[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl,
Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/21346 –
Beschäftigung und Entlohnung in systemrelevanten Berufen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Corona-Pandemie versetzt die Welt in einen historischen
Ausnahmezustand mit noch unabsehbaren Folgen für Individuen, Gesellschaft und
Wirtschaft. Während für den Großteil der Bevölkerung diverse Krisenmaßnahmen
die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erheblich einschränken, sind
bestimmte Berufsgruppen davon gänzlich ausgenommen. Gemeint sind Berufe,
die als systemrelevant bezeichnet und als unerlässlich für das Funktionieren
der Gesellschaft definiert werden. Oft ist die Rede von ‚den wahren Helden
der Krise‘, auf deren Arbeit gerade jetzt nicht verzichtet werden könne. (…)
Das Spektrum der Berufe sowie Bereiche, die seit Beginn der Corona-
Pandemie als unverzichtbar für den Erhalt kritischer Infrastruktur eingeordnet
werden, geht weit über die häufig im Fokus stehenden Berufe im
Gesundheitssektor hinaus. Es reicht von Erziehungs- über Reinigungsberufe bis hin zu
Berufen im Polizei- und Justizbereich“ (zitiert aus DIW aktuell, Nummer 48,
S. 2).
Eine Überführung der als systemrelevant anerkannten Bereiche (siehe u. a.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/list
e-systemrelevante-bereiche.html) in einzelne Berufsgruppen wurde zuletzt
durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW)
vorgenommen (vgl. Paper des DIW oben). Da die hier gewählte Klassifikation der
Berufe (KldB 2010, 3-Steller) mehrere Berufe in einer gemeinsamen Berufsgruppe
zusammenfasst, sind darin auch Beschäftigte enthalten, die nicht als
systemrelevant gelten. Das DIW Berlin verweist hierzu exemplarisch auf die Gruppe
der Reinigungsberufe (ebd., S. 2). Beschäftigte in diesem Bereich können
beispielsweise zum betriebsnotwendigen Personal in Krankenhäusern und ÖPNV
zählen. Reinigungsdienstleistungen können allerdings auch in einem nicht
systemrelevanten Bereich erbracht werden (ebd.). „Gleichzeitig lassen sich einige
der als systemrelevant ausgewiesenen Berufe wie beispielsweise
Krisenstabspersonal und Personal der kritischen Infrastruktur und Grundversorgung nicht
eindeutig innerhalb der KldB 2010 zuweisen“ (ebd.), sodass die
systemrelevanten Berufsgruppen wiederum nicht alle betroffenen Personen abbildet.
„Mit der [vom DIW] gewählten Zuordnung kann die Gruppe der tatsächlich
systemrelevant Beschäftigten daher nicht exakt, jedoch näherungsweise
beschrieben werden“ (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21889
19. Wahlperiode 27.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
26. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen nach dem Medianentgelt, dem
unteren Entgeltbereich sowie dem Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für
eine Nettorente in Höhe des Grundsicherungsniveaus wurde das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)
herangezogen. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2019 vor. Das im Rahmen der
Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der
Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte
am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen
spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall
aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu
erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum
normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-
Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median
ermittelt werden. Die Auswertungen zum Medianentgelt sowie zum unteren
Entgeltbereich sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine
(gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung:
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können
Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind.
Ergebnisse differenziert nach der Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010
(KldB 2010), liegen erst mit Umstellung auf die KldB 2010 vor. Die einzelnen
Fachstatistiken der BA wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten umgestellt.
Eine Auswertung nach der KldB 2010 ist im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik
(z. B. Arbeitslose, Arbeitsuchende) bereits für das Jahr 2010 möglich.
Entsprechende Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik (z. B. Beschäftigte, Entgelte)
liegen erst ab Dezember 2012 vor.
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung am
31. Dezember der Jahre 2010, 2015 sowie 2019 in der Berufsgruppe
(KldB 2010, 3-Steller)
a) 343 – Versorgung und Entsorgung,
b) 433 – IT-Netzwerktechnik, IT-Koordination, IT-Administration und
IT-Organisation,
c) 511 – Technischer Betrieb des Eisenbahnverkehrs, Luftverkehrs und
Schiffsverkehrs,
d) 513 – Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag,
e) 515 – Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs,
f) 521 – Fahrzeugführung im Straßenverkehr,
g) 522 – Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr,
h) 531 – Objektschutz, Personenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit,
i) 532 – Polizeivollzugsdienst und Kriminaldienst, Gerichtsvollzug und
Justizvollzug,
j) 533 – Gewerbeaufsicht und Gesundheitsaufsicht, Desinfektion,
k) 541 – Reinigung,
l) 623 – Verkauf von Lebensmitteln,
m) 624 – Verkauf von drogerieüblichen und apothekenüblichen Waren,
Sanitätsbedarf und Medizinbedarf,
n) 732 – Verwaltung,
o) 811 – Arzthilfe und Praxishilfe,
p) 812 – Medizinisches Laboratorium,
q) 813 – Gesundheitspflege und Krankenpflege, Rettungsdienst und
Geburtshilfe,
r) 814 – Humanmedizin und Zahnmedizin,
s) 818 – Pharmazie,
t) 821 – Altenpflege,
u) 831 – Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
beschäftigt (bitte differenzieren nach sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigt, sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt sowie
ausschließlich geringfügig beschäftigt)?
2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in
den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 jeweils beschäftigt (bitte
differenzieren nach sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt,
sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt sowie ausschließlich
geringfügig beschäftigt und jeweils die relative sowie absolute Veränderung zum
31. Dezember 2019 angeben)?
3. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 waren
nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010,
2015 sowie 2019 im Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist
sowie Experte tätig (bitte auch den relativen Anteil ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2019 (aktuellere
Daten liegen nicht vor) insgesamt rund 33,74 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon waren rund 10,24 Millionen in den erfragten
Berufsgruppen tätig.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
1 bis 6 im Anhang* entnommen werden.
4. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 befinden
sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Kurzarbeit (bitte
insgesamt sowie nach einzelnen Berufsgruppen ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die
Kurzarbeitergeldstatistik basiert auf den Abrechnungslisten der Betriebe. Angaben zu
den ausgeübten Berufen der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten werden
bei der Abrechnung nicht erfasst.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf der Bundestagsdrucksache 19/21889 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 waren
nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010,
2015 sowie 2019 jeweils arbeitslos, arbeitssuchend sowie
unterbeschäftigt gemeldet?
6. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell jeweils arbeitslos,
arbeitssuchend sowie unterbeschäftigt gemeldet (bitte hierzu auch die relative
sowie absolute Veränderung zum 31. Dezember 2019 angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Juli 2020 rund 1,51 Millionen
Arbeitsuchende mit einem Zielberuf aus den erfragten Berufsgruppen
gemeldet, davon waren rund 0,94 Millionen arbeitslos.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
7 bis 10 im Anhang* entnommen werden. Eine Differenzierung der Ergebnisse
der Unterbeschäftigung nach Berufsgruppen ist nicht möglich.
7. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 haben
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 sowie
2019 Niedriglohn (nach OECD-Kriterien) bezogen (bitte hierzu auch die
relative sowie absolute Veränderung von 2010 auf 2019 angeben)?
In Anlehnung an die Definition der „Organisation for Economic Co-operation
and Development (OECD)“ gilt als Beschäftigter des unteren Entgeltbereiches,
wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als zwei
Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereiches). Die bundesdeutsche
Schwelle des unteren Entgeltbereiches lag im Jahr 2019 bei 2.267 Euro.
Nach Angaben der Statistik der BA bezogen im Dezember 2019 rund 1,46
Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe
(26,5 Prozent), die einen Beruf der erfragten Berufsgruppen ausübten, ein
Entgelt im unteren Entgeltbereich.
Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 11 im
Anhang* entnommen werden.
8. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 haben
nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010,
2015 sowie 2019 jeweils aufstockende Leistungen bezogen
(erwerbsfähige erwerbstätige Leistungsberechtigte) (bitte hierzu auch die relative
sowie absolute Veränderung von 2010 auf 2019 angeben)?
9. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 beziehen
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell jeweils aufstockende
Leistungen (bitte hierzu auch die relative sowie absolute Veränderung zum
31. Dezember 2019 angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Als erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) werden in der
Grundsicherungsstatistik Personen ausgewiesen, die Arbeitslosengeld II
beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger
Erwerbstätigkeit (Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf der Bundestagsdrucksache 19/21889 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
selbständiger Tätigkeit (Betriebsgewinn) verfügen. Informationen zur
ausgeübten Tätigkeit der erwerbstätigen ELB kommen aus der Beschäftigungsstatistik.
Daher liegen Informationen nach Berufen nur für die abhängig Beschäftigten
vor.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2019 (aktuellere
Daten liegen nicht vor) rund 231.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte
ELB, die einen Beruf der erfragten Berufsgruppen ausübten. Bezogen auf alle
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der erfragten Berufsgruppen betrug
der Anteil 2,3 Prozent.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 12 im
Anhang* entnommen werden.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015 sowie 2019 der durchschnittliche Stundenlohn in den einzelnen
Berufsgruppen der Frage 1 (bitte getrennt ausweisen nach Bund, alte
Bundesländer, neue Bundesländer, Bundesländer, Staatsangehörigkeit
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Westbalkanländer, Top-8-
Asylherkunftsländer)?
Amtliche Daten zu Stundenlöhnen differenziert nach Berufsgruppen werden
vom Statistischen Bundesamt auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden
Verdienststrukturerhebung zur Verfügung gestellt. Es können Aussagen zu
Bruttostundenverdiensten nach der KldB 2010 auf 3-Steller-Ebene für Deutschland,
das frühere Bundesgebiet, die neuen Länder und nach Bundesländern für das
aktuellste verfügbare Berichtsjahr 2014 gemacht werden. Für das
Erhebungsjahr 2010 liegen keine Daten nach der KldB vor.
Die Staatsangehörigkeit ist kein Bestandteil des Merkmalskatalogs dieser
Erhebung. Die Auswertung bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Soweit Daten in
den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie Tabelle 13 im Anhang*
entnommen werden.
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015 sowie 2019 das Medianentgelt in den einzelnen Berufsgruppen der
Frage 1 (bitte getrennt ausweisen nach Bund, alte Bundesländer, neue
Bundesländer, Bundesländer, Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer,
EU-Ausländer, Westbalkanländer, Top-8-Asylherkunftsländer)?
12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015 sowie 2019 die absolute sowie relative Differenz zwischen dem
bundesweiten Medianentgelt und dem jeweiligen Medianentgelt der
einzelnen Berufsgruppen in Frage 1?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Angaben der Statistik der BA zu den mittleren Bruttomonatsentgelten (Median)
nach den erfragten Differenzierungen sowie zu den Entgeltdifferenzen können
den Tabellen 14 bis 16* entnommen werden.
13. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010, 2015 und 2019 ein
sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreicht, um
nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf der Bundestagsdrucksache 19/21889 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
(bitte nach Bund, alte Bundesländer, neue Bundesländer, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
Westbalkanländer, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft,
Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie
relative Veränderung von 2010 auf 2019 angeben)?
14. Wie viele Personen in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 haben
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010, 2015 und 2019 ein
sozialversicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreicht, um
nach 35 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen
(bitte nach Bund, alte Bundesländer, neue Bundesländer, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
Westbalkanländer, Top-8-Asylherkunftsländer, Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft,
Spezialist, Experte getrennt ausweisen und jeweils die absolute sowie
relative Veränderung von 2010 auf 2019 angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
In der Beschäftigungsstatistik der BA werden Bruttomonatsentgelte abgebildet,
während die Fragen sich hier auf das sozialversicherungspflichtige
Jahresentgelt beziehen, mit dem eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs
nach 45 bzw. nach 35 Jahren erreicht wird. Daher werden hier die jeweiligen
jährlichen Schwellenwerte durch zwölf geteilt. Die daraus resultierenden Werte
entsprechen jedoch nicht den Klassengrenzen in der Entgeltstatistik.
Ausgewertet wurden daher die klassierten Daten bezogen auf die nächst höhere
Klassengrenze und somit auf die Klassengrenze oberhalb des Schwellenwertes. Als
Schwellenwerte wurden für alle Abgrenzungen die versicherungspflichtigen
Jahresentgelte zugrunde gelegt, mit welchen im jeweiligen Jahr 1/45 bzw. 1/35
der Entgeltpunkte erreicht werden, die nötig wären, um eine Nettorente in Höhe
des durchschnittlichen bundeseinheitlichen Bruttobedarfs in der
Grundsicherung im Alter des gleichen Jahres zu erhalten. Für die Berechnung nach
Regionen wurde der bundesdurchschnittliche Bruttobedarf zugrunde gelegt. Da der
Bruttobedarf aber regional variiert, sind die Ergebnisse mit Unschärfen
behaftet. Das rentenversicherungspflichtige Jahresentgelt für 1/45 (1/35) an nötigen
Entgeltpunkten für eine Nettorente in Höhe des durchschnittlichen
Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter des gleichen Jahres betrug 23.886 Euro
(30.711 Euro) im Jahr 2019, 23.777 Euro (30.570 Euro) im Jahr 2015 und
21.155 Euro (27.199 Euro) im Jahr 2012.
Im Kontext der Fragestellungen zum sozialversicherungspflichtigen
Jahresentgelt werden hier abweichend vom üblichen Vorgehen in der
Beschäftigungsstatistik Ergebnisse zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
Angaben zum Entgelt abgebildet. Die Auswertungen umfassen
sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte sowie sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die
Sonderregelungen gelten. Aussagen zum Einkommen der Beschäftigten über die gesamte
Erwerbskarriere hinweg lassen sich auf Basis der vorliegenden Auswertung
nicht treffen. Darüber hinaus können aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in
der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die
Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter gezogen werden, da u. a. weitere
Alterseinkommen und der Haushaltskontext berücksichtigt werden müssten.
Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Jahr 2019 rund 10,13 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Entgelt unterhalb des
Schwellenwertes von monatlich 2.000 Euro für eine Nettorente nach 45
Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus. Im
Vergleich zum Jahr 2012 waren es 2,5 Prozent mehr.
Rund 15,32 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erzielten ein
Entgelt unterhalb des Schwellenwertes von monatlich 2.600 Euro für eine
Nettorente nach 35 Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen
Grundsicherungsniveaus. Im Vergleich zum Jahr 2012 stieg die Zahl um 9,8 Prozent.
Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen
17 und 18* der Anlage entnommen werden.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010,
2015 und 2019 der Fluktuationskoeffizient der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (Maß für den Beschäftigtenumschlag)
in den einzelnen Berufsgruppen der Frage 1 (bitte getrennt ausweisen
nach Bund, alte Bundesländer, neue Bundesländer, Bundesländer,
Staatsangehörigkeit Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Westbalkanländer,
Top-8-Asylherkunftsländer)?
Die Statistik der BA berechnet die Fluktuation der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, indem die begonnenen und beendeten
Beschäftigungsverhältnisse eines Jahres auf den Bestand bezogen werden. Die Fluktuation gibt damit
Auskunft über den Beschäftigungsumschlag innerhalb eines Zeitraums. Beim
Fluktuationskoeffizient, wie auch bei anderen Kennzahlen, wird eine
Mindestfallzahlgrenze angelegt. Bei geringen Fallzahlen besteht die Gefahr, dass die
Kennzahl weniger stabil ist und zu stark von (einmaligen) Sonderfaktoren
beeinflusst wird und fehlerhafte bzw. irreführende Ergebnisse liefert. Bei der
Fluktuation kommt eine Grenze von mindestens 500 Fällen (Beschäftigte) im
Bestand zur Anwendung und orientiert sich damit an den Erfahrungen in der
Entgeltstatistik. Wird diese Grenze unterschritten, wird keine Fluktuation
ausgewiesen, da bei geringer Fallzahl die Kennzahl stärker mit Unsicherheiten
behaftet ist.
Angaben der Statistik der BA zur Fluktuation der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ohne Ausbildungsverhältnisse) nach den erfragten
Differenzierungen können Tabelle 19 im Anhang entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf der Bundestagsdrucksache 19/21889 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/21889 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/21889 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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