[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Sitta, Grigorios Aggelidis,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21254 –
Wahrung der digitalen Souveränität beim 5G-Ausbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Sicherung der digitalen Souveränität in Bezug auf kritische Komponenten
des Telekommunikationsnetzes ist ein Ziel des nach Presseberichten
überarbeiteten Referentenentwurfs des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, das die
Bundesregierung im Mai 2020 in die Ressortabstimmung gegeben hat. Mit dem
danach neu einzuführenden § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSIG; Untersagung des Einsatzes kritischer
Komponenten nicht vertrauenswürdiger Hersteller) ist der Einsatz von kritischen
Komponenten dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vor
Einbau anzuzeigen. Sie unterliegen dann besonderen Auflagen, insbesondere
dürfen sie nur von „vertrauenswürdigen Herstellern“ stammen. Eine
Festlegung, ob der umstrittene Hersteller Huawei zu „vertrauenswürdigen
Herstellern“ gehört, trifft die Bundesregierung nicht und schlägt im
Referentenentwurf die Überprüfung u. a. anhand einer Garantieerklärung des betreffenden
Herstellers selbst vor.
In dem Referentenentwurf wird in den Ausführungen zum geplanten § 9b
BSIG zudem festgestellt, dass nur der Betreiber beurteilen könne, ob eine
„Komponente im Kontext des Einsatzes als kritisch zu bewerten“ sei.
Damit wird sowohl die Beurteilung, welche Teile des Kommunikationsnetzes
als „kritisch“ eingestuft werden, als auch die Frage danach, wer zu
„vertrauenswürdigen Herstellern“ gehört, zu einem erheblichen Teil auf die
Netzbetreiber bzw. durch die Garantieerklärung sogar auf den Hersteller selbst
übertragen. Das dürfte nach Ansicht der Fragesteller zu einer erheblichen
Rechtsunsicherheit führen.
Da alle großen Netzbetreiber bereits jetzt Komponenten des Herstellers
Huawei in ihrer jeweiligen Netzinfrastruktur verbaut haben, interessiert
insbesondere die Abgrenzung von „kritisch“ zu „unkritisch“ zu bewertenden
Komponenten bzw. Bereichen der Infrastruktur, um die für den schnellen Ausbau
notwendige Rechtssicherheit zu erhalten.
Die drei größten Betreiber verweisen inzwischen darauf, Komponenten von
Huawei aus den 5G-Kernnetzen zu entfernen bzw. dort nicht einzusetzen und
stattdessen auf europäische Anbieter zu setzen (vgl.
https://www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/netzausruester-telefnica-verzichtet-auf-huawei-im-5
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21955
19. Wahlperiode 28.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
g-kernnetz/25880036.html). Fraglich ist, ob sie damit den Kriterien der
Bundesregierung bezüglich der Vertrauenswürdigkeit der Hersteller bei
kritischen Infrastrukturen bereits genügen oder ob auch in den Antennen verbaute
Komponenten nur von im Sinne des Referentenentwurfs „vertrauenswürdigen
Herstellern“ stammen dürfen. Bei der Antennentechnologie setzen alle
Netzbetreiber in Deutschland auch Ausrüstung von Huawei ein (vgl. ebd.). Zu
bewerten ist somit insbesondere die Frage, inwieweit in einer Netzinfrastruktur
überhaupt relevante Sicherheitsrisiken bezüglich möglicher Sabotage bzw.
Spionage vorhanden sein können, bei dem nur die Antennen potentiell
kompromittiert sind, nicht aber das Kernnetz. Abseits konkreter Spionage- oder
Sabotagemöglichkeiten kann die digitale Souveränität allerdings generell
schon durch die ungewollte Einbeziehung in wirtschaftliche
Auseinandersetzungen zwischen China und den USA gefährdet sein, wenn z. B. bei der
Nutzung von Dienstleistungen bzw. Hard- oder Software der jeweils anderen Seite
Sanktionen angedroht werden.
Wie zuvor schon Vodafone und Telefónica hat die Deutsche Telekom auf der
Hauptversammlung am 19. Juni 2020 angekündigt, außerhalb des Kernnetzes
weiterhin auch Huawei-Komponenten zu verwenden (
https://www.handelsblat
t.com/technik/it-internet/umstrittener-ausruester-aus-china-deutsche-
telekomwill-5g-gemeinsam-mit-huawei-ausbauen/25932704.html), nachdem der
Konzern zuvor errechnet hatte, dass ein Rückbau sämtlicher bereits verbauter
Netztechnik von Huawei „bis zu fünf Jahre dauern und mindestens drei
Milliarden Euro kosten“ würde (
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/a
usschluss-von-netzausruester-armageddon-szenario-telekom-spielt-huawei-ba
nn-durch/25918402.html).
Innerhalb der Bundesregierung herrscht in der Frage, ob Huawei-
Komponenten für den 5G-Ausbau zugelassen werden sollen, bislang keine
Einigkeit. So machten die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der
Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier undder Bundesminister des
Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer klar, dass sie keine Anbieter von
vornherein ausschließen wollen. Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko
Maas warnt vor Abhängigkeiten (vgl.
https://www.handelsblatt.com/politik/de
utschland/huawei-technik-5g-offensive-von-vodafone-und-telekom-stoesst-
inder-politik-auf-widerstand/25770414.html).
1. Wie sieht der Zeitplan für die Ressortabstimmung des o. g.
Referentenentwurfs genau aus, und welche Ressorts haben bereits ihre Zustimmung
bzw. Ablehnung signalisiert?
Wo liegen ggf. die Bedenken?
2. Wie sieht der weitere Zeitplan des Gesetzesvorhabens aus?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Die Kabinettbefassung ist für den Herbst dieses Jahres geplant.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu in der Abstimmung befindlichen
Gesetzentwürfen keine Stellung.
3. Welche Analysen oder Studien wurden durch die Bundesregierung bzw.
in deren Auftrag oder in nachgeordneten Behörden zu den tatsächlichen
Gefahren bezüglich Sabotage oder Spionage durch kompromittierte
Netze mit welchen Ergebnissen durchgeführt?
Die Bundesregierung sowie die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben auf europäischer Ebene
(Kooperationsgruppe für Netzwerk und Informationssicherheit, NIS) an
nachfolgenden 5G betreffenden Studien und Publikationen mitgewirkt:
„EU coordinated risk assessment of the cybersecurity of 5G networks“, Bericht
der NIS-Kooperationsgruppe vom 9. Oktober 2019.
„Cybersecurity of 5G networks EU Toolbox of risk mitigating measures“,
Veröffentlichung der NIS-Kooperationsgruppe vom 29. Januar 2020.
„Report on Member States’ Progress in Implementing the EU Toolbox on 5G
Cybersecurity“, Bericht der NIS-Kooperationsgruppe vom 24. Juli 2020.
Die Berichte bzw. Veröffentlichungen sind öffentlich zugänglich.
In einer Risikoanalyse im Jahr 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) die Auswirkungen der Einbeziehung nichtvertrauenswürdiger und durch
fremde Staaten beeinflusster Hersteller in den deutschen 5G-Netzausbau auf
die Cybersicherheit bewertet. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass
illegitime Handlungen wie beispielsweise Cyberspionage oder -sabotage – ob
bewusst oder unbewusst durch den Hersteller gefördert – nicht ausgeschlossen
werden können. Die Einbeziehung solcher Hersteller würde nach Einschätzung
des BfV Risiken für die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und
Integrität des Netzwerkes darstellen.
Darüber hinaus werden durch das BfV regelmäßig Analysen bezüglich
Gefahren durch Cyberangriffe in unterschiedlichen Berichtsformaten veröffentlicht.
4. Hält die Bundesregierung es für möglich und für den potentiellen
Angreifer (im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur selben Zielerreichung)
sinnvoll, dass mithilfe von kompromittierten Komponenten außerhalb
des Kernnetzes (core network) Spionage betrieben wird?
