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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Begriffsverständnis und Kriterien der kulturellen Bildung der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

10.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2160812.08.2020

Begriffsverständnis und Kriterien der kulturellen Bildung der Bundesregierung

der Abgeordneten Otto Fricke, Thomas Hacker, Hartmut Ebbing, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In einer Vielzahl von Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP hat die Bundesregierung in den letzten Monaten Auskunft darüber gegeben, welche vom Bund geförderten Institutionen, Projekte und Bildungseinrichtungen nach ihrer Kenntnis in welcher Form kulturelle Bildungsangebote unterhalten (siehe z. B. Bundestagsdrucksachen 19/18455, 19/17873, 19/16696 und 19/14532). Dabei wurde jedoch nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien oder Definitionen die Bundesregierung Angebote als kulturell bildend klassifiziert. Und auch in der Wissenschaft gibt es keine auch nur annähernd abschließende oder allgemeingültige Definition davon, was „kulturelle Bildung“ ist (https://www.goethe.de/ins/lt/de/kul/mag/20490213.html). Unzweifelhaft ist jedoch, dass kulturelle Bildung sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für unsere Gesellschaft als Ganze von hoher Relevanz ist.

Auf der einen Seite lässt sich kulturelle Bildung als ein Teil der Allgemeinbildung beschreiben, die insbesondere junge Menschen befähigt, die komplexen gesellschaftlichen Veränderungen zu begreifen und mitgestalten zu können (https://www.goethe.de/ins/lt/de/kul/mag/20490213.html). Sie gibt Menschen Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und führt zu einer Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen (https://www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html). Daher geht es bei kultureller Bildung einmal um die ästhetisch-künstlerische Erziehung und darüber hinaus um eine Sensibilisierung für kulturelle Inhalte und die Möglichkeit der Teilnahme am kulturellen Leben außerhalb etwa des rein schulischen Kontexts (https://www.goethe.de/ins/lt/de/kul/mag/20490213.html).

Kultureller Bildung kommen somit drei wesentliche Funktionen zu: Erstens trägt sie zur Persönlichkeitsbildung bei. Zweitens ermöglicht sie politische und gesellschaftliche Teilhabe. Drittens bereitet sie auf die Berufstätigkeit vor (https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung).

Auf der anderen Seite ist kulturelle Bildung auch wesentlicher Bestandteil der Identitätsfindung unserer Gemeinschaft und Gesellschaft (https://www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html). Gesellschaftlicher Zusammenhalt wird wesentlich durch ein gemeinsames kulturelles Verständnis gefestigt. Daher ist es besonders wichtig, den Zugang zu und die Teilhabe an kulturellen Angeboten allen – insbesondere auch benachteiligten – Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund zu ermöglichen (https://www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-5890.html) und auch kulturferne, sozial schwächere Zielgruppen in den Blick zu nehmen (https://www.goethe.de/ins/lt/de/kul/mag/20490213.html). Jedoch wenden sich kulturelle Bildungseinrichtungen nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern richten sich im Rahmen des lebenslangen Lernens gleichermaßen auch an Erwachsene jeden Alters und unterstützen so den generationenübergreifenden Diskurs (https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung). Kulturelle Bildungsangebote betreffen folglich die gesamte Gesellschaft.

Gerade Deutschland, als das Land mit einer der weltweit stärksten künstlerischkulturellen Infrastruktur, bietet dabei – grundsätzlich – beste Möglichkeiten auch für kulturelle Bildung (https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung). Die Zuständigkeit für kulturelle Bildung fällt wiederum in verschiedene Politikfelder: Jugend-, Bildungs-, Schul-, Sozial- und Kulturpolitik. Weitere beteiligte Institutionen sind Stiftungen, Kulturinstitutionen sowie Schulen und Jugendorganisationen (https://www.goethe.de/ins/lt/de/kul/mag/20490213.html). Zudem finden kulturelle Bildungsprozesse, wie auch alle anderen Bildungsprozesse, sowohl formell als auch informell, nicht nur in dafür vorgesehenen Institutionen, sondern auch außerhalb, und nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch auf privater Ebene statt (https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung). Folglich betreffen kulturelle Bildungsangebote nicht nur die gesamte Gesellschaft, sondern werden auch auf unterschiedlichsten Ebenen und in vielfältigen Bereichen innerhalb der Gesellschaft angeboten und umgesetzt.

