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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2020

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.09.2020

Aktualisiert

02.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2132728.07.2020

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2020

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 19/18498). Die sogenannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2019 bei 56,6 Prozent, gegenüber der von der Bundesregierung verwandten unbereinigten Schutzquote in Höhe von 38,2 Prozent. Die Statistikbehörde der EU „eurostat“ verwendet ebenfalls eine um bestimmte formelle Entscheidungen (insbesondere Dublin-Entscheidungen) bereinigte „Anerkennungsrate“, diese lag nach ihren Berechnungen im Jahr 2019 für Deutschland bei 46 Prozent (70 320 Anerkennungen, https://ec.europa.eu, Pressemitteilung vom 27. April 2020).

Hinzu kommen Anerkennungen durch die Gerichte nach einer zunächst negativen Entscheidung des BAMF. Gegen 75 Prozent aller ablehnenden BAMF-Bescheide wurde im Jahr 2019 geklagt. Fast die Hälfte aller Asylklagen (44,7 Prozent) endete 2019 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, z. B. wenn Verfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiterverfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird. „Sonstige Verfahrenserledigungen“ erfolgen nicht etwa überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten. Die wichtigsten Herkunftsländer hierbei waren: Afghanistan, Syrien, Nigeria und Irak. Auch wenn ein Gericht entscheidet, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss, gilt dies als „sonstige Erledigung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4961, Antwort zu Frage 26).

Werden diese formellen Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich nach Berechnungen der Fragestellenden eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2019 in Höhe von 26,4 Prozent – das BAMF gibt demgegenüber eine Aufhebungsquote in Höhe von nur knapp 15 Prozent an („Gerichtsstatistik 2019“, Meldung vom 30. März 2020, www.bamf.de). Bei afghanischen Geflüchteten lag die bereinigte Erfolgsquote im Klageverfahren 2019 bei 48,7 Prozent, d. h. fast jeder zweite Bescheid erwies sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch (Somalia: 44,4 Prozent, Iran: 38 Prozent).

In absoluten Zahlen mussten die Verwaltungsgerichte 2019 insgesamt 22 302 BAMF-Bescheide korrigieren, zudem änderte das BAMF von sich aus weitere 3 831 Bescheide – gut 26 000 Schutzsuchende, die vom BAMF zunächst abgelehnt worden waren, erhielten 2019 also nachträglich doch noch einen Schutzstatus (gut 70 000 Anerkennungen des BAMF gab es im Jahr 2019 insgesamt). Nach Berechnungen von „eurostat“ (s. o.) lag die „Anerkennungsrate bei endgültigen Berufungsentscheiden“ in Deutschland im Jahr 2019 bei 35 Prozent (45 910 Anerkennungen) – dieser Wert ist mehr als doppelt so hoch wie die vom BAMF genannte Aufhebungsquote in Höhe von knapp 15 Prozent (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200330-am-gerichtsstatistik-2019.html) und noch höher als die von der Fraktion DIE LINKE. berechnete bereinigte Schutzquote bei Gerichtsentscheidungen in Höhe von 26,4 Prozent.

Die Spannbreite der bereinigten Schutzquoten unterschiedlicher Standorte des BAMF ist enorm: Bei afghanischen Schutzsuchenden lag sie im Jahr 2019 zwischen 32,5 und 84,7 Prozent, bei irakischen zwischen 1,8 und 91,9 Prozent, bei iranischen zwischen 8 und 67,4 Prozent, bei somalischen zwischen 23,7 und 94,7 Prozent und bei türkischen Asylsuchenden zwischen 25,1 und 96,6 Prozent. Mit deutlich negativ abweichenden Schutzquoten fielen z. B. die BAMF-Standorte Frankfurter Flughafen, Heidelberg, Chemnitz, Trier, Eisenhüttenstadt, Zirndorf und Berlin auf. Das Forschungszentrum des BAMF hatte in der Vergangenheit u. a. folgende Erklärungsfaktoren in Bezug auf die abweichende Entscheidungspraxis einzelner Organisationseinheiten des BAMF ausfindig gemacht: ein besonderes „Mikroklima“ in der Einheit, die Zusammensetzung des Personals und lokale Auslegungen von Leitsätzen. Das wurde von der Bundesregierung zunächst als „hypothetisch“ bewertet (Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 5), auf weitere Nachfrage (Bundestagsdrucksache 19/18498, Antwort zu Frage 4f) hieß es, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen und Schutzquotenüberprüfungen „den hypothetischen lokalen (Fehl-)Entwicklungen entgegenwirken bzw. diese verhindern sollen“. Infolge des Vergleichs der Schutzquoten etwa zum Herkunftsland Nigeria oder Eritrea sei es zu Änderungen von Leitsätzen und Textbausteinen gekommen, um Entscheidungen zu vereinheitlichen. Die Entscheidungspraxis in Bamberg sei beanstandet worden, weil es nicht nachvollziehbare Abweichungen gegeben habe (ebd., Frage 4b).

Immer mehr Anerkennungen erfolgen im Rahmen des Familienschutzes, d. h. es geht um Angehörige von in Deutschland anerkannten Flüchtlingen. Beim GFK-Status (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) lag dieser Anteil im Jahr 2019 bei 80,6 Prozent (2017: 24,5 Prozent, 2015: 2,2 Prozent). Im Jahr 2019 verfügten 15 162 Asylsuchende bei ihrer Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, „aus Sicht fachkundiger Mitarbeitender“ des BAMF „spricht viel dafür“, dass hierunter „auch Personen sein dürften, die zuvor im Wege des legalen Familiennachzugs eingereist sind“ (Bundestagsdrucksache 19/13945, Antwort zu Frage 2b).

Bei der Mehrheit aller Asylsuchenden in Deutschland handelt es sich um Kinder und Jugendliche, 2019 lag der Anteil der unter 18-jährigen Asylsuchenden bei 50,1 Prozent, 1,9 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2017: 4,6 Prozent). Bei 31 417 Asylanträgen (22 Prozent aller Anträge) ging es um in Deutschland geborene Kinder von Geflüchteten; 2 567 waren Kinder von Asylsuchenden, 10 319 Kinder von anerkannten Flüchtlingen, bei vielen der übrigen 18 531 „nachgeborenen“ Asylsuchenden dürfte es sich um hier geborene Kinder von Geduldeten oder Personen mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) handeln, für die nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) ein Asylantrag von Amts wegen als gestellt gilt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat vor diesem Hintergrund seine Asylantragsstatistik umgestellt und knüpft seit Januar 2020 zentral an der Zahl „grenzüberschreitender Asylerstanträge“ an, bei der Anträge für hier geborene Kinder nicht berücksichtigt werden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/01/asylzahlen-jahr-2019.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten bzw. im zweiten Quartal 2020 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (darunter Familienasyl), internationaler Flüchtlingsschutz (darunter Familienschutz), subsidiärer Schutz (darunter Familienschutz), nationale Abschiebungsverbote; bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien und die Türkei sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen in den genannten Zeiträumen machen?

2

a) Wie viele der Anerkennungen nach § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – (GFK) im ersten bzw. im zweiten Quartal 2020 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung bzw. waren Familienflüchtlingsschutzstatus (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

2

b) Wie viele der Anerkennungen in den genannten Zeiträumen waren Schutzstatus nach § 26 AsylG für Familienangehörige bereits Anerkannter (bitte jeweils nach dem Bezugsstatus – Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus nach der GFK bzw. subsidiärem Schutz – differenzieren), und wie viele dieser erteilten Status betrafen in Deutschland geborene Kinder (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

2

c) Wie viele der Asylsuchenden in den genannten Zeiträumen verfügten zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltsstitel (welchen?), ein Visum oder eine Duldung (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), wie viele Personen, die im ersten bzw. im zweiten Quartal 2020 einen Asylantrag stellten, verfügten über einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung mit einem Schutzberechtigten (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/18498 zu Frage 2c differenzieren), wie viele Personen lebten zuletzt mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und mit welchem Titel werden Personen im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, denen Familienasyl bzw. Familienschutz zugesprochen wurde (bitte erläutern)?

3

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen für die Herkunftsländer Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Nigeria und Türkei im ersten Halbjahr 2020, differenziert nach Organisationseinheiten im BAMF (bitte nur solche Organisationseinheiten mit über 50 entsprechenden Entscheidungen auflisten und nach den Quoten auf- oder absteigend sortieren)?

4

Welche Organisationseinheiten des BAMF (bitte genau bezeichnen) wurden im ersten Halbjahr 2020 wegen signifikanter negativer oder signifikant positiver (bitte getrennt darstellen) Abweichungen bei den (bereinigten) Schutzquoten um Stellungnahme gebeten, und welche Abweichungen in Bezug auf welche Herkunftsländer waren dies (bitte genauer bezeichnen und in Tabellenform darstellen wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18498)?

4

a) Welche Erklärungen wurden von den jeweiligen Organisationseinheiten für die signifikanten Abweichungen gegeben (bitte ausführen), und inwieweit wurden diese Erklärungen vom BAMF als nachvollziehbar bewertet, bzw. welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gegebenenfalls gezogen (bitte darstellen)?

4

b) Wieso antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18498 zu der Frage 4h nach negativ abweichenden bereinigten Schutzquoten von AnkER- oder funktionsgleichen Einrichtungen mit einem Verweis auf die sogenannte Referenzschutzquote, die das BAMF beim Schutzquotenvergleich seit dem zweiten Halbjahr 2018 ansonsten aber nicht mehr verwendet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13945, Antwort zu Frage 31), und welche AnkER- bzw. funktionsgleichen Einrichtungen (bitte differenzieren) fielen also im Jahr 2019 bzw. im ersten Halbjahr 2020 mit signifikant negativ abweichenden bereinigten Schutzquoten auf (bitte auflisten)?

5

Wie erklären fachkundige Bundesbedienstete des BAMF, dass „Eurostat“ für das Jahr 2019 bezogen auf Deutschland (vgl. Pressemitteilung 70/2020 vom 27. April 2020) auf eine Anerkennungsrate bei endgültigen Berufungsbescheiden in Höhe von 35 Prozent kommt, während das BAMF in Bezug auf seine Gerichtsstatistik für 2019 nur von einer Aufhebungsquote in Höhe von knapp 15 Prozent spricht (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200330-am-gerichtsstatistik-2019.html?nn=282388; die Hinweise in der genannten Pressemitteilung von „Eurostat“ zur Berechnung der Anerkennungsrate wurden zur Kenntnis genommen, sie erklären die große Differenz nach Auffassung der Fragestellenden jedoch nicht hinreichend), welche konkreten Informationen hat das BAMF den europäischen Behörden zur Erstellung ihrer Statistik zugeliefert, und spricht nicht auch diese große Differenz dafür, bei der Berechnung einer Erfolgs- bzw. Aufhebungsquote im Gerichtsverfahren die vielen formellen Erledigungen außer Betracht zu lassen, weil dies nach Auffassung der Fragestellenden eine wichtige Erklärung für die abweichenden Zahlen sein dürfte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?

6

Wie viele Asylsuchende wurden im ersten Halbjahr 2020 registriert (bitte nach Monaten auflisten und der Zahl der gestellten Asylerstanträge in den jeweiligen Monaten gegenüberstellen)?

7

Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Bundesländern differenzieren)?

8

Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft/Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

9

In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2020 (bitte nach Monaten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asylsuchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)?

9

a) Zu welchem Anteil verfügten im ersten Halbjahr 2020 Asylsuchende, deren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinreichend sicher durch Dokumente geklärt werden konnte, über mobile Datenträgergeräte, zu welchem Anteil konnten diese technisch ausgelesen werden, und in wie vielen Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte so konkret wie möglich antworten)?

9

b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Datenauslesung im ersten Halbjahr 2020 erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prüfung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ablehnung (bitte so differenziert wie möglich und in absoluten und relativen Zahlen antworten)?

9

c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Datenauslesung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft/Identität/Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte ausführen und in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

9

d) Welche gerichtlichen Entscheidungen zur Auswertung mobiler Datenträger durch das BAMF sind inzwischen ergangen (bitte etwaige Entscheidungen/Verfahren konkret benennen und kurz darstellen), und welche Konsequenzen für die Praxis des BAMF wurden hieraus gegebenenfalls gezogen (bitte darstellen)?

10

Wie viele Asylanträge wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

11

Wie viele der Asylsuchenden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 waren sogenannte „Nachgeborene“, d. h. hier geborene Kinder von Asylsuchenden oder Flüchtlingen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser waren Kinder von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen oder sonstigen Personen (bitte differenzieren)?

12

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 einen Asylantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14

Wie viele Asylanträge wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

15

Wie viele sogenannte Flughafenverfahren wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der Minderjährigen, der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

16

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2020 (soweit vorliegend; bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/18498 in der Antwort zu Frage 16 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, Verfahrensdauern, auch zu Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung; neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Armenien und Türkei machen – aus Gründen der Übersichtlichkeit und wegen geringer Fallzahlen in den weiteren Instanzen sind Angaben zur ersten Instanz ausreichend)?

16

a) Wie viele Rechtsmittel sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit nationalem Abschiebungsschutz (bitte differenzieren) auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2020 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; Angaben zur ersten Instanz sind ausreichend)?

16

b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im bisherigen Jahr 2020 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und zusätzlich nach den zu sicher erklärten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig/Dublin-Bescheid)?

16

c) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-)Verwaltungsgerichten?

16

d) Welche Entscheidungen wurden in Asylgerichtsverfahren im Jahr 2020 (soweit vorliegend) getroffen, differenziert nach Bundesländern, wichtigsten Herkunftsstaaten und erster bzw. zweiter Instanz?

16

e) In wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende im bisherigen Jahr 2020 doch noch einen Schutzstatus, und in wie vielen Fällen basierte dies auf einer Gerichtsentscheidung, auf einer Abhilfeentscheidung bzw. geschah dies infolge eines Folgeantrags oder aus sonstigem Grunde (bitte differenzieren und zudem nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?

