Wirksamkeit des Transparenzregisters
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei der öffentlichen Anhörung (https://www.bundestag.de/resource/blob/672448/9072145f34f9328bb89fbb01159bfe27/Protokoll-data.pdf) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ (Bundestagsdrucksache 19/13827) und der folgenden politischen Diskussion im Deutschen Bundestag (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251728.html) war einer der zentralen Punkte, mehr Transparenz auf den Immobilienmärkten und für Immobilienkäufer, die komplexe Firmenstrukturen (im Ausland) verwenden, herzustellen. Das jetzt öffentliche Transparenzregister soll hier Abhilfe schaffen und der Deutsche Bundestag hat eine Eintragungspflicht für ausländische Firmen beim Immobilienkauf ergänzt. Weitergehende Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE., die nach Ansicht der Fragesteller für eine höhere Aussagekraft der Registerdaten gesorgt hätten (z. B. Absenkung der Meldeschwelle beziehungsweise Identifikation der zehn wichtigsten Berechtigten, bessere Dokumentation bei fehlendem wirtschaftlich Berechtigten u. a. m.), wurden nicht umgesetzt.
Eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom Mai 2020 (https://www.rosalux.de/publikation/id/42141) zeigt am Beispiel von Berlin, dass das Transparenzregister bisher kaum für mehr Transparenz am Immobilienmarkt sorgt und führt dies einerseits auf die mangelnde Umsetzung der Registrierungspflicht und andererseits auf die zu enge Definition des wirtschaftlich Berechtigten zurück (siehe auch: Spiegel, 2020, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/berlin-viele-immobilieninvestoren-verstecken-sich-register-gegen-geldwaesche-a-734e554f-f5bc-432a-8458-21eb55cf6eb4). Die mangelnde Umsetzung des Registers war bereits 2018 Gegenstand mehrerer Zeitungsartikel (z. B. Stern, 2018, https://www.stern.de/politik/deutschland/tillack/das-neue-transparenzregister-ist-selbst-wenig-transparent-7929378.html) und mehrerer Kleiner Anfragen von Fraktionen des Deutschen Bundestags (u. a. DIE LINKE. – Bundestagsdrucksache 19/3818). Diese Artikel und die Anfragen zeigten, dass 2018 nur sehr wenige Einträge vorlagen und gleichzeitig nur in sehr geringem Umfang Verwarnungs- und Bußgelder verhängt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Kann die Mitteilung nach § 20 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) bei mehrheitlicher Beteiligung ausländischer Gesellschafter fingiert werden, wenn es bei den ausländischen Gesellschaftern auch mittelbar keine wirtschaftlich Berechtigten gibt?
Müssen im Transparenzregister auch fiktive Berechtigte aus dem Ausland – also insbesondere die Geschäftsführer der kontrollierenden ausländischen Gesellschafter – gemeldet werden?
Wie viele Organisationen beziehungsweise meldepflichtige Vereinigungen insgesamt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Transparenzregister eingetragen (bitte nach Jahr und für 2020 nach Monat der ersten Eintragung aufschlüsseln)?
Wie viele Vollaustragungen (§ 20 Absatz 2 Satz 4 GwG) gab es bisher (jeweils nach Jahr beziehungsweise für 2020 nach Monat aufschlüsseln)?
Bei wie vielen der bestehenden Eintragungen wurde zumindest ein wirtschaftlich Berechtigter angegeben?
Bei wie vielen der bestehenden Eintragungen handelt es sich um Organisationen beziehungsweise meldepflichtige Vereinigungen, die bisher nicht in einem fiktionsbegründeten Register gemäß § 2 Absatz 2 GwG geführt wurden (bitte nach Art der Rechtsform – AG, Stiftung, Trusts etc. – aufschlüsseln)?
Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bisher auf das Transparenzregister zugegriffen (bitte nach Einsichtnehmenden – also Behörde, Verpflichtete nach GwG, sonstige – und Jahr beziehungsweise für 2020 nach Monat aufschlüsseln)?
Ist ein automatischer Zugriff der Financial Intelligence Unit auf das Transparenzregister umgesetzt?
Wenn ja, seit wann, und wie?
Wenn nein, ist einer geplant?
Falls ein automatischer Zugriff weder umgesetzt noch geplant ist, warum nicht?
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bisher eröffnet (bitte nach Jahr beziehungsweise für 2020 nach Monat aufschlüsseln)?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung das Opportunitätsprinzip beziehungsweise die Ermessensgrundsätze in Bezug auf die Ahndung falscher oder fehlender Transparenzregistereinträge angewandt, gab es in der Vergangenheit Erinnerungen und/oder Verwarnungen?
In welchen Fällen (z. B. sofortige Berichtigung, erstmalige Erinnerung, etc.) wurde beziehungsweise wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei falscher oder fehlender Eintragung von einem am Umsatz bemessenen Bußgeld abgesehen und stattdessen eine Verwarnungen ausgesprochen?
In welchen Fällen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Eintrag im Gewerbezentralregister?
Fällt das Bundesverwaltungsamt unter die Regel aus § 57 Absatz 1 GwG, nach der bestandskräftige und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen im Internet veröffentlicht werden müssen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo erfolgt diese Veröffentlichung, beziehungsweise ab wann soll diese Veröffentlichung erfolgen, und sind Ausnahmen von einer solchen Veröffentlichung z. B. für weniger schwere oder erstmalige Verstöße vorgesehen?
Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (bitte nach Ergebnis – z. B. Einstellung, Bußgeld, Gesamthöhe des Bußgelds – aufschlüsseln)?
Welches Gericht ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erledigung von Verfahren im Zusammenhang mit falschen oder fehlenden Eintragungen im Transparenzregister zuständig?
Welche Gesellschaftsform ist nach Kenntnis der Bundesregierung schwerpunktmäßig von Bußgeldern betroffen, und welcher die Eintragungspflicht begründende Sachverhalt führt schwerpunktmäßig zu geahndeten Verstößen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bundesverwaltungsamt mit der Durchführung von Bußgeldverfahren befasst?
Verfügt das Bundesverwaltungsamt mittlerweile über eine Spezialsoftware für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren?
Wenn ja, seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie identifiziert das Bundesverwaltungsamt Organisationen und Vereinigungen, die zwar in den in § 20 Absatz 2 GwG genannten Registern eingetragen sind, bei denen sich aus den dortigen Einträgen aber die Information zum wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 GwG nicht ergibt?
Gibt es hierfür einen automatischen Abgleich, beziehungsweise ist dieser vorgesehen?
Seit wann, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang werden nicht im Transparenzregister eingetragene Organisationen und Vereinigungen mit der Bitte um Auskunft zu den eine Eintragung begründenden Sachverhalten angeschrieben?
Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen wurden bisher abgegeben (bitte nach Jahr und für 2020 nach Monat und wenn möglich zusätzlich nach Art des Abgebenden – z. B. Behörde, Verpflichteter nach GwG, sonstige – aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen, analog zu denen Frankreichs und anderer Länder, die derzeit einen Abgleich der Registerdaten mit anderen Datenquellen (z. B. Einwohnermelderegister, Steuerdaten) zur Verifizierung der Angaben prüfen, plant die Bundesregierung, um die Verlässlichkeit der Daten zu verbessern?
Wie viele Anträge auf Beschränkung der Einsichtnahme nach § 23 Absatz 2 GwG wurden bisher gestellt?
Wie wird die Kostenhöhe für die Einsichtnahme im Transparenzregister ermittelt?
Wie war die Kostensenkung zum Jahresbeginn 2020 begründet?
Basierend auf welcher Rechtsgrundlage ist der „Bundesanzeiger“ mit der Führung des Transparenzregisters beauftragt?
Erfolgte hierzu eine Ausschreibung?
Wenn nein, warum nicht?
Ist in Zukunft eine Prüfung der Vergabeentscheidung geplant, und wenn ja, wann?
Wie ist der aktuelle Stand der europäischen Vernetzung der Register aus deutscher Sicht, und hat die Bundesregierung bereits die nötigen Daten und Zugänge an die europäische Kommission übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die (außer in Deutschland nur in zwei anderen europäischen Ländern existierende) Mitteilungsfiktion angesichts der Ergebnisse der Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung?
Gibt es Pläne, die Funktionsweise der Mitteilungsfiktion zu überprüfen und sie gegebenenfalls neu zu regeln?