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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Effizienz der Abschlussprüferaufsicht

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

01.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2168718.08.2020

Effizienz der Abschlussprüferaufsicht

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Hermann Otto Solms, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Betrug, Geldwäsche, manipulierte Konten, Bilanzfälschung – das sind nur einige der Vorwürfe gegenüber dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard AG, der am 25. Juni 2020 Insolvenz angemeldet hat. Vorausgegangen war die neuerliche Verschiebung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2019 wegen unrichtiger Saldenbestätigungen (Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2020 – https://ir.wirecard.de/websites/wirecard/German/5000/news-_-publikationen.html#adhocnews): „Der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Wirecard AG darüber informiert, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.“ Wenige Tage später, am 22. Juni 2020, räumte der Vorstand ein, dass „die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“ (Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Juni 2020 – https://ir.wirecard.de/websites/wirecard/German/5110/nachrichtendetail.html?newsID=1985595&fromID=5000).

Völlig überraschend war diese Entwicklung jedoch nicht. Bereits seit Anfang 2019 häuften sich Hinweise auf Bilanzmanipulation (vgl. u. a. Financial Times vom 30. Januar 2019, „Executive at Wirecard suspected of using forged contracts“), was Kursschwankungen, diverse interne und externe Untersuchungen und sogar ein Verbot durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, zur Folge hatte (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190218_leerverkaufsmassnahme.html;jsessionid=E7E7B21C07C20D0553F0048B6504CCF2.2_cid383?nn=9021442). Dennoch dauerte es noch fast eineinhalb Jahre, bis die fehlende Bilanzsumme aufgedeckt wurde.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen ausgeweitet und mehrere Wirecard-Entscheidungsträger festnehmen lassen (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/muenchen-1/presse/2020/200818_online.php). Den Beschuldigten wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Untreue, unrichtige Darstellung und Marktmanipulation in mehreren Fällen vorgeworfen. Insbesondere besteht der Verdacht, dass Wirecard bereits im Jahr 2015 damit begann, „die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen aus Geschäften mit sog. Third-Party-Acquirern (TPA) aufzublähen“.

Banken in Deutschland und Japan sowie sonstige Investoren haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft, durch die falschen Jahresabschlüsse getäuscht, Gelder in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro bereitgestellt, die aufgrund der Insolvenz der Wirecard AG höchstwahrscheinlich verloren seien.

Im Zuge der beginnenden Aufarbeitung der Wirecard-Insolvenz wurden auch die Rolle der beteiligten Wirtschaftsprüfer hinterfragt und kritisiert. In einem Interview mit „Die Zeit“ äußerte sich der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hierzu wie folgt: „Es stellt sich schon die Frage, wie es sein kann, dass hoch qualifizierte, exzellent ausgebildete und teuer bezahlte Wirtschaftsprüfer einer Gesellschaft, die schon seit fast zehn Jahren die Abschlüsse von Wirecard geprüft hat, von all den jetzt augenscheinlichen Betrügereien nichts mitbekommen haben. (vgl. Die Zeit, 23. Juli 2020, S. 19)“ Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft München ist davon auszugehen, dass die Konzernabschlüsse für mehrere Jahre in gravierender Weise fehlerhaft waren. Ernst & Young (EY) erklärte das Versagen bei der Abschlussprüfung mit der betrügerischen Absicht: „Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren.“ Und weiter: „Konspirativer Betrug, der darauf abzielt, die Investoren und die Öffentlichkeit zu täuschen, geht oft mit umfangreichen Anstrengungen einher, systematisch und in großem Stil Unterlagen zu fälschen (dpa-Meldung vom 25. Juni 2020 „EY geht von ‚umfassendem Betrug‘ bei Wirecard aus“). Die Wirtschaftsprüfer haben erst mit Konzernabschluss für das Jahr 2019 die Manipulationen aufdecken können.

Im Anschluss an die Sondersitzung des Finanzausschusses am 29. Juli 2020 sagt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, die Abschlussprüferaufsichtsstelle habe, soweit er das nachvollziehen könne, sehr früh und zu jedem Zeitpunkt die notwendigen und die richtigen Schritte ergriffen (dpa-Meldung vom 29. Juli 2020 „Altmaier sieht keine Fehler bei Aufsicht über Wirtschaftsprüfer“). Von Seiten des Koalitionspartners hingegen kam Kritik: „Wirecard ist vor allem ein Skandal der Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfer haben bei Peter Altmaier Narrenfreiheit. Obwohl seine untergeordnete Behörde für die Aufsicht zuständig ist, will er keine Verantwortung dafür übernehmen”, so SPD-Finanzpolitikerin Canzel Kiziltepe gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) (https://www.rnd.de/politik/wirecard-skandal-warum-sich-die-spd-auf-peter-altmaier-einschiesst-LOI5Z23TRVBALKHSG6XMLZ6WIM.html).

Der Fall Wirecard macht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller hingegen deutlich, dass das bestehende System für Abschlussprüfungen reformbedürftig ist. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat bereits erste Vorschläge für eine „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle“ vorgelegt (https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere/fortentwicklung-der-unternehmensfuehrung-und--kontrolle--erste-lehren-aus-dem-fall-wirecard--idw-positionspapier-/124552).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Haben Defizite bei der Abschlussprüferaufsicht durch die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelte Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) aus Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen, dass die massiven Manipulationen im Zuge mehrerer Konzernabschlüsse nicht aufgedeckt wurden?

2. Welche Hinweise lagen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) wann vor über eventuelle Pflichtverletzungen des Abschlussprüfers im Fall Wirecard? Welche Konsequenzen hat die APAS gegebenenfalls gezogen?

3. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Transparenz der Überprüfungen durch die APAS öffentlich transparenter sein als bisher?

4. Inwiefern sollte die APAS aus Sicht der Bundesregierung dazu ermächtigt werden, sich bei Verdachtsfällen in noch nicht abgeschlossene Abschlussprüfungen einzuschalten?

5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Abschlussprüferaufsicht, speziell für große Unternehmen und Konzerne?

6. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine stärkere Rotation der Wirtschaftsprüfer in Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse zielführend, um die Objektivität und Qualität der Abschlussberichte zu verbessern? Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates auf 20 Jahre zu verlängern, bewährt?

7. Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung die gleichzeitige Tätigkeit eines Unternehmens als Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsberater die Objektivität und Qualität eines Abschlussberichtes beeinflussen?

8. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, zumindest für große Unternehmen eine parallele oder nachgelagerte Überprüfung durch einen zweiten Wirtschaftsprüfer vorzuschreiben?

9. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Etablierung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung von Abschlussprüfern, vergleichbar der Finanzierung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, sinnvoll, um Interessenkonflikte zu reduzieren und so die Objektivität und Qualität von Abschlussberichten zu verbessern?

10. Sollte aus Sicht der Bundesregierung daran festgehalten werden, dass die Gesellschafter eines großen Unternehmens den Wirtschaftsprüfer für den Konzernabschluss auswählen, warum?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, eine explizite Pflicht des Vorstands zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen Compliance Management Systems (CMS) gesetzlich festzuschreiben, um wirtschaftskriminellen Handlungen vorzubeugen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer zu verpflichten, im Rahmens des Jahresabschlusses explizit zu erklären, ob ihnen Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens entgegenstehen?

13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, in Unternehmen von öffentlichem Interesse die Einrichtung eines Prüfungsausschusses durch den Aufsichtsrat fest vorzuschreiben?

14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, die Frist zur Vorlage des Konzernabschlusses entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex von fünf Monaten auf 90 Tage zu verkürzen?

15. Sollte die gesetzliche Abschlussprüfung aus Sicht der Bundesregierung stärker darauf ausgerichtet werden, gezielte Bilanzmanipulationen und Vermögensschädigungen aufzudecken, und wenn ja, wie?

16. Sollten Wirtschaftsprüfer aus Sicht der Bundesregierung dazu verpflichtet werden, im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte Gesetzesverstöße und signifikante Defizite im Corporate Governance System des zu prüfenden Unternehmens an die Bundesregierung zu melden?