In welchem Umfang können dadurch ggf. Daten bei welchem Aufwand
abfließen?
5. Hält die Bundesregierung es für möglich und für den potentiellen
Angreifer (im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur selben Zielerreichung)
sinnvoll, dass mithilfe von kompromittierten Komponenten außerhalb
des Kernnetzes Sabotage betrieben wird?
Wie groß wäre ggf. für den potentiellen Angreifer der Aufwand, um
einen großflächigen Ausfall des Netzes zu verursachen?
6. Wie beantwortet die Bundesregierung die Fragen 4 und 5 in Bezug auf
kompromittierte Teile innerhalb des Kernnetzes?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für möglich, dass mithilfe von
kompromittierten Komponenten innerhalb und auch außerhalb des Kernnetzes
Spionage oder Sabotage betrieben werden kann. Dabei geht die
Bundesregierung davon aus, dass kompromittierte Komponenten innerhalb des Kernnetzes
ein größeres Risiko in Bezug auf mögliche Spionage oder Sabotage darstellen
als Komponenten außerhalb des Kernnetzes. Es kann zudem nicht
ausgeschlossen werden, dass ein illegitimer Zugang zu einem Netzwerk über Komponenten
außerhalb des Kernnetzwerkes zu Netzausfällen führen kann.
Eine Bewertung der Sinnhaftigkeit verschiedener Angriffsszenarien nimmt die
Bundesregierung nicht vor. Welchen Aufwand ein Angreifer aufbringen muss
und in welchem Umfang ein Datenabfluss oder Netzausfall bewirkt werden
kann, kann nicht pauschal beurteilt werden. Ausschlaggebend sind im
Einzelfall zahlreiche Faktoren, wie die Komplexität der konkreten Netzstruktur, die
eingesetzten Komponenten sowie die konkreten Angriffsvektoren. In diesem
Zusammenhang ist jedoch auch zu beachten, dass die Netzbetreiber ihre Netze
nach dem Stand der Technik gegen derartige Angriffe schützen. Entsprechende
Vorgaben folgen aus § 109 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie aus
dem Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von
Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung
personenbezogener Daten, den die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem
BSI und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
7. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das
Kernnetz?
a) Ist das „Kernnetz“ in diesem Zusammenhang überhaupt eine
sinnvolle Abgrenzung, und welche Abgrenzung wäre ggf. besser geeignet,
„kritische Komponenten“ des Telekommunikationsnetzes für die
Betreiber rechtssicher zu definieren?
b) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Kritikalität
der möglichen Korrumpierbarkeit verschiedener Bestandteile des
Telekommunikationsnetzes unterschiedlich bewertet wird (s. o.),
Bedarf, „kritische Komponenten“ gesetzlich klarer zu definieren und
den Betreibern somit konkretere und damit rechtssicherere Leitlinien
an die Hand zu geben?
Der Begriff Kernnetz (bzw. Core-Netz) wird u. a. in den Technical Reports der
Standardisierungsorganisation 3rd Generation Partnership Project (3GPP)
verwendet und definiert (3GPP TR 21.915 – Technical Specification Group
Services and System Aspects,
https://www.3gpp.org/release-15). Sie bilden die
Grundlage für den Netzaufbau, die Dienstekonfiguration und die
Schnittstellendefinitionen.
Der überarbeitete Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von
Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die
Verarbeitung personenbezogener Daten, den die Bundesnetzagentur im Einvernehmen
mit dem BSI und dem BfDI erstellt und am 11. August 2020 als vorläufige
Fassung veröffentlicht hat (
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Presse
mitteilungen/DE/2020/20200811_sicherheitskatalogliste.html), nimmt bei der
Bewertung kritischer Komponenten keine Unterscheidung zwischen Kern- und
Zugangsnetz vor. Vielmehr werden Komponenten, die kritische Funktionen im
Netz erfüllen, als kritische Komponenten eingestuft. Für diese werden
weitergehende Anforderungen aufgestellt. Die Einstufung kritischer Funktionen
nehmen die zuständigen Behörden vor. Die Bundesnetzagentur hat am 11. August
2020 eine im Einvernehmen mit dem BSI und dem BfDI erarbeitete Liste der
kritischen Funktionen zur Konsultation gestellt (
https://www.bundesnetzagentu
r.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieter
pflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/aktualisieru
ng_sicherheitsanforderungen/aktualisierung_sicherheitsanforderungen-nod
e.html). Diese betrachtet die einzelne Funktionalität unabhängig von der
technischen Verortung im jeweiligen technischen Netzaufbau.
Die Bundesregierung befürwortet diese Vorgehensweise bei der Bewertung
kritischer Komponenten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
8. Welche Gespräche hat die Bundesregierung wann mit Vertretern der
Telekommunikationsnetzbetreiber bezüglich der Sicherstellung der
nationalen Souveränität der Netzinfrastruktur geführt, wer hat jeweils
teilgenommen, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche jeweils
geführt?
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Gespräche der
Leitungsebene und erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Darüber hinaus pflegen
die Bundeskanzlerin, Ministerinnen und Minister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsekretärinnen bzw.
Staatssekretäre aufgabenbedingt in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter
Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Datum Teilnehmer
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
13.11.2019 José María Álvarez-Pallete López (Telefónica S.A.)
Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel
14.02.2020 Timotheus Höttges (Deutsche Telekom AG), Marcus
Haas (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG),
Dr. Hannes Ametsreiter (Vodafone GmbH),
sowie als Vertreter der BReg Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun, Staatssekretär Klaus Vitt (BMI),
Parlamentarischer Staatssekretär Marco Wanderwitz
(BMWi)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
16.11.2018 Dr. Hannes Ametsreiter (Vodafone GmbH)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
05.02.2019 Dr. Dirk Wössner (Deutsche Telekom AG)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
25.11.2019 Marcus Haas (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
01.04.2020 Gespräch mit Bitkom Präsidium, u. a. Teilnehmer
Marcus Haas (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG), Dr. Dirk Wössner (Deutsche Telekom AG)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
03.07.2020 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Bundesminister Prof. Dr. Helge
Braun
16.07.2020 Timotheus Höttges (Deutsche Telekom AG)
Staatssekretär Johannes Geismann 14.11.2019 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Staatssekretär Johannes Geismann 12.12.2019 Deutsche Telekom AG
Staatssekretär Johannes Geismann 17.06.2020 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Datum Teilnehmer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesminister Peter Altmaier 15.11.2019 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG),
Dr. Christoph Clément (Vodafone GmbH),
Markus Haas (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG),
Ralph Dommermuth (1&1 Drillisch AG),
Christoph Bernstiel (MdB), Vertreter für MdB
Joachim Pfeiffer, Vertreter für MdB Thorsten Frei,
Vertreter für MdB Carsten Linnemann, Vertreter für
MdB Ulrich Lange, Vertreter für MdB Mathias
Middelberg, Mark Hauptmann (MdB), Hansjörg
Durz (MdB), Jürgen Hardt (MdB), Philipp Amthor
(MdB), Florian Hahn (MdB), Stefan Rouenhoff
(MdB)
Bundesminister Peter Altmaier 02.12.2019 Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum,
Dr. Christoph Clément (Vodafone GmbH),
Markus Haas (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG),
Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG),
Martin Witt (1&1 Drillisch AG)
Bundesminister Peter Altmaier 17.01.2020 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Bundesminister Peter Altmaier 29.04.2020 Dr. Hannes Ametsreiter (Vodafone GmbH)
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 30.01.2019 Dr. Thomas Kremer, Claudia Nemat (Deutsche
Telekom AG),
Dr. Christoph Clément (Vodafone Deutschland
GmbH),
André Beltz (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG)
sowie als Vertreter der BReg Staatssekretär Johannes
Geismann, Staatssekretär Klaus Vitt, Staatssekretär
Werner Gatzer
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 03.06.2019 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 21.10.2019 Markus Haas (Telefónica Germany GmbH & Co.
