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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gipsabbau in Deutschland und Auswirkungen auf Naturschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2122923.07.2020

Gipsabbau in Deutschland und Auswirkungen auf Naturschutz

der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung wurde festgehalten: „Um die Wertschöpfungsketten der Gipsindustrie zu erhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den fortschreitenden Wegfall an REA-Gips durch eine zusätzliche umweltverträgliche Gewinnung von Naturgips auszugleichen“ (vgl. Seite 87, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Gegen die Ausweitung des Gipsabbaus gibt es vielfältige Kritik: „Der Abbau von Naturgips vernichtet unwiederbringlich weltweit einzigartige Landschaften im Südharzer Gipskarstgürtel. Gleichzeitig sind die Naturgipsvorräte im Südharz endlich. Die von der Gipsindustrie geforderte Genehmigung neuer Abbauflächen und die Beschleunigung der Ausbeutung von Naturgipslagerstätten würden die Zukunftsperspektiven einer ganzen Region verbauen“ (vgl. Seite 29, „Schwarzbuch Gips“, https://www.bund-thueringen.de/fileadmin/thueringen/Gipskarst_Suedharz/Schwarzbuch-Gips__Bildschirmversion_2018-11-14.pdf). In einem vom Bundesverband Gipsindustrie e. V. in Auftrag gegebenen Strategiepapier wird unter anderem gefordert, den Naturgipsabbau über genehmigte Flächen hinaus auszuweiten. Dazu sollten beispielsweise Regelungen des Naturschutzes und der EU-Naturschutzrichtlinien außer Kraft gesetzt werden, um zukünftig auch in Schutzgebieten arbeiten zu können („Handlungsmöglichkeiten für den erleichterten Naturgips-Abbau auf Länderebene“, http://bund-nordhausen.de/wp-content/uploads/2020/02/Moeglichkeiten_fuer_den_Naturgips-Abbau_auf_Laenderebene.pdf).

Das Bundeskabinett verabschiedete am 15. Januar 2020 eine neue Rohstoffstrategie. Hier formuliert die Bundesregierung das Ziel, Rohstoffgewinnung in Deutschland „heißt hierbei auch die Übersetzung des Pariser Klimaabkommens und der SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung) in die deutsche Energiepolitik. Dies umzusetzen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Bundesressorts, Unternehmen und der Zivilgesellschaft“ (vgl. Seite 11, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/rohstoffstrategie-der-bundesregierung.html). Wie die Bundesregierung diesen Zielen beim Abbau von Gips derzeit und in Zukunft gerecht (werden) wird, ist fraglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bergrechtlich, immissionsschutzrechtlich oder anderweitig genehmigte Abbauflächen von Gips (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln)?

2

Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zum Abbau von Gipsvorkommen Bergwerkseigentum bzw. vorliegende Bewilligungen (bitte nach Abbaugebiet, Fläche in Hektar [ha], Gipsmengen und Unternehmen aufschlüsseln)?

3

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächen, die als Vorranggebiete Rohstoffabbau Gips in den Raumordnungsplänen verzeichnet sind (bitte nach Bundesländern getrennt auflisten)? Wie groß sind die, die als Vorsorgegebiete ausgewiesen sind?

4

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächen auf Gips, die (als Naturschutz- oder Natura-2000-Gebiet) geschützt sind (bitte nach Schutzkategorie getrennt und ohne Flächendoppelungen nach Bundesländern getrennt listen)?

5

Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentumsflächen auf Gips, und wie groß sind die Flächen jeweils (bitte nach Bundesländern getrennt listen)?

6

Wie viel Naturgips wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durchschnittlich im Jahr abgebaut (bitte nach Bundesländern getrennt aufschlüsseln für die Jahre 2010 bis 2019)?

7

Wie viel Naturgips wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor, wie viel nach Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung in den alten und in den neuen Bundesländern abgebaut?

8

Wie viel Naturgips wird nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Jahr ins Ausland exportiert (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 nach Ländern aufschlüsseln)?

9

Wie viel REA-Gips wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durchschnittlich im Jahr produziert (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 aufschlüsseln), und von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung in den nächsten Jahren aus?

10

Wie viel REA-Gips wird nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Jahr ins Ausland exportiert/ins Inland importiert (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 nach Ländern und Mengen aufschlüsseln)?

11

Welche technischen Gipse werden nach Kenntnis der Bundesregierung außerdem in der Gipsindustrie eingesetzt? Für welche Zwecke?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil an technischen Gipsen in der Nutzung durch die Gipswerke (bitte nach Gipsart getrennt auflisten)?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Gipsbedarf in Deutschland jährlich ein, und welche Entwicklung erwartet sie? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von REA- zu Naturgips in der Gipsproduktion, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung?

14

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der Projekte mit Bezug zu Gips, die vom Bundesprogramm „WIR! – Wandel durch Innovationen in der Region“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert werden?

15

Sind für technische Gipse oder Gipsvollsubstitute ähnliche Innovationsprogramme von der Bundesregierung in Umsetzung oder Planung, um den aktuellen Gipsbedarf der Wirtschaft zu decken (http://naturgips-im-harz.de/gips-recycling-ein-ernuechternder-einblick/)?

16

Wie steht die Bundesregierung dazu und welche Pläne gibt es, Naturgips durch gipsfreie Vollsubstitute wie nachwachsende Rohstoffe, Lehm oder andere Stoffe zu ersetzen?

17

Welche Auswirkungen auf die Biodiversität und wertvollen Biotope sieht die Bundesregierung durch den Abbau von Naturgips insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Biotope oftmals äußerst selten sind (https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/gipskarst-suedharz-artenvielfalt-erhalten-und-erleben.html)?

18

Wie sieht die Bundesregierung den „Südharzer Zechsteingürtel, Kyffhäuser und Hainleite“ durch Gipsabbau betroffen, und von welchen Folgen für die Biodiversität geht sie aus?

19

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dem Verlust von Biodiversität durch Rohstoffabbau bzw. Produktion von Baustoffen insgesamt entgegenzuwirken?

20

Wie will die Bundesregierung den „fortschreitenden Wegfall an REA-Gips durch eine zusätzliche umweltverträgliche Gewinnung von Naturgips“ (vgl. Seite 87, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlusbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=4) ausgleichen? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

21

Inwieweit spielen nach Kenntnis der Bundesregierung unterirdische Gipsvorkommen und die dort ablaufenden Suberosionsprozesse eine Rolle bei der sich laufend verändernden Ausformung von Landschaften und der Entstehung und Vielfalt von Standorten und Lebensräumen?

Inwieweit trägt dies zur Artenvielfalt bei?

Wie kann diese Form der Landschaftsdynamik erhalten werden, wenn nennenswerte Teile der unterirdischen Gipsvorkommen abgebaut werden?

Berlin, den 21. Juli 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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