17. Sollten aus Sicht der Bundesregierung neben der Marktkapitalisierung und dem Handelsumsatz auch Anforderungen an den Nachweis von Corporate Governance zu den Kriterien für eine Berücksichtigung im DAX 30 dienen?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Wettbewerbssituation im Bereich Wirtschaftsprüfungsunternehmen, der insbesondere von den „Big Four“ Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers dominiert wird?

19. Ist es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, das bestehende Oligopol aufzuweichen und bessere Chancen für mittelständische Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schaffen, und wenn ja, wie will sie darauf hinwirken?

Fragen19

1

Haben Defizite bei der Abschlussprüferaufsicht durch die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelte Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) aus Sicht der Bundesregierung dazu beigetragen, dass die massiven Manipulationen im Zuge mehrerer Konzernabschlüsse nicht aufgedeckt wurden?

2

Welche Hinweise lagen der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) wann vor über eventuelle Pflichtverletzungen des Abschlussprüfers im Fall Wirecard?

Welche Konsequenzen hat die APAS gegebenenfalls gezogen?

3

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Transparenz der Überprüfungen durch die APAS öffentlich transparenter sein als bisher?

4

Inwiefern sollte die APAS aus Sicht der Bundesregierung dazu ermächtigt werden, sich bei Verdachtsfällen in noch nicht abgeschlossene Abschlussprüfungen einzuschalten?

5

Inwiefern sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Abschlussprüferaufsicht, speziell für große Unternehmen und Konzerne?

6

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung eine stärkere Rotation der Wirtschaftsprüfer in Unternehmen von besonderem öffentlichen Interesse zielführend, um die Objektivität und Qualität der Abschlussberichte zu verbessern?

Inwiefern hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates auf 20 Jahre zu verlängern, bewährt?

7

Inwiefern kann aus Sicht der Bundesregierung die gleichzeitige Tätigkeit eines Unternehmens als Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsberater die Objektivität und Qualität eines Abschlussberichtes beeinflussen?

8

Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, zumindest für große Unternehmen eine parallele oder nachgelagerte Überprüfung durch einen zweiten Wirtschaftsprüfer vorzuschreiben?

9

Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Etablierung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung von Abschlussprüfern, vergleichbar der Finanzierung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, sinnvoll, um Interessenkonflikte zu reduzieren und so die Objektivität und Qualität von Abschlussberichten zu verbessern?

10

Sollte aus Sicht der Bundesregierung daran festgehalten werden, dass die Gesellschafter eines großen Unternehmens den Wirtschaftsprüfer für den Konzernabschluss auswählen, warum?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, eine explizite Pflicht des Vorstands zur Errichtung eines angemessenen und wirksamen Compliance Management Systems (CMS) gesetzlich festzuschreiben, um wirtschaftskriminellen Handlungen vorzubeugen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, Vorstände, Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer zu verpflichten, im Rahmens des Jahresabschlusses explizit zu erklären, ob ihnen Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens entgegenstehen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, in Unternehmen von öffentlichem Interesse die Einrichtung eines Prüfungsausschusses durch den Aufsichtsrat fest vorzuschreiben?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IDW, die Frist zur Vorlage des Konzernabschlusses entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex von fünf Monaten auf 90 Tage zu verkürzen?

15

Sollte die gesetzliche Abschlussprüfung aus Sicht der Bundesregierung stärker darauf ausgerichtet werden, gezielte Bilanzmanipulationen und Vermögensschädigungen aufzudecken, und wenn ja, wie?

16

Sollten Wirtschaftsprüfer aus Sicht der Bundesregierung dazu verpflichtet werden, im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte Gesetzesverstöße und signifikante Defizite im Corporate Governance System des zu prüfenden Unternehmens an die Bundesregierung zu melden?

17

Sollten aus Sicht der Bundesregierung neben der Marktkapitalisierung und dem Handelsumsatz auch Anforderungen an den Nachweis von Corporate Governance zu den Kriterien für eine Berücksichtigung im DAX 30 dienen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Wettbewerbssituation im Bereich Wirtschaftsprüfungsunternehmen, der insbesondere von den „Big Four“ Deloitte, EY, KPMG und PricewaterhouseCoopers dominiert wird?

19

Ist es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, das bestehende Oligopol aufzuweichen und bessere Chancen für mittelständische Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schaffen, und wenn ja, wie will sie darauf hinwirken?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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