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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Göttinger Institut für Demokratieforschung als Bundesfachstelle "Linke Militanz" und Kompetenzzentrum "Linker Extremismus" im Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

17.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2142503.08.2020

Das Göttinger Institut für Demokratieforschung als Bundesfachstelle „Linke Militanz“ und Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Göttinger Institut für Demokratieforschung wurde 2010 an der Georg-August-Universität Göttingen gegründet (http://www.demokratie-goettingen.de/institut). Nach eigenen Angaben beschäftigt es rund 50 Mitarbeiter, darunter 19 Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, eine wissenschaftliche Hilfskraft, 6 Lehrbeauftragte und 19 studentische Hilfskräfte. Der Posten des Direktors ist derzeit vakant (http://www.demokratie-goettingen.de/verzeichnis/mitarbeiter, letzter Abruf am 23. Juni 2020).

Auf der Website des Instituts finden sich Studien, Projekte und Dissertationen vornehmlich zu verschiedenen Parteien, Protestbewegungen und Bürgerbewegungen des vergangenen Jahrzehnts. Insbesondere zu Pegida und zur AfD veröffentlichte das Institut in den vergangenen Jahren eine Reihe von Publikationen (http://www.demokratie-goettingen.de/forschung/projekte und http://www.demokratie-goettingen.de/studien). Veröffentlichungen zum Themenfeld Linksextremismus sind hingegen nicht abrufbar.

Im Mai 2017 löste eine vom vorgenannten Institut erarbeitete Studie, die von der damaligen Ostbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, in Auftrag gegeben worden war, heftige Kritik aus. Wie im Nachhinein bekannt wurde, wies die Studie mit dem Titel „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ schwere methodische Fehler auf und täuschte vor, wissenschaftlich gestützte Aussagen über alle Ostdeutschen hinsichtlich einer rechtsextremistischen Gesinnung treffen zu können (https://www.welt.de/politik/deutschland/article167089638/Ostbeauftragte-distanziert-sich-von-Rechtsextremismus-Studie.html). So hatten die Autoren ihre Ergebnisse auf Interviews mit 40 überwiegend linken Politikern gestützt und lediglich auf drei Städte konzentriert, in denen es in der Vergangenheit rechtsextreme Ausschreitungen gegeben hatte (ebd.). Im Nachgang distanzierte sich die Ostbeauftragte der Bundesregierung „in aller Form von der Studie“, bezeichnete sie als „nicht hinnehmbare Schlamperei“ und kündigte die Prüfung einer Rückerstattung der ausgezahlten Fördermittel in Höhe von 129 391,86 Euro an (ebd.).

Ungeachtet dieses Skandals richtete die Bundesregierung zum 1. Juli 2017 – also nur einen Monat später – am Göttinger Institut für Demokratieforschung die sogenannte Bundesfachstelle „Linke Militanz“ ein, welche seither mit rund 720 000 Euro über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18283, S. 2). Seit Januar 2020, dem Beginn der zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“, übernimmt das Institut als so-Genanntes Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ die alleinige bundesweite Trägerschaft für alle Aufgaben im Themenfeld „Linker Extremismus“ (https://www.demokratie-leben.de/foerderprojekte/kompetenzzentren-und-kompetenznetzwerke.html#c13094). Zum Vergleich: Im Themenfeld „Islamistischer Extremismus“ und „Rechtsextremismus“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ arbeiten jeweils drei bzw. fünf Träger als ein sogenanntes „Kompetenznetzwerk“ zusammen (ebd.). Quelle: Datum: 2020-08-03

Nach Ansicht der Fragesteller kommt dem vorgenannten Institut als Bundesfachstelle sowie als Kompetenzzentrum allein kraft der Begriffe „Fachstelle“ und „Kompetenzzentrum“ eine besondere Bedeutung für die Präventionsarbeit und Demokratieförderung in Deutschland zu. Soll das demokratische Verständnis gerade junger Menschen gefördert und gefestigt werden, ist diese Aufgabe nach Ansicht der Fragesteller nur hochqualifizierten Fachleuten anzuvertrauen.

Zugleich ist die Präventionsarbeit – seit 1992 durch Programme der Bundesregierung gefördert – die zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Erst seit 2001 wird verstärkt auch die Demokratieförderung in den Blick genommen (https://www.bmfsfj.de/blob/109002/5278d578ff8c59a19d4bef9fe4c034d8/strategie-der-bundesregierung-zur-extremismuspraevention-und-demokratiefoerderung-data.pdf ).

Nach Ansicht der Fragesteller ist es daher unverständlich, wie sich die Bundesfachstelle „Linke Militanz“ auf ihrer Website zur Präventionsarbeit äußert: „Da es fraglich erscheint, in unserem Phänomenbereich präventiv aktiv zu sein, arbeiten wir an politischen Bildungskonzepten“ (http://www.linke-militanz.de/ueber-uns/). Und weiter: „Wir distanzieren uns bei der politischen Bildungsarbeit in der Bundesfachstelle Linke Militanz dabei ausdrücklich von einem Präventionsansatz, welchem immer eine Vorbeugung negativen Verhaltens inhärent ist“ (ebd.). Wie diese Aussagen in der praktischen „Extremismusprävention“ von der Bundesfachstelle angewendet werden, zeigt die Handreichung „Politischer Protest am Beispiel der 68er-Bewegung“, die für einen 90-minütigen „Workshop“ für Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe konzipiert wurde. Darin heißt es unter anderem: „Protest verfügt in der Bundesrepublik über eine lange und vielschichtige Geschichte und vieles von dem, was heute praktiziert wird, besitzt historische Vorläufer. Dabei stechen die 68er-Proteste durch ihre innovativen und vielfältigen Praktiken, die bis heute immer wieder aufgegriffen werden, besonders hervor“ (http://www.linke-militanz.de/data/akten/2020/07/Handreichung_Workshop_Protest_final.pdf, S. 9).

In der vorgenannten Handreichung ist des Weiteren von einer „Gewaltproblematik“ die Rede, die mit der Frage „Kann es Situationen geben, in denen Gewalt gegen Sachen oder Gewalt gegen Personen gerechtfertigt ist?“ nach Ansicht der Fragesteller suggerieren könnte, dass auch Gewalt ein legitimes Mittel im linken Milieu darstelle (ebd., S. 26).

Nach Ansicht der Fragesteller wird an den vorgenannten Beispielen der Handreichung eine bewusste Verharmlosung linksextremer Weltanschauungen vorgenommen, die auf eine eigens von der Bundesfachstelle vorgenommene, abgeschwächte Begriffsdefinition zurückgeht. Auf der Website der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ heißt es sinngemäß: „Der von uns präferierte Begriff der linken Militanz stellt eine Abgrenzung zum vor allem sicherheitsbehördlich geprägten Begriff des (Links-)Extremismus dar. Der Begriff der Militanz hat den Vorzug, dass er weniger stigmatisiert (…)“ (http://www.linke-militanz.de/ueber-uns/begriffverstaendnis-linke-militanz/)

Nach Ansicht der Fragesteller besteht aufgrund der vorgenannten Punkte eine gewisse Problematik hinsichtlich des Auswahlprozesses und der fachlichen Eignung des Göttinger Instituts für Demokratieforschung, die eine erfolgsversprechende Präventionsarbeit im Themenfeld „Linker Extremismus“ fraglich erscheinen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Kam es im Zuge des Skandals um die methodisch fehlerhafte Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ des Göttinger Instituts für Demokratieforschung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu einer Rückforderung von Fördergeldern durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder einer Rückzahlung von Fördergeldern?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Welche Rückschlüsse für ihr eigenes (auch zukünftiges) Handeln bezüglich der Vergabe von Fördermitteln an das Göttinger Institut für Demokratieforschung hat die Bundesregierung aus dem Skandal um die methodisch fehlerhafte Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ gezogen?

3

Auf welcher Entscheidungsgrundlage und von wem wurde das Göttinger Institut für Demokratieforschung als sogenannte Bundesfachstelle „Linke Militanz“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ausgewählt?

Gab es eine öffentliche Ausschreibung?

4

Auf welcher Entscheidungsgrundlage und von wem wurde das Göttinger Institut für Demokratieforschung als sogenanntes Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ausgewählt?

Gab es eine öffentliche Ausschreibung?

5

Welche anderen Träger haben sich um die Zuweisung der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ beworben oder waren in der engeren Auswahl?

6

Welche anderen Träger haben sich um die Zuweisung des Kompetenzzentrums „Linker Extremismus“ beworben oder waren in der engeren Auswahl?

7

Aus welchen Gründen haben sich im Themenfeld „Linker Extremismus“ nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehrere Träger zu einem Kompetenznetzwerk zusammengeschlossen, wie dies in den Themenfeldern „Islamistischer Extremismus“ und „Rechtsextremismus“ erfolgt ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Mit welchen Fachpublikationen und Forschungsstudien zum Phänomenbereich „Linksextremismus“ hat sich das Göttinger Institut für Demokratieforschung seit seiner Gründung im Jahr 2010 bis zur Förderung als Bundesfachstelle „Linke Militanz“ im Jahr 2017 als sogenannte Fachstelle für „Linke Militanz“ und sodann zu einem sogenannten Kompetenzzentrum für „Linken Extremismus“ etabliert?

9

Inwieweit hat der Skandal um die methodisch fehlerhafte Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ die Entscheidung der Bundesregierung, das Göttinger Institut für Demokratieforschung zuerst als sogenannte Bundesfachstelle „Linke Militanz“ und sodann als sogenanntes Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ auszuwählen, beeinflusst?

10

Aus welchen Gründen wurde die Bundesfachstelle „Linke Militanz“ und sodann das Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ nicht bei der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen als etablierter Träger in der Extremismusprävention im Phänomenbereich Linksextremismus eingerichtet (vgl. https://www.demokratie-leben.de/foerderprojekte/modellprojekte/handlungsfeld-extremismuspraevention.html dort unter Linker Extremismus)?

11

Welche Unterschiede und oder Gemeinsamkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ und dem Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“, und aus welchen Gründen erfolgte eine neue Begriffswahl von „Linker Militanz“ hin zu „Linker Extremismus“?

12

Verwendet das Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin den auf der Website http://www.linke-militanz.de/ abrufbaren Begriff der linken Militanz als „eine Abgrenzung zum vor allem sicherheitsbehördliche geprägten Begriff des (Links-)Extremismus“?

a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch zur offiziellen Bezeichnung des Kompetenzzentrums als eine Einrichtung für „Linken Extremismus“?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Aus welchen Gründen ist bisher noch keine Umbenennung der Website http://www.linke-militanz.de/ oder ein Host einer neuen Website des Kompetenzzentrums „Linker Extremismus“ erfolgt, um den neuen Charakter als Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ auch für den Website-Besucher sichtbar zu machen?

Wird, und wenn ja, wann, diese Aktualisierung der Website oder ein Neu-Host nach Kenntnis der Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ bei allen Veröffentlichungen sicherzustellen ist, dass Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger in geeigneter Weise auf die Förderung des Projektes im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinweisen (https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/PDF-DOC-XLS/Leitlinien/Leitlinien_Zweite_Foerderperiode/Foerderrichtlinie_Demokratie_leben__Projekte_Demokratiefoerderung__Vielfaltgestaltung__Extremismuspraevention_GMBl_barrierfrei.pdf), vorgenommen?

14

Wie viele politisch motivierte Straftaten wurden seit 1. Juli 2017 gegen die Bundesfachstelle „Linke Militanz“ und sodann ab 1. Januar 2020 gegen das Kompetenzzentrum „Linker Extremismus“ nach Kenntnis der Bundesregierung von den Polizei- und Ermittlungsbehörden registriert und verfolgt (bitte nach den üblichen PMK-Phänomenbereichen und PMK-Deliktsfeldern aufschlüsseln)?

15

Sind der Bundesregierung Verbindungen und oder Personalüberschneidungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Göttinger Instituts für Demokratieforschung mit Göttinger Antifa-Gruppierungen bekannt?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) von Verbindungen und oder Personalüberschneidungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Göttinger Instituts für Demokratieforschung mit Vertretern der in Göttingen ansässigen „Rote Hilfe e. V.“?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesfachstelle seit ihrer Gründung vom 1. Juli 2017 im Bereich „Linker Militanz“ erworben, insbesondere im Hinblick auf die vom Göttinger Institut für Demokratieforschung angewandte Methode der „Feldforschung im Sinne von teilnehmender Beobachtung“ (https://taz.de/Goettinger-Forschung-zu-linker-Militanz/!5463654/)?

Inwieweit sind Ergebnisse anhand der vorgenannten Methode in Publikationen und Forschungsberichte der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ eingeflossen?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass analog zu den Darstellungen der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ auch die Forschungsfelder Islamistischer Extremismus und Rechtsextremismus „schwer zugänglich“ sind, „Akteur*innen kein Interesse an einer wie auch immer gearteten ‚Kooperation‘ verspüren“ und oder diese Themenfelder „sowohl wissenschaftlich als auch politisch außerordentlich polarisier[en]“ (http://www.linke-militanz.de/ueber-uns/ueber-die-bundesfachstelle/)?

19

Inwieweit unterscheiden sich hier die Erfahrungsberichte der Kompetenznetzwerke „Islamistischer Extremismus“ und „Rechtsextremismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu den Erfahrungen der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ zum Themenfeld Linksextremismus, und wo gibt es Gemeinsamkeiten?

20

Inwieweit hat die Bundesfachstelle „Linke Militanz“ ihr Ziel für die erste Förderperiode im Rahmen der pädagogischen Arbeit erreicht, „neue Angebote mit Modellcharakter zu erarbeiten“ (http://www.linke-militanz.de/ueber-uns/)?

21

Stimmt die Bundesregierung mit der Aussage auf der Website der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ überein, wonach es fraglich erscheint, im Phänomenbereich „Linke Militanz“ präventiv aktiv zu sein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

22

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe der Bundesfachstelle „Linke Militanz“ bzw. des Kompetenzzentrums „Linker Extremismus“, eine eigene Begriffsauswahl für den Phänomenbereich „Linksextremismus“ vorzunehmen, die „weniger stigmatisiert“, und unterstützt die Bundesregierung diese Herangehensweise (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

23

Inwieweit erfolgt mit der Handreichung „Politischer Protest am Beispiel der 68er-Bewegung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Auffassung der Bundesregierung eine Prävention vor Linksextremismus?

24

Inwieweit erfolgt mit der Handreichung „Politischer Protest am Beispiel der 68er-Bewegung“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für Formen des gewalttätigen, linksextremistischen Terrors der Rote Armee Fraktion (RAF) als Teil der sogenannten 68er-Bewegung?

25

Plant die Bundesregierung über den voraussichtlich im Jahr 2021 erscheinenden „Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention“ weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bundesprogramme, wie sie der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, im Rahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 am 9. Juli 2020, andeutete?

Berlin, den 31. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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