[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland
Hartwig, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/21624 –
Aufnahmepraxis für den höheren Auswärtigen Dienst
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Aufnahme in den höheren Dienst des Auswärtigen Amts muss erfolgreich
ein Auswahlverfahren durchlaufen werden. Ein Quereinstieg ist nicht
möglich, da der höhere Auswärtige Dienst eine Sonderlaufbahn ist, für die die
Laufbahnbefähigung durch die Ableistung des Vorbereitungsdienstes und das
Bestehen der Laufbahnprüfung erworben wird (
https://www.auswaertiges-am
t.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/voraussetzungen-node).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Auswärtige Amt verfügt als einziges Bundesressort über Sonderlaufbahnen
für seine Beamtinnen und Beamten. Die Einzelheiten über die Laufbahn der
Beamtinnen und Beamten im Auswärtigen Amt sind im Gesetz über den
Auswärtigen Dienst und in der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und
Prüfung für den höheren bzw. gehobenen und mittleren Auswärtigen Dienst
geregelt. Hinzu kommen Tarifbeschäftigte.
1. Wie viele sogenannte Seiteneinsteiger wurden im höheren Dienst bzw. im
vergleichbaren höheren Dienst als Angestellte im Zeitraum vom 1. Januar
2018 bis zum 1. August 2020 beim Auswärtigen Amt eingestellt (bitte
nach Geschlecht, Beamten, vergleichbaren Angestellten aufschlüsseln)?
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen arbeiteten davor in einem
Abgeordnetenbüro (Landtag, Bundestag, EU-Parlament; bitte Partei des
Abgeordneten angeben), in einer Fraktion (Landtag, Bürgerschaft, Senat,
Bundestag, EU-Parlament; bitte ebenfalls Nennung der Partei) oder für
eine parteinahe Stiftung (bitte Namen der parteinahen Stiftung angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Der Begriff des
„Seiteneinsteigers“ ist nicht legal definiert. Insgesamt wurden im gefragten
Zeitraum fünf unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in Funktionsbereichen
der Sonderlaufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes im Inland eingegangen,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21914
19. Wahlperiode 27.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums Auswärtigen Amts vom
27. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die drei weibliche und zwei männliche Angestellte betreffen. Von diesen fünf
Beschäftigten arbeiteten drei in Büros von SPD-Abgeordneten des Bundestages
und eine Person für die SPD-Fraktion im Bundestag, eine Person arbeitete
zuvor im Büro eines SPD-Abgeordneten des EU-Parlaments.
3. Wo, und wie lange wurden die in Frage 1 genannten Stellen öffentlich
ausgeschrieben?
Wenn keine Ausschreibung erfolgte, warum erfolgte diese nicht?
Auf eine öffentliche Ausschreibung für die in Frage 1 genannten
Beschäftigungsverhältnisse wurde in Übereinstimmung mit dem in § 4 Absatz 2 bzw. 3
der Bundeslaufbahnverordnung zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken
mit Zustimmung des Personalrats des Auswärtigen Amts verzichtet.
4. Wie viele ehemalige Mitarbeiter der Staatsminister Michael Roth,
Michelle Müntefering und Niels Annen befinden sich zwischenzeitlich in
einem Arbeitsverhältnis mit dem Auswärtigen Amt?
a) Seit wann bestehen diese Arbeitsverhältnisse?
b) Wann wurden die Stellen ausgeschrieben, und wann fand das
Auswahlverfahren statt?
c) Sind diese Arbeitsverhältnisse befristet (bitte begründen)?
Die Fragen 4 bis 4c werden zusammen beantwortet.
Vier ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Staatsminister Michael
Roth, Staatsministerin Michelle Müntefering und Staatsminister Niels Annen
befinden sich als Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis
im vergleichbaren höheren Dienst im Auswärtigen Amt. Die zugrundliegenden
Arbeitsverhältnisse wurden zwischen 2014 und 2018 begründet. Auf eine
öffentliche Ausschreibung wurde entsprechend den Erläuterungen zu Frage 3
verzichtet.
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ISSN 0722-8333]