[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier,
Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/21349 –
Hilfsgelder für den Wiederaufbau der Republik Haiti – III
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/18985)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Studium der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 ergibt sich für die Fragesteller ein weitergehendes
Informationsbedürfnis. Insbesondere interessieren sich die Fragesteller für die konkreten
Zielsetzungen der mit und in der Republik Haiti umgesetzten Maßnahmen der
Bundesregierung sowie für deren tatsächliche Erreichung.
Des Weiteren wird nach den Projektnummern oder Aktenzeichen der
umgesetzten Maßnahmen gefragt. Ein Abstellen darauf, dass es sich um rein
verwaltungsinterne Vorgänge handle, ist nach Auffassung der Fragesteller im
Hinblick auf die im Grundgesetz angelegte Kompetenzordnung indifferent.
Gerade auch das Verwaltungshandeln – somit auch die Vergabe von
Projektnummern und Aktenzeichen – ist Objekt parlamentarischer Kontrolle.
Demnach kann jeder Vorgang aus der Verwaltung Gegenstand des
parlamentarischen Kontrollrechts sein (vgl. F. Schäfer: Der Bundestag, Eine Darstellung
seiner Aufgaben und seiner Arbeitsweise. Springer, 1982, S. 227).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Deutsche Bundestag wird regelmäßig durch die Bundesregierung über
entwicklungspolitische Vorhaben informiert. Zu nennen sind hier beispielsweise
die vertraulichen Erläuterungen, die im Rahmen der jährlichen
Haushaltsaufstellung übermittelt werden, sowie Unterrichtungen im zuständigen Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22591
19. Wahlperiode 16.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138).
Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende
Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese
Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE
67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein
öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44).
Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis
des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer
ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation (DO). Sie
sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und
Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz
nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht,
dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle ist. Denn die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung ist
einerseits dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen
Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann
andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf
ein funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 110, 199 (Rn. 215 ff.); 124, 78
(Rn. 121 ff.); 137, 185 (Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699)).
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext
jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie
entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder ähnliches können daher vor
Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens
gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als
auch Zielwerte. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn die Information zu
einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen
Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur
auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67,
100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
In Bezug auf bereits abgeschlossene Vorhaben werden demzufolge in der
vorliegenden Anfrage Modulziele und Modulzielindikatoren sowie der Stand der
Zielerreichung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vorhaben benannt. Da die
Outputs und Inputs bzw. Maßnahmen der Vorhaben zur Zielerreichung
beitragen, ist eine parlamentarische, politische Kontrolle des Regierungshandelns
bzw. der Zielerreichung der Vorhaben auch ohne detaillierte Kenntnis der
Output- und Inputebene bereits abgeschlossener Vorhaben möglich. Dieser
Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle,
nicht administrative Überkontrolle ist.
Die Planung und Durchführung von Vorhaben, wie auch der damit
einhergehende Personaleinsatz, beruht weiterhin auf vertraulichen Verhandlungen und
Abstimmungen mit ausländischen Regierungen auf der Grundlage
völkerrechtlicher Vereinbarungen und von Durchführungsverträgen, bezüglich Leistungen
und Pflichten beider Regierungen und deren Durchführungsorganisationen bzw.
Behörden. Eine Offenlegung dieser vertraulichen Vorgänge könnte das
Verhältnis zu ausländischen Partnerregierungen nachhaltig beeinträchtigen. Die
Partnerregierung darf zurecht darauf vertrauen, dass der Fortschritt laufender
Vorhaben zunächst zwischen der Bundesregierung und ihr besprochen wird (etwa
im Rahmen von Regierungskonsultationen/-verhandlungen), ohne, dass der
Deutsche Bundestag als „stiller Dritter“ Einfluss nimmt.
1. Welche konkreten Projektziele wurden im Rahmen der bilateralen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in Form der Finanziellen
Zusammenarbeit mit der Republik Haiti mit den Vorhaben „Rehabilitierung des
Wasserkraftwerks Péligre“ (28 Mio. Euro) und „Unterstützung des
Wiederaufbaus von Léogane“ (10,9 Mio. Euro) verfolgt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/18985)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1f bis 1j verwiesen.
a) Welche konkreten Laufzeiten hatten beide Vorhaben der Finanziellen
Zusammenarbeit?
b) Wann und in welchem Verfahren wurden die Vorhaben der
Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Haiti zugesagt?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Das Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ startete im
Februar 2011. Für das Vorhaben steht der Abschlusskontrollbericht und damit der
formale Projektabschluss noch aus. Für das Vorhaben wurden 2010 10 Mio.