OHG)
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 14.11.2019 Hannes Ametsreiter (Vodafone GmbH)
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum 24.06.2020 Claudia Nemat (Deutsche Telekom AG)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Staatssekretär Klaus Vitt 06.12.2018 Claudia Nemat und Dr. Thomas Kremer (Deutsche
Telekom AG)
Parlamentarischer Staatssekretär
Stephan Mayer
22.03.2019 Fritz-Uwe Hofmann (Leiter der Telekom-
Hauptstadtrepräsentanz)
Staatssekretär Klaus Vitt 10.12.2019 Gabriele Kossak (Leiterin Vertrieb öffentlicher
Sektor von Vodafone)
Auswärtiges Amt
Staatsminister Niels Annen 11.11.2019 Fritz-Uwe Hofmann und Mark Vasić (Deutsche
Telekom AG)
Staatsminister Niels Annen 19.05.2020 Mark Vasić (Deutsche Telekom AG)
Bundesministerium der Finanzen
Staatssekretär Werner Gatzer 22.02.2019 Dr. Thomas Kremer, Claudia Nemat (Deutsche
Telekom AG)
Datum Teilnehmer
Bundesminister Olaf Scholz,
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger
11.03.2020 Timotheus Höttges (Deutsche Telekom AG)
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger 17.06.2020 Fritz-Uwe Hofmann, Claudia Nemat (Deutsche
Telekom AG)
Bundesminister Olaf Scholz,
Staatssekretär Werner Gatzer
07.08.2020 Timotheus Höttges (Deutsche Telekom AG)
9. Welche Gespräche hat die Bundesregierungen zu diesem
Themenkomplex wann mit Vertretern der US-amerikanischen bzw. chinesischen
Regierung oder von Huawei geführt, wer hat jeweils teilgenommen, und zu
welchen Ergebnissen haben diese Gespräche jeweils geführt?
Es gab und gibt auf Leitungsebene regelmäßig Gespräche mit Vertretern der
US-amerikanischen und chinesischen Regierungen, auch zu dem Thema 5G-
Netzausbau. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche der Bundesregierung mit
Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine
Angaben. Es handelt sich um Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit
ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen.
Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die
damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur
noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall
auch gar nicht mehr möglich.
Zusätzlich zu der Vorbemerkung zu Frage 8 folgender Hinweis:
Bei den Gesprächen knüpft die Bundesregierung an die Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9194 an und listet nachfolgend ab
diesem Zeitpunkt, also dem 11. März 2019, geführte Gespräche mit Vertretern von
Huawei auf:
Datum Teilnehmer
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesminister Peter Altmaier 21.06.2019 Ren Zhengfei (Gründer und Präsident
Huawei) und weitere
Parlamentarischer Staatssekretär Christian
Hirte
27.03.2019 David Wang (Deputy CEO Huawei
Deutschland GmbH) und weitere
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Parlamentarischer Staatssekretär
Prof. Dr. Günter Krings
16.11.2018 Frau Lifang Chen, Senior Vice President
Huawei Technologies
Parlamentarischer Staatssekretär
Prof. Dr. Günter Krings
11.03.2019 Frau Lifang Chen, Senior Vice President
Huawei Technologies
Staatssekretär Klaus Vitt 23.05.2019 Herrn Ken Hu, stellvertretender
Vorsitzender von Huawei Technologies
10. Welche spieltheoretischen Analysen oder sonstigen Studien wurden
durch die Bundesregierung bzw. in deren Auftrag durchgeführt, die
mögliche Auswirkungen eines Handelskriegs bzw. anderweitiger
wirtschaftspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den USA und China
betrachten, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche strategische Positionierung Deutschlands?
In welchen dieser Analysen oder Studien spielte die
Telekommunikationsinfrastruktur eine Rolle?
Es wurden keine spieltheoretischen oder sonstigen Studien zu möglichen
Auswirkungen eines Handelskriegs bzw. anderweitiger wirtschaftspolitischer
Auseinandersetzungen zwischen den USA und China durchgeführt oder in Auftrag
gegeben.
11. Inwieweit spielt politischer Druck aus den USA in der Entscheidung der
Bundesregierung bezüglich eines möglichen Ausschlusses von Huawei
beim Ausbau der 5G-Infrastruktur eine Rolle?
Die Bundesregierung entwickelt gemäß dem im März 2019 veröffentlichten
Eckpunktepapier (
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteil
ungen/DE/2019/20190307_ITsicherheitskatalog.html) erhöhte
Sicherheitsanforderungen für den Ausbau der 5G-Netze. Daneben sind gesetzliche
Anpassungen des TKG sowie des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) geplant.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Koordinierung der EU-
Mitgliedstaaten zu Sicherheitsanforderungen von 5G-Netzen, wie sie infolge
der Empfehlungen der EU-Kommission zur 5G-Sicherheit vom 26. März 2019
durchgeführt wird. Die Bundesregierung favorisiert eine EU-weit möglichst
einheitliche Lösung, die europäischen Interessen Rechnung trägt. Ziel dieser
Maßnahmen ist es, höchste Sicherheitsstandards zu definieren, die für alle
Telekommunikationsanbieter und Zulieferer gleichermaßen und unabhängig von
deren jeweiligen Ursprungsländern gelten. Gleichzeitig soll so ein schneller
Ausbau des 5G-Netzes zum Vorteil von Unternehmen und Verbrauchern in
Deutschland und der EU gewährleistet werden.
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika steht die Bundesregierung zu diesem
wie auch zu vielen anderen Themen in engem Austausch.
12. Inwieweit spielt politischer Druck aus China in der Entscheidung der
Bundesregierung bezüglich eines möglichen Ausschlusses von Huawei
beim Ausbau der 5G-Infrastruktur eine Rolle?
Mit der Volksrepublik China steht die Bundesregierung zu diesem wie auch zu
vielen anderen Themen in engem Austausch. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Liegt der Bundesregierung die in Medienberichten (
https://www.handels
blatt.com/technik/it-internet/ausschluss-von-netzausruester-
armageddonszenario-telekom-spielt-huawei-bann-durch/25918402.html) genannte
Studie der Telekom vor, und ist die mediale Wiedergabe des Ergebnisses
der Studie, nach dem ein Rückbau sämtlicher bereits verbauter
Netztechnik von Huawei „bis zu fünf Jahre dauern und mindestens 3 Mrd. Euro
kosten“ würde, korrekt?
Beziehen sich die genannten Mehrkosten nach dieser Studie allein auf
die Netze der Telekom?
Das genannte Papier der Telekom liegt der Bundesregierung nicht vor. Zu den
Inhalten des Papiers kann keine Aussage getroffen werden.
14. Hat die Bundesregierung entsprechende Berechnungen selbst
durchgeführt bzw. durchführen lassen, und zu welchem Ergebnis sind sie
gekommen?
Sind die Zahlen der o. g. Studie der Telekom nach Auffassung der
Bunderegierung realistisch, und wie schätzt die Bundesregierung die
tatsächliche Verzögerung und die gesamten Mehrkosten über alle Netzbetreiber
bei einem vollständigen Rückbau sämtlicher bereits verbauter
Netztechnik von Huawei ein?
Die Bundesregierung hat keine Berechnungen zu Rückbaukosten von
Komponenten verschiedener Hersteller selbst durchgeführt oder durchführen lassen.
Die Instandhaltung und der Netzausbau der Telekommunikationsnetze erfolgt
eigenverantwortlich durch die Netzbetreiber. Eine Einschätzung zu der
tatsächlichen Verzögerung und den gesamten Mehrkosten über alle Netzbetreiber bei
einem vollständigen Rückbau sämtlicher bereits verbauter Netztechnik von
Huawei ist der Bundesregierung aufgrund der Unkenntnis der hierfür
erforderlichen Unternehmensdaten der Mobilfunknetzbetreiber nicht möglich. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Sind der Bundesregierung die konkreten 5G-Netzausbaupläne der
Betreiber in Deutschland bekannt, wie sehen sie jeweils aus, und wie hoch
wird die 5G-Netzabdeckung Ende 2020, Ende 2021, Ende 2022 und
Ende 2025 nach Schätzung der Bundesregierung in etwa sein?
Nach aktueller Auskunft der Mobilfunknetzbetreiber sehen deren Ausbaupläne
wie folgt aus:
Telekom:
Die Telekom plant bis Ende des Jahres 67 Prozent der Bundesbürger eine 5G
Versorgung anbieten können – bis Ende 2025 sollen es 99 Prozent sein. Eine
weitergehende Abstufung auf die Folgejahre ist durch die Unwägbarkeiten
(fehlende Genehmigungen, schwere Grundstückakquise) im laufenden Rollout
schwer prognostizierbar und unterliegt des Weiteren den Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen.
Vodafone:
Für Ende 2020 ist geplant, mehr als 8.000 Antennen an ca. 3.000 Standorten
freizuschalten. Hierdurch werden mehr als 60.000 Quadratkilometer Fläche mit
einer Bevölkerung von 10 Millionen Menschen versorgt. Bis Ende 2021 plant
Vodafone 20 Millionen Menschen mit 5G zu versorgen.
Die Netzplanung wird regelmäßig angepasst, wobei auch der derzeitige 5G-
Ausbau insbesondere im Zusammenhang mit der 4G-Versorgungsauflage
einem steten Anpassungsprozess unterliegt.
Telefónica:
Telefónica startet im Jahr 2020 mit dem Ausbau des neuen 5G-
Mobilfunkstandards in den Städten Berlin, Hamburg, München, Köln und
Frankfurt, um der stetig wachsenden Nachfrage nach Mobilfunkdaten in
Ballungszentren gerecht zu werden. Bis Ende 2022 plant Telefónica 30 Städte mit
rund 16 Millionen Einwohnern zu versorgen. Gleichzeitig wird das
Unternehmen 5G bundesweit projekt- und anwendungsbezogen ausbauen können, etwa
im Rahmen industrieller Kooperationen. Ausbaupläne über das Jahr 2022
hinaus sind bisher noch nicht final.
16. Hält die Bundesregierung die Erklärung der Telekom für realistisch, nach
der bis „Ende 2020 […] mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung
5G empfangen können [soll]“ (vgl.
https://www.telekom.de/unterwegs/w
as-ist-5g/5g-mobilfunk)?
Würde sich nach Ansicht der Bundesregierung ein Ausschluss von
Huawei auf dieses Ausbauziel auswirken?
Die Planung und Ausführung des 5G-Netzausbaus ist Sache der privaten
Mobilfunknetzbetreiber. Die Bundesregierung bewertet einzelne
Unternehmenserklärungen hierzu nicht.
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie es
genau zu den Störungen im Telekom-Netz in der Nacht vom 16. zum
17. Juni 2020 kam (vgl.
https://www.heise.de/news/Umfangreiche-Stoer
ungen-im-Telekom-Mobilfunknetz-4784788.html), und in welchem
Umfang sind Störungen bzw. Ausfälle der bestehenden Mobilfunknetze im
Rahmen des weiteren 5G-Ausbaus nach Erkenntnissen der
Bundesregierung zu erwarten?
Gab es hierzu Gespräche mit den Netzbetreibern?
Die Deutsche Telekom AG hat diese Störung im Rahmen der Mitteilung nach
§ 109 Absatz 5 TKG am 16. Juni 2020 bei der Bundesnetzagentur und dem BSI
als „Störung der Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes aufgrund von Wartungs-
und Update-Maßnahmen“ gemeldet.
Beim Aus- und Umbau von Netzen ist das Auftreten unvorhersehbarer
Komplikationen nicht ausgeschlossen. Es liegen der Bundesregierung und der
Bundesnetzagentur jedoch keine Erkenntnisse dazu vor, dass es beim Ausbau der 5G-
Netze zu einer Häufung von Störungsereignissen kommen wird. Hierzu wurden
keine Gespräche mit den Netzbetreibern geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]