[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Lisa Paus,
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/21103 –
Missstände bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichte deckten kürzlich erhebliche strukturelle Missstände bei der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf (vgl.
https://www.daserste.de/infor
mation/reportage-dokumentation/dokus/sendung/kampf-gegen-schwarzarbeit-t
euer-und-wirkungslos-100.html). Verschiedene Medien berichten unter
Berufung auf zahlreiche Insider, interne Berichte und eigene Recherchen davon,
dass die Prüfeffizienz der FKS schon seit Jahren intern als gering bewertet
werde. Die Durchführung der Prüfungen würde dadurch bestimmt, dass eine
möglichst große Anzahl an Personenkontrollen und
Geschäftsunterlagenprüfungen für die Zielerreichung erfasst werden könne, zugleich aber der
notwendige Aufwand geringgehalten werde. Darüber hinaus fehle der FKS in
erheblichem Umfang Personal, die Ausbildung sei nicht ausreichend auf die
tatsächlichen Einsätze zugeschnitten und die Gesamtausstattung der FKS halte
nicht mit der organisierten Kriminalität mit (vgl.
https://www.br.de/nachrichte
n/wirtschaft/bundesfinanzministerium-bekommt-schwarzarbeit-nicht-in-den-g
riff,S305RkU).
Schon in der Vergangenheit übte der unabhängige Bundesrechnungshof
deutliche Kritik an der Aufstellung der FKS und insbesondere an der Zielvorgabe
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von 55 000
Arbeitgeberprüfungen pro Jahr. Die Rechnungsprüfer erkannten in der puren Anzahl an
Prüfungen „Fehlanreize“, denn um die Vorgabe des BMF zu erfüllen, prüfe die FKS
oberflächlich und offenbar gezielt Unternehmen, bei denen das Risiko,
Verstöße zu finden, gering sei (vgl.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-w
elt/bundesrechnungshof-kritisiert-finanzkontrolle-schwarzarbeit,Rr2XGjX).
Der Bundesrechnungshof stellte mit Blick auf diese Prüfungspraxis der FKS
schon im Herbst 2019 fest: „Alibiprüfungen der FKS sind unwirtschaftlich.
Werden bewusst Arbeitgeber geprüft, die ein geringes Risiko für
Schwarzarbeit aufweisen, belastet man verstärkt rechtstreue Unternehmer.“
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21481
19. Wahlperiode 05.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. August 2020
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele und welche Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) waren zwischen 2013 und 2019 jeweils besetzt und nicht besetzt
(bitte jahresscheibengenau sowie die jährlichen Gesamtsummen nach
Abteilungen und Bezirken bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Die in den Haushalten ab 2013 für die Fachaufgabe Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zur Verfügung stehenden Planstellen und die hiervon besetzten
Planstellen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Planstellen (rechnerisch) besetzte Planstellen
2013 6.865* 6.117
2014 6.865* 6.164
2015 6.865* 6.294
2016 6.865* 6.410
2017 7.211 6.586
2018 7.562 6.740
2019 7.913 7.193
* gerundet
In der Zollverwaltung wird die Stellenbewirtschaftung im Wege der sog.
„Topfbewirtschaftung“ praktiziert. Die Planstellen und Stellen dienen dabei der
direkten Finanzierung von Personen. Aus diesem Grund sind die den einzelnen
Dienststellen zugewiesenen Planstellen bzw. Stellen immer besetzt.
2. Wie viele und welche Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind
derzeit (Stand: 10. Juli 2020) jeweils besetzt und nicht besetzt (bitte nach
Abteilungen und Bezirken bzw. Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Im Haushalt 2020 standen für die Fachaufgabe Finanzkontrolle Schwarzarbeit
rechnerisch 8.462 Planstellen zur Verfügung. Hiervon waren zum Stichtag
30. Juni 2020 7.055 Planstellen/Stellen besetzt. In der Zollverwaltung wird die
Stellenbewirtschaftung im Wege der sog. „Topfbewirtschaftung“ praktiziert.
Die Planstellen und Stellen dienen dabei der direkten Finanzierung von
Personen. Aus diesem Grund sind die den einzelnen Dienststellen zugewiesenen
Planstellen bzw. Stellen immer besetzt.
Die haushaltsseitige Zuführung der Planstellen und Stellen erfolgt jeweils zum
1. Januar eines Jahres. Die Zuführung von eigenen Nachwuchskräften aus den
Abschlussjahrgängen des gehobenen und mittleren Dienstes kann erst nach den
Abschlussprüfungen im August jeden Jahres erfolgen. Daher kann es im Laufe
eines Jahres durch übliche Personalfluktuationen (Wechsel in andere
Aufgabenbereiche, Altersabgänge und sonstige Abgänge) zu Personalabgängen kommen,
denen eine deutlich höhere Zuführung von Nachwuchskräften im Sommer
gegenübersteht. Die Gesamtbewertung der Personalausstattung durch
Gegenüberstellung einzelner Stichtage kann daher im Einzelfall zu einer Verzerrung des
Gesamtbildes führen.
Für die Abschlussjahrgänge 2020 ist geplant, rund 320 Nachwuchskräfte,
davon 165 des gehobenen Dienstes und 155 des mittleren Dienstes, für den
Bereich FKS zu übernehmen. Dabei können die o. g. Personalabgänge
ausgeglichen und die FKS personell gestärkt werden. Darüber hinaus erfolgen
wietere Personalzugänge aufgrund externer Personalzuführungen ebenfalls
unterjährig.
3. Wie viele Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der FKS werden in den
Jahren 2020 bis 2030 in den Ruhestand gehen (bitte jahresscheibengenau
und nach jeweiligem Bezirk aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Personalabgänge aufgrund des Erreichens der
Regelaltersgrenze können der Anlage entnommen werden.
4. Wie viele der aktuellen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der FKS
haben welche Arten von Ausbildungen absolviert (bitte differenziert
nach verschiedenen Ausbildungen bzw. Ausbildungsarten darstellen)?
Eine systembasierte Auswertung der absolvierten Ausbildungen der aktuellen
Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) der Zollverwaltung kann mangels entsprechender Datenbasis nicht
erfolgen.
5. Wie viele ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Telekom, der
Deutschen Post und des Deutschen Wetterdienstes arbeiten derzeit (Stand
10. Juli 2020) bei der FKS?
Derzeit sind 117 ehemalige Beschäftigte der Telekom, 164 ehemalige
Beschäftigte der Deutschen Post und ein ehemaliger Beschäftigter des Deutschen
Wetterdienstes innerhalb der FKS beschäftigt.
6. Welche Ausbildungskapazitäten für welche Ausbildungszwecke stehen
der FKS derzeit in welchem Umfang an welchen Standorten zur
Verfügung?
7. Wie viele Personen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 ausgebildet
(bitte jahresscheibengenau angeben)?
8. Wie viele Personen, die die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 ausgebildet
hat, wurden in den Dienst der FKS übernommen, und wie viele von
ihnen sind derzeit (Stand 10. Juli 2020) noch bei der FKS tätig (bitte
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zöllnerische Ausbildung ist sowohl in der Laufbahn des mittleren als auch
des gehobenen nichttechnischen Dienstes generalistisch ausgerichtet. Das
bedeutet, dass während der Ausbildung keine Spezialisierung oder besondere
Ausrichtung beispielsweise auf den Bereich der FKS erfolgt. Die FKS als Teil
der Zollverwaltung führt keine gesonderte Berufsausbildung durch. Eine
Ausweisung der Ausbildungskapazitäten lediglich für Ausbildungszwecke der FKS
ist daher nicht möglich.
9. Wie wird sich der Personalbedarf der FKS in den Jahren 2020 bis 2030
nach aktuellen Planungen der Bundesregierung entwickeln (bitte
jahresscheibengenau sowie differenziert nach Laufbahnen darstellen)?
Die im Bundeshaushalt 2020 ausgebrachten bzw. fortgeschriebenen
Haushaltsvermerke Nr. 3, 5 und 6 sehen eine Stärkung der FKS vor. Demzufolge soll
die FKS zusätzlich zu den 1.600 Planstellen für Mindestlohnkontrollen durch
weitere 1.500 Planstellen zur allgemeinen Stärkung der FKS sowie mit rund
3.500 Planstellen zur Umsetzung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung
und Sozialleistungsmissbrauch gestärkt werden. Der tatsächliche jährliche
Zulauf an Planstellen ist jedoch vom Haushaltsgesetzgeber abhängig. Anknüpfend
hieran wird sich der Personalbedarf in den Jahren 2020 bis 2030 sukzessive
erhöhen. In der FKS werden basierend auf den in den kommenden Jahren
avisierten Planstellen/Stellenzuläufen (u. a. über die Haushaltsvermerke) jährlich die
entsprechenden Ressourcen in Form von zusätzlichen Dienstposten/
Arbeitsplätzen in den einzelnen Bereichen der Generalzolldirektion (GZD) und der
Ortsbehörden ausgebracht.
10. Welche Anzahl des für die Jahre 2020 bis 2030 identifizierten
Personalbedarfs bei der FKS soll durch Ausbildung durch die FKS und welche
Anzahl soll durch externe Einstellungen/externe Personalgewinnung
gedeckt werden (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Nach den derzeitigen Planungen beabsichtigt die Zollverwaltung die
zusätzlichen Planstellen für den Bereich der FKS insbesondere durch zöllnerisch
ausgebildetes Personal (Zuführung von Nachwuchskräften) zu besetzen. Der
jährliche Umfang kann derzeit noch nicht belastbar konkretisiert werden, da dieser
insbesondere auch im Kontext der Gesamtaufgabenwahrnehmung der
Zollverwaltung steht.
11. Welchen Sachstand hat das Erkundungsverfahren der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben für die vier weiteren „Zukunftsstandorte“ für die
Ausbildung des Zolls?
Die jeweiligen Landesbauverwaltungen wurden durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben beauftragt, Machbarkeitsstudien einschließlich
Grobkostenschätzungen und Bauzeitenpläne für die vier Zukunftsstandorte Nord, West,
Rhein-Main und Südost zu erstellen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien
liegen noch nicht vor.
a) Wann sollen die Standorte errichtet/ausgebaut werden, welche Kosten
erwartet die Bundesregierung hierfür?
Die angestrebten Zeitpunkte der Errichtung bzw. des Ausbaus sowie die
voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Zukunftsstandortes können erst nach
Vorliegen der Machbarkeitsstudien einschließlich der beauftragten
Grobkostenschätzung benannt werden.
b) Wann plant die Bundesregierung die Inbetriebnahme der vier
Standorte für den regulären Ausbildungsbetrieb?
Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudien können auch die Zeitpunkte der
Inbetriebnahme für die vier Standorte für den regulären Ausbildungsbetrieb
eingeschätzt werden.
c) Welche Ausbildungskapazitäten für den Zoll insgesamt und für die
FKS im Besonderen werden nach Inbetriebnahme der vier weiteren
Standorte ab wann zur Verfügung stehen?
Mit der Inbetriebnahme der Zukunftsstandorte West, Rhein-Main und Südost
werden Aus- und Fortbildungskapazitäten für jeweils 275 Beschäftigten zur
Verfügung stehen. Am Zukunftsstandort Nord sollen Aus- und
Fortbildungskapazitäten für 400 Beschäftigte entstehen. Die Ausbildungskapazitäten an den
bereits bestehenden Ausbildungsstandorten für den mittleren Dienst in
Sigmaringen und Plessow werden auch weiterhin zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus wird die Errichtung eines dritten Standortes zur Durchführung von
Lehrgängen zur Eigensicherung und Bewaffnung geprüft.
12. In welchem Umfang, wann, durch wen und mit welchen konkreten
Ergebnissen wurde die Ausbildung der FKS zuletzt evaluiert?
Seit dem Kalenderjahr 2014 bis heute wurden Evaluationen für
Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der FKS wie folgt durchgeführt:
Fachtheoretische Studienzeit der Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes
Nach der Evaluationsvereinbarung zwischen dem Leiter des Fachbereichs
Finanzen der Hochschule des Bundes und dem Fachbereichsrat des Fachbereichs
Finanzen erfolgt die Auswahl der jährlich zu evaluierenden Bereiche und
Fächer schwerpunktorientiert nach den bestehenden aktuellen Erfordernissen.
Eine jeweilige Festlegung wird auf Vorschlag des Evaluationsbeauftragten
durch den Fachbereichsleiter mit Zustimmung des Fachbereichsrates am Ende
des ablaufenden Semesters für das folgende Semester vorgenommen.
Seit 2014 wurde in der fachtheoretischen Ausbildung des gehobenen
Zolldienstes das Studienfach Recht der sozialen Sicherung (RsS) von insgesamt
1.206 Teilnehmerinnen und Teilnehmern evaluiert. Die gesamte seit 2014
evaluierte Veranstaltungsreihe „RsS“ wurde von den 1.206 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern mit der Gesamtnote 1,9 bewertet. Zuletzt wurde diese
Veranstaltungsreihe im Hauptstudium II 2019 von 411 Teilnehmern bewertet und mit
dem Mittelwert 1,7 benotet.
Fachtheoretische Ausbildung der Nachwuchskräfte des mittleren Zolldienstes
Nach der Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der GZD und dem
Gesamtpersonalrat (GPR) bei der GZD über die Evaluation der fachtheoretischen
Ausbildung des mittleren Zolldienstes erfolgt die Auswahl der jährlich zu
evaluierenden Bereiche und Fächer schwerpunktorientiert nach den bestehenden
aktuellen Erfordernissen. Eine jeweilige Festlegung wird auf Vorschlag des
Evaluationsbeauftragten durch die Leitung des Bildungs- und Wissenschaftszentrum
der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) mit Zustimmung des GPR bei der GZD
am Ende des ablaufenden Jahres für das folgende Kalenderjahr vorgenommen.
Die gesamten seit 2014 evaluierten Veranstaltungsreihen
„Sozialversicherungsrecht (SozVR)“ und wurde von den insgesamt 1.943 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern (757 SozVR/1.186 RsS) mit der Gesamtnote 2,2 bewertet. Zuletzt
wurde die Veranstaltungsreihe „RsS“ im Abschlusslehrgang 2018 von 550
Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewertet und mit dem Mittelwert 2,0 benotet.
13. Welche Veränderungen an der Ausbildung plant die FKS derzeit?
Ende 2019 wurden Gespräche zur möglichen Neuorganisation der
Studienstruktur für die Ausbildung des gehobenen Dienstes der Zollverwaltung
aufgenommen. Da die Gespräche erst am Anfang stehen, können noch keine
Angaben zu möglichen Veränderungen gemacht werden.
14. Wann wird die Pilotierung des neuen zentralen Informationssystems
„ProFiS2.0 beendet sein?
Welche (Zwischen-)Ergebnisse zur Pilotierung liegen der
Bundesregierung vor?
Die Pilotierung von ProFiS 2.0 endet unmittelbar vor dem Rolloutbeginn. Alle
Bestrebungen sind derzeit darauf ausgerichtet, den Rollout mit ausgewählten
Hauptzollämtern (HZÄ) noch in diesem Jahr zu beginnen. Die grundsätzliche
Einsatzfähigkeit des neuen zentralen Informationssystems ProFiS 2.0 wurde
durch die Pilotierungsdienststellen nach der ersten Phase des Pilotbetriebs
positiv bewertet.
Allerdings sollen vor einer Flächeneinführung noch einige kritisierte
Funktionalitäten geändert oder überarbeitet werden. Aktuell werden die
Änderungswünsche aus den Pilotierungsberichten der HZÄ entwickelt und bearbeitet.
15. Wann wird das neue zentrale Informationssystem „ProFiS 2.0“ in den
Regelbetrieb gehen und der gesamten FKS zur Verfügung stehen?
Derzeit ist geplant, ProFiS 2.0 ab dem IV. Quartal 2020 sukzessive in den
Echtbetrieb zu überführen.
An den vorbereitenden Schulungsmaßnahmen wird intensiv gearbeitet. Um das
System der gesamten FKS verfügbar zu machen, müssen zunächst zahlreiche
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und mehr als 6.000 Endanwendende
für den Umgang mit ProFiS 2.0 geschult werden. Das ursprüngliche, auf
größere Präsenzveranstaltungen ausgelegte Schulungskonzept ist aufgrund der
Unwägbarkeiten der Covid19-Pandemie nicht realisierbar. Es wird fortlaufend
an die besonderen Notwendigkeiten, die sich aus der Pandemie ergeben,
angepasst.
16. Welche Gründe gibt es für die verzögerte Inbetriebnahme?
Für ProFiS wurde eine Standardsoftware an die fachlichen Anforderungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit angepasst. Im fachlichen Test der ersten
Realisierungsversion von ProFiS 2.0 wurden erhebliche Performance- und
Workflowprobleme festgestellt, die eine Abnahme nicht ermöglichten. Die
Umsetzung des Lastenheftes durch den externen Dienstleister ist zunächst in einer
wenig benutzerfreundlichen und ergonomischen Weise geschehen, sodass
umfangreiche Interventionen, Abstimmungen und auch Neuplanungen
durchgeführt wurden.
Aufgrund der Pilotierungserkenntnisse mussten einige Funktionalitäten von
ProFiS 2.0 geändert werden. Ein Flächenrollout ohne diese Anpassungen
wurde von den Pilotierungsdienststellen ausdrücklich nicht empfohlen.
17. Welche Kosten sind dem BMF durch die bisherigen Verzögerungen
entstanden?
Durch die Verzögerungen im Projekt ProFiS 2.0 sind dem BMF insgesamt
Kosten in Höhe von 3.171.591,50 Euro entstanden. Diese Summe setzt sich
zusammen aus Kosten für IT-Realisierung sowie Leistungen für die
Anforderungsanalyse, Testmentoring, Geschäftsprozessmodellierung und einer externen
Gesamtprojektleitung.
18. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2013 bis 2020 (Stand: 10. Juli
2020) zur Entwicklung, Erprobung, Pilotierung und Inbetriebnahme des
ProFiS 2.0 oder zur sonstigen Begleitung des Systems in den
verschiedenen Projektphasen externe Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen
bzw. externe Berater und/oder Unterstützer eingesetzt (bitte
entsprechende Beratungshonorare bzw. Beratungssummen jahresscheibengenau
aufschlüsseln)?
Die Kosten für externe Dienstleistung (Werkvertrag) Entwicklung von
ProFiS 2.0:
Jahr Kosten in EUR
2016 2.963.240,42
2017 0,00
2018 2.506.921,83
2019 1.367.650,13
2020 0,00
Summe 6.837.812,38
Projektphasenübergreifend wurde in 2017 aus einem bestehenden
Rahmenvertrag mit einem externen Unternehmen der Abruf von Leistungen für eine
externe Projektleitung mit folgenden Kosten beauftragt:
Jahr Kosten in EUR
2018 408.586,50
2019 219.459,80
2020 123.379,20
Summe 751.425,50
Während der Entwicklungsphase wurde der technische Betrieb der Systeme
extern wie folgt unterstützt:
Jahr Kosten in EUR
2015 53.340,27
2016 596.397,99
2017 59.959,35
Summe 709.697,61
Während der Entwicklungs- und Testphase wurde eine externe
Qualitätssicherung beauftragt:
Jahr Kosten in EUR
2017 16.555,88
2018 56.904,93
2019 85.286,42
2020 0,00
Summe 158.747,23
Zur Vorbereitung und Durchführung der Abnahme- und Testphase wurde
externe Unterstützung in den Bereichen Anforderungsanalyse, Testmentoring,
Geschäftsprozessmodellierung und Toolanpassung beauftragt:
Jahr Kosten in EUR
2017 104.547,45
2018 524.723,88
2019 134.755,48
2020 2.669,17
Summe 766.695,98
19. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher (vereidigte
Übersetzerinnen und Übersetzer) arbeiten derzeit (Stand: 10. Juli 2020) bei der FKS,
und welche Sprachen sprechen sie jeweils (bitte differenziert nach
Bezirken bzw. Hauptzollämtern darstellen)?
Bei der FKS sind keine Dolmetscherinnen und Dolmetscher beschäftigt. Bei
Bedarf werden gerichtlich vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher
hinzugezogen.
20. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher (vereidigte
Übersetzerinnen und Übersetzer) hat die FKS bei ihren Prüfungen im Außendienst in
den Jahren 2018 und 2020 eingesetzt?
Die Arbeitsstatistik der FKS trifft keine Aussage über die Anzahl der bei
Prüfungen eingesetzten Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
21. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS haben in den Jahren
2013 bis 2019 wie häufig und in welchem Umfang welche Arten von
Fortbildungen absolviert (bitte jahresscheibengenau und differenziert
nach Art und Umfang der jeweiligen Fortbildungen darstellen)?
Eine Übersicht über die Anzahl der von 2015 bis 2019 durch das BWZ
durchgeführten fachlichen Fortbildungsveranstaltungen, die ausschließlich für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS angeboten werden, ist der Anlage zu
entnehmen. Entsprechende Daten für 2013 und 2014 stehen nicht zur
Verfügung.
Dabei ist die in nachstehender Tabelle aufgeführte Anzahl an Fortbildungstagen
angefallen:
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Tage 1.184 1.425 1.351 1.525 1.977
Über die Teilnahme an weiteren Fortbildungsveranstaltungen liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
22. Welche Zielvorgaben zu Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den
Jahren 2013 bis 2020 jeweils erhalten (bitte jahresscheibengenau
darstellen)?
Für die FKS wurden im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses der
Zollverwaltung folgende Zielwerte für Arbeitgeberprüfungen für die Jahre 2013 bis
2020 vereinbart:
Jahr Zielwert
Arbeitgeberprüfungen
Bemerkungen
2013/2014 66.164 Zielwert gilt für zwei Jahre.
2015 30.723 Zielwert ist Untergrenze für Arbeitgeberprüfungen in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, weiterhin wurde
vereinbart, dass mindestens 70 % aller
Geschäftsunterlagenprüfungen in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
durchzuführen sind.
2016 30.000 Zielwert ist Untergrenze für Arbeitgeberprüfungen in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, weiterhin wurde
vereinbart, dass mindestens 70 % aller
Geschäftsunterlagenprüfungen in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
durchzuführen sind.
2017 55.000 Kein Zielwert nach dem Zollverwaltungszielekatalog, sondern
Vorgabe der GZD gegenüber den HZÄ.
Mindestens 70 % aller Arbeitgeberprüfungen sind in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen durchzuführen.
2018 55.000 Kein Zielwert nach dem Zollverwaltungszielekatalog, sondern
Vorgabe der GZD gegenüber den HZÄ.
Mindestens 70 % aller Arbeitgeberprüfungen sind in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen durchzuführen.
2019 55.000 Mindestens 70 % aller Arbeitgeberprüfungen sind in besonders
von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen durchzuführen.
2020 55.000 Mindestens 70 % aller Arbeitgeberprüfungen sind in besonders
von Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen durchzuführen.
23. Welche weiteren Vorgaben zur Menge, Art und zum Umfang von
Prüfungen wurden der FKS in den Jahren 2013 bis 2020 durch welche Stellen
gemacht (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
24. Wurden in den Jahren 2013 bis 2020 der FKS auch in Bezug auf Menge,
Art und Umfang von Prüfungen in Bezirken bzw. Hauptzollämtern
Vorgaben gemacht?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Verteilung der Arbeitgeberprüfungen auf die HZÄ erfolgt auf der
Grundlage der bei diesen eingesetzten Ist-Arbeitskräften unter Berücksichtigung
hauptzollamtsspezifischer Besonderheiten. Die Qualität der Prüfungen wird
durch Vorgaben hinsichtlich der Durchführung und regelmäßige Maßnahmen
der Rechts- und Fachaufsicht sichergestellt.
Weiterhin wurden im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses der
Zollverwaltung für die Jahre 2013 bis 2016 für die FKS folgende Zielwerte für
Personenbefragungen vereinbart:
Jahr Zielwert
Personenbefragungen
Bemerkung
2013/2014 519.004 Zielwert gilt für zwei Jahre.
2015 276.278 Zielwert ist Untergrenze für Personenbefragungen in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, weiterhin wurde
vereinbart, dass mindestens 70 % aller Personenbefragungen in
besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen durchzuführen
sind.
2016 275.000 Zielwert ist Untergrenze für Personenbefragungen in besonders
von Schwarzarbeit betroffenen Branchen, weiterhin wurde
vereinbart, dass mindestens 70 % aller Personenbefragungen in
besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen durchzuführen
sind.
In den Jahren 2017 und 2018 wurde im Rahmen des
Zielvereinbarungsprozesses der Zollverwaltung vereinbart, dass mindestens 70 Prozent der
Personenbefragungen in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
durchzuführen sind. In den Jahren 2019 und 2020 wurde vereinbart, dass mindestens
70 Prozent der Personenüberprüfungen in besonders von Mindestlohnverstößen
betroffenen Branchen durchzuführen sind.
Darüber hinaus besteht die zwischen BMF und GZD abgestimmte Vorgabe,
jährlich bis zu sechs (ab 2018, vorher bis zu vier) bundesweite
Schwerpunktprüfungen durchzuführen. Diese (Branche und Termin) werden von der GZD
geplant und mit dem BMF terminlich und inhaltlich abgestimmt. Sie werden
grundsätzlich von allen HZÄ zu einem bestimmten Termin und mit massivem
Personaleinsatz durchgeführt.
Neben den bundesweiten Schwerpunktprüfungen sind die HZÄ gehalten,
jährlich eine regionale oder örtliche Schwerpunktprüfung durchzuführen. Diese
Schwerpunktprüfungen (einschließlich Termin und Branche) werden nach einer
Risikobewertung in Abstimmung mit den HZÄ festgelegt. Feste Vorgaben
werden durch die GZD nicht gemacht.
25. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis
2019 jeweils durchgeführt (bitte jahresscheibengenau darstellen, nach
verschiedenen Branchen und nach Unternehmensgrößen entsprechend
der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und
2 000 Beschäftigte differenzieren und nach Bezirken bzw.
Hauptzollämtern die regionale Verteilung angeben)?
Eine Auswertung der in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen aus der Arbeitsstatistik der FKS differenziert nach Branchen sowie
differenziert nach HZÄ ist der Anlage zu entnehmen. Da Detailauswertungen
nur stichtagsbezogen möglich sind, kann es zu marginalen Differenzen zu
bisher veröffentlichten Zahlen der FKS kommen. Vollständige Auswertungen für
die Jahre 2013 bis 2014 sind aufgrund von Löschfristen nicht möglich. Eine
Auswertung nach Unternehmensgrößen ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht
vorgesehen.
26. Wie viele und welche weiteren Prüfungen führte die FKS in den Jahren
2013 bis 2019 jeweils durch (bitte jahresscheibengenau darstellen, nach
verschiedenen Branchen und nach Unternehmensgrößen entsprechend
der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und
2 000 Beschäftigte differenzieren und nach Bezirken bzw.
Hauptzollämtern die regionale Verteilung angeben)?
Eine Auswertung der in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführten
Personenbefragungen aus der Arbeitsstatistik der FKS differenziert nach Branchen
sowie differenziert nach HZÄ ist der Anlage zu entnehmen.
Da Detailauswertungen nur stichtagsbezogen möglich sind, kann es zu
marginalen Differenzen zu bisher veröffentlichten Zahlen der FKS kommen.
Vollständige Auswertungen für die Jahre 2013 bis 2014 sind aufgrund von
Löschfristen nicht möglich. Eine Auswertung nach Unternehmensgrößen ist in der
Arbeitsstatistik der FKS nicht vorgesehen.