Euro, 2013 10 Mio. Euro und 2015 8 Mio. Euro per Note zugesagt. Das
Vorhaben „Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“ startete ebenfalls im
Februar 2011 und wurde im Juni 2018 abgeschlossen. Für das Vorhaben wurden
2010 10,9 Mio. Euro per Note zugesagt.
c) Welches Referat des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) war jeweils projektführend bzw.
zuständig?
Das für Haiti zuständige Länderreferat 303 ist bzw. war projektführend.
d) Wer war auf Seiten der Republik Haiti der jeweilige Partner der
Durchführungsvereinbarung?
„Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“: Der Finanzierungsvertrag
wurde unterzeichnet mit der Republik Haiti, vertreten durch das Wirtschafts-
und Finanzministerium.
„Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“: Der Finanzierungsvertrag
wurde unterzeichnet mit der Republik Haiti, vertreten durch das Wirtschafts-
und Finanzministerium.
e) Welchen Zielen und Grundsätzen der deutschen Entwicklungspolitik
und welchen sektoralen Förderkriterien entsprechen die beiden
durchgeführten Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit jeweils?
f) Welche konkreten Oberziele wurden bei der Konzeption und Planung
der beiden Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit vereinbart?
Die Fragen 1e und 1f werden gemeinsam beantwortet.
Die beiden Vorhaben orientieren sich an den zum Zeitpunkt der Beauftragung
gültigen Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen (VN), die den
damaligen übergeordneten Bezugsrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik
darstellten.
Das Oberziel des Vorhabens „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ ist
es, Haiti beim Wiederaufbau zu unterstützen und einen Beitrag zur
nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Verbesserung der Lebensbedingungen in
Haiti sowie zum Klimaschutz zu leisten.
Das Oberziel des Vorhabens „Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“
war es, die haitianische Regierung beim Wiederaufbau und ihren Bemühungen
um eine soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der vom Erdbeben stark
zerstörten Region des Departement Quest um die Gemeinde Léogâne zu
unterstützen.
g) Was sind die konkreten Projektziele der beiden Vorhaben der
Finanziellen Zusammenarbeit?
Das Projektziel des Vorhabens „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“
ist die verlässliche Einspeisung von rohstoffpreisunabhängigem,
gesamtwirtschaftlich effizient und klimaschonend generiertem Strom in das nationale
Netz. Im Detail wird auf die KfW-Internetseite und die dort frei verfügbaren
Informationen verwiesen (
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdat
enbank/Rehabilitierung-des-Wasserkraftwerkes-Peligre-26766.htm).
Das Projektziel des Vorhabens „Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“
war es, den Zugang der Bevölkerung zu sozialer, öffentlicher Infrastruktur und
Dienstleistungen in der Programmregion zu verbessern und Teilen der
Bevölkerung ein temporäres Einkommen zu verschaffen.
h) Was sind die konkreten Projektziel-Indikatoren der beiden Vorhaben
der Finanziellen Zusammenarbeit (bitte Projektzielindikatoren
abschließend und unter Angabe der Basis-, Ziel- und Ist-Werte der
letzten Berichterstattung angeben)?
