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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rolle der Abschlussprüferaufsichtsstelle im Fall Wirecard

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2120822.07.2020

Rolle der Abschlussprüferaufsichtsstelle im Fall Wirecard

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Dieter Janecek, Lisa Paus, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Wirecard AG meldete erstmals ein Unternehmen des Deutschen Aktienindizes (DAX) Insolvenz an. Seit Jahren gab es Vorwürfe der Bilanzmanipulation gegen das 2018 in den DAX aufgenommene Unternehmen (vgl. z. B. https://www.zeit.de/online/2008/30/querdax-wirecard; https://www.heibel-unplugged.de/wp-content/uploads/2020/06/Zatarra-research-Wirecard-PDF.pdf; https://ftalphaville.ft.com/2015/04/27/2127427/the-house-of-wirecard/.)

Bis zum Jahr 2018 wurden die Jahresabschlüsse des Unternehmens uneingeschränkt testiert. Zum Jahresabschluss 2018 vermerkte EY in Bezug auf ungeklärte Vorwürfe in Singapur: „Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich laufender und/oder ggf. zukünftiger Rechtsstreitigkeiten sowie hinsichtlich möglicher neuer Erkenntnisse der aufgrund der Anschuldigungen geführten Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Einschätzungen zu den Auswirkungen der dargestellten Sachverhalte auf die Rechnungslegung zukünftig anders ausfallen können“ (Jahresabschluss Einzelgesellschaft 31. Dezember 2018 Wirecard AG, Seite 135).

In Deutschland ist seit dem 17. Juni 2016 die APAS für die Abschlussprüferaufsicht zuständig. Die APAS ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt, erledigt ihre durch die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und andere Rechtsakte zugewiesenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit und untersteht insoweit ausschließlich der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die APAS ist allein zuständig für berufsaufsichtliche Verfahren bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Sie ermittelt dafür sowohl anlassunabhängig als auch anlassbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen bei Abschlussprüfungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Gab es seitens der APAS anlasslose Inspektionen bei EY, wenn ja wann, von wie vielen Personen wurden diese durchgeführt, und wie lange haben sie gedauert?

2

Wurden bei diesen anlasslosen Inspektionen Mängel in Bezug auf die Prüftätigkeit von EY bei Abschlüssen der Wirecard AG festgestellt, wenn ja welche, und wie und wann wurden diese behoben?

3

Gab es seitens der APAS anlasslose Inspektionen beim Unternehmen KPMG Deutschland oder KPMG International (KPMG), wenn ja wann, von wie vielen Personen wurden diese durchgeführt, und wie lange haben sie gedauert?

4

Wurden bei diesen anlasslosen Inspektionen Mängel in Bezug auf die Prüftätigkeit von KPMG festgestellt, wenn ja welche, und wie und wann wurden diese behoben?

5

Gab es seitens der APAS anlassbezogene Sonderuntersuchungen in Bezug auf Abschlussprüfungen der Wirecard AG, wenn ja, wann, und zu welchem Anlass, von wie vielen Personen wurden diese durchgeführt, und wie lange haben sie gedauert?

6

Wurden bei diesen anlassbezogenen Untersuchungen Mängel festgestellt, wenn ja welche, und wie und wann wurden diese behoben?

7

Sollte es keine anlassbezogenen Sonderuntersuchungen in Bezug auf Abschlussprüfungen der Wirecard AG seitens der APAS gegeben haben, wie wird dies angesichts stetiger Vorwürfe der Bilanzmanipulation gegen das Unternehmen begründet?

8

Gab es nach Einleitung einer Sonderuntersuchung der Wirecard AG 2019 durch KPMG eine Sonderuntersuchung oder Inspektion durch die APAS in Bezug auf Abschlussprüfungen der Wirecard AG, wenn nein, warum nicht, wenn ja, was waren die Ergebnisse?

9

Lag nach heutiger Bewertung schon in den Vorjahren ein Prüfungshemmnis vor, weil Informationen zu Third-Party-Acquirern entweder nicht ausreichend oder gar nicht erbracht wurden, und hätte damit ein Bestätigungsvermerk nur mit Einschränkungen erfolgen dürfen, oder hätte er gar ganz versagt werden müssen?

10

Lag nach heutiger Bewertung schon in den Vorjahren ein Prüfungshemmnis oder lagen Einwände vor, weil Informationen zu Third-Party-Acquirern entweder nicht ausreichend oder gar nicht erbracht wurden, und hätte damit ein Bestätigungsvermerk nur mit Einschränkungen erfolgen dürfen, oder hätte er gar ganz aufgrund von Prüfungshemmnissen oder Einwänden versagt werden müssen?

11

Gab es seitens der APAS einen konkret auf die Wirecard AG bezogenen Austausch mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder mit ausländischen Aufsichtsbehörden, wenn ja, wann fand dieser Austausch statt, und welchen konkreten Anlass und welche konkreten Ergebnisse hatte er, und wenn nein, warum nicht?

12

Gab es seitens der APAS einen konkret auf die Wirecard AG bezogenen Austausch mit der Wirtschaftsprüferkammer, wenn ja, wann fand dieser Austausch statt, und welchen konkreten Anlass und welche konkreten Ergebnisse hatte er, und wenn nein warum nicht?

Berlin, den 20. Juli 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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