16

f) Bei wie vielen der Klagen und Rechtsschutzanträge im Asylbereich im bisherigen Jahr 2020 ging es um Dublin-Bescheide, bei wie vielen um Schutzgewährungen in einem anderen Mitgliedstaat (bitte differenzieren und zudem nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und wie wurden diese Verfahren im bisherigen Jahr 2020 entschieden (bitte in absoluten und relativen Zahlen und so differenziert wie möglich angeben)?

17

Wie lautete die Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF für das erste bzw. zweite Quartal 2020?

18

Welche Angaben kann das BAMF zu der Kategorie „sonstige Erledigungen“ bei Gerichtsentscheidungen für das bisherige Jahr 2020 machen, und wie ist die Argumentation und Darstellung des BAMF, „sonstige Erledigungen“ bei Gerichtsentscheidungen müssten „in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden“ und in 95 Prozent dieser Fälle würde keine Schutzgewährung festgestellt (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200330-am-gerichtsstatistik-2019.html), damit vereinbar, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18498 zu Frage 18 einräumt, dass es bei der Kategorie „Schutzgewährung offen“ bei „sonstigen Erledigungen“ vor allem um Bescheide geht, die von den Gerichten aufgehoben wurden (Dublin-Bescheide, Unzulässigkeitsentscheidungen bei in anderen Mitgliedstaaten anerkannten Flüchtlingen, Aufhebungen bei Folge- und Zweitanträgen), und dass es bei der Kategorie „keine Schutzgewährung festgestellt“ sowohl um Gerichtsverfahren geht, mit denen die Rechtmäßigkeit der BAMF-Entscheidung bestätigt wurde, aber auch um Verfahren, die ohne Feststellungen zur Rechtmäßigkeit der BAMF-Entscheidung endeten, wobei die Bundesregierung „keine validen Aussagen dazu treffen“ kann, „ob womöglich im Einzelfall zu Unrecht eine Schutzzuerkennung unterblieben sein könnte“ (ebd., bitte ausführen)? Erweckt die Darstellung, in 95 Prozent der sonstigen Erledigungen der Gerichte sei keine Schutzgewährung erfolgt, insofern nicht den falschen Eindruck, in diesen 95 Prozent liege keine Schutzbedürftigkeit vor bzw. sei das BAMF in seiner Entscheidungspraxis bestätigt worden, obwohl die Bundesregierung einräumt (s. o.), dass es hierzu keine validen Aussagen treffen kann (bitte ausführen und begründen)?

19

Wie ist die Darstellung, in 95 Prozent der sonstigen Erledigungen durch die Gerichte sei keine Schutzgewährung festgestellt worden (s. o.), nach Auffassung der Bundesregierung zu interpretieren vor dem Hintergrund, dass 28 202 der 68 280 sonstigen Erledigungen der Gerichte im Jahr 2019 Schutzsuchende aus Ländern betrafen, die eine bereinigte Schutzquote von über 50 bis hin zu fast 100 Prozent aufwiesen (Syrien, Irak, Türkei, Afghanistan, ungeklärt, Somalia, Eritrea; vgl. Bundestagsdrucksache 19/18498, Antworten zu den Fragen 16 und 1b; bitte begründen)?

20

Wie viele Asylanhörungen gab es im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

21

Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen, Georgien, Armenien und der Türkei im ersten bzw. zweiten Quartal 2020?

22

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

23

Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, Personalentwicklung und Personalplanung im BAMF (bitte auch spezifische Angaben zu den Bereichen Asylprüfung, Widerrufsprüfung, Dublin-Verfahren, Qualitätssicherung und Prozessvertretung machen)?

24

Wie viele Asylverfahren wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 eingestellt (bitte nach Gründen und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

25

Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden mit welcher Begründung erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und in wie vielen Fällen wurde im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 ein Schutzstatus an Asylsuchende mit einem Wiedereinreiseverbot erteilt (bitte jeweils nach Status und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

26

Wie viele Asylgesuche gab es im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 an den bundesdeutschen Grenzen (bitte nach Grenzabschnitten und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren; außerdem differenzieren, ob das Asylgesuch im Kontext einer unerlaubten Einreise gestellt wurde)?

27

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten bzw. zweiten Quartal 2020 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Welche Angaben für das erste bzw. zweite Quartal 2020 lassen sich zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender machen (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), und inwieweit können fachkundige Bundesbedienstete des BAMF trotz entsprechend fehlender Statistik (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/11011, Antwort zu Frage 27, und 19/13945, Antwort zu Frage 30) Einschätzungen dazu machen, in welchem ungefähren Umfang ge- oder verfälschte Dokumente mit falschen Angaben zur Person oder Herkunft verbunden sind, bzw. inwieweit die Betroffenen dennoch als schutzbedürftig anerkannt wurden (bitte ausführen)?

Berlin, den 14. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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