Für das Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ steht der
Abschlusskontrollbericht und damit der formale Projektabschluss noch aus. Im
Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Projektzielindikatoren des Vorhabens „Unterstützung des Wiederaufbaus in
Léogâne“ sind wie folgt definiert:
(1) Die Ausweitung der schulischen Infrastruktur soll zur Erhöhung der
Einschreibungen an staatlichen Schulen in der Projektregion führen (Basiswert: -,
Zielwert 20 Prozent mehr Einschreibungen in der Projektregion, Ist-Wert zum
Zeitpunkt des Abschlusskontrollberichts: Es wurden sechs öffentliche Schulen
gebaut, die Einschreibungen in der Projektregion sind um 38 Prozent
gestiegen);
(2) Rehabilitierung ausgewählter Bewässerungssysteme (Basiswert: 0 ha,
Zielwert: 1.500 ha, Ist-Wert zum Zeitpunkt des Abschlusskontrollberichts: 600 ha);
(3) Anteil der zwei Jahre nach ihrer Gründung oder Stärkung funktionierenden
Nutzerkomitees (Basiswert: -, Zielwert: 70 Prozent, Ist-Wert zum Zeitpunkt des
Abschlusskontrollberichts: Die Nutzerkomitees funktionieren grundsätzlich,
waren jedoch aufgrund weiterer Naturkatastrophen während der Laufzeit des
Vorhabens in ihrer Funktionsfähigkeit zeitweise eingeschränkt);
(4) Anteil der zwei Jahre nach Inbetriebnahme ordnungsgemäß genutzten und
unterhaltenen Projekte (Basiswert: -, Zielwert: 80 Prozent, Ist-Wert zum
Zeitpunkt des Abschlusskontrollberichts: 80 Prozent);
(5) Nach Abschluss der Sofortmaßnahmen haben 6.000 Einwohner Léogânes
ein temporäres Einkommen im Rahmen von cash-for-work-Einsätzen
erwirtschaftet (Basiswert: -, Zielwert: 6.000, Ist-Wert: 11.600).
i) Welche Outputs der beiden Vorhaben der Finanziellen
Zusammenarbeit haben zur Erfüllung bzw. Erreichung welcher Projektziel-
Indikatoren beigetragen (bitte Outputs in qualitativer und quantitativer
Hinsicht unter Angabe der Basis-, Ziel- und Ist-Werte der jeweiligen
Output-Indikatoren darstellen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
j) Welche Inputs bzw. welche geplanten Maßnahmen haben zur
Erreichung der Output-Indikatoren konkret beigetragen (bitte in qualitativer
und quantitativer Hinsicht für jeden Output und Output-Indikator
angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
k) Welche Projektträger wurden für welche Maßnahmen auf
Projektebene beauftragt?
„Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“: Träger ist das Ministerium für
öffentliche Arbeiten, Transport und Kommunikation (MTPTC). Das MTPTC
hat die Durchführung des Vorhabens an den staatlichen Energieversorger
Electricité d’Haiti (EdH) übertragen.
„Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“: Träger war der
Kommunalentwicklungsfonds FAES (Fonds d'Assistance Economique et Sociale), der dem
Wirtschafts- und Finanzministerium unterstellt ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
l) Wurde jemals eine Anpassung der Projektkonzeption bzw.
Projektgestaltung bzw. der Outputs durchgeführt, und wenn ja, was wurde wie
angepasst?
„Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“: Es wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
„Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“: Es erfolgten im Projektverlauf
keine Anpassungen der Projektkonzeption.
m) Welche Informationen enthielten die angefertigten
Abschlusskontrollberichte der beiden Vorhaben (bitte Informationen der jeweiligen
Abschlusskontrollberichte zu den erreichten Ergebnissen der Vorhaben
sowie die jeweils angefallenen Gesamtkosten samt deren Finanzierung
angeben)?
n) Welche Feststellungen wurden seitens der KfW oder einer sonstigen
Durchführungsorganisation im Abschlusskontrollbericht zur
nachhaltigen entwicklungspolitischen Wirksamkeit der Vorhaben getroffen?
o) Welche Empfehlungen seitens der Durchführungsorganisation wurden
in den jeweiligen Abschlusskontrollberichten für den Betrieb der
beiden Vorhaben abgegeben?
Die Fragen 1m bis 1o werden gemeinsam beantwortet.
Der Abschlusskontrollbericht zum Vorhaben „Unterstützung des
Wiederaufbaus in Léogâne“ kommt zu der Einschätzung, dass die Ergebnisse
zufriedenstellend sind. Eine Herausforderung in Bezug auf die nachhaltige
entwicklungspolitische Wirksamkeit des Vorhabens stellte das institutionelle Umfeld
dar, in dem der Träger agierte, vor allem die Instabilität der Regierungen.
Weitere Naturkatastrophen während der Laufzeit verstärkten die institutionelle Not-
und Krisensituation in der Programmregion. Trotzdem konnte das Vorhaben
zusammenfassend positive und direkte Wirkungen auf die sehr arme
Zielbevölkerung erzielen.
Alle finanzierten Teilprojekte haben einen etablierten Mechanismus zur
Unterhaltung der Infrastruktur. Auf die Notwendigkeit der Einhaltung dieses
Mechanismus wurde auch in der Abschlusskontrolle hingewiesen.
Die Gesamtkosten des Vorhabens beliefen sich auf 10,9 Mio. Euro. Diese
wurden aus Mitteln des Einzelplans 23 finanziert.
Bezüglich des Vorhabens „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ wird
auf die Antwort zu Frage 1h verwiesen.
p) Werden die finanzierten Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Republik Haiti weiterbetrieben, und wenn ja, auf welche
Informationen stützt sich die Bundesregierung?
Das Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ soll gemäß
laufenden Gesprächen mit dem staatlichen Energieversorger Electricité d’Haiti
(EdH) weiterbetrieben werden.
Die Projekte des Vorhabens „Unterstützung des Wiederaufbaus in Léogâne“
wurden nach Fertigstellung durch den Kommunalentwicklungsfonds an die
Kommune, Wasserunternehmen oder Sektorministerien zur Unterhaltung der
Infrastruktur übergeben und werden nach Aussage des Trägers weiterbetrieben.
q) Welche Risiken wurden im Rahmen der Risikoanalyse jeweils
identifiziert?
Für das Vorhaben „Rehabilitierung des Wasserkraftwerks Péligre“ wurden
aufgrund des gewaltigen Ausmaßes der Wiederaufbauarbeit nach dem Erdbeben,
der weitgehenden Schwäche der haitianischen Institutionen und des krisen- und
konfliktanfälligen Umfelds Verzögerungen und Kostensteigerungen als
mögliche Risiken identifiziert.
Aufgrund der weitgehenden Schwäche der haitianischen Institutionen und der
großen Zahl der beteiligten Akteure wurden für das Vorhaben „Unterstützung
des Wiederaufbaus in Léogâne“ Verzögerungen und Kostensteigerungen als
mögliche Risiken identifiziert. Zudem wurde auf die Gefahr einer Überlastung
des Trägers hingewiesen, da dieser eine hohe Zahl verschiedener
Notprogramme gleichzeitig umsetzte.
r) Welche Projektnummern bzw. Aktenzeichen wurden seitens des BMZ
für die Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit jeweils vergeben?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/16828
verwiesen.
2. Welche Durchführungsorganisation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit war bzw. ist zuständig für die Durchführung der in Anlage 1
der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
aufgeführten Projekte, und welche Gesamtkosten bzw. Förderkosten
weisen die aufgeführten Projekte der regionalen technischen
Zusammenarbeit auf?
Hierzu wird auf die auf Basis der oben genannten Anlage entsprechend
ergänzte Übersicht in Anlage 1 verwiesen.
a) Welche Projektnummer wurden seitens des BMZ für die jeweiligen
Projekte der regionalen technischen Zusammenarbeit vergeben?
Es wird auf die Antwort auf Frage 1r verwiesen.
b) In welchem Umfang wurden Maßnahmen der jeweiligen Projekte in
der Republik Haiti umgesetzt?
Bei Regionalvorhaben sind die Maßnahmen in der Regel länderübergreifend
und können daher nicht eindeutig einzelnen Ländern zugeordnet werden.
c) Welches sind die jeweils projektführenden Referate im BMZ?
Das für Haiti zuständige Länderreferat 303 ist bzw. war projektführend.
d) In welche Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
waren und sind die aufgeführten Projekte eingebunden?
Hierzu wird auf die ergänzte Anlage 1 verwiesen.
3. Was sind die jeweiligen Projektziele (Modulziele) der in Anlage 1 der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
aufgeführten Projekte?
a) Was sind die jeweiligen Projektziel-Indikatoren der Projektziele der
aufgeführten Projekte (bitte Projektziel-Indikatoren
projektzuordenbar und abschließend sowie unter Angabe der Basis-, Ziel- und Ist-
Werte der letzten Berichterstattung angeben)?
b) Welche konkreten Outputs haben zur Erreichung welcher Projektziel-
Indikatoren beigetragen (bitte Outputs in qualitativer und
quantitativer Hinsicht unter Angabe der Basis-, Ziel- und Ist-Werte der
jeweiligen Output-Indikatoren projektzuordenbar darstellen)?
c) Welche Inputs bzw. welche geplanten Maßnahmen haben zur
Erreichung der jeweiligen Output-Indikatoren konkret beigetragen (bitte
in qualitativer und quantitativer Hinsicht für jeden Output und
Output-Indikator projektzuordenbar angeben)?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam in Anlage 2 beantwortet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Aus welchen Gründen wurde das Büro der Friedrich Ebert Stiftung in der
Republik Haiti nach Kenntnis der Bundesregierung Ende des Jahres 2018
geschlossen (vgl. oben genannte Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die Schließung des Büros der
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) im Rahmen eines generellen Restrukturierungs-
und Reformprozesses ihrer internationalen Arbeit.
5. Für welche Programme, Projekte und Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Haiti wurden die in
Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 jeweils eingesetzt (bitte für alle aufgeführten Jahre und alle
Funktionen projektzuordenbar angeben)?
Die Bundesregierung nimmt an, dass sich die Frage auf die in der Anlage 3 der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
angegebenen Auslandsmitarbeitenden, nationale Mitarbeitende und
Entwicklungshelferinnen und -helfer der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bezieht. Eine projektzuordenbare Aufschlüsselung der
angegebenen Auslandsmitarbeitenden, nationalen Mitarbeitenden und
Entwicklungshelferinnen und -helfer der GIZ nach Jahren ist in Anlage 3 beigefügt.
Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Funktionen wird nach sorgfältiger
Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch unter Bezugnahme
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung nicht vorgenommen.
6. Welche Vorhaben der deutschen Humanitären Hilfe in der Republik Haiti
konnten nicht weitgehend planmäßig umgesetzt werden, und was waren
die jeweiligen Gründe und Umstände für die nichtplanmäßige
Umsetzung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 19/18985)?
Die Abweichungen bei Projekten, die nicht vollständig planmäßig umgesetzt
werden konnten, beziehen sich auf Anpassungen zwischen Planungs- und
Umsetzungsphase, wie etwa Änderungen der Projektlaufzeit und Minderausgaben.
Im Anfragezeitraum kam es bei elf Projekten zu Minderausgaben und bei zwölf
Projekten zu genehmigten Laufzeitanpassungen.
7. Welche Durchführungsorganisation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit war bzw. ist zuständig für die Durchführung der in Anlage 2
der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
aufgeführten Projekte der Übergangshilfe, und welche Gesamtkosten
bzw. Förderkosten weisen die aufgeführten Projekte der Übergangshilfen
auf?
Die o. g. Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 wurde um die entsprechenden Angaben ergänzt und ist als Anlage 4
beigefügt.
a) Welche Projektnummer wurden seitens des BMZ für die jeweiligen in
Anlage 2 aufgeführten Projekte der Übergangshilfe vergeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1r verwiesen.
b) Mit welcher Laufzeit wurden die in Anlage 2 aufgeführten Projekte
konzipiert bzw. in Auftrag gegeben?
Die Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 wurde um die entsprechenden Angaben ergänzt und ist als Anlage 4
beigefügt.
c) Welche lokalen Träger wurden im Rahmen der in Anlage 2
aufgeführten Projekte zur Umsetzung beauftragt (bitte projektzuordenbar
angeben)?
Die Nennung der lokalen Träger bzw. Partner ist aus Sicherheitsgründen nicht
möglich. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die
Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt
in Haiti unter Umständen unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die
öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen
nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar
das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen
des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung
bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
d) Was waren die jeweiligen Projektziele (Modulziele) der in Anlage 2
aufgeführten Projekte der Übergangshilfe (bitte abschließend für jedes
aufgeführte Projekt angeben)?
e) Was sind die jeweiligen Projektziel-Indikatoren der Projektziele der in
Anlage 2 aufgeführten Projekte der Übergangshilfe (bitte Projektziel-
Indikatoren projektzuordenbar und abschließend sowie unter Angabe
der Basis-, Ziel- und Ist-Werte der letzten Berichterstattung angeben)?
Die Fragen 7d und 7e werden gemeinsam beantwortet.
Diese Angaben sind für die insgesamt rund 200 in Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985 aufgeführten Vorhaben
nicht über ein IT-gestütztes Verfahren zentral abrufbar, sondern müssten
händisch in jedem Einzelvorgang ermittelt und zusammengefasst werden. Es
müssten rund 200 Projektakten händisch durchgesehen werden und in vielen Fällen
weitere Informationen bei den einzelnen Zuwendungsempfängern abgefragt
werden. Der Arbeitsaufwand würde grob geschätzt mindestens 480
Arbeitsstunden betragen oder es wären umgerechnet vier Personen in Vollzeit
mindestens drei Wochen damit befasst, die erforderlichen Daten zusammenzutragen
und aufzubereiten. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher das Maß der
Zumutbarkeit überschritten. Denn parlamentarische Kontrolle ist politische
Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Die Grenze
der administrativen Überkontrolle ist angesichts der Detailtiefe und des
erfragten Zeitraumes aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Das parlamentarische
Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147,
50, 147, Rn. 249).
Die Zielsetzungen der geförderten Maßnahmen ergeben sich zudem in der
Regel aus dem jeweiligen Projekttitel. Des Weiteren enthält die deutsche Meldung
der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development
Assistance – ODA) an den Entwicklungsausschuss der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD –
https://stats.oecd.org/Index.as
px?DataSetCode=CRS1#) zusätzliche Informationen zum Zweck und zu der
Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben. Die ODA-Daten liegen bis einschließlich
2018 vor.
f) Welche konkreten Outputs haben zur Erreichung welcher Projektziel-
Indikatoren beigetragen (bitte Outputs in qualitativer und quantitativer
Hinsicht unter Angabe der Basis-, Ziel- und Ist-Werte der jeweiligen
Output-Indikatoren projektzuordenbar darstellen)?
g) Welche Inputs bzw. welche geplanten Maßnahmen haben zur
Erreichung der jeweiligen Output-Indikatoren konkret beigetragen (bitte in
qualitativer und quantitativer Hinsicht für jeden Output und Output-
Indikator projektzuordenbar angeben)?
Die Fragen 7f und 7g werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
h) Welches war bzw. ist das jeweilige projektführende Referat für die in
Anlage 2 aufgeführten Projekte der Übergangshilfe?
Bei zuwendungsrechtlich geförderten Vorhaben ist nicht der Zuwendungsgeber
„projektführend“ im engeren Sinne, sondern der Zuwendungsempfänger selbst.
Die Zuständigkeiten für den Fördertitel „Krisenbewältigung, Wiederaufbau,
Infrastruktur (strukturbildende Übergangshilfe)“ liegen innerhalb des BMZ bei
dem für strukturbildende Übergangshilfe zuständigen Referat 222.
8. Was waren die Kosten und die Laufzeiten für die in Anlage 2 der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
aufgeführten Vorhaben der Humanitären Hilfe?
Die Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 wurde um die entsprechenden Angaben ergänzt und ist als Anlage 4
beigefügt.
a) Welche konkreten Zielsetzungen hatten die in Anlage 2 aufgeführten
Vorhaben der Humanitären Hilfe (bitte Projektziele je Projekt
abschließend aufführen sowie qualitativ und quantitativ angeben)?
b) Welche Unterziele zur Erreichung der Projektziele hatten die in
Anlage 2 aufgeführten Projekte der Humanitären Hilde (bitte
Zielindikatoren projektzuordenbar sowie qualitativ und quantitativ aufführen)?
c) In welchem Ausmaß konnten die Projektziele der in Anlage 2
aufgeführten Projekte der Humanitären Hilfe tatsächlich erreicht werden
(bitte Zielerreichung anhand der Basis-, Ziel- und Ist-Werte
darstellen)?
Die Fragen 8a bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7d und 7e verwiesen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der in
Anlage 2 aufgeführten Projekte der Humanitären Hilfe, und auf welcher
Methode beruht diese Bewertung?
Die Gewährung von humanitären Projekten erfolgt auf Grundlage
zuwendungsrechtlicher Vorschriften, welche die haushaltsrechtlichen Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beinhalten. Diese wurden auch bei den in
Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985
aufgeführten Vorhaben der Humanitären Hilfe berücksichtigt.
9. Welche Fördermittel wurden für die in Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985 aufgeführten
BMZ-geförderten Vorhaben privater deutscher Träger in Haiti jeweils
gewährt, und welche Projektlaufzeiten wurde jeweils vereinbart?
Die Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 wurde um die entsprechenden Angaben ergänzt und ist als Anlage 4
beigefügt.
a) Welches Referat des BMZ war jeweils projektführend?
Bei zuwendungsrechtlich geförderten Vorhaben ist nicht der Zuwendungsgeber
„projektführend“ im engeren Sinne, sondern der Zuwendungsnehmer selbst.
Die Zuständigkeit für den Fördertitel „Förderung entwicklungswichtiger
Vorhaben privater deutscher Träger“ liegt innerhalb des BMZ bei dem für private
Träger zuständigen Referat Z 30.
b) Welche Projektnummer haben die in Anlage 2 aufgeführten BMZ-
geförderten Vorhaben privater deutscher Träger in Haiti?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1r verwiesen.
c) Wer war die Zielgruppe der jeweiligen BMZ-geförderten Vorhaben
privater deutscher Träger in Haiti?
Zielgruppe waren vorwiegend vulnerable Menschen, insbesondere Frauen und
Kinder, im ländlichen oder marginalisierten urbanen Raum, die überwiegend
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Subsistenzwirtschaft oder im informellen
Sektor nachgehen. Weitere Zielgruppe waren staatliche und
zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Kapazitäten zur Verbesserung der
Lebensbedingungen vulnerabler Zielgruppen gestärkt wurden.
d) Wer waren die Projektträger in der Republik Haiti der jeweiligen
BMZ-geförderten Vorhaben privater deutscher Träger?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
e) Wie war die Finanzierung der jeweiligen BMZ-geförderten Vorhaben
privater deutscher Träger konkret ausgestaltet (bitte nach Jahr, Anteil
des privaten deutschen Trägers, Anteil des Projektträgers bzw. der
Zielgruppe und oder anderer Stellen, sonstige Leistungen von Dritten,
beantragte Zuwendung des BMZ und Gesamtausgaben aufschlüsseln)?
Die Förderung im Programm für private deutsche Träger erfolgt als
Anteilsfinanzierung. Der Förderanteil liegt hierbei in der Regel bei 75 Prozent, der
Eigenanteil bei 25 Prozent. Die Arbeits- und Kostenteilung zwischen dem
privaten deutschen Träger als Zuwendungsnehmer und seinen Partnern vor Ort
unterliegt deren Innenverhältnis. Hierzu liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
19/13657 verwiesen.
f) Wo war der jeweilige Projektstandort?
Soweit der Projektstandort nicht schon in der Projektbezeichnung festgehalten
ist, arbeiten die Vorhaben in der Regel in einem regionalen Kontext in Haiti
oder landesweit.
g) Welche Oberziele verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben privater
deutscher Träger in Haiti?
h) Welche Projektziele verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben
privater deutscher Träger in Haiti (bitte Projektziele qualitativ und
quantitativ angeben)?
i) Welche Unterziele (Leistungen) zur Erreichung des Projektziels
verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben privater deutscher Träger (bitte
Indikatoren der einzelnen Unterziele zuordenbar nach Projekt und
Projektziel angeben sowie qualitativ und quantitativ [Ist-Werte und Soll-
Werte der einzelnen Indikatoren] aufführen)?
Die Fragen 9g bis 9i werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7d und 7e verwiesen.
j) Welche BMZ-geförderten Vorhaben privater deutscher Träger in Haiti
wurden mit welchem Ergebnis evaluiert (bitte Ergebnisse und
Evaluationskriterien aufführen)?
k) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlebensfähigkeit der BMZ-
geförderten Vorhaben privater deutscher Träger nach Abschluss der
Förderung?
Die Bundesregierung sieht bei den Vorhaben privater deutscher Träger relativ
gute Chancen auf Nachhaltigkeit. Zur Konzeption der Vorhaben privater Träger
gehört es, die Maßnahmen mit bzw. über örtliche zivilgesellschaftliche Partner
zu implementieren und diese dabei gleichzeitig strukturell und kapazitätsmäßig
zu stärken. Die Vorhaben sind damit von Anfang an auch die Vorhaben der
örtlichen Partner selbst – was trotz eventuell schwieriger Rahmenbedingungen im
Land die Nachhaltigkeit der Vorhaben wesentlich unterstützt. Grundlage der
Bewilligung der Vorhaben ist immer ein schlüssiges Nachhaltigkeitskonzept
gemäß den Möglichkeiten vor Ort, das die jeweiligen Träger bereits bei
Antragsstellung vorlegen müssen. Bei bereits vorliegenden Nachweisen kann von
einer positiven Prognose bezüglich der Überlebensfähigkeit ausgegangen
werden.
