BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von Batterietechnologien durch die Bundesregierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

02.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2149305.08.2020

Förderung von Batterietechnologien durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Dr. Danyal Bayaz, Dieter Janecek, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Konjunkturpaket, welches im Juni 2020 vom Koalitionsausschuss zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen wurde, umfasst eine Vielzahl von innovationspolitischen Maßnahmen. Damit soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Deutschland „gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist“. Auch soll u. a. Deutschlands „Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien“ gestärkt werden.

Für den Klimaschutz sowie für eine erfolgreiche Energie- und Verkehrswende kommt nach Ansicht der Fragesteller dem Hochlauf einer effizienten und ressourcenschonenden Elektromobilität eine große Bedeutung zu. Dabei sind die Erforschung und Produktion von Batterien in Deutschland und Europa nicht nur klima-, sondern auch wirtschafts- und industriepolitisch von großer Bedeutung.

Aufgrund der international harten Wettbewerbslage in der Batterieproduktion ist ein schnelles Aufholen von Deutschland für den Mobilitätsstandort Deutschland und eine funktionierende Verkehrswende entscheidend. Weitere Verzögerungen können wir uns nach Ansicht der Fragesteller nicht leisten. Es ist daher zentral, wie die Förderung der Batteriezellenfertigung durch die Bundesregierung voranschreitet und ob durch die freihändige und hochumstrittene Entscheidung der Bundesregierung für den Standort Münster/Ibbenbüren für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) das notwendige Tempo gewährleistet werden kann (www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/elektromobilitaet-anja-karliczek-batteriezellen-forschung-standort-muenster).

Die Fragestellenden fragen die Bundesregierung, wie sie die Forschung, Entwicklung und Produktion von Batterien fördert, welche zusätzlichen Maßnahmen durch das Konjunkturpaket geplant sind und wie sich Bau und Inbetriebnahme der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster angesichts der Größe der Herausforderung und der Dringlichkeit der Verkehrswende entwickeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Auf welche Höhe belaufen sich die Fördermittel des Bundes im Bereich Forschung und Entwicklung von Batterietechnologien in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte 1. nach Jahren und Bundesministerien sowie 2. nach Jahren und Forschungsstandorten – Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen etc. – auflisten)?

2

Auf welche Höhe belaufen sich die Fördermittel des Bundes im Bereich Forschung und Entwicklung von Elektromobilität in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahren und Bundesministerien aufgliedern)?

3

Wie viele zusätzliche Haushaltsmittel wird die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Elektromobilität sowie Batteriezellfertigung in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen (bitte nach Jahren, den Themenfeldern Elektromobilität und Batteriezellfertigung sowie Bundesministerien aufgliedern)?

4

Wie verteilen sich eventuell zusätzliche Haushaltsmittel auf die einzelnen Module und Forschungsinstitutionen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batteriezelle“?

5

Wie verteilen sich die Fördermittel des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batteriezelle“, welches nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „alle bisherigen Fördermaßnahmen und -programme zur Batterieforschung unter einem Dach“ zusammenführt (vgl. https://www.bmbf.de/de/batterieforschung-in-deutschland---potenzial-e-fuer-vielfaeltige-anwendungen-nutzen-662.html), über die Haushaltsjahre (ab 2018), Bundesministerien und Forschungsinstitutionen?

6

Sind die neu verteilten Fördermittel i. H. v. 100 Mio. Euro (vgl. Ausschussdrucksache 19(18)224 des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages) Teil des bereits Ende 2018 verkündeten Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batteriezelle“ mit dem angekündigten Fördervolumen von 500 Mio. Euro, oder handelt es sich hierbei um zusätzliche Haushaltsmittel?

7

In welchem Verhältnis stehen die im Dachkonzept „Forschungsfabrik Batteriezelle“ definierten Module (Material, Zelle und Prozesse, Batteriezellfertigung) und Kompetenzcluster (vgl. https://www.bmbf.de/files/BMBF_Dachkonzept_Forschungsfabrik_Batterie_Handout_Januar2019.pdf) zu den vier neuen Batterie-Kompetenzclustern „Intelligente Batteriezellproduktion“, „Recycling/Grüne Batterie“, „Batterienutzungskonzepte“ und „Analytik/Qualitätssicherung“ (vgl. Ausschussdrucksache 19(18)224 des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages) ?