Bei der Entwicklung der Arbeitsergebnisse wird deutlich, dass die FKS seit
ihrer fachlichen Neuausrichtung im Jahr 2015 einen stärkeren Fokus auf die
qualitative Ausrichtung ihrer Aufgabenerledigung sowie auf eine zielgerichtete
Risikoorientierung im Bereich ihrer Prüfungen setzt („Qualität vor Quantität“).
Im Vordergrund steht daher nicht die Anzahl der Personenbefragungen, sondern
das effiziente Wirken zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung. Dies spiegelt sich auch bei den in der Antwort zu Frage 27
dargestellten Prüfergebnissen wider.
27. Mit welchen Prüfungsergebnissen beendete die FKS in den Jahren 2013
bis 2019 ihre Prüfungen (bitte die Häufigkeitsverteilung der zehn
häufigsten Prüfungsergebnisse jahresscheibengenau darstellen)?
Bei der Beendigung von Prüfungen werden vier Ergebnisse unterschieden:
– Prüfung ohne Beanstandungen,
– Prüfung mit Beanstandung,
– Prüfung mit Einleitung von Ermittlungsverfahren und
– Prüfungen mit Abgabe an zuständige Stelle
Das Prüfungsergebnis „Einleitung von Ermittlungsverfahren“ wird ausgewählt,
wenn während einer Prüfung vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Das Ergebnis „Mit Beanstandung“ wird in den übrigen Fällen einer Einleitung
ausgewählt.
Daten zu Beanstandungen können ab dem Jahr 2016 ausgewertet werden. Die
Ergebnisse der Jahre 2016 bis 2019 sind den nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen:
Arbeitgeberprüfungen
Jahr Gesamt ohne Beanstandung
mit
Beanstandung
Einleitung von
Ermittlungsverfahren
Abgabe an
zuständige Stelle
2016 40.374 28.726 4.214 6.052 1.382
2017 52.209 37.392 6.007 7.006 1.804
2018 53.491 38.342 6.605 6.983 1.561
2019 54.731 38.667 7.511 7.089 1.464
Personenbefragungen
Jahr Gesamt ohne Beanstandung
mit
Beanstandung
Einleitung von
Ermittlungsverfahren
Abgabe an
zuständige Stelle
2016 354.935 278.465 20.230 29.175 27.065
2017 251.816 182.470 19.908 28.952 20.486
2018 207.658 146.026 20.435 26.191 15.006
2019 198.808 134.407 20.912 25.830 17.659
28. Nach wie vielen Arbeitgeberprüfungen hat die FKS in den Jahren 2013
bis 2019 der Staatsanwaltschaft Dokumente übergeben, sodass diese im
Anschluss Ermittlungen einleiten konnte (unabhängig davon, ob die
Staatsanwaltschaft dies auch getan hat)?
Die FKS führt Ermittlungen aufgrund von Hinweisen, Prüfergebnissen und
Ermittlungsaufträgen der Staatsanwaltschaft durch. Sie leitet bei Vorliegen eines
Anfangsverdachts Ermittlungsverfahren grundsätzlich selbstständig ein.
29. Wie häufig hat die Generalzolldirektion (GZD) in den Jahren 2013 bis
2019 Teilgeschäftsprüfungen, Querschnittsprüfungen und
Geschäftsprüfungen durchgeführt (bitte jahresscheibengenau die Anzahl der
Teilgeschäftsprüfungen, Querschnittsprüfungen und Geschäftsprüfungen
angeben und die Anzahl der Prüfungen nach Bezirken bzw.
Hauptzollämtern und nach Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der
Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte
darstellen)?
Daten zur Durchführung von Geschäftsprüfungen durch die GZD im Bereich
der FKS liegen ab dem Jahr 2017 vor. Der nachstehenden Tabelle sind die in
den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführten Teilgeschäftsprüfungen,
Querschnittsgeschäftsprüfungen und Geschäftsprüfungen sowie die geprüften HZÄ
zu entnehmen. Eine Erfassung nach Unternehmensgrößen erfolgt nicht.
2017 2018 2019
Teilgeschäftsprüfung 4 2 1
Querschnittsgeschäftsprüfung 12 – –
Geschäftsprüfung – 13 14
Gesamt 16 15 15
Geprüfte HZÄ Aachen
Augsburg
Bielefeld
Bremen
Darmstadt
Dresden
Frankfurt (Oder)
Hamburg-Stadt
Heilbronn
Köln
Magdeburg
Potsdam
Regensburg
Saarbrücken
Stralsund
Ulm
Berlin
Bielefeld
Bremen
Dortmund
Dresden
Duisburg (2x)
Hannover
Karlsruhe
Koblenz
Köln
Nürnberg
Osnabrück
Stralsund
Ulm
Aachen
Berlin (2x)
Bremen
Erfurt (2x)
Darmstadt
Dortmund
Gießen
Hannover
Kiel
Köln (2x)
Lörrach
Magdeburg
30. In welchem konkreten Umfang haben die Generalzolldirektion und/oder
das Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2013 bis 2019 die
Struktur und die Aufgabenwahrnehmung der FKS überprüft (bitte für
jede Prüfung detailliert angeben)?
a) Was waren jeweils die Ergebnisse der Prüfungen?
b) Welche Defizite in Struktur und/oder Aufgabenwahrnehmung der
FKS haben GZD und/oder BMF bei ihren Prüfungen in den Jahren
2013 bis 2019 jeweils festgestellt (bitte detailliert darstellen)?
c) Welche konkreten Maßnahmen haben GZD und/oder BMF im
Anschluss an ihre Prüfungen in den Jahren 2013 bis 2019 ergriffen, um
von ihnen identifizierte Defizite zu beseitigen (bitte detailliert
darstellen)?
33. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die FKS mit ihrer aktuellen
technischen, organisatorischen/strukturellen und personellen Ausstattung
so aufgestellt ist, dass sie einen hohen Kontrolldruck in der Fläche
aufrechterhalten und effektiv gegen Strukturen der organisierten
Kriminalität vorgehen kann?
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die FKS
technisch, organisatorisch/strukturell oder personell anders aufzustellen (bitte
detailliert beschreiben)?
Die Fragen 30, 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Struktur und die Aufgabenwahrnehmung der FKS werden fortlaufend
durch BMF und GZD überprüft. Eine gesonderte Organisationsuntersuchung
wurde in den Jahren 2013 bis 2019 nicht durchgeführt. Vielmehr wurden
entsprechende Erkenntnisse im Rahmen der permanent gegenüber den
Ortsbehörden wahrgenommenen Rechts- und Fachaufsicht (insbesondere durch
Dienstbesprechungen, Dienststellenbesuche, Best-Practice-Beispiele,
Berichterstattungen, Geschäftsprüfungen) gewonnen und bewertet. Dabei werden
insbesondere auch Anpassungsbedarfe aufgrund gesetzlicher Änderungen mit in die
Bewertung einbezogen.
Im Bedarfsfall wurden und werden Struktur und Aufgabenwahrnehmung der
FKS angepasst. Diese wurden in den letzten Jahren kontinuierlich
fortentwickelt. So wurden im Jahr 2014 die Kontrolleinheiten Prävention aus den
Sachgebieten C herausgelöst und unter anderem zur Verringerung von
Schnittstellen in die Sachgebiete E integriert. Im Rahmen der fachlichen
Neuausrichtung im Jahr 2015 wurde ein stärkerer Fokus auf die qualitative Ausrichtung
der Aufgabenerledigung sowie auf eine zielgerichtete Risikoorientierung im
Bereich der Prüfungen gesetzt. Zudem arbeitet die FKS verstärkt an der
Aufdeckung schwerwiegender Verstöße und der Verfolgung von organisierten
Formen von Schwarzarbeit und organisierter Kriminalität.
Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 wurde die Aufbauorganisation der
Sachgebiete E und F (Fachgebiet 1) zum 1. Januar 2020 angepasst, um die mit
diesem Gesetz übertragenen Aufgaben und Befugnisse optimiert wahrnehmen
zu können.
Die FKS ist als Teil der Zollverwaltung gut für die Zukunft aufgestellt. Die
Struktur der FKS als Prüfungs- und Ermittlungsbehörde mit eigener
Ahndungsstelle hat sich grundlegend bewährt. Die FKS wurde vor dem Hintergrund des
Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, u. a.
durch die Aufgaben- und Befugniserweiterungen, der Aufnahme neuer
Zusammenarbeitsbehörden und -stellen und die Stärkung von Verfahrensrechten
weiter ausgebaut und zusätzlich gestärkt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit
anderen Behörden und Stellen wird weiter intensiviert.
Die Personalsituation der FKS wird regelmäßig priorisiert bei der jährlichen
Zuweisung von Nachwuchskräften sowie im Rahmen der
Ausschreibungssteuerung betrachtet.
In den letzten Jahren ist es der Zollverwaltung darüber hinaus gelungen, durch
die Gewinnung qualifizierter Quereinsteiger/innen die FKS personell in
größerem Umfang zu stärken.
Bestehende IT-Infrastruktur und -Fachverfahren werden im Rahmen des
vorgesehenen Auftraggebermodells mit dem Informationstechnikzentrum Bund an
den aktuellen technischen Standard angepasst oder erweitert. Beispielsweise
wird der Bereich der Digitalen Forensik, dem in erster Linie die Sicherung und
Aufbereitung möglicher beweiserheblicher Daten obliegt, im Rahmen einer
umfangreichen Ergänzungsbeschaffung mit neuer Hardware ausgestattet.
Zudem werden alle Standorte der Digitalen Forensik mit den technischen
Möglichkeiten zur Sicherung von Mobilfunkgeräten versehen. Alle
Grunddeliktermittler der FKS erhalten aktuell sogenannte SINA-Notebooks, um
verschlüsselte mobile Arbeitsmöglichkeiten deutlich ausweiten zu können.
Auch die über die IT hinausgehende technische Sachausstattung wird im
Rahmen der haushälterischen Gegebenheiten fortlaufend aktualisiert.
31. Inwiefern hat der Bundesrechnungshof die FKS in den Jahren 2013 bis
2020 geprüft, und welche Prüfungsergebnisse hat der
Bundesrechnungshof der Bundesregierung mitgeteilt (bitte exakten Prüfungsumfang,
Prüfungsdauer und Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen darstellen und
die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen
beantworten)?
32. Welche Empfehlungen der Prüfungsergebnisse des
Bundesrechnungshofes in den Jahren 2013 bis 2020 hat die Bundesregierung in welchem
konkreten Umfang umgesetzt (bitte detailliert darstellen)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesrechnungshof hat seit dem Jahr 2013 insgesamt fünf Prüfungen, die
die FKS betreffen, eröffnet.
Bisher wurden das Prüfungsverfahren „Kontrolle der Mindestlöhne und
Werkverträge durch die Zollverwaltung“ sowie Teilbereiche der Prüfung
„Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung“ abgeschlossen.
Die Prüfungen
• „Aufgabenerfüllung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit“
• „Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung“
• „Prüfung der Beitragszahlung bei einer Arbeitnehmerüberlassung“
• „Mindestlohn im Transportgewerbe“
sind noch nicht abgeschlossen.
