Digitale Finanzämter im gesamten Bundesgebiet
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Finanzamt Homburg hat mit der Außenstelle St. Ingbert seit dem Jahr 2019 das Pilotprojekt „Digitales Finanzamt“ gestartet (siehe Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Meldung vom 10. Juni 2020). Ziel dabei ist es, die Veranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zügig und zuverlässig abzuwickeln, indem das Potenzial der Digitalisierung genutzt wird. Rund 20 bis 30 Prozent der Fälle können automatisiert bearbeitet werden, wodurch Bürgerinnen und Bürger ihre Erstattungen schneller als zuvor erhalten.
Unterstützt wird dies auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016. Bund und Länder wirken nach Artikel 108 Absatz 4a des Grundgesetzes (GG) beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1, § 2 Nummer 1 des KONSENS-Gesetzes (KONSENS-G).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnisse und Erfahrungen liegen der Bundesregierung zu diesem Pilotprojekt bzw. zu ähnlichen Projekten in anderen Bundesländern vor?
Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen (Onlinezugangsgesetz) wurde die Federführung für die Koordinierung der Entwicklung von Plattformen dieser Art an die Bundesländer Hessen (Federführung) und Thüringen (Mitarbeit) übertragen. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Projekten in diesen Bundesländern sowie zu den Fortschritten der aus dem Gesetz resultierenden Arbeitsaufträge?
Wie beurteilt die Bundesregierung die fortschreitende Digitalisierung in Bezug auf die automatische Veranlagung von Steuerfällen?
Welche Projekte konnten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 konkret realisiert werden, die eine vollautomationsgestützte Veranlagung ermöglichen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Bundesländer beim Aufbau solcher „Digitaler Finanzämter“ zu unterstützen?
Liegen der Bundesregierung absolute Fallzahlen hinsichtlich erfolgreich durchgeführter vollautomationsgestützter Steuerfestsetzungen, Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen, der Anpassung von Vorauszahlungen bzw. der Festsetzung von Zinsen seit dem Jahr 2017 vor, und wenn ja, bitte nach Jahren und ggf. Bundesländern auflisten?
Ist das Risikomanagement der Finanzverwaltung aus Sicht der Bundesregierung optimal ausgestaltet, um die Vorzüge der vollautomationsgestützten Veranlagung vollumfänglich nutzen zu können?
Arbeitet die Bundesregierung an einem Verfahren, das es ermöglicht, sogenannte reine „Erstattungsfälle“ direkt computergestützt erkennen und ggf. vorrangig bearbeiten zu können?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die computergestützte Fallauswahl derart zu programmieren, dass mögliche Erstattungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der elektronischen Lohndaten erkannt und dem Steuerpflichtigen automatisch vom System mitgeteilt werden?
Wie viele Steuerverwaltungsakte sind von den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern elektronisch seit dem Jahr 2017 abgerufen worden?
Welche Erfahrungen bestehen bisher bei der automatischen Festsetzung von Verspätungszuschlägen?
Wie viele Einspruchsverfahren richten sich gegen die Ermessensausübung im Rahmen der automatischen Festsetzung von Verspätungszuschlägen?