Digitalökonomische Marktkonzentration und Monopolstellung in Krisenzeiten
der Abgeordneten Michael Theurer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhei-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Konzentration von Marktmacht kann zu problematischen Wettbewerbssituationen führen. In der digitalen Welt, insbesondere im Bereich der Plattformökonomie, ist die Tendenz zur Marktkonzentration jedoch besonders ausgeprägt. Während der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus könnte sich diese Entwicklung noch erheblich beschleunigt haben. Dies stellt Fragen nach geeigneten staatlichen Instrumenten zur effektiveren Missbrauchsaufsicht, insbesondere nach einem überarbeiteten Regelwerk durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) zur Verhinderung einer digitalökonomischen Marktkonzentration.
Die Coronakrise hat die deutsche, europäische und globale Wirtschaft auf eine noch nie dagewesene Probe gestellt. Geschäfte mussten schließen, der Einzelhandel auf lediglich überlebenswichtige Ressourcen beschränkt herunterfahren. Die Wirtschaft der Welt stand still, doch der digitale Markt lief weiter und schrieb Rekordumsätze. So konnte Amazon seinen Umsatz im ersten Quartal 2020 um 26 Prozent steigern, in den Bereichen E-Commerce, Onlinehandel, Cloud-Services und Webservices führte kaum ein Weg an dem US-Riesen vorbei. Der Einzelhandelsumsatz im April 2020 war real 6,5 Prozent niedriger als im April des Vorjahres. Gleichzeitig konnte der Versand- und Onlinehandel im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Plus von 24,2 Prozent verzeichnen (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_192_45212.html). Apple bilanzierte im ersten Quartal 2020 einen Reingewinn wie im Vorjahr, Alphabet steigerte den Umsatz zum Vorjahr auf 6,8 Mrd. US-Dollar, Facebook seinen Gewinn um 19 Prozent, Microsoft um 2 Mrd. US-Dollar auf 10,8 Mrd. Seit 2007 hat Amazon seinen Gewinn verfünfzehnfacht, ohne dass ein Ende des Wachstumspotenzials in Sicht wäre (Handelsblatt, 25. Juni 2020).
Da Daten in digitalen Märkten eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor und Wettbewerbsfaktor einnehmen, muss das GWB-Digitalisierungsgesetz aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller klären, inwiefern Datenerhebung und die Nutzung zu eigenem Wettbewerbsvorteil reguliert werden kann, ohne dabei technologische Innovationen zu hemmen, kleinen und mittleren Unternehmen Teilhabe an diesem Wettbewerb zu verwehren und die deutsche Wirtschaft im grenzübergreifenden Digitalmarkt zu benachteiligen (Wirtschaftsdienst, Heft 13, 2020).
Während der Lockdown-Phase kam es zu Lieferverzögerungen und Lieferstopps, bei denen Amazon nach eigenem Ermessen eine Priorisierung der zu versendenden Waren vornahm. Diese Priorisierung bestimmter Warengruppen auf der Grundlage intransparenter Kriterien hat gezeigt, dass die Ausweitung des Geschäftsfelds von marktbeherrschenden Unternehmen auf Nachbarmärkte zu problematischen Konstellationen führen und Missbrauch erleichtern können (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/coronakrise-haendler-mitarbeiter-und-die-politik-proben-den-aufstand-gegen-amazon/25805354.html?ticket=ST-3569024-tb3hSNIsbFX6emVyb9nC-ap1). Verschiedene Verfahren des Bundeskartellamts zeigen, dass diese Fälle bislang oft erst im Nachhinein aufgearbeitet und sanktioniert werden (Beispiel: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2019/17_07_2019_Amazon.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Referentenentwurf einer 10. Novelle des GWB an die durch die Coronakrise offenbarten Herausforderungen im digitalen Wettbewerb anzupassen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes zu beschließen?
Was gibt der Bundesregierung Anlass, den Entwurf der 10. GWB-Novelle vor dem Hintergrund der durch die Coronakrise offenbarten Dringlichkeit nicht für einen Kabinettsbeschluss zu priorisieren?
Sind die übereinstimmenden Presseberichte, denen zufolge das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus sachfremden Erwägungen heraus den Beschluss der 10. GWB-Novelle blockiert, zutreffend (Beispiel: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/amazon-co-justizministerium-blockiert-kartellrechtsreform-16832640.html)?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen braucht es nach Kenntnis der Bundesregierung, um grenzüberschreitend unterschiedliche Rechtsstandards im digitalen EU-Binnenmarkt zu vermeiden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die EU-Ratspräsidentschaft für europäische Regulierungen im Digitalen Wettbewerb zu nutzen, und wenn ja, wie?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das deutsche Missbrauchsrecht im digitalen Wettbewerb nicht im Widerspruch zum EU-Recht weiterentwickelt wird?
Will die Bundesregierung zukünftig verhindern, dass bei Onlineplattformen wie Amazon in Krisenzeiten im Engpassmanagment durch Priorisierungsentscheidungen nach eigenem Ermessen über Waren der Händler keine systematische Benachteiligung der Wettbewerber entsteht, und wenn ja, wie?
Erkennt die Bundesregierung für die Zeit der Akutmaßnahmen der Corona-Pandemie eine verstärkte Marktkonzentration zugunsten digitaler Plattformen und Tech-Konzernen, die bis hin zu einer Monopolstellung führen könnte?
Wurde aus Sicht der Bundesregierung durch die Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise zu jeder Zeit die Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewährleistet?
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung ein Regelwerk aufstellen, das der Schnelligkeit der digitalen Wirtschaft gerecht wird und langwierige kartell- und monopolrechtliche Verfahren zu vermeiden hilft?