8

Wie verteilen sich die angekündigten Fördermittel i. H. v. 100 Mio. Euro über die Forschungseinrichtungen (bitte nach Forschungseinrichtung und Jahr aufgliedern)?

9

Welche finanziellen Zusagen seitens der Bundesregierung – z. B. in Form vorläufiger Förderbescheide – gab es im Bereich der Batterietechnologieforschung für die Forschungsinstitutionen der neuen Batterie-Kompetenzcluster bereits vor der Auswahl der neuen Kompetenzcluster, und sind die neu zugesagten Fördermittel zusätzlich oder stattdessen (bitte separat je Forschungsinstitution auflisten)?

10

Nach welchem Verfahren erfolgte die Bewertung und Auswahl der Zuwendungsempfänger für die vier neuen Batterie-Kompetenzcluster, und welche Akteure waren daran wie beteiligt? Gab es eine Expertenjury, wenn nein, warum nicht?

11

Mit welchen Personen war die Expertenjury – sofern eine unabhängige Expertenjury an der Bewertung und Auswahl beteiligt war – besetzt, hat sich das BMBF den Fördervoten der Expertenjury angeschlossen, und wenn nein, in welchen Fällen wurde davon abgewichen, und warum (bitte für jeden Zuwendungsempfänger einzeln begründen)?

12

Aus welchen Gründen erhalten ausschließlich Hochschulen und Forschungsinstitute der außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine Förderung im Rahmen der vier neuen Batterie-Kompetenzcluster?

13

Wie konkret möchte des BMBF den enormen Technologievorsprung, insbesondere asiatischer und US-amerikanischer Hersteller bei Batterietechnologien aufholen, ohne auch Unternehmen in die Förderung der Batterie-Kompetenzcluster einzubeziehen?

14

Wie konkret möchte die Bundesregierung das Ziel erreichen, dass bei einem derzeitigen Weltmarktanteil europäischer Unternehmen von rund 3 Prozent bis zum Jahr 2030 ein Drittel der weltweiten Batterieproduktion auf Europa entfällt (https://www.heise.de/news/Bund-foerdert-Batteriezellfertigung-bei-Varta-mit-300-Millionen-Euro-4799778.html), und welchen Anteil am Weltmarkt erachtet die Bundesregierung für deutsche Unternehmen als realistisch?

15

Wie konkret gestaltet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die durch das IPCEI-Batterie-Projekt (IPCEI = Important Project of Common European Interest) gefördert werden, mit Hochschulen und Forschungsinstituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die beispielsweise im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batteriezelle“ eine Förderung durch die Bundesregierung erhalten?

16

Welche kooperativen Forschungsprojekte zu Batterietechnologien zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite wurden durch den Bund zwischen 2015 und 2020 gefördert (bitte alle Forschungsprojekte mit Zuwendungsempfängern, Höhe der Förderung und Förderzeitraum angeben)?

17

Wie viele Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich Batterietechnologien gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2020?

18

In welchem Umsetzungsstadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2019 beschlossene „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“ am Standort Münster aktuell?

19

Wie lauten die Meilensteine für Planung, Bau und Betrieb der FFB, und wie hoch ist die finanzielle Förderung durch den Bund (bitte für die Jahre 2019 bis 2023 einzeln aufschlüsseln)?

20

Wie viele Beschäftigte arbeiten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für die FFB (bitte nach Qualifikationsstufen aufschlüsseln)?

21

Sind die Ausschreibungen für Gewerke und Ausrüstungen der FFB bereits gestartet?

a) Wenn ja, wann wurden die Ausschreibungen veröffentlicht?

b) Wenn nein, bis wann sollen die Ausschreibungen spätestens erfolgen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen deutscher und europäischer Maschinen- und Anlagenbauer, bei der Ausrüstung der FFB zum Zuge zu kommen?