Die Entscheidung über die Herausgabe bzw. Veröffentlichung von
Prüfungsergebnissen bei abgeschlossenen Prüfungsverfahren sowie bei noch nicht
abgeschlossenen Prüfungsverfahren liegt gemäß § 96 Bundeshaushaltsordnung im
alleinigen Ermessen des Bundesrechnungshofs.
35. Inwiefern ermittelt die FKS bei Unternehmen, bei denen sie eine
Ermittlung begonnen hat, weiter, wenn diese insolvent werden bzw. sich in
einem Insolvenzverfahren befinden?
Wie viele Ermittlungsverfahren von insolventen Unternehmen hat die
FKS in den Jahren 2013 bis 2019 mit einem konkreten Prüfungsergebnis
abgeschlossen, und wie viele entsprechende Verfahren wurden ohne
konkretes Prüfungsergebnis abgeschlossen bzw. abgebrochen (bitte jeweils
jahresscheibengenau sowie nach Unternehmensgrößen entsprechend der
Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500 und 2 000
Beschäftigte darstellen)?
Im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens der FKS kann es vorkommen, dass
gegen natürliche Personen oder Unternehmen auch Insolvenzverfahren anhängig
sind oder dass Umstände auf eine Zahlungsunfähigkeit hindeuten. Solche
Umstände zu wirtschaftlichen Verhältnissen werden sowohl für ein Strafverfahren
als auch für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgeklärt. Diese Umstände
können relevant sein für die persönliche Verantwortung von verantwortlich
handelnden Personen oder auch für die Zumessung von Strafen oder
Geldbußen. In der Arbeitsstatistik der FKS ist eine Erhebung über statistische Daten
von Unternehmen, die von Insolvenz betroffen waren, nicht vorgesehen.
36. Inwiefern hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Arbeitgeber, die
durch die FKS geprüft werden sollen, vorab über das Datum, die Uhrzeit
und weitere Einzelheiten der Prüfung Bescheid wissen?
Welche Erfahrungen hat die FKS in den Jahren 2013 bis 2019 mit diesem
Phänomen gemacht?
Welche Gegenmaßnahmen hat die FKS eingeleitet?
Wie wirksam sind diese Gegenmaßnahmen nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Prüfungen erfolgen grundsätzlich ohne Ankündigung. Zur Prüfung der
Geschäftsunterlagen kann jedoch im Einzelfall eine Ankündigung, ggf. verbunden
mit einer Terminvereinbarung, zweckdienlich sein.
Vereinzelt haben die HZÄ berichtet, dass die Durchführungen von Prüfungen
den Beteiligten bereits vorher bekannt waren, ohne dass diese angekündigt
wurden. Wie diese Prüfmaßnahmen vorab bekannt wurden, konnte nicht
nachvollzogen werden.
Um zu vermeiden, dass Informationen über geplante Prüfungen im Vorfeld
bekannt werden, versendet die GZD Verfügungen zu Schwerpunktprüfungen und
anderen Prüfmaßnahmen grundsätzlich mittels End-zu-End Verschlüsselung an
die HZÄ.
37. Wie viele Hinweise der Initiative Faires Handwerk hat die FKS in den
Jahren 2013 bis 2019 mit jeweils welchem Ergebnis bearbeitet bzw.
geprüft (bitte jahresscheibengenau und nach Unternehmensgrößen
entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10, 50, 250, 500
und 2 000 Beschäftigte darstellen)?
Eine statistische Erfassung von Hinweisgebenden ist in der Arbeitsstatistik der
FKS nicht vorgesehen.
38. Inwiefern kontrolliert die FKS bei ihren Prüfungen regelmäßig auch
Mobiltelefone, Tablets, Computer, Navigationssysteme der Personen vor
Ort?
Ein unmittelbares Zugriffsrecht bezüglich der genannten elektronischen Geräte
besteht nicht. Die FKS hat nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 bzw. § 4 Absätze 1
bis 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) ein
Einsichtsrecht in Unterlagen. Diese Unterlagen sind zum Zwecke der Einsicht im
Rahmen der Mitwirkungspflichten durch die betroffenen Personen nach § 5
Absatz 1 Nummer 3 Alternative 2 SchwarzArbG vorzulegen. Die in
Datenverarbeitungsanlagen gespeicherten Daten sind bei einem entsprechenden
Vorlageverlangen nach § 5 Absatz 5 SchwarzArbG vom Beteiligten auszusondern und
auf einem automatisiert verarbeitbaren Datenträger oder in Listen zu
übermitteln. Diese Einsichtsrechte der FKS bzw. Vorlagepflichten der betroffenen
Personen stellen kein unmittelbares allgemeines Zugriffsrecht auf Datenträger dar.
Neben den in §§ 3 und 4 SchwarzArbG genannten Unterlagen werden i.d.R.
darüberhinausgehende Daten, für die kein Erhebungsrecht besteht, auf diesen
Geräten gespeichert. Ein allgemeines Zugriffsrecht im Prüfverfahren würde
über den Erhebungszweck im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach dem
SchwarzArbG hinausgehen und nicht den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen.
39. Wie lange dauerte in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 eine
durchschnittliche Ermittlung der FKS (vom Tag der Prüfung vor Ort bis zum
Ermittlungsergebnis; bitte jahresscheibengenau und nach
Unternehmensgrößen entsprechend der Anzahl der Beschäftigten in den Stufen bis 10,
50, 250, 500 und 2 000 Beschäftigte darstellen)?
Statistische Auswertungen über die durchschnittliche Dauer von Ermittlungen
der FKS, vom Tag der Prüfung vor Ort an, liegen nicht vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/21481
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/21481
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/21481
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]