[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/21654 –
Stand der Umsetzung des Aachener Vertrags – Innovation, Technologie,
Forschung, Bildung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem am 22. Januar 2019 unterzeichneten Vertrag von Aachen haben sich
die Regierungen Deutschlands und Frankreichs dazu bekannt, die
„Konvergenz ihrer Volkswirtschaften und ihrer Sozialmodelle zu erhöhen, die
kulturelle Vielfalt zu fördern und ihre Gesellschaften und ihre Bürgerinnen und
Bürger enger zusammenzubringen“. Damit bekennen sich beide Staaten dazu,
dass die „enge Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich für eine
geeinte, leistungsfähige, souveräne und starke Europäische Union
entscheidend gewesen ist und ein unverzichtbares Element bleibt“ (vgl. Vertrag von
Aachen).
Der Vertrag von Aachen skizziert zudem zentrale Themenfelder für die
künftige bilaterale Zusammenarbeit und beschreibt vielfältige Maßnahmen zur
Zielerreichung. So sollen deutsch-französische Exzellenzinstrumente für
Forschung geschaffen werden (Artikel 10) und die Vernetzung der Bildungs- und
Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen vorangetrieben
werden (Artikel 11). Artikel 21 legt zudem einen besonderen Fokus auf
Sprunginnovationen und Künstliche Intelligenz (KI). Als Maßnahmen werden die
Entwicklung ethischer Leitlinien für neue Technologien, neue deutsch-
französische Initiativen zur Förderung von Innovationen und eine gemeinsame
Finanzierung deutsch-französischer Forschungs- und Innovationsprogramme
vorgeschlagen.
Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung hat mit der
gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages und der Assemblée
nationale eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrags von Aachen
eingefordert (vgl. Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages
und der Assemblée nationale zum Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die
deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, Dokument Nummer
2019/1). Darin werden die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und
der Französischen Republik insbesondere aufgefordert,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22536
19. Wahlperiode 16.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• „zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler
Wandel, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und
Sprunginnovationen, Initiativen der Deutsch-Französischen Parlamentarischen
Versammlung aufzugreifen und diese bei der Entwicklung gemeinsamer
Strategien, Projekte und Werte sowie ethischer Leitlinien für neue
Technologien zu beteiligen.“
Den gemeinsamen Vorhaben im Bereich Innovation und Technologie kommt
umso mehr Bedeutung zu, da sich nach Ansicht der Fragesteller ein geringeres
Budget der Europäischen Union in diesen Bereichen abzeichnet als von vielen
Akteuren ursprünglich gefordert. Die Fragestellenden sehen es als sehr
kritisch für die wirtschaftliche Entwicklung Europas an, dass gerade das
Forschungs- und Digitalbudget im Vergleich zu vorhergehenden Entwürfen des
mehrjährigen Finanzrahmens gekürzt werden soll. Deutschland und
Frankreich müssen umso mehr die Treiber einer europäischen technologischen
Souveränität sein, die unseren Wohlstand sichert und hilft, die großen
gesellschaftlichen Herausforderungen wie die Klimakrise, den Gesundheitsschutz,
die digitale Transformation und die Sicherung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts zu bewältigen. Hierzu zählt auch die aktuelle Corona Krise, denn sei
es in der Impfstoffentwicklung oder bei digitalen Bildungsangeboten in den
Schulen: Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Digitalisierung,
Innovationsfähigkeit und eine stark aufgestellte Forschung sowie der
solidarische Zusammenhalt in Europa sind, um auf Krisen zu reagieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration ist
Grundlage für eine weitere Vertiefung der bestehenden, beispiellos engen
Zusammenarbeit mit Frankreich. Ziel dieser vertieften Zusammenarbeit ist es, die
Leistungsfähigkeit und den Zusammenhalt der Europäischen Union und den
Frieden, die Werte der Union und das Wohlergehen der Völker Europas zu
fördern.
Die Bundesregierung begrüßt die Gemeinsame Entschließung des Deutschen
Bundestages und der Assemblée nationale zum Vertrag über die
deutschfranzösische Zusammenarbeit und Integration vom 22. Januar 2019, Dokument
2019/1.
Deutschland und Frankreich haben am 18. Mai 2020 weitere Maßnahmen zur
Stärkung der strategischen Souveränität im Gesundheitssektor, zur Einrichtung
eines EU-Fonds zur wirtschaftlichen Erholung Europas, zur Beschleunigung
des European Green Deals und der Digitalisierung vorgeschlagen. Auch
Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und industriellen
Widerstandsfähigkeit und Souveränität der EU sowie neue Impulse für den Binnenmarkt wurden
angeregt, die unter anderem auf die Stärkung von Innovation, Bildung und
Forschung zielen.
Die gemeinsamen deutsch-französischen Beschlüsse waren unter anderem
Grundlage für das im Juli durch den Europäischen Rat vereinbarte
Aufbauinstrument „Next Generation EU“ zur Bewältigung der wirtschaftlichen und
sozialen Folgen der Pandemie. Im Paket mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der
EU für die Jahre 2021-2027 laufen hierzu derzeit Verhandlungen mit dem
Europäischen Parlament. Die Mittel für Forschung und Digitalisierung sollen
nach Auffassung des Europäischen Rates deutlich umfangreicher ausfallen als
im derzeit laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020.
