richtlinien dazu veröffentlicht?

Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen

12

Welche Datengrundlage lag der Bundesregierung zugrunde, um zu der Aufteilung der 450 Mio. Euro auf die Sparten Musik (150 Mio. Euro), Theater und Tanz (150 Mio. Euro), Film (120 Mio. Euro) und weitere Bereiche wie Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene (30 Mio. Euro) zu gelangen (bitte pro Sparte beantworten)?

12

Sofern keine Daten zugrunde lagen, wie wurde die Entscheidung getroffen (bitte pro Sparte beantworten)?

12

Welche Institutionen wurden einbezogen (bitte pro Sparte beantworten)?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich hier ausschließlich auf die Kulturbetriebe zu konzentrieren, die privatwirtschaftlich finanziert sind?

14

Welche Bedeutung für die Ausschüttung der Geldmittel hat die Begrifflichkeit „vor allem“, und welche Auswirkungen sind aufgrund einer solchen Vorstrukturierung für die Bundesregierung denkbar?

15

Welche Einrichtungen sollen aus Sicht der Bundesregierung – außerhalb der „vor allem“ bedachten – ebenfalls mit Geldmitteln unterstützt werden können?

16

Wem beabsichtigt die Bundesregierung die Administration pro Sparte zu übertragen (bitte für die Sparten „Musik“ – auch explizit: Clubs und Livespielstätten –, „Theater und Tanz“, „Film“ und „weitere Bereiche“ beantworten)?

17

Plant die Bundesregierung, den Musikclubs und Livespielstätten alle Teilprogramme des Programms „Neustart Kultur“ zugänglich zu machen?

18

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch an die Adressaten verteilt werden?

Wie wird die Bundesregierung Transparenz über die Entscheidungen herstellen?

19

Wann werden die konkreten Richtlinien dazu veröffentlicht?

Förderung alternativer, auch digitaler Angebote

20

Was meint die Bundesregierung mit der Aussage, dass von den 150 Mio. Euro Projekte profitieren, die im „Kontext Museum 4.0“ stehen „sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesministerin-fuer-kultur-und-medien/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-1757174, Zugriff: 8. Juni 2020)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung vor, das Programm museum4punkt0 auszuweiten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Digitale Strategie für deutsche Museen – museum4punkt0“ auf Bundestagsdrucksache 19/15222)?

20

Inwieweit dient die Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbetrieb?

21

Inwieweit werden private Kultureinrichtungen in den Genuss der „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote“ kommen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung hierbei den Anteil gegenüber öffentlichen Einrichtungen und Projekten?

22

Was bedeutet die Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass der „Kulturbereich die Chance [hat], stärker aus der Krise herauszukommen, als wir hineingegangen sind“ (https://www.tagesspiegel.de/kultur/bundesregierung-stuetzt-die-kultur-eine-milliarde-gegen-den-corona-stillstand/25888190.html, Zugriff: 8. Juni 2020)?

23

Wer wird nach den Plänen der Bundesregierung das Programm administreren?

Wie wird die Bundesregierung Transparenz über die Entscheidungen herstellen?

24

Wann werden die konkreten Richtlinien dazu veröffentlicht?

Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und Kulturprojekte

25

Welche coronabedingten Einnahmeausfälle und Mehrausgaben meint die Bundesregierung konkret im vierten Teil des Programms, bei dem 100 Mio. Euro avisiert sind?

26

Um welche Institutionen handelt es sich hier nach Ansicht der Bundesregierung?

27

Welche Institution/welche Institutionen wird/werden nach den Plänen der Bundesregierung das Programm administrieren?

Wie wird die Bundesregierung Transparenz über die Entscheidungen herstellen?

28

Wann werden die konkreten Richtlinien dazu veröffentlicht?

Privater Hörfunk

29

Ist es richtig, dass zusätzlich 20 Mio. Euro für private Hörfunkveranstalter zur Verfügung gestellt werden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-1766040)?

Wenn ja, warum nicht auch für private Fernsehveranstalter?

30

Warum hat die Bundesregierung die Zeitungsverlage nicht bedacht?

31

Wie schätzt die Bundesregierung den Abruf der bereitgestellten Gelder hinsichtlich bundesweiter, landesweiter, lokaler sowie regionaler Privatradiostationen ein?

32

Welche Institution/welche Institutionen wird/werden nach den Plänen der Bundesregierung das Programm bezüglich der privaten Hörfunkveranstalter administrieren?

Wie wird die Bundesregierung Transparenz über die Entscheidungen herstellen?

33

Wird es hierfür ebenfalls konkrete Richtlinien geben, und wann werden diese veröffentlicht?

Gesamtes Programm

34

Wie hoch ist der Anteil, den die Bundesregierung durch das Kultur-Paket in die private und intermediäre Kultur geben wird?

35

Wie hoch ist der Anteil, der in die öffentlich geförderte Kultur gehen wird?

36

Inwiefern ist nach Plänen der Bundesregierung die Förderung auf Bund- und Länderebene kombinierbar?

Ist die Förderung des Bundes kumulativ zu pandemiebedingten Länderprogrammen möglich?

37

Werden nach Plänen der Bundesregierung die verschiedenen Teilprogramme dahin gehend miteinander kumulierbar sein, dass Antragssteller sich um Mittel aus allen Teilprogrammen bewerben können?

38

Werden nach Plänen der Bundesregierung die verschiedenen Teilprogramme mit Mitteln aus anderen Bundesprogrammen wie den Mitteln zur Betriebskostendeckung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kumulierbar sein?

39

Falls die verschiedenen Teilprogramme sowohl miteinander wie auch mit anderen Bundesprogrammen kumulierbar sein werden, werden die vollen Fördersummen ausgeschüttet, oder werden die Fördersummen der verschiedenen Programme miteinander verrechnet?

Wenn ja, nach welchen Maßgaben wird eine Verrechnung der Förderprogramme stattfinden?

40

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das Problem der Lebenshaltungskosten bei den Soforthilfen (neu Überbrückungsgeld) zu lösen?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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