Wahrung der digitalen Souveränität beim 5G-Ausbau
der Abgeordneten Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Sicherung der digitalen Souveränität in Bezug auf kritische Komponenten des Telekommunikationsnetzes ist ein Ziel des nach Presseberichten überarbeiteten Referentenentwurfs des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, das die Bundesregierung im Mai 2020 in die Ressortabstimmung gegeben hat.
Mit dem danach neu einzuführenden § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG; Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten nicht vertrauenswürdiger Hersteller) ist der Einsatz von kritischen Komponenten dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vor Einbau anzuzeigen.
Sie unterliegen dann besonderen Auflagen, insbesondere dürfen sie nur von „vertrauenswürdigen Herstellern“ stammen. Eine Festlegung, ob der umstrittene Hersteller Huawei zu „vertrauenswürdigen Herstellern“ gehört, trifft die Bundesregierung nicht und schlägt im Referentenentwurf die Überprüfung u. a. anhand einer Garantieerklärung des betreffenden Herstellers selbst vor.
In dem Referentenentwurf wird in den Ausführungen zum geplanten § 9b BSIG zudem festgestellt, dass nur der Betreiber beurteilen könne, ob eine „Komponente im Kontext des Einsatzes als kritisch zu bewerten“ sei.
Damit wird sowohl die Beurteilung, welche Teile des Kommunikationsnetzes als „kritisch“ eingestuft werden, als auch die Frage danach, wer zu „vertrauenswürdigen Herstellern“ gehört, zu einem erheblichen Teil auf die Netzbetreiber bzw. durch die Garantieerklärung sogar auf den Hersteller selbst übertragen. Das dürfte nach Ansicht der Fragesteller zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen.
Da alle großen Netzbetreiber bereits jetzt Komponenten des Herstellers Huawei in ihrer jeweiligen Netzinfrastruktur verbaut haben, interessiert insbesondere die Abgrenzung von „kritisch“ zu „unkritisch“ zu bewertenden Komponenten bzw. Bereichen der Infrastruktur, um die für den schnellen Ausbau notwendige Rechtssicherheit zu erhalten.
Die drei größten Betreiber verweisen inzwischen darauf, Komponenten von Huawei aus den 5G-Kernnetzen zu entfernen bzw. dort nicht einzusetzen und stattdessen auf europäische Anbieter zu setzen (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/netzausruester-telefnica-verzichtet-auf-huawei-im-5g-kernnetz/25880036.html).
Fraglich ist, ob sie damit den Kriterien der Bundesregierung bezüglich der Vertrauenswürdigkeit der Hersteller bei kritischen Infrastrukturen bereits genügen oder ob auch in den Antennen verbaute Komponenten nur von im Sinne des Referentenentwurfs „vertrauenswürdigen Herstellern“ stammen dürfen. Bei der Antennentechnologie setzen alle Netzbetreiber in Deutschland auch Ausrüstung von Huawei ein (vgl. ebd.). Zu bewerten ist somit insbesondere die Frage, inwieweit in einer Netzinfrastruktur überhaupt relevante Sicherheitsrisiken bezüglich möglicher Sabotage bzw. Spionage vorhanden sein können, bei dem nur die Antennen potentiell kompromittiert sind, nicht aber das Kernnetz.
Abseits konkreter Spionage- oder Sabotagemöglichkeiten kann die digitale Souveränität allerdings generell schon durch die ungewollte Einbeziehung in wirtschaftliche Auseinandersetzungen zwischen China und den USA gefährdet sein, wenn z. B. bei der Nutzung von Dienstleistungen bzw. Hard- oder Software der jeweils anderen Seite Sanktionen angedroht werden.
Wie zuvor schon Vodafone und Telefónica hat die Deutsche Telekom auf der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 angekündigt, außerhalb des Kernnetzes weiterhin auch Huawei-Komponenten zu verwenden (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/umstrittener-ausruester-aus-china-deutsche-telekom-will-5g-gemeinsam-mit-huawei-ausbauen/25932704.html), nachdem der Konzern zuvor errechnet hatte, dass ein Rückbau sämtlicher bereits verbauter Netztechnik von Huawei „bis zu fünf Jahre dauern und mindestens drei Milliarden Euro kosten“ würde (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/ausschluss-von-netzausruester-armageddon-szenario-telekom-spielt-huawei-bann-durch/25918402.html).
Innerhalb der Bundesregierung herrscht in der Frage, ob Huawei-Komponenten für den 5G-Ausbau zugelassen werden sollen, bislang keine Einigkeit.
So machten die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer klar, dass sie keine Anbieter von vornherein ausschließen wollen. Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas warnt vor Abhängigkeiten (vgl. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/huawei-technik-5g-offensive-von-vodafone-und-telekom-stoesst-in-der-politik-auf-widerstand/25770414.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie sieht der Zeitplan für die Ressortabstimmung des o. g. Referentenentwurfs genau aus, und welche Ressorts haben bereits ihre Zustimmung bzw. Ablehnung signalisiert?
Wo liegen ggf. die Bedenken?
Wie sieht der weitere Zeitplan des Gesetzesvorhabens aus?
Welche Analysen oder Studien wurden durch die Bundesregierung bzw. in deren Auftrag oder in nachgeordneten Behörden zu den tatsächlichen Gefahren bezüglich Sabotage oder Spionage durch kompromittierte Netze mit welchen Ergebnissen durchgeführt?
Hält die Bundesregierung es für möglich und für den potentiellen Angreifer (im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur selben Zielerreichung) sinnvoll, dass mithilfe von kompromittierten Komponenten außerhalb des Kernnetzes (core network) Spionage betrieben wird?
In welchem Umfang können dadurch ggf. Daten bei welchem Aufwand abfließen?
Hält die Bundesregierung es für möglich und für den potentiellen Angreifer (im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur selben Zielerreichung) sinnvoll, dass mithilfe von kompromittierten Komponenten außerhalb des Kernnetzes Sabotage betrieben wird?
Wie groß wäre ggf. für den potentiellen Angreifer der Aufwand, um einen großflächigen Ausfall des Netzes zu verursachen?
Wie beantwortet die Bundesregierung die Fragen 4 und 5 in Bezug auf kompromittierte Teile innerhalb des Kernnetzes?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Kernnetz?
a) Ist das „Kernnetz“ in diesem Zusammenhang überhaupt eine sinnvolle Abgrenzung, und welche Abgrenzung wäre ggf. besser geeignet, „kritische Komponenten“ des Telekommunikationsnetzes für die Betreiber rechtssicher zu definieren?
b) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Kritikalität der möglichen Korrumpierbarkeit verschiedener Bestandteile des Telekommunikationsnetzes unterschiedlich bewertet wird (s. o.), Bedarf, „kritische Komponenten“ gesetzlich klarer zu definieren und den Betreibern somit konkretere und damit rechtssicherere Leitlinien an die Hand zu geben?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung wann mit Vertretern der Telekommunikationsnetzbetreiber bezüglich der Sicherstellung der nationalen Souveränität der Netzinfrastruktur geführt, wer hat jeweils teilgenommen, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche jeweils geführt?
Welche Gespräche hat die Bundesregierungen zu diesem Themenkomplex wann mit Vertretern der US-amerikanischen bzw. chinesischen Regierung oder von Huawei geführt, wer hat jeweils teilgenommen, und zu welchen Ergebnissen haben diese Gespräche jeweils geführt?
Welche spieltheoretischen Analysen oder sonstigen Studien wurden durch die Bundesregierung bzw. in deren Auftrag durchgeführt, die mögliche Auswirkungen eines Handelskriegs bzw. anderweitiger wirtschaftspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den USA und China betrachten, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien insbesondere im Hinblick auf eine mögliche strategische Positionierung Deutschlands?
In welchen dieser Analysen oder Studien spielte die Telekommunikationsinfrastruktur eine Rolle?
Inwieweit spielt politischer Druck aus den USA in der Entscheidung der Bundesregierung bezüglich eines möglichen Ausschlusses von Huawei beim Ausbau der 5G-Infrastruktur eine Rolle?
Inwieweit spielt politischer Druck aus China in der Entscheidung der Bundesregierung bezüglich eines möglichen Ausschlusses von Huawei beim Ausbau der 5G-Infrastruktur eine Rolle?
Liegt der Bundesregierung die in Medienberichten (https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/ausschluss-von-netzausruester-armageddon-szenario-telekom-spielt-huawei-bann-durch/25918402.html) genannte Studie der Telekom vor, und ist die mediale Wiedergabe des Ergebnisses der Studie, nach dem ein Rückbau sämtlicher bereits verbauter Netztechnik von Huawei „bis zu fünf Jahre dauern und mindestens 3 Mrd. Euro kosten“ würde, korrekt?
Beziehen sich die genannten Mehrkosten nach dieser Studie allein auf die Netze der Telekom?
Hat die Bundesregierung entsprechende Berechnungen selbst durchgeführt bzw. durchführen lassen, und zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?
Sind die Zahlen der o. g. Studie der Telekom nach Auffassung der Bunderegierung realistisch, und wie schätzt die Bundesregierung die tatsächliche Verzögerung und die gesamten Mehrkosten über alle Netzbetreiber bei einem vollständigen Rückbau sämtlicher bereits verbauter Netztechnik von Huawei ein?
Sind der Bundesregierung die konkreten 5G-Netzausbaupläne der Betreiber in Deutschland bekannt, wie sehen sie jeweils aus, und wie hoch wird die 5G-Netzabdeckung Ende 2020, Ende 2021, Ende 2022 und Ende 2025 nach Schätzung der Bundesregierung in etwa sein?
Hält die Bundesregierung die Erklärung der Telekom für realistisch, nach der bis „Ende 2020 […] mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung 5G empfangen können [soll]“ (vgl. https://www.telekom.de/unterwegs/was-ist-5g/5g-mobilfunk)?
Würde sich nach Ansicht der Bundesregierung ein Ausschluss von Huawei auf dieses Ausbauziel auswirken?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie es genau zu den Störungen im Telekom-Netz in der Nacht vom 16. zum 17. Juni 2020 kam (vgl. https://www.heise.de/news/Umfangreiche-Stoerungen-im-Telekom-Mobilfunknetz-4784788.html), und in welchem Umfang sind Störungen bzw. Ausfälle der bestehenden Mobilfunknetze im Rahmen des weiteren 5G-Ausbaus nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu erwarten?
Gab es hierzu Gespräche mit den Netzbetreibern?