Novellierung des Postgesetzes
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Olaf in der Beek, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, hat am 1. August 2019 Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes vorgelegt. Sein Ziel war es, das Postrecht zu modernisieren und die Verbraucherrechte stärken.
Ursprünglich war geplant, bis Ende 2019 einen Referentenentwurf vorzulegen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190801-altmaier-wir-wollen-die-verbraucherrechte-staerken.html). Zwischenzeitig wurde das Vorhaben auf die erste Jahreshälfte 2020 verschoben (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/novelle-des-postgesetzes.html). Bis heute liegt jedoch noch immer kein Entwurf vor.
Auch wenn die vorgelegten Eckpunkte aus Sicht der Fragesteller bedauerlicherweise hinter den Forderungen der Monopolkommission zurückbleiben (vgl. Sondergutachten der Monopolkommission 79 „Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!“), teilen sie die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier formulierten Ziele hinsichtlich der Novellierung des Postgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14727) und bedauern, dass das Vorhaben noch immer nicht entscheidend vorangebracht wurde. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 (BVerwG, 6 C 1.19) ist eine Novellierung des Postrechts aus Sicht der Fragesteller dringender denn je.
Das Gericht entschied, dass die Portoerhöhung für die Jahre 2016 bis 2018 rechtswidrig war. „Die Rechtswidrigkeit folgt daraus, dass die im Jahr 2015 erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung über die Ermittlung des unternehmerischen Gewinns durch eine Vergleichsmarktbetrachtung unwirksam sind. Sie sind nicht durch eine Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt. Denn der seit 1998 unverändert geltende postgesetzliche Entgeltmaßstab der Effizienzkosten für den Gewinnzuschlag stellt auf die angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals des regulierten Unternehmens ab. Dieser Kostenbegriff erfasst keinen Gewinnzuschlag, der sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen auf vergleichbaren anderen Märkten orientiert.“ (https://www.bverwg.de/pm/2020/26). Die detaillierte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.
Dieses Urteil ist insbesondere auch dadurch von Bedeutung, als dass die fragliche Verordnungsermächtigung nach § 21 des Postgesetzes (PostG) bis heute Bestand hat und auch die am 14. März 2019 geänderte Postentgeltverordnung (PEntgV) entgegen § 21 Absatz 1 PostG Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen auf vergleichbaren anderen Märkten als Maßstab berücksichtigt (vgl. § 3 Absatz 2 Satz 2 PEntgV). Damals wurde als zusätzlicher Maßstab eingeführt, dass die Vergleichsunternehmen mit dem beantragenden Unternehmen auch in struktureller Hinsicht vergleichbar sein müssen. Diese Änderung führte dazu, dass die Portoerhöhung 2019 höher ausfiel als zunächst von der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde festgelegt. Nach Ansicht der Fragesteller ist auch diese Ergänzung nicht durch die Verordnungsermächtigung nach § 21 PostG gedeckt. Auch gegen die Genehmigung der Portoerhöhung 2019 wurden bereits Klagen eingereicht (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/post-porto-1.4920723).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Warum hat die Bundesregierung bislang noch keinen Entwurf für die ursprünglich für Ende 2019 angekündigte umfassende Modernisierung des Postrechts vorgelegt?
Trifft es zu, dass ein fertiger Arbeitsentwurf für einen Referentenentwurf bereits seit Monaten fertiggestellt ist?
Trifft es zu, dass ein solcher Arbeitsentwurf der Deutschen Post AG (DPAG) bereits zur Kenntnis gegeben wurde?
Wann hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in den vergangenen sechs Monaten Gespräche auf fachlicher oder Leitungsebene mit der Deutschen Post AG über einen Arbeitsentwurf zum Postgesetz geführt?
Gibt es in der Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierungen Verabredungen, die Überarbeitung des Postrechts als Teil des Koalitionsvertrags nicht umzusetzen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Briefportos 2016 bis 2018?
Inwiefern ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Sicht der Bundesregierung übertragbar auf die Postentgeltverordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung?
Inwiefern plant die Bundesregierung, das Postgesetz derart zu ändern, dass die aktuellen Maßstäbe zur Ermittlung genehmigungsfähiger Entgelte nach § 3 PEntgV zukünftig durch die Verordnungsermächtigung im Rahmen von § 21 PostG abgedeckt sind?
Plant die Bundesregierung separate Postgesetznovellen, einen Entwurf als Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und einen umfassenderen zur Modernisierung des Postrechts im Allgemeinen?
Wann wird die Bundesregierung den oder die Entwürfe vorlegen?
Inwiefern plant die Bundesregierung eine Änderung von § 3 PEntgV, um diesen wieder in Einklang mit der geltenden Verordnungsermächtigung nach § 21 PostG zu bringen?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine Anpassung des Universaldienstes notwendig, insbesondere hinsichtlich der Filial- und Briefkastendichte sowie der Zustelltage?
Welche postrechtlichen Defizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich des Kunden- und Verbraucherschutzes im Bereich Post- und Paketdienstleistungen?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Postdienstleistungsunternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur zu verpflichten?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, die Kostentransparenz im Rahmen der Entgeltgenehmigung zu verbessern, um so eine Quersubventionierung anderer Geschäftsbereiche zu erschweren?
Welche postrechtlichen Defizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich des Wettbewerbs und der Marktregulierung bei Post- und Paketdienstleistungen?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Wettbewerbern der DPAG den Zugang zu Teilleistungen zu erleichtern?
Inwiefern hat sich die Ex-ante-Regulierung für Briefsendungen im Einzelsendungstarif aus Sicht der Bundesregierung bewährt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Umsatzsteuerprivilegierung für Post-Universaldienstleistungen, von der bislang ausschließlich die Deutsche Post AG profitiert?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau an der Deutschen Post AG notwendig?
Wann und mit wem hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Gespräche geführt mit dem Ziel, Anteile an der DPAG zu veräußern?