22

Welche Komponenten der FFB sollen nach Kenntnis der Bundesregierung am Standort Ibbenbüren realisiert werden, mit Haushaltsmitteln in welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung am Bau und Betrieb der Anlagen am Standort Ibbenbüren, und wie weit sind Planung, Bau und Betrieb der FFB am Standort Ibbenbüren bereits fortgeschritten?

23

Wann genau im Jahr 2022 soll nach Kenntnis der Bundesregierung die FFB vollumfänglich in Betrieb gehen, und wie soll, bei diesem sehr späten Start der FFB, der enorme Rückstand Deutschlands in der Batteriezellfertigung aufgeholt werden (vgl. https://www.forschungsfertigung-batteriezelle.fraunhofer.de/)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die späte Inbetriebnahme der FFB im Jahr 2022, obwohl im Auswahlprozess klar festgeschrieben wurde, dass „die FFB schnellstmöglich einsatzfähig sein muss“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/13330)?

25

Sieht die Bundesregierung, dass in Münster/Ibbenbüren nun mindestens zwei Jahre in den Bau von Gebäuden investiert werden, die an anderen Standorten laut der Bewertung der Standorte im erfolgten Auswahlverfahren bereits vorhanden gewesen wären, so beispielsweise in Ulm?

a) Wenn ja, wie bewertet sie dies im Hinblick auf das notwendige Tempo in der Batteriezellenfertigung?

b) Wenn nein, warum nicht?

26

Kann der Betrieb der Batteriezellenfertigung wie in der Standortbewerbung MEET genannt (vgl. Ausschussdrucksache 19(18)110 b des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages), in Münster/Ibbenbüren bereits vor der Fertigstellung der neuen Gebäude starten?

a) Wenn ja, seit wann werden dort in welchem Umfang Büro-, Labor, Produktions- und Lagerräume genutzt?

b) Wenn ja, welche Forschungstätigkeiten können beziehungsweise werden dort bereits in den Bestandsgebäuden stattfinden?

c) Wenn nein, warum werden die Bestandgebäude – wie im Betreiberkonzept der Fraunhofer-Gesellschaft und den Ausschreibebedingungen der FFB gefordert – nicht genutzt?

27

Wie konkret gestaltet sich bei der FFB die Zusammenarbeit zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft, der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und des Instituts MEET der Universität Münster, welche Funktionen haben Prof. Dr. Achim Kampker und Prof. Dr. Günther Schuh (beide RWTH Aachen) und Prof. Dr. Martin Winter (Universität Münster) in der FFB jeweils inne, und für welche Tätigkeiten und wie viele Stunden pro Monat sind sie in das Projekt FFB seit seinem Start involviert?

28

Welche Kriterien müssen Unternehmen erfüllen, um die FFB für ihre Forschungszwecke nutzen zu können, und zu welchen Bedingungen können Unternehmen die Kapazitäten der FFB nutzen?

29

Werden auch Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der europäischen Union, wie beispielsweise Tesla und CATL, die FFB für ihre Forschungszwecke nutzen können, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

30

In welcher Höhe wird die FFB mit Mitteln des Bundes im Jahr 2020 unterstützt werden, und mit welchen Zuwendungen plant die Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2025?

31

Fließen durch das geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung zusätzliche Finanzmittel in die Realisierung der FFB?

a) Wenn ja, für welche konkreten Leistungen werden diese Mittel ausgegeben, und wie verteilen sich diese zusätzlichen Mittel auf die Jahre 2020 und 2021?

b) Wenn nein, warum hält es die Bundesregierung nicht für nötig, die Realisierung der FFB zu beschleunigen?

32

Seit wann liegt der Bundesregierung der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Standortvergabe der FFB vor, und bis wann wird die Bundesregierung ihre Erwiderung des Prüfberichts abgeschlossen haben?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung zur Standortvergabe der FFB, die der Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht äußert?

Berlin, den 28. Juli 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen