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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des Aachener Vertrags - Innovation, Technologie, Forschung, Bildung

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2165414.08.2020

Stand der Umsetzung des Aachener Vertrags – Innovation, Technologie, Forschung, Bildung

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Margit Stumpp, Harald Ebner, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Stefan Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem am 22. Januar 2019 unterzeichneten Vertrag von Aachen haben sich die Regierungen Deutschlands und Frankreichs dazu bekannt, die „Konvergenz ihrer Volkswirtschaften und ihrer Sozialmodelle zu erhöhen, die kulturelle Vielfalt zu fördern und ihre Gesellschaften und ihre Bürgerinnen und Bürger enger zusammenzubringen“. Damit bekennen sich beide Staaten dazu, dass die „enge Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich für eine geeinte, leistungsfähige, souveräne und starke Europäische Union entscheidend gewesen ist und ein unverzichtbares Element bleibt“ (vgl. Vertrag von Aachen).

Der Vertrag von Aachen skizziert zudem zentrale Themenfelder für die künftige bilaterale Zusammenarbeit und beschreibt vielfältige Maßnahmen zur Zielerreichung. So sollen deutsch-französische Exzellenzinstrumente für Forschung geschaffen werden (Artikel 10) und die Vernetzung der Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen vorangetrieben werden (Artikel 11). Artikel 21 legt zudem einen besonderen Fokus auf Sprunginnovationen und Künstliche Intelligenz (KI). Als Maßnahmen werden die Entwicklung ethischer Leitlinien für neue Technologien, neue deutsch-französische Initiativen zur Förderung von Innovationen und eine gemeinsame Finanzierung deutsch-französischer Forschungs- und Innovationsprogramme vorgeschlagen.

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung hat mit der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrags von Aachen eingefordert (vgl. Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale zum Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutschfranzösische Zusammenarbeit und Integration, Dokument Nummer 2019/1). Darin werden die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik insbesondere aufgefordert,

  • „zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung und digitaler Wandel, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, Initiativen der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung aufzugreifen und diese bei der Entwicklung gemeinsamer Strategien, Projekte und Werte sowie ethischer Leitlinien für neue Technologien zu beteiligen.“

Den gemeinsamen Vorhaben im Bereich Innovation und Technologie kommt umso mehr Bedeutung zu, da sich nach Ansicht der Fragesteller ein geringeres Budget der Europäischen Union in diesen Bereichen abzeichnet als von vielen Akteuren ursprünglich gefordert. Die Fragestellenden sehen es als sehr kritisch für die wirtschaftliche Entwicklung Europas an, dass gerade das Forschungs- und Digitalbudget im Vergleich zu vorhergehenden Entwürfen des mehrjährigen Finanzrahmens gekürzt werden soll. Deutschland und Frankreich müssen umso mehr die Treiber einer europäischen technologischen Souveränität sein, die unseren Wohlstand sichert und hilft, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie die Klimakrise, den Gesundheitsschutz, die digitale Transformation und die Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu bewältigen. Hierzu zählt auch die aktuelle Corona Krise, denn sei es in der Impfstoffentwicklung oder bei digitalen Bildungsangeboten in den Schulen: Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Digitalisierung, Innovationsfähigkeit und eine stark aufgestellte Forschung sowie der solidarische Zusammenhalt in Europa sind, um auf Krisen zu reagieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann, in welcher Form und zu welchen Themen haben sich die Ministerinnen und Minister sowie die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen der Forschungsministerien Deutschlands und Frankreichs seit der Unterzeichnung des Aachener Vertrags ausgetauscht (bitte für alle Austauschformate Datum und Themen benennen)?

2

Welche der bilateralen, prioritären Vorhaben (Prioritätenliste; vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/b31df002ff6835379adeea0471b204ce/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf?download=1) in den Bereichen Innovation, Technologie, Forschung und Bildung sind aktuell in Planung, und welche werden bis Abschluss der 19. Wahlperiode in die konkrete Umsetzung gebracht (bitte für alle prioritären Vorhaben mit Nennung von Programmen zur Umsetzung inklusive der Laufzeit und Finanzierung auflisten)?

3

Haben sich Veränderungen seit Anfang 2020 – insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen – bei den prioritären Vorhaben (Prioritätenliste) in den Bereichen Innovation, Technologie, Forschung und Bildung ergeben, und wenn ja, welche?

4

Welche deutsch-französischen Förderinstrumente gibt es aktuell bereits für die Bereiche Innovation, Technologie, Forschung, Ausbildung und Berufsbildung, und wie bewertet die Bundesregierung den Status quo der laufenden Projekte?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung das im Vertrag von Aachen definierte Ziel (Artikel 10) erreichen, „durch die Schaffung deutsch-französischer Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierte deutsch-französische duale Studiengänge“ die Bildungs- und Forschungssysteme beider Staaten enger zu verzahnen (bitte für alle Maßnahmen den Planungs- bzw. Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?

Inwiefern werden Mittel hierfür bereits im anstehenden Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant?

6

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Bildungs- und Forschungssysteme sowie deren Finanzierungsstrukturen beider Staaten enger miteinander vernetzt werden (Artikel 11 des Vertrags von Aachen; bitte für alle Maßnahmen den Planungsbzw. Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?

7

Welche deutsch-französische Zusammenarbeit gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung in den Bereichen digitaler Wandel, Forschung, Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, und wie bewertet sie den Status quo der entsprechenden Zusammenarbeit?

8

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung erreichen, dass „beide Staaten ihre Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und des digitalen Wandels, einschließlich der Themen Künstliche Intelligenz und Sprunginnovationen, verstärken“ (Artikel 11 des Vertrags von Aachen; bitte für alle Maßnahmen den Planungs- bzw. Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?

9

Welche konkreten „deutsch-französischen Initiativen zur Förderung von Innovationen“ hat die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich seit Unterzeichnung des Vertrags von Aachen ins Leben gerufen (bitte für alle Maßnahmen den Planungs- bzw. Umsetzungszeitraum, die benötigten Finanzmittel und erfolgte sowie geplante Konsultationen zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Staaten angeben)?

10

In welchem Umsetzungsstadium befindet sich der deutsch-französische Koordinationsprozess, um eine gemeinsame Finanzierung einzurichten, die gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramme fördert, und bis wann soll die Einrichtung dieses gemeinsamen Finanzrahmens abgeschlossen sein (Artikel 21 des Vertrags von Aachen)?

11

Welche Auswirkungen wird die geplante Kürzung des Mittelansatzes für das Forschungsrahmenprogramm der EU Horizon Europe auf die weitere Ausgestaltung der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Forschung haben?

Wird die Zusammenarbeit hierdurch ggf. intensiviert werden?

Setzen sich Deutschland und Frankreich in der EU für eine Erhöhung der Mittel für Horizon Europe oder für eine Finanzierung durch alternative Instrumente, wie beispielsweise „Next Generation Europe“, ein?

12

Welche Rollen werden die Europäischen Hochschulen, für die in einer zweiten Pilotrunde gerade 24 neue Hochschulnetzwerke ausgewählt wurden, bei der Umsetzung der Ziele des Aachener Vertrags im Bereich Forschung, Wissenschaft und Innovationen spielen?

13

Inwiefern sind die innovations- und forschungspolitischen Maßnahmen, auf welche sich Ministerin Frédérique Vidal (Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik) und die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek anlässlich des 6. Forums zur deutsch-französischen Forschungskooperation am 19. Juni 2018 in Berlin verständigt haben, heute umgesetzt (vgl. https://www.bmbf.de/de/deutsch-franzoesischer-innovationsimpuls-fuer-europa-6403.html)?

Bei welchen seit Juli 2018 ausgeschriebenen Forschungsfördermaßnahmen wurde ein gemeinsames Antrags- und Begutachtungsverfahren („Lead-Agency-Verfahren“) praktiziert (bitte alle zutreffenden Fördermaßnahmen mit Laufzeit und Fördervolumen nennen)?

Wie werden sich die Gremien zusammensetzen, die die angesprochenen gemeinsamen Forschungsförderungsprojekte begutachten und auswählen sollen?

Kommt ein „Lead-Agency-Verfahren“ auch in Forschungsförderkooperationen mit anderen Ländern zum Einsatz? Wenn ja, mit welchen Ländern, und um welche Forschungsfördermaßnahmen handelt es sich hierbei? Wenn nein, warum nicht?

Welche gemeinsamen Forschungsförderbekanntmachungen der Regierungen Deutschlands und Frankreichs gab es seit Juli 2018 (bitte alle zutreffenden Fördermaßnahmen mit Laufzeit und Fördervolumen nennen)?

14

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des seit 2018 von der Bundesregierung angekündigten Deutsch-Französischen-KI-Kompetenzzentrums, und welches Budget wird hierfür in den Jahren 2020, 2021 und 2022 durch die Regierungen Deutschlands und Frankreichs veranschlagt?

15

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen den vier deutschen Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und dem Institut national de recherche en informatique et en automatique (INRIA) unterdessen erfolgt?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies erfolgen?

In welcher Form ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in die Abstimmung des MoU und die damit verbundenen Aktivitäten eingebunden?

16

Welche Aktivitäten der Bundesländer zur deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich KI sind der Bundesregierung bekannt, und durch welche konkreten politischen oder finanziellen Maßnahmen unterstützt sie diese?

17

Gibt es eine gemeinsame Haltung von Frankreich und Deutschland zur Frage, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen Huawei und andere chinesische Telekommunikationsausrüster am Aufbau des deutschen und französischen 5G-Netzes beteiligt werden können?

Wenn ja, wie lautet diese?

Wie positionieren sich Frankreich und Deutschland zu den Vorschlägen von EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton, ein sattelitenbetriebenes Breitbandnetz im All einzurichten (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/breitband-ein-internet-fuer-europa-1.4994901)?

18

Inwiefern arbeiten die Regierungen Deutschlands und Frankreichs bei der Technologieentwicklung zur Bekämpfung und Überwindung der Corona-Pandemie, wie beispielsweise bei der Entwicklung von Kontaktnachverfolgung-Apps oder der Erforschung und Produktion von Impfstoffen und Therapieansätzen, zusammen?

Wenn ja, welche konkreten Projekte werden dazu von beiden Regierungen aktuell vorangetrieben?

Wenn nein, warum nicht?

19

Wie genau möchte die Bundesregierung das von ihr selbst gesteckte Ziel bei der Corona-Kontaktnachverfolgung-App erreichen, dass „auf die Interoperabilität mit anderen europäischen Lösungen geachtet werden“ soll (vgl. https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/pressemitteilung-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-des-bundesministeriums-des-innern-fuer-bau-und-heimat-und-des-bundeskanzleramts-zum-projekt-corona-app-der-bundesregierung-1747916)?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps diverser EU-Staaten aktuell nicht interoperabel sind?

Bis wann möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutsche „Corona-Warn-App“ mit Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps anderer europäischer Staaten interoperabel ist, insbesondere mit all jenen Apps, die wie die deutsche App dezentral die Kontaktdaten abspeichern?

Wie genau setzt sich die Bundesregierung für die Interoperabilität der Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps in Europa ein, und mit welchen Mitgliedstaaten ist sie dazu wie genau im Austausch?

Ist die Gewährleistung der Interoperabilität der deutschen „Corona-Warn-App“ mit Corona-Kontaktnachverfolgung-Apps anderer europäischer Staaten mit dezentraler Kontaktdatenspeicherung bereits Teil des ursprünglichen Entwicklungsauftrags an die Deutsche Telekom und SAP gewesen? Wenn ja, warum ist die Interoperabilität bis heute nicht umgesetzt? Wenn nein, warum wurde entgehen der Erklärung in der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28. April 2020 die europäische Interoperabilität nicht im Entwicklungsauftrag adressiert?

Berlin, den 12. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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