Aus diesen Vorgaben jedoch eine Leitlinie für kulturelle Bildung – zumindest grob – zu definieren, vermag die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller zumindest als Leitlinie für ihre vielfältigen Kultur- und Bildungseinrichtungen nicht. Das zeigen ihre Antworten auf die oben erwähnten Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP. Aus Sicht der Fragesteller bleibt daher unklar, wie insbesondere die Bundesregierung den Begriff der „kulturellen Bildung“ definiert und welche Förderung von öffentlichen Kulturorganisationen die Bundesregierung, basierend auf ihrer Definition, als Förderung von kultureller Bildung ansieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie definiert die Bundesregierung die Begrifflichkeit der „kulturellen Bildung“?

a) Gibt es hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung eine Legaldefinition, und wenn ja, wie lautet diese?

b) Falls nein, hat die Bundesregierung eine oder mehrere Arbeitsdefinitionen für die Begrifflichkeit der „kulturellen Bildung“, und wie lauten diese?

2

Hat die Bundesregierung Indikatoren bezüglich kultureller Bildung, nach deren Anwendung und Erfüllung entschieden wird, ob einer Institution eine Förderung durch Mittel des Bundes im Rahmen von kultureller Bildung zukommt?

a) Falls ja, welche Indikatoren sind dies?

b) Falls ja, warum sind explizit diese Indikatoren für die Anwendung und Erfüllung einer Förderung ausschlaggebend?

c) Falls nein, wie grenzt die Bundesregierung kulturelle Bildung von anderen Formen kultureller Förderung ab?

3

Überprüft die Bundesregierung die Verwendung von Haushaltsmitteln für kulturelle Bildung in den entsprechenden Institutionen, Museen, Bildungseinrichtungen und Projekten, und falls ja, auf welchem Wege führt sie diese Überprüfung durch?

4

Inwiefern leitet die Bundesregierung Museen, Institutionen, Projekte und Bildungseinrichtungen an oder fordert diese auf, bestimmte Mittel für kulturelle Bildung aufzuwenden, die ihnen haushälterisch für kulturelle Bildung zustehen?

5

Inwiefern tauscht sich die Bundesregierung mit den Ländern, die nach der Verfassung für Kultur zuständig sind, über kulturelle Bildung und die Förderungen in den entsprechenden Institutionen, Projekten und Bildungseinrichtungen aus?

6

Wie viel Prozent der Bundesmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung, basierend auf ihrer Definition, für kulturelle Bildung verwendet?

7

Wie viel Prozent der Bundesmittel werden für kulturelle Bildung verwendet, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richtet?

8

Wie viel Prozent der Bundesmittel werden für kulturelle Bildung verwendet, die sich ausschließlich an Erwachsene richtet?

9

Wie viel Prozent der Bundesmittel werden für kulturelle Bildung verwendet, die sich ausschließlich an Senioren richtet?

10

Wie viel Prozent der Bundesmittel werden für kulturelle Bildungsangebote verwendet, durch die Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren gleichermaßen gefördert werden?

11

Wie viel Prozent der oben genannten Bundesmittel gehen an kulturelle Projekte für Kinder, Jugendliche, Senioren und Erwachsene, aufgeschlüsselt nach Geschlecht?

12

Wie viel Prozent der oben genannten Bundesmittel gehen an kulturelle Projekte für Kinder, Jugendliche, Senioren und Erwachsene, aufgeschlüsselt nach Migrationshintergrund?

13

Wie viel Prozent der oben genannten Bundesmittel gehen an Projekte zur Förderung kultureller Bildung im ländlichen Raum, und wie viele an Projekte zur Förderung kultureller Bildung im urban geprägten Raum?

14

Wie viel Prozent der oben genannten Bundesmittel fließen an Projekte zur Förderung kultureller Bildung, aufgeschlüsselt nach Bildungsgrad?

15

Wie viel Prozent der oben genannten Bundesmittel fließen an Projekte zur Förderung kultureller Bildung, aufgeschlüsselt nach Nettohaushaltseinkommen?

16

Welche Auswirkungen auf kulturelle Bildung ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen sich in finanzieller Hinsicht bei der Förderung von kultureller Bildung in Institutionen, Projekten und Bildungseinrichtungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie ergeben, und falls ja, welche Auswirkungen sind dies?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen sich in den einzelnen Bundesländern bei der Förderung von kultureller Bildung in Institutionen, Projekten und Bildungseinrichtungen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie ergeben, und falls ja, welche Auswirkungen sind dies?

17

Welche Auswirkungen auf kulturelle Bildung ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch Digitalisierung?

Berlin, den 10. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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