BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutliche Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2160512.08.2020

Deutliche Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut einem Medienbericht soll der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer in einem Schreiben vom 14. Juli 2020 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht eine deutliche Verlängerung der Speicherfrist für IP-Adressen auf sechs Monate gefordert haben. Auszugsweise veröffentlichte das Medium das Schreiben in dem der Bundesinnenminister wie folgt zitiert wird: „Da Hinweise auf relevante IP-Adressen häufig erst nach mehreren Monaten bei den Ermittlungsbehörden eingehen, sollte die Speicherfrist nur für IP-Adressen von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängert werden“ (https://www.heise.de/news/Kindesmissbrauch-Seehofer-fordert-deutlich-laengere-Vorratsdatenspeicherung-4852825.html).

Eine unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten widerspricht allerdings derzeit geltendem EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seiner Entscheidung 2016 festgestellt, dass das Unionsrecht grundsätzlich einer nationalen Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht, entgegenstehe (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Gerichtshof-bekraeftigt-Anlasslose-Vorratsdatenspeicherung-ist-illegal-3578920.html). In Deutschland ist zwar eine generelle Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für zehn Wochen vorgesehen, sie wird allerdings derzeit ausgesetzt. Offenbar hofft der Bundesinnenminister auf eine ausstehende Entscheidung des EuGH, dass eine nationale Regelung und somit eine deutliche Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zulässt (https://www.heise.de/news/Kindesmissbrauch-Seehofer-fordert-deutlich-laengere-Vorratsdatenspeicherung-4852825.html).

Ob die ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Hoffnungen des Bundesinnenministers in Bezug auf eine nationale „Öffnung“ der IP-Vorratsdatenspeicherung erfüllen wird, ist, nach Ansicht der Fragesteller, derzeit nicht absehbar. Vor dem Hintergrund, dass der EuGH Anfang dieses Jahres in einem EU-Gutachten feststellte, dass eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht verstoße, ist das Vorgehen des Bundesinnenministers in diesem Zusammenhang für die Fragesteller nicht nachvollziehbar.

Auch die Fraktion der AfD steht einem restriktiven Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet nicht entgegen, doch sollte dabei auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch der Europäischen Union Rücksicht genommen werden. Ein nationales Vorpreschen und ein Alleingang des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sollte daher auch im Hinblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft außen vor gelassen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Kann die Bundesregierung das Schreiben des Bundesinnenministers an die Bundesjustizministerin vom 14. Juli 2020 bestätigen, und wenn ja, welchen konkreten Zweck verfolgte der Bundesinnenminister mit diesem Schreiben?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung derzeit noch ausständig ist, und wenn ja, aus welchem Grund wurde vom BMI ein diesbezügliches Vorpreschen und eine deutliche Verlängerung der IP-Vorratsdatenspeicherung gefordert, obwohl hier noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausständig ist?

3

Glaubt die Bundesregierung, dass ein nationales Vorwegnehmen einer ausstehenden EuGH-Entscheidung die deutsche EU-Ratspräsidentschaft negativ beeinflussen könnte, und wenn ja, wurden von der Bundesregierung Maßnahmen gegen eine nationale Forderung im Zusammenhang mit der IP-Vorratsdatenspeicherung gesetzt, und wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

4

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine deutliche Verlängerung der IP-Vorratsdatenspeicherung von den derzeit ausgesetzten, weil gegen EU-Recht verstoßenden, zehn Wochen auf sechs Monate grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

5

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und würde, nach Ansicht der Bundesregierung, eine deutliche Verlängerung der IP-Vorratsdatenspeicherung gegen derzeit gültiges europäisches und nationales Datenschutzrecht verstoßen?

Berlin, den 7. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen