Missstände bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Markus Kurth, Sven Lehmann, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Medienberichte deckten kürzlich erhebliche strukturelle Missstände bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf (vgl. https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/kampf-gegen-schwarzarbeit-teuer-und-wirkungslos-100.html). Verschiedene Medien berichten unter Berufung auf zahlreiche Insider, interne Berichte und eigene Recherchen davon, dass die Prüfeffizienz der FKS schon seit Jahren intern als gering bewertet werde. Die Durchführung der Prüfungen würde dadurch bestimmt, dass eine möglichst große Anzahl an Personenkontrollen und Geschäftsunterlagenprüfungen für die Zielerreichung erfasst werden könne, zugleich aber der notwendige Aufwand geringgehalten werde. Darüber hinaus fehle der FKS in erheblichem Umfang Personal, die Ausbildung sei nicht ausreichend auf die tatsächlichen Einsätze zugeschnitten und die Gesamtausstattung der FKS halte nicht mit der organisierten Kriminalität mit (vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/bundesfinanzministerium-bekommt-schwarzarbeit-nicht-in-den-griff,S305RkU).
Schon in der Vergangenheit übte der unabhängige Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der Aufstellung der FKS und insbesondere an der Zielvorgabe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 55 000 Arbeitgeberprüfungen pro Jahr. Die Rechnungsprüfer erkannten in der puren Anzahl an Prüfungen „Fehlanreize“, denn um die Vorgabe des BMF zu erfüllen, prüfe die FKS oberflächlich und offenbar gezielt Unternehmen, bei denen das Risiko, Verstöße zu finden, gering sei (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesrechnungshof-kritisiert-finanzkontrolle-schwarzarbeit,Rr2XGjX). Der Bundesrechnungshof stellte mit Blick auf diese Prüfungspraxis der FKS schon im Herbst 2019 fest: „Alibiprüfungen der FKS sind unwirtschaftlich. Werden bewusst Arbeitgeber geprüft, die ein geringes Risiko für Schwarzarbeit aufweisen, belastet man verstärkt rechtstreue Unternehmer.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie viele und welche Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) waren zwischen 2013 und 2019 jeweils besetzt und nicht besetzt (bitte jahresscheibengenau sowie die jährlichen Gesamtsummen nach Abteilungen und Bezirken bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind derzeit (Stand: 10. Juli 2020) jeweils besetzt und nicht besetzt (bitte nach Abteilungen und Bezirken bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Wie viele Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der FKS werden in den Jahren 2020 bis 2030 in den Ruhestand gehen (bitte jahresscheibengenau und nach jeweiligem Bezirk aufschlüsseln)?
Wie viele der aktuellen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der FKS haben welche Arten von Ausbildungen absolviert (bitte differenziert nach verschiedenen Ausbildungen bzw. Ausbildungsarten darstellen)?
Wie viele ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Telekom, der Deutschen Post und des Deutschen Wetterdienstes arbeiten derzeit (Stand 10. Juli 2020) bei der FKS?
Welche Ausbildungskapazitäten für welche Ausbildungszwecke stehen der FKS derzeit in welchem Umfang an welchen Standorten zur Verfügung?
Wie viele Personen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 ausgebildet (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Wie viele Personen, die die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 ausgebildet hat, wurden in den Dienst der FKS übernommen, und wie viele von ihnen sind derzeit (Stand 10. Juli 2020) noch bei der FKS tätig (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Wie wird sich der Personalbedarf der FKS in den Jahren 2020 bis 2030 nach aktuellen Planungen der Bundesregierung entwickeln (bitte jahresscheibengenau sowie differenziert nach Laufbahnen darstellen)?
Welche Anzahl des für die Jahre 2020 bis 2030 identifizierten Personalbedarfs bei der FKS soll durch Ausbildung durch die FKS und welche Anzahl soll durch externe Einstellungen/externe Personalgewinnung gedeckt werden (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Welchen Sachstand hat das Erkundungsverfahren der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die vier weiteren „Zukunftsstandorte“ für die Ausbildung des Zolls?
a) Wann sollen die Standorte errichtet/ausgebaut werden, welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierfür?
b) Wann plant die Bundesregierung die Inbetriebnahme der vier Standorte für den regulären Ausbildungsbetrieb?
c) Welche Ausbildungskapazitäten für den Zoll insgesamt und für die FKS im Besonderen werden nach Inbetriebnahme der vier weiteren Standorte ab wann zur Verfügung stehen?
In welchem Umfang, wann, durch wen und mit welchen konkreten Ergebnissen wurde die Ausbildung der FKS zuletzt evaluiert?
Welche Veränderungen an der Ausbildung plant die FKS derzeit?
Wann wird die Pilotierung des neuen zentralen Informationssystems „Pro-FiS2.0 beendet sein? Welche (Zwischen-)Ergebnisse zur Pilotierung liegen der Bundesregierung vor?
Wann wird das neue zentrale Informationssystem „ProFiS 2.0“ in den Regelbetrieb gehen und der gesamten FKS zur Verfügung stehen?
Welche Gründe gibt es für die verzögerte Inbetriebnahme?
Welche Kosten sind dem BMF durch die bisherigen Verzögerungen entstanden?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2013 bis 2020 (Stand: 10. Juli 2020) zur Entwicklung, Erprobung, Pilotierung und Inbetriebnahme des ProFiS 2.0 oder zur sonstigen Begleitung des Systems in den verschiedenen Projektphasen externe Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen bzw. externe Berater und/oder Unterstützer eingesetzt (bitte entsprechende Beratungshonorare bzw. Beratungssummen jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher (vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer) arbeiten derzeit (Stand: 10. Juli 2020) bei der FKS, und welche Sprachen sprechen sie jeweils (bitte differenziert nach Bezirken bzw. Hauptzollämtern darstellen)?
Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher (vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer) hat die FKS bei ihren Prüfungen im Außendienst in den Jahren 2018 und 2020 eingesetzt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS haben in den Jahren 2013 bis 2019 wie häufig und in welchem Umfang welche Arten von Fortbildungen absolviert (bitte jahresscheibengenau und differenziert nach Art und Umfang der jeweiligen Fortbildungen darstellen)?
Welche Zielvorgaben zu Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2020 jeweils erhalten (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Welche weiteren Vorgaben zur Menge, Art und zum Umfang von Prüfungen wurden der FKS in den Jahren 2013 bis 2020 durch welche Stellen gemacht (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Wurden in den Jahren 2013 bis 2020 der FKS auch in Bezug auf Menge, Art und Umfang von Prüfungen in Bezirken bzw. Hauptzollämtern Vorgaben gemacht? Wenn ja, welche?
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils durchgeführt (bitte jahresscheibengenau darstellen, nach verschiedenen Branchen und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte differenzieren und nach Bezirken bzw. Hauptzollämtern die regionale Verteilung angeben)?
Wie viele und welche weiteren Prüfungen führte die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils durch (bitte jahresscheibengenau darstellen, nach verschiedenen Branchen und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte differenzieren und nach Bezirken bzw. Hauptzollämtern die regionale Verteilung angeben)?
Mit welchen Prüfungsergebnissen beendete die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 ihre Prüfungen (bitte die Häufigkeitsverteilung der zehn häufigsten Prüfungsergebnisse jahresscheibengenau darstellen)?
Nach wie vielen Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 der Staatsanwaltschaft Dokumente übergeben, sodass diese im Anschluss Ermittlungen einleiten konnte (unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft dies auch getan hat)?
Wie häufig hat die Generalzolldirektion (GZD) in den Jahren 2013 bis 2019 Teilgeschäftsprüfungen, Querschnittsprüfungen und Geschäftsprüfungen durchgeführt (bitte jahresscheibengenau die Anzahl der Teilgeschäftsprüfungen, Querschnittsprüfungen und Geschäftsprüfungen angeben und die Anzahl der Prüfungen nach Bezirken bzw. Hauptzollämtern und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte darstellen)?
In welchem konkreten Umfang haben die Generalzolldirektion und/oder das Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2013 bis 2019 die Struktur und die Aufgabenwahrnehmung der FKS überprüft (bitte für jede Prüfung detailliert angeben)?
a) Was waren jeweils die Ergebnisse der Prüfungen?
b) Welche Defizite in Struktur und/oder Aufgabenwahrnehmung der FKS haben GZD und/oder BMF bei ihren Prüfungen in den Jahren 2013 bis 2019 jeweils festgestellt (bitte detailliert darstellen)?
c) Welche konkreten Maßnahmen haben GZD und/oder BMF im Anschluss an ihre Prüfungen in den Jahren 2013 bis 2019 ergriffen, um von ihnen identifizierte Defizite zu beseitigen (bitte detailliert darstellen)?
Inwiefern hat der Bundesrechnungshof die FKS in den Jahren 2013 bis 2020 geprüft, und welche Prüfungsergebnisse hat der Bundesrechnungshof der Bundesregierung mitgeteilt (bitte exakten Prüfungsumfang, Prüfungsdauer und Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen darstellen und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?
Welche Empfehlungen der Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes in den Jahren 2013 bis 2020 hat die Bundesregierung in welchem konkreten Umfang umgesetzt (bitte detailliert darstellen)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die FKS mit ihrer aktuellen technischen, organisatorischen/strukturellen und personellen Ausstattung so aufgestellt ist, dass sie einen hohen Kontrolldruck in der Fläche aufrechterhalten und effektiv gegen Strukturen der organisierten Kriminalität vorgehen kann?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die FKS technisch, organisatorisch/strukturell oder personell anders aufzustellen (bitte detailliert beschreiben)?
Inwiefern ermittelt die FKS bei Unternehmen, bei denen sie eine Ermittlung begonnen hat, weiter, wenn diese insolvent werden bzw. sich in einem Insolvenzverfahren befinden? Wie viele Ermittlungsverfahren von insolventen Unternehmen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 mit einem konkreten Prüfungsergebnis abgeschlossen, und wie viele entsprechende Verfahren wurden ohne konkretes Prüfungsergebnis abgeschlossen bzw. abgebrochen (bitte jeweils jahresscheibengenau sowie nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte darstellen)?
Inwiefern hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Arbeitgeber, die durch die FKS geprüft werden sollen, vorab über das Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten der Prüfung Bescheid wissen? Welche Erfahrungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 mit diesem Phänomen gemacht? Welche Gegenmaßnahmen hat die FKS eingeleitet? Wie wirksam sind diese Gegenmaßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung?
Wie viele Hinweise der Initiative Faires Handwerk hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 mit jeweils welchem Ergebnis bearbeitet bzw. geprüft (bitte jahresscheibengenau und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte darstellen)?
Inwiefern kontrolliert die FKS bei ihren Prüfungen regelmäßig auch Mobiltelefone, Tablets, Computer, Navigationssysteme der Personen vor Ort?
Wie lange dauerte in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 eine durchschnittliche Ermittlung der FKS (vom Tag der Prüfung vor Ort bis zum Ermittlungsergebnis; bitte jahresscheibengenau und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte darstellen)?