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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berechnung der Beteiligung deutscher Flugreisenden an Rückholkosten

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2168918.08.2020

Berechnung der Beteiligung deutscher Flugreisenden an Rückholkosten

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung sich zur Aufgabe gemacht, deutsche Staatsbürger aus dem Ausland schnellstmöglich zurück in die Heimat zu holen, da laut dem Auswärtigen Amt eine internationale Tourismuskrise ausgebrochen ist. Somit wurde vom Auswärtigen Amt erstmalig eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Als Folge der Corona-Krise wurden so Touristen, die unverschuldet in diese außergewöhnliche Situation gekommen sind und nicht mehr zurück nach Deutschland reisen konnten sowie beispielsweise Austauschstudierende, Au-pairs oder Teilnehmer eines Freiwilligendienstes, die nicht pauschal im Ausland leben, als Zielgruppe der Rückholaktion festgelegt. Die Bundesregierung hat für die damit größte Rückholaktion aller Zeiten ein Budget in Höhe von 50 000 000 Euro bereitgestellt, da schnell deutlich wurde, dass Reiseveranstalter für ihre Gäste nicht ohne Weiteres innerhalb kürzester Zeit einen Rücktransport garantieren konnten. Nichtsdestotrotz hat der Krisenstab der Bundesregierung eng mit Reiseveranstaltern sowie den Auslandsvertretungen zusammengearbeitet, um die Rückholaktion umzusetzen (Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/spiegel-hartmann/2320396). Um die hohen Kosten der Rückholaktion anteilig zu decken, hat das Auswärtige Amt ein vierstufiges Preissystem ausgearbeitet, mit Hilfe dessen die Selbstbeteiligung der repatriierten Staatsbürger berechnet wird. Bis zur finalen Berechnung des Eigenanteils jedes repatriierten Bürgers wurde prognostiziert, dass Kosten in Höhe von bis zu 1 000 Euro pro Person anfallen werden (Quelle: https://www.rnd.de/politik/corona-ruckholaktion-auswartiges-amt-versendet-kostenbescheide-7V4VKOZCD5AZHAQMSJZUMPD3B4.html). Im Juli 2020 hat sich nun herausgestellt, dass die durchschnittlichen Kosten für die Repatriierung aus den zehn Staaten, bei denen die Repatriierung deutscher Staatsangehöriger die höchsten Gesamtkosten verursacht hat, je repatriierter Person rund 1 830 Euro betrugen und somit die prognostizierten 1 000 Euro deutlich übersteigen. Konkret handelt es sich bei den erwähnten zehn Staaten um folgende (vgl. Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Roman Müller-Böhm auf Bundestagsdrucksache 19/20953):

  • Australien
  • Chile
  • Indien
  • Indonesien
  • Kuba
  • Nepal
  • Neuseeland
  • Philippinen
  • Südafrika
  • Thailand.

Aufgrund der großen Abweichungen der anfallenden Kosten für repatriierte Staatsbürger fehlt nach Ansicht der Fragesteller bisher Transparenz der Bundesregierung, wie der Berechnungsprozess abläuft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Basierend auf welchen Kriterien setzt sich die Berechnung für die im Rahmen der Rückholaktion durch die Bundesregierung anfallenden durchschnittlichen Kosten pro repatriierter Person aus dem Ausland zusammen?

a) Welche Kriterien hat die Bundesregierung konkret ausgearbeitet?

b) Worauf basiert die Ausarbeitung dieser Kriterien?

c) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung hierbei die finanzielle Situation des repatriierten Bürgers?

2

Nach welchen Kriterien wurden die Adressaten der bislang erfolgten Zahlungsaufforderungen ausgewählt?

3

Wurde gegenüber der Bundesregierung bei bereits erfolgten Zahlungsaufforderungen in einem oder mehreren Fällen die Zahlung verweigert, und wenn ja, mit welcher Begründung?

4

Wann plant die Bundesregierung die Berechnung der Beteiligung deutscher Flugreisenden an den Rückholkosten abzuschließen?

5

Welchen Ablauf gibt die Bundesregierung für die Rückzahlung der berechneten Kosten vor?

a) Inwiefern stehen der repatriierten Person mehr als eine Rückzahlungsmöglichkeit wie beispielsweise eine Ratenzahlung zur Auswahl?

b) Wie viele Rückzahlungsmöglichkeiten werden der repatriierten Person zur Verfügung gestellt?

c) Bis wann müssen die repatriierten Staatsbürger die berechneten Kosten an die Bundesregierung zurückzahlen?

6

Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten, die für die Rückholaktion der repatriierten Staatsbürger für die Bundesregierung angefallen sind?

7

Wie setzen sich die anfallenden Kosten für die Repatriierung der deutschen Staatsbürger zusammen?

8

Inwiefern gibt es Fälle, bei denen die zurückgeforderten Kosten die tatsächlichen Kosten überschreiten, und wie verfährt die Bundesregierung hier konkret?

9

Wie viele repatriierte Staatsbürger konnten mit regulären Verkehrsmitteln zurückgebracht werden, und wie viele Leute mussten mit zusätzlich organisierten Transportmitteln zurückgeholt werden?

a) War der Rücktransport mit zusätzlichen Transportmitteln tatsächlich nötig?

b) War im Fall des Einsatzes von zusätzlichen Transportmitteln die Nutzung von regulären Verkehrsmitteln möglich gewesen?

10

Inwiefern wurden die repatriierten Staatsbürger vor der Rückholaktion über die möglichen anfallenden Kosten in konkreter Höhe informiert?

11

Inwiefern gibt es Fälle, bei denen die anfallenden Kosten die geplanten Kosten überschritten haben?

12

Auf welchen Kriterien basiert die Auswahl der zusätzlich genutzten Transportmittel, um die deutschen Staatsbürger aus dem Ausland zurückzuholen?

a) Wie hat die Bundesregierung die Auswahl getroffen, welche Unternehmen die Rückholaktion unterstützten und welche Angebote nicht berücksichtigt werden?

b) Wie hoch sind die Kosten, die bei den jeweiligen Unternehmen im Rahmen der Rückholaktion angefallen sind?

c) Liegen bereits alle Rechnungen der Unternehmen vor, die die Rückholaktion durchgeführt haben, oder erwartet die Bundesregierung noch Rechnungen?

13