1. Wann, in welcher Form und zu welchen Themen haben sich die
Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen der
Forschungsministerien Deutschlands und Frankreichs seit der
Unterzeichnung des Aachener Vertrags ausgetauscht (bitte für alle
Austauschformate Datum und Themen benennen)?
Zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und
dem französischen Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation
(MESRI) findet auf allen Ebenen ein regelmäßiger, vertrauensvoller Austausch
statt. Seit der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen vom 22. Januar 2019
haben unter anderem folgende Austauschformate stattgefunden:
Bundesministerin Anja Karliczek (Bundesministerium für Bildung und
Forschung – BMBF):
• Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem BMBF
und dem französischen Forschungsministerium zum Thema Künstliche
Intelligenz am 3. April 2020, pandemiebedingt im schriftlichen Austausch;
• Deutsch-Französischer Ministerrat am 16. Oktober 2019; Themen:
Umsetzung des Vertrags von Aachen; Unterzeichnung einer Gemeinsamen
Roadmap zum Thema KI;
• Bilaterales Gespräch am 16. Oktober 2019 unter anderem zu den Themen
Umsetzungsschritte der unterzeichneten KI-Roadmap, Förderung von
Sprunginnovationen;
• Gemeinsame Eröffnung der ersten Konferenz zur deutsch-französischen
Forschungsinitiative „Make Our Planet Great Again“ (MOPGA) bei einem
persönlichen Treffen am 1. Oktober 2019; Themen: Klima-, Energie- und
Erdsystemforschung;
• Gemeinsame Grundsteinlegung des neuen Campus AgroParisTech am
1. Oktober 2019; Themen: nachhaltige Bioökonomie, Biotechnologie und
Klimaforschung;
• Bilaterales Gespräch am 1. Oktober 2019 mit Abstimmung zum Deutsch-
Französischen Ministerrat;
• Gemeinsamer Austausch der „Friends-of-Excellence“-Gruppe der EU-
Mitgliedstaaten anlässlich des Wettbewerbsfähigkeitsrates (Teil Forschung)
am 27. September 2019; unter anderem zu den Themen Intensivierung der
Forschungskooperation im Europäischen Forschungsraum;
• Bilaterales Gespräch am 4. Juli 2019 unter anderem zu den Themen
Deutsch-Französische Hochschule, Umsetzung des Vertrags von Aachen,
Abstimmung zum Deutsch-Französischen Ministerrat.
Staatssekretär Prof. Wolf-Dieter Lukas:
• Gemeinsame Eröffnung der Veranstaltung „Etoiles de l’Europe“ am 10.
Dezember 2019; Themen: Europäischer Forschungsraum, Europäische
Hochschulnetzwerke, Ausblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft;
• Bilaterales Gespräch am 10. Dezember 2019 unter anderem zu den Themen:
Ausgestaltung der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Künstlichen
Intelligenz, Grüner Wasserstoff, Förderung von Sprunginnovationen,
Implementierung der Europäischen Hochschulnetzwerke.
Staatssekretär a.D. Dr. Georg Schütte:
• Austausch in der „Friends-of-Excellence“-Gruppe der EU-Mitgliedsstaaten
anlässlich des Wettbewerbsfähigkeitsrates (Teil Forschung) am 19. Februar
2019; unter anderem zum Thema Intensivierung der
Forschungszusammenarbeit im Europäischen Forschungsraum.
2. Welche der bilateralen, prioritären Vorhaben (Prioritätenliste; vgl. https://
www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/b31df002ff683
5379adeea0471b204ce/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-
data.pdf?download=1) in den Bereichen Innovation, Technologie,
Forschung und Bildung sind aktuell in Planung, und welche werden bis
Abschluss der 19. Wahlperiode in die konkrete Umsetzung gebracht (bitte
für alle prioritären Vorhaben mit Nennung von Programmen zur
Umsetzung inklusive der Laufzeit und Finanzierung auflisten)?
Für die prioritären Vorhaben des Vertrags von Aachen (vgl.
https://www.bunde
sregierung.de/resource/blob/997532/1571028/b31df002ff6835379adeea0471b2
04ce/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf?download=1)
in den Bereichen Innovation, Technologie, Forschung und Bildung sind nach
der genannten Liste der prioritären Vorhaben folgende laufende Nummern zu
nennen:
4. Ausbau von Mobilitätsprogrammen, z. B. im Rahmen des Deutsch-
Französischen Jugendwerks DFJW, insbesondere für Jugendliche mit besonderem
Förderbedarf, Praktikanten und Auszubildende, sowie Vorgabe messbarer Ziele
Im Rahmen der Deutsch-Französischen Agentur für den Austausch in der
beruflichen Bildung – ProTandem (jährliche langfristige Mittelzuweisung durch
das BMBF ca. 1,8 Mio. Euro) soll die Zahl der Austausche mit Frankreich
künftig erhöht werden. Beide Staaten haben eine Evaluation zur Wirksamkeit
des Programms eingeleitet, aus der Handlungsempfehlungen für die Zukunft
abgeleitet werden. Auf Grundlage der Ergebnisse, die für Herbst 2020 erwartet
werden, wird es einen Austausch zwischen beiden Staaten geben, um die
Zielsetzung für ProTandem anzupassen.
Der Ausbau von Mobilitätsprogrammen wird auch durch die Deutsch-
Französische Hochschule (DFH) vorangetrieben. Dies umfasst den Ausbau und die
Weiterentwicklung bereits etablierter Formate (integrierte deutsch-französische
Studiengänge, Förderung deutscher und französischer
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler), aber auch neue Schwerpunkte. So fördert die
DFH im akademischen Jahr 2019/2020 fünf integrierte duale Studiengänge mit
463.637 Euro. Ein weiterer integrierter dualer Studiengang wird vorbereitet.
Der Beginn wurde pandemiebedingt von den Hochschulen und beteiligten
Unternehmen auf das akademische Jahr 2022 verschoben. Die Erkenntnisse dieser
in einer Testphase erprobten integrierten dualen Studiengänge sollen in eine
Förderausschreibung zur integrierten dualen Hochschulbildung münden.
Die DFH baut zudem integrierte Lehramtsstudiengänge aus. Zum
Wintersemester 2019/2020 wurden zwei weitere integrierte Lehramtsstudiengänge
eingeführt, die im akademischen Jahr 2019/2020 mit 310.770 Euro gefördert
wurden.
Die Finanzierung der DFH und der von ihr umgesetzten Vorhaben erfolgt aus
Mitteln der Bundesregierung (Auswärtiges Amt (AA), BMBF), der Länder
sowie der französischen Regierung. Für die Finanzierung der DFH sieht die
Bundesregierung jährlich Mittel in Höhe von 5,35 Mio. Euro vor.
9. Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden bilateralen
hochrangigen Formate zu Energie und Klima, insbesondere zu den jeweiligen
nationalen Energie- und Klimaplänen, mit dem Ziel, sich über die mögliche
Entwicklung des Energiemixes auszutauschen, die Möglichkeit für ein
gemeinsames deutsch-französisches Kapitel in diesen Plänen zu erörtern und
Entwicklungsanreize für die Erreichung nationaler Ziele im Hinblick auf die
Energiewende auszuloten
Das BMBF hat gemeinsam mit dem französischen Ministerium für
Hochschulen, Forschung und Innovation (MESRI) die bilaterale deutsch-französische
Förderinitiative „Sustainable Energy“ aufgelegt, bei der Wissenschaft und
Wirtschaft aus beiden Staaten gemeinsam an Lösungen für eine nachhaltige
Energieversorgung Europas auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Neun
deutsch-französische Verbundvorhaben kooperieren seit Oktober 2019 und
noch bis September 2022 mit einer BMBF-Förderung von 6,1 Mio. Euro.
Zudem umfasst das deutsch-französische Förderprogramm „Make Our Planet
Great Again“ im deutschen Programmteil „Make Our Planet Great Again –
German Research Initiative“ (MOPGA-GRI) 13 Projekte, die zwischen Juli
2018 und Dezember 2022 durchgeführt werden. Das BMBF stellt für die
Durchführung des Programms für Klima-, Energie- und Erdsystemforschung
insgesamt 15 Millionen Euro bereit.
11. Zusammenarbeit im Raumfahrtsektor, in drei zentralen Feldern: Förderung
einer gemeinsamen Strategie für ein innovativeres Europa im Bereich neue
Weltraumwirtschaft; Zusammenarbeit zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
der Weltraumindustrie, insbesondere durch optimale industrielle
Rahmenbedingungen; Konsolidierung des unabhängigen europäischen Zugangs zum
Weltraum durch Investitionen in Forschung und Entwicklung, Rationalisierungen in
der Industrie und Vorrang für europäische Trägerraketen
Von der deutsch-französischen „Space Task Force“ wurde ein „Joint
Understanding“ verhandelt und beim deutsch-französischen Ministerrat im Oktober 2019
von Herrn Bundesminister Altmaier und Frau Ministerin Vidal unterschrieben.
Die Zusammenarbeit wird auch anhand bestehender, enger Austauschformate
auf Ebene der Raumfahrtagenturen „Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e.V.“ (DLR) und „Centre national d’études spatiales“ (CNES) umgesetzt.
12. Einsatz für ethische Leitlinien für neue Technologien und gemeinsame
Werte in den Bereichen Digitalisierung und Digitale Gesellschaft auf
internationaler Ebene
Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK) hat am
23. Oktober 2019 ihr Abschlussgutachten vorgelegt. Die Bundesregierung hat
die Handlungsempfehlungen der DEK entgegengenommen und bringt diese in
Prozesse und Initiativen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
ein.
Zudem hat die Bundesregierung eine Stellungnahme im Konsultationsprozess
zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz (KI)
abgegeben. Die Bundesregierung will eine verantwortungsvolle,
gemeinwohlorientierte und menschenzentrierte Entwicklung und Nutzung von Künstlicher
Intelligenz fördern sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der
Europäischen Union voranbringen. Die Bundesregierung wird den legislativen Prozess
auch weiterhin eng begleiten.
Im Europarat unterstützt die Bundesregierung im ad-hoc-Ausschuss für
künstliche Intelligenz (CAHAI) die Untersuchung der Machbarkeit und möglicher
Elemente eines Rechtsrahmens für die Entwicklung, Gestaltung und
Anwendung Künstlicher Intelligenz, basierend auf den Standards des Europarats für
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Schließlich bringt sich die Bundesregierung als Gründungsmitglied in die auf
Initiative von Kanada und Frankreich gestartete „Global Partnership on AI“
ein. Diese langfristig angelegte internationale Initiative, die führende und
unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft aus verschiedensten Ländern zusammenbringt, soll komplementär zur
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die
verantwortungsbewusste Anwendung von KI unterstützen.
15. Einrichtung eines deutsch-französischen Zukunftswerks als Dialogforum
für Transformations-prozesse in unseren Gesellschaften
Der Aufbau des Deutsch-Französischen Zukunftswerks, das
Transformationsprozesse in der deutschen und französischen Gesellschaft analysieren und
diskutieren soll, wird seit April 2020 durch das BMBF gefördert. Das
Zukunftswerk hat im Juli 2020 seine Arbeit aufgenommen. Laufzeit der Förderung:
April 2020 bis Februar 2023; Finanzierung: elf Millionen Euro. Im Übrigen
wird auf die Antworten zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen.
3. Haben sich Veränderungen seit Anfang 2020 – insbesondere vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen – bei den
prioritären Vorhaben (Prioritätenliste) in den Bereichen Innovation, Technologie,
Forschung und Bildung ergeben, und wenn ja, welche?
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche der
deutsch-französischen Zusammenarbeit. So kommt es kurz- bis mittelfristig zu
einem Rückgang der Austausche in der beruflichen Bildung zwischen
Deutschland und Frankreich. Da experimentelle Arbeiten nicht stattfinden konnten,
haben sich Teile der Forschungsarbeiten in der Förderinitiative „Sustainable
Energy“ verzögert. Die Verbünde haben jedoch Maßnahmen zur Kompensation
ergriffen.
Eine große Herausforderung im Schuljahr 2019/2020 war die Vereinbarung von
Modalitäten, um die Vergabe und gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse
mit allen Berechtigungen unter den besonderen Bedingungen der COVID-19-
Pandemie sicherzustellen, insbesondere da in Deutschland die Abiturprüfungen
durchgeführt wurden, während in Frankreich das „Baccalauréat général“ auf
Grundlage von Noten und Beurteilungen vorheriger Zeugnisse vergeben wurde.
In enger Abstimmung wurden Lösungen erarbeitet, um pandemiebedingte
Nachteile zu vermeiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
4. Welche deutsch-französischen Förderinstrumente gibt es aktuell bereits
für die Bereiche Innovation, Technologie, Forschung, Ausbildung und
Berufsbildung, und wie bewertet die Bundesregierung den Status quo der
laufenden Projekte?
Zum Thema antimikrobielle Resistenzen gibt es derzeit eine deutsch-
französische Forschungsförderung sowie Förderbekanntmachungen zu den Themen
zivile Sicherheit und IT-Sicherheit. Neben den integrierten deutsch-französischen
Studiengängen unterstützt die DFH über verschiedene Förderinstrumente die
Mobilität von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zwischen
Deutschland und Frankreich. Dies erfolgt über deutsch-französische
Doktorandenkollegs, die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen für
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie eine Mobilitätsförderung von
Doktorandinnen und Doktoranden, die eine sogenannte „binationale Cotutelle“,
also eine Promotion, die von zwei Universitäten gleichzeitig betreut wird,
durchführen. Darüber hinaus werden Mobilitätsprogramme des
deutschfranzösischen Jugendwerks weiterentwickelt und ausgeweitet, insbesondere für
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, Praktikantinnen und Praktikanten
sowie Auszubildende.
Zu den weiteren Förderinstrumenten wird auf die Antwort zu Frage 2 und
auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/16672 verwiesen.
Die bilateralen Förderinitiativen haben bereits in der Antragsphase zu einer
engen Zusammenarbeit deutscher und französischer Beteiligter geführt und
werden von der Bundesregierung positiv bewertet.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung das im
Vertrag von Aachen definierte Ziel (Artikel 10) erreichen, „durch die
Schaffung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung,
Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierte deutsch-französische
duale Studiengänge“ die Bildungs- und Forschungssysteme beider
Staaten enger zu verzahnen (bitte für alle Maßnahmen den Planungs- bzw.
Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie
geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?
Inwiefern werden Mittel hierfür bereits im anstehenden Entwurf für den
Bundeshaushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung
eingeplant?
Deutschland und Frankreich engagieren sich für die Gewinnung weiterer
Berufsschulen sowie weiterer französischer „Campus des métiers et des
qualifications“ (CMQ) für grenzüberschreitende Partnerschaften, insbesondere im
Bereich Klimawandel und Energiewende sowie in digitalen Berufen. Ausgehend
von den CMQ-Berufsschulpartnerschaften ist langfristig die Entwicklung
gemeinsamer Berufsausbildungsprogramme geplant. Zu dieser Kooperation hat
sich der deutsch-französische Kulturbevollmächtigte mit dem französischen
Bildungsminister im Juni 2019, im Januar 2020 sowie im Juli 2020
ausgetauscht.
Die integrierten deutsch-französischen Studiengänge und die grundsätzliche
Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation, Technologie, Forschung und
Bildung thematisierten die Bundesministerin Anja Karliczek und der
deutschfranzösische Kulturbevollmächtigte Ministerpräsident Armin Laschet mit der
französischen Hochschul- und Forschungsministerin Frédérique Vidal im Juli
2019.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung
erreichen, dass die Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren
Finanzierungsstrukturen beider Staaten enger miteinander vernetzt werden
(Artikel 11 des Vertrags von Aachen; bitte für alle Maßnahmen den
Planungsbzw. Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte
sowie geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?
Die Vernetzung der Bildungs- und Forschungssysteme beider Staaten erfolgt
durch engere Verzahnung und Intensivierung der Kooperation bei Themen von
gemeinsamem Interesse. Beide Regierungen haben 260 zertifizierte
zweisprachige „Elysee-2020-Kindertageseinrichtungen“ geschaffen. Im schulischen
Bereich sind mit dem Abibac, dem Deutsch-Französischen Abitur und der
„Option Internationale du Baccalauréat“ (OIB) drei deutsch-französische
Sekundarschulabschlüsse erreicht, die in beiden Staaten den Hochschulzugang eröffnen.
Es gibt derzeit mehr als 80 Tandems zwischen Abibac-Schulen in Deutschland
und Frankreich. Zudem wird im Herbst 2020 das vierte deutsch-französische
Gymnasium den Schulbetrieb aufnehmen. Der Ausgabenschwerpunkt der
Maßnahmen liegt in den Ländern.
Teil der Weiterentwicklung der Programme unter dem Dach der Deutsch-
Französischen Hochschule DFH ist die Bereitstellung einer digitalen
Kommunikationspauschale für neue und positiv evaluierte integrierte Studiengänge,
jeweils einmalig 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro, die zur Anwerbung einer
höheren Anzahl von Studierenden in den integrierten Studiengängen beitragen soll.
Die einmalige Bereitstellung der digitalen Kommunikationspauschale erfolgt in
einem Pilotzeitraum von drei Jahren.
Die engere Vernetzung der Bildungs- und Forschungssysteme ist regelmäßig
Gesprächsgegenstand von Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern
beider Staaten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 4, 5 und 12 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16672 verwiesen.
7. Welche deutsch-französische Zusammenarbeit gibt es nach Erkenntnis
der Bundesregierung in den Bereichen digitaler Wandel, Forschung,
Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, und wie bewertet sie den
Status quo der entsprechenden Zusammenarbeit?
Aufbauend auf die jeweils nationalen Forschungsprogramme für
Quantentechnologie haben das BMBF und das MESRI 2019 gemeinsam eine „Quantum
Future Academy“ für fortgeschrittene Studierende durchgeführt. Die
Kontaktaufnahme zu internationalen Akteuren im Bereich von Sprunginnovationen
wird durch die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) in eigener
Zuständigkeit betrieben. Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die SprinD hierzu
auch im Austausch mit Akteuren aus Frankreich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kooperiert beim
technologie- und branchenoffenen „Zentralen Innovationsprogramm
Mittelstand“ mit Frankreich im Bereich der gemeinsamen Förderung von
Forschungs- und Entwicklungsprojekten deutscher und französischer
Unternehmen.
Eine deutsch-französische Zusammenarbeit besteht auch auf dem Gebiet der
Forschung für die zivile Sicherheit und beim „Important Project of Common
European Interest“ (IPCEI) im Bereich Mikroelektronik. Durch das IPCEI wird
die Hardwarebasis des digitalen Wandels gelegt und gestärkt.
Die erfolgreichen deutsch-französischen Kooperationen machen eine
Ausweitung auch auf europäischer Ebene möglich. Die Bundesregierung bewertet den
Status quo der Zusammenarbeit positiv. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
8. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung
erreichen, dass „beide Staaten ihre Zusammenarbeit im Bereich der
Forschung und des digitalen Wandels, einschließlich der Themen Künstliche
Intelligenz und Sprunginnovationen, verstärken“ (Artikel 11 des Vertrags
von Aachen; bitte für alle Maßnahmen den Planungs- bzw.
Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante
Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern
beider Staaten angeben)?
Gemeinsame Forschung und Entwicklung spielen beim digitalen Wandel in
Deutschland und Frankreich eine zentrale Rolle, um die starke Position im
internationalen Wettbewerb zu bewahren und auszubauen.
Die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels ist
regelmäßig Gesprächsgegenstand von Regierungsvertreterinnen und -vertretern
beider Staaten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 14 bis 16
verwiesen.
9. Welche konkreten „deutsch-französischen Initiativen zur Förderung von
Innovationen“ hat die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich seit
Unterzeichnung des Vertrags von Aachen ins Leben gerufen (bitte für
alle Maßnahmen den Planungs- bzw. Umsetzungszeitraum, die
benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante Konsultationen zwischen
Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Staaten
angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich der deutsch-französische
Koordinationsprozess, um eine gemeinsame Finanzierung einzurichten,
die gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramme fördert, und bis
wann soll die Einrichtung dieses gemeinsamen Finanzrahmens
abgeschlossen sein (Artikel 21 des Vertrags von Aachen)?
Das BMBF und die „Agence nationale de la recherche“ (ANR) haben die
Abstimmung für eine Rahmenvereinbarung künftiger Förderbekanntmachungen
für Forschung und Innovation aufgenommen.
Darüber hinaus bestehen Kooperationen bei Forschungs- und
Innovationsprogrammen, die stetig ausgebaut werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 4 und 8 verwiesen.
11. Welche Auswirkungen wird die geplante Kürzung des Mittelansatzes für
das Forschungsrahmenprogramm der EU Horizon Europe auf die weitere
Ausgestaltung der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich
Wissenschaft und Forschung haben?
Wird die Zusammenarbeit hierdurch ggf. intensiviert werden?
Setzen sich Deutschland und Frankreich in der EU für eine Erhöhung der
Mittel für Horizon Europe oder für eine Finanzierung durch alternative
Instrumente, wie beispielsweise „Next Generation Europe“, ein?
Für das Programm „Horizont Europa“ hat sich der Europäische Rat auf ein
Volumen in Höhe von insgesamt 80,9 Milliarden Euro (in konstanten Preisen
2018) geeinigt, wovon 75,9 Milliarden Euro im Rahmen des Mehrjährigen
Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 vergeben werden sollen. Fünf Milliarden Euro
sollen dem Programm aus dem „Aufbauinstrument Next Generation EU“
zufließen, das auch das Programm „Horizont Europa“ mit zusätzlichen,
zweckgebundenen Mitteln zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer
ökonomischen Folgen verstärken soll.
Die Ratsposition zum MFR würde im Vergleich zu „Horizont 2020“ zu einer
Erhöhung des Budgetansatzes für „Horizont Europa“ führen. Die intensive
deutsch-französischen Zusammenarbeit im Rahmen von „Horizont 2020“ mit
3.255 Projekten mit einem Mittelvolumen von rund 20,9 Milliarden Euro wird
auch künftig weiter gestärkt. Wichtig ist es, einen Start von „Horizont Europa“
Anfang 2021 sicherzustellen und so ein Signal der Handlungsfähigkeit und des
Wiederaufbaus Europas zu senden. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für einen zügigen Abschluss der
Gespräche über MFR und das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ ein.
12. Welche Rollen werden die Europäischen Hochschulen, für die in einer
zweiten Pilotrunde gerade 24 neue Hochschulnetzwerke ausgewählt
wurden, bei der Umsetzung der Ziele des Aachener Vertrags im Bereich
Forschung, Wissenschaft und Innovationen spielen?
Die Initiative der Europäischen Hochschulen haben Frankreich und
Deutschland von Beginn an politisch unterstützt. Nach den zwei Pilotausschreibungen
der Europäischen Kommission sind 35 deutsche und 32 französische
Hochschulen bei insgesamt 279 beteiligten Hochschulen in den 41
Hochschulallianzen sehr aktiv. Die Initiative der Europäischen Hochschulen ist einem
bottomup Ansatz verpflichtet. Sie hat daher auf thematische und organisatorische
Vorgaben in den Ausschreibungen verzichtet, um das Potential der Europäischen
Kooperation im Hochschulbereich auf ein höheres Niveau zu heben. Die
Vielfalt der Hochschulen und die insgesamt 41 sehr unterschiedlichen Allianzen
mit ihren Vorhaben bestätigen diesen Ansatz. Die Bundesregierung hat sich im
Zuge der Initiative sehr eng mit Frankreich und allen anderen Mitgliedstaaten
der EU abgestimmt, so dass die nationalen, komplementären Förderprogramme
in Deutschland und Frankreich mittlerweile nahezu identisch ausgerichtet sind,
um den Allianzen den bestmöglichen Start zu gewährleisten.
13. Inwiefern sind die innovations- und forschungspolitischen Maßnahmen,
auf welche sich Ministerin Frédérique Vidal (Ministerium für
Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik) und die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek anlässlich
des 6. Forums zur deutsch-französischen Forschungskooperation am
19. Juni 2018 in Berlin verständigt haben, heute umgesetzt (vgl.
https://w
ww.bmbf.de/de/deutsch-franzoesischer-innovationsimpuls-fuer-europa-6
403.html)?
a) Bei welchen seit Juli 2018 ausgeschriebenen
Forschungsfördermaßnahmen wurde ein gemeinsames Antrags- und
Begutachtungsverfahren („Lead-Agency-Verfahren“) praktiziert (bitte alle zutreffenden
Fördermaßnahmen mit Laufzeit und Fördervolumen nennen)?
b) Wie werden sich die Gremien zusammensetzen, die die
angesprochenen gemeinsamen Forschungsförderungsprojekte begutachten und
auswählen sollen?
c) Kommt ein „Lead-Agency-Verfahren“ auch in
Forschungsförderkooperationen mit anderen Ländern zum Einsatz?
Wenn ja, mit welchen Ländern, und um welche
Forschungsfördermaßnahmen handelt es sich hierbei?
Wenn nein, warum nicht?
d) Welche gemeinsamen Forschungsförderbekanntmachungen der
Regierungen Deutschlands und Frankreichs gab es seit Juli 2018 (bitte
alle zutreffenden Fördermaßnahmen mit Laufzeit und Fördervolumen
nennen)?
Die Fragen 13 bis 13d werden zusammen beantwortet.
Seit dem 6. Forum zur deutsch-französischen Forschungskooperation hat das
BMBF zum Thema antimikrobielle Resistenzen zwei deutsch-französische
Forschungsförderrichtlinien veröffentlicht. Die Vorhaben der ersten
Förderrichtlinie von 2019 bis 2022 zur Prävention und Behandlung von Infektionen mit
resistenten Bakterien und Pilzen, zu antibakteriell wirkenden Substanzen mit
neuen Wirkmechanismen sowie zur Erforschung der Entstehung und
Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen werden seit Ende 2019 für drei Jahre mit
insgesamt 3,9 Millionen Euro gefördert. Die Vorhaben der zweiten
Förderrichtlinie, die innovative Forschung zu antimikrobiellen Resistenzen in Umwelt-
Reservoiren und antibiotikaresistenten Bakterien bei Mensch, Tier und/oder
Lebensmitteln umsetzen, werden von Anfang 2021 bis 2024 arbeiten. Dafür hat
das BMBF Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro eingeplant.
Auch die Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen
Verbundprojekten zur Cybersicherheit im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der
Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen
Welt 2015-2020“ setzt die Empfehlungen des 6. Forums zur deutsch-
französischen Zusammenarbeit um. Die Begutachtung erfolgte durch ein deutsch-
französisches Gutachtergremium über das Einreichungs- und Bewertungstool der
französischen ANR (Agence nationale de la recherche). Dafür sind auf
deutscher Seite etwa 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Das BMBF geht von einem
Start der Projekte im ersten Quartal 2021 aus. Die Laufzeit wird drei Jahre
betragen.
Im Bereich der Cybersicherheit setzte sich das deutsch-französische
Gutachtergremium aus jeweils vier französischen und vier deutschen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Darunter war jeweils ein
Vertreter der „Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information“
(ANSSI) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die Begutachtungsgremien für die Forschungskooperation bei
Antimikrobiellen Resistenzen setzten sich aus international auf dem Gebiet der
Antibiotikaresistenz anerkannten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen.
Sie bestanden zu jeweils einem Drittel aus französischen, deutschen und
weiteren europäischen Experteninnen und Experten.
Die gemeinsame Ausschreibung zur deutsch-französischen Förderinitiative
„Sustainable Energy“ des BMBF und des Ministeriums für Hochschulen,
Forschung und Innovation (MESRI) wurde Ende 2018 veröffentlicht; die Projekte
arbeiten seit 2019 bis 2022. Das BMBF fördert mit 6,1 Mio. Euro.
Die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Prävention und schnelle Hilfe bei
biologischen Gefahrenlagen“ wurde Mitte 2019 veröffentlicht. Die bilateralen
Forschungsprojekte werden gegenwärtig zur Förderung vorbereitet. Das BMBF
plant für Partner aus Deutschland ein Fördervolumen von etwa 8 Mio. Euro
ein.
Deutschland und Frankreich unterstützen zudem die Vernetzung der
Infrastrukturen für Höchstleistungsrechnung. Sie sind Mitglieder der europäischen
Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen EuroHPC“ (High-Performance-
Computing).
Auch die Zusammenarbeit im deutsch-französischen Forschungszentrum für
Geistes- und Sozialwissenschaften Centre Marc Bloch konnte weiter
intensiviert werden. Die jährliche BMBF-Fördersumme mit unbefristeter Laufzeit
beträgt 1,2 Mio. Euro.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 7 verwiesen.
14. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des seit 2018 von der
Bundesregierung angekündigten Deutsch-Französischen-KI-
Kompetenzzentrums, und welches Budget wird hierfür in den Jahren 2020, 2021 und
2022 durch die Regierungen Deutschlands und Frankreichs
veranschlagt?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21858 sowie zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16672 verwiesen.
15. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterzeichnung des
Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den vier deutschen
Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und dem Institut national de
recherche en informatique et en automatique (INRIA) unterdessen erfolgt?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies erfolgen?
c) In welcher Form ist das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) in die Abstimmung des MoU und die damit
verbundenen Aktivitäten eingebunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 22. Januar 2020 ein
Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem Deutschen Forschungszentrum
für Künstliche Intelligenz (DFKI) und dem „Institut national de recherche en
informatique et en automatique“ (INRIA) unterzeichnet. BMBF und DFKI
tauschen sich zur Entwicklung der im Memorandum of Understanding
beschriebenen Aktivitäten eng aus.
16. Welche Aktivitäten der Bundesländer zur deutsch-französischen
Zusammenarbeit im Bereich KI sind der Bundesregierung bekannt, und durch
welche konkreten politischen oder finanziellen Maßnahmen unterstützt
sie diese?
Ihre Aktivitäten zur deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich
Künstliche Intelligenz verantworten die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
Der deutsch-französische Kulturbevollmächtigte wird nach aktuellem
Planungsstand im Herbst 2020 eine deutsch-französische Konferenz zum Thema
politisch-ethische und wirtschaftliche Dimension der Künstlichen Intelligenz
bzw. zur deutsch-französischen Zusammenarbeit in und für Europa bei der
Umsetzung des Artikels 21 des Aachener Vertrags ausrichten.
17. Gibt es eine gemeinsame Haltung von Frankreich und Deutschland zur
Frage, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen Huawei und andere
chinesische Telekommunikationsausrüster am Aufbau des deutschen und
französischen 5G-Netzes beteiligt werden können?
Wenn ja, wie lautet diese?
Wie positionieren sich Frankreich und Deutschland zu den Vorschlägen
von EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton, ein
sattelitenbetriebenes Breitbandnetz im All einzurichten (vgl.
https://www.sueddeutsch
e.de/wirtschaft/breitband-ein-internet-fuer-europa-1.4994901)?
Sowohl die Bundesregierung als auch die französische Regierung sind
eingebunden in die Koordinierung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu
Sicherheitsanforderungen von 5G-Netzen, wie sie in Folge der Empfehlungen
der Europäischen Kommission zur 5G-Sicherheit vom 26. März 2019
durchgeführt wird. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union haben mit Blick auf Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit
der Einführung von 5G, der fünften Generation von Mobilfunknetzen, auf der
Grundlage einer objektiven EU-weiten Risikobewertung ein gemeinsames
Instrumentarium angemessener Risikominderungsmaßnahmen erstellt (EU 5G
Toolbox). Dieses enthält die Aufstellung und Beschreibung verschiedener
strategischer und technischer Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Minderung
der festgestellten Risiken ergreifen können. Über den Einsatz der Maßnahmen
sowie die konkrete Umsetzung auf nationaler Ebene entscheiden die
Mitgliedstaaten. Ziel der Empfehlungen ist eine weitest mögliche Koordinierung
etwaiger Maßnahmen. Gleichzeitig soll so ein schneller Ausbau des 5G-Netzes zum
Vorteil von Unternehmen und Verbrauchern in der Europäischen Union
gewährleistet werden.
Zur Positionierung Frankreichs trifft die Bundesregierung keine Aussage. Die
Bundesregierung stimmt ihre Position innerhalb der Ressorts und mit den
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Europäischen
Kommission eng ab. Nach Einschätzung der Bundesregierung können Satelliten
grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung zur terrestrischen Versorgung mit
Breitband darstellen, insbesondere dort, wo Glasfaserleitungen sowohl für
Festnetzals auch Mobilfunkanschlüsse aus ökonomischen, ökologischen oder
genehmigungsrechtlichen Gründen nicht oder nicht zeitnah ausgebaut werden können.
18. Inwiefern arbeiten die Regierungen Deutschlands und Frankreichs bei
der Technologieentwicklung zur Bekämpfung und Überwindung der
Corona-Pandemie, wie beispielsweise bei der Entwicklung von
Kontaktnachverfolgung-Apps oder der Erforschung und Produktion von
Impfstoffen und Therapieansätzen, zusammen?
a) Wenn ja, welche konkreten Projekte werden dazu von beiden
Regierungen aktuell vorangetrieben?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zu den Corona-Warn-Apps tauschen sich Deutschland und Frankreich eng im
europäischen eHealth-Netzwerk aus. Deutschland und Frankreich kooperieren
auf dem Gebiet der Impfstoffbeschaffung eng und haben gemeinsam mit Italien
und den Niederlanden die „Inklusive Impfallianz“ initiiert, die mittlerweile in
die Impfstoff-Initiative der Europäischen Kommission überführt wurde.
19. Wie genau möchte die Bundesregierung das von ihr selbst gesteckte Ziel
bei der Corona-Kontaktnachverfolgung-App erreichen, dass „auf die
Interoperabilität mit anderen europäischen Lösungen geachtet werden“
soll (vgl.
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/pressemitteil
ung-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-des-bundesministeriums-d
es-innern-fuer-bau-und-heimat-und-des-bundeskanzleramts-zum-
projektcorona-app-der-bundesregierung-1747916)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Corona-
Kontaktnachverfolgung-Apps diverser EU-Staaten aktuell nicht
interoperabel sind?
Die Interoperabilität von Corona Warn-Apps ist eine Herausforderung, die
einer europäischen Koordinierung bedarf. Die EU-Kommission hat, unterstützt
durch die Bundesregierung und andere Mitgliedstaaten, frühzeitig die
Abstimmung im eHealth-Netzwerk gesucht und Leitlinien zu Datenschutz und
Architektur sowie Grundprinzipien für Corona-Warn-Apps abgestimmt. Zudem
wurde bereits erfolgreich mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1023 der
Kommission vom 15. Juli 2020 eine Rechtsanpassung zur Einrichtung eines EU-
Gateway-Servers vorgenommen.
b) Bis wann möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutsche
„Corona-Warn-App“ mit Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps
anderer europäischer Staaten interoperabel ist, insbesondere mit all jenen
Apps, die wie die deutsche App dezentral die Kontaktdaten
abspeichern?
Die Europäische Kommission hat den Aufbau eines EU-Gateway-Servers zur
Herstellung von Interoperabilität für die Corona-Warn-Apps beauftragt. Der
aktuelle Zeitplan der Europäischen Kommission sieht vor, dass bis Ende
September 2020 Warnungen grenzüberschreitend zwischen den ersten
angeschlossenen Corona-Warn-Apps ausgetauscht werden können.
c) Wie genau setzt sich die Bundesregierung für die Interoperabilität der
Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps in Europa ein, und mit welchen
Mitgliedstaaten ist sie dazu wie genau im Austausch?
Die Bundesregierung ist mit der Europäischen Kommission sowie den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union in engem Austausch, insbesondere im
eHealth-Netzwerk.
d) Ist die Gewährleistung der Interoperabilität der deutschen „Corona-
Warn-App“ mit Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps anderer
europäischer Staaten mit dezentraler Kontaktdatenspeicherung bereits Teil
des ursprünglichen Entwicklungsauftrags an die Deutsche Telekom
und SAP gewesen?
Wenn ja, warum ist die Interoperabilität bis heute nicht umgesetzt?
Wenn nein, warum wurde entgehen der Erklärung in der
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28. April 2020 die europäische
Interoperabilität nicht im Entwicklungsauftrag adressiert?
Teil des Entwicklungsauftrages ist die Anpassung der deutschen App an einen
europäischen Interoperabilitätsrahmen. Dieser wurde mit Unterstützung auch
von SAP und Deutsche Telekom und der Bundesregierung im eHealth-
Netzwerk erarbeitet. Für den Aufbau des Gateway-Servers der Europäischen
Union ist jedoch die Europäische Kommission zuständig. Die
Interoperabilitätsarbeiten zu den Corona-Warn-Apps werden von der Europäischen
Kommission koordiniert.
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ISSN 0722-8333]