10. Welche Fördermittel wurden für die in Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/18985 aufgeführten
BMZ-geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen Stiftungen und
Organisationen der Sozialstrukturförderung in Haiti jeweils gewährt, und
welche Projektlaufzeiten wurde jeweils vereinbart?
Die Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
19/18985 wurde um die entsprechenden Angaben ergänzt und ist als Anlage 4
beigefügt.
a) Welches Referat des BMZ war jeweils projektführend?
Bei zuwendungsrechtlich geförderten Vorhaben ist nicht der Zuwendungsgeber
„projektführend“ im engeren Sinne, sondern der Zuwendungsempfänger selbst.
Die Zuständigkeiten für die Fördertitel „Förderung entwicklungswichtiger
Vorhaben der Kirchen, der Sozialstruktur und der politischen Stiftungen“ liegen
innerhalb des BMZ bei Referat Z 31.
b) Welche Projektnummer haben die in Anlage 2 aufgeführten BMZ-
geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen Stiftungen und
Organisationen der Sozialstrukturförderung in Haiti?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1r verwiesen.
c) Wer war die Zielgruppe der jeweiligen BMZ-geförderten Vorhaben
von Kirchen, politischen Stiftungen und Organisationen der
Sozialstrukturförderung in Haiti?
Zielgruppen waren die arme Bevölkerung, Nachwuchsführungskräfte
zivilgesellschaftlicher Organisationen und Entscheidungsträger auf lokaler, regionaler
und nationaler Ebene.
d) Wer waren die Projektträger in der Republik Haiti der jeweiligen
BMZ-geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen Stiftungen und
Organisationen der Sozialstrukturförderung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
e) Wie war die Finanzierung der jeweiligen BMZ-geförderten Vorhaben
von Kirchen, politischen Stiftungen und Organisationen der
Sozialstrukturförderung in Haiti konkret ausgestaltet (bitte nach Jahr, Anteil
des privaten deutschen Trägers, Anteil des Projektträgers bzw. der
Zielgruppe und/oder anderer Stellen, sonstige Leistungen von Dritten,
beantragte Zuwendung des BMZ und Gesamtausgaben aufschlüsseln)?
Bei Vorhaben der kirchlichen Zentralstellen ergänzen sich die kirchlichen und
staatlichen Mittel. Die Kirchen stellen zu ihren Projekten insgesamt mindestens
25 Prozent Eigenmittel bereit. Die Projekte der Sozialstrukturförderung und der
FES auf Haiti werden vollfinanziert. Eventuelle Drittmittel im Bereich der
Zuwendungsempfänger werden nicht in den Projektverwaltungssystemen des
BMZ erfasst. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/13657.
f) Wo war der jeweilige Projektstandort?
Soweit der Projektstandort nicht schon in der Projektbezeichnung festgehalten
ist, arbeiteten die Vorhaben in der Regel in einem regionalen Kontext in Haiti
oder landesweit.
g) Welche Oberziele verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben von
Kirchen, politischen Stiftungen und Organisationen der
Sozialstrukturförderung in Haiti?
h) Welche Projektziele verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben von
Kirchen, politischen Stiftungen und Organisationen der
Sozialstrukturförderung in Haiti (bitte Projektziele qualitativ und quantitativ
angeben)?
i) Welche Unterziele (Leistungen) zur Erreichung des Projektziels
verfolgten die BMZ-geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen
Stiftungen und Organisationen der Sozialstrukturförderung in Haiti (bitte
Indikatoren der einzelnen Unterziele zuordenbar nach Projekt und
Projektziel angeben sowie qualitativ und quantitativ [Ist-Werte und Soll-
Werte der einzelnen Indikatoren] aufführen)?
Die Fragen 10g bis 10i werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7d und 7e verwiesen.
j) Welche BMZ-geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen
Stiftungen und Organisationen der Sozialstrukturförderung in Haiti wurden
mit welchem Ergebnis evaluiert (bitte Ergebnisse und
Evaluationskriterien aufführen)?
Zu den Vorhaben wurden keine Evaluierungen durch das BMZ in Auftrag
gegeben.
k) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlebensfähigkeit der BMZ-
geförderten Vorhaben von Kirchen, politischen Stiftungen und
Organisationen der Sozialstrukturförderung in Haiti nach Abschluss der
Förderung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9k verwiesen.
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ISSN 0722-8333]