BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufklärung über die Umsetzung des umstrittenen Fischereiabkommens der EU mit Marokko

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

20.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2151506.08.2020

Aufklärung über die Umsetzung des umstrittenen Fischereiabkommens der EU mit Marokko

der Abgeordneten Katja Keul, Lisa Badum, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Stefan Gelbhaar, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Stefan Kühn (Dresden), Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Stefan Schmidt, Jürgen Trittin, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das neue Fischereiabkommen der EU mit Marokko, welches auch auf die besetzte Westsahara Anwendung findet (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019D0441&from=DE), ist seit dem 19. Juli 2019 in Kraft (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:22019X0725(01)&from=DE).

Dieses Abkommen beinhaltet u. a., dass Schiffe der EU-Flotte gegen Zahlungen der Reedereien und direkter sektoraler Förderungen der EU in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 375 000 Tonnen pelagischen Fisch fangen dürfen. Es gibt Fangquoten für die Flotten der Mitgliedsländer.

Das Fanggebiet für diese Fischarten hat folgende vereinbarte Grenzen: Nördlich: 26°07'00'' nördlicher Breite Südlich: 20°46'13'' nördlicher Breite. Damit liegt es ausschließlich in den Gewässern der von Marokko besetzten Westsahara (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0678&from=DE).

Faktisch erteilt Marokko Lizenzen zum Fischen in der Region Westsahara und den zugehörigen Gewässern. Marokko hat nach EuGH-Rechtsprechung keine Hoheit über die Westsahara, einem Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung (http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62016CJ0104&lang1=en&type=TXT&ancre=). Die EU hat mit Marokko ein neues Fischereiabkommen abgeschlossen, gegen das von der Frente Polisario am 10. Juni 2019 vor dem EuGH Klage eingereicht wurde (Rechtssache T-344/19).

Im Jahr 2019 hat das deutsche Hochseefischereischiff „Helen Mary“ nach Recherchen von Western Sahara Resource Watch (WSRW) von August bis November in diesen Gewässern gefischt (https://www.wsrw.org/a254x4563). Die Fangmöglichkeiten hatte die Reederei Warnemünder Hochseefischerei GmbH im Rahmen des neuen Fischereiabkommens der EU mit Marokko erworben.

Die „Helen Mary“ (Laderaumkapazität 4 000 Tonnen) ist derzeit wieder in den Gewässern der Westsahara unterwegs (Abfrage auf www.marinetraffic.com vom 4. August 2020), wo sie in den Fischgründen jenseits der 15-Meilen-Zone die Schwarmfische (pelagische Fische) Sardinen, Sardinellen, Makrelen, Stöcker und Sardellen mit riesigen Schleppnetzen fischt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R0440&from=DE).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viel pelagischer Fisch (in Tonnen) darf in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung von der deutschen Hochseefischereiflotte im Rahmen des Fischereiabkommens der EU mit Marokko jeweils gefangen werden?

2

Wie viele Tonnen pelagischen Fisches (sofern bekannt, mit welchem Warenwert) wurde 2019 im Rahmen der deutschen Fangquote dieses Fischereiabkommens nach Kenntnis der Bundesregierung gefangen? Um wie viel Tonnen wurde die ursprünglich vereinbarte Quote unter- oder überschritten?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Fangs im Rahmen des Abkommens, der in Deutschland an Land gebracht wurde?

4

In welchen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zudem Teile der Fänge der „deutscher Quote“ angelandet, und in welcher Höhe?

5

Wie viele Schiffe haben 2019 und 2020 jeweils Lizenzen für die „deutsche Quote“ im Rahmen des Abkommens erhalten?

6

Muss dieser Fischfang im Rahmen des Abkommens bei der Einfuhr in die EU verzollt werden?

7

Werden die Fänge als Importe in der deutschen Außenhandelsstatistik aufgeführt?

8

Mit welcher Herkunftsbezeichnung (Marokko oder Westsahara) werden diese Fänge in der deutschen Fischereistatistik und ggf. der deutschen Außenhandelsstatistik geführt?

9

Welcher EU-Behörde meldet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die erteilten Zugangsberechtigungen im Rahmen des Fischereiabkommens der EU mit Marokko für die „deutsche Quote“?

Berlin, den 21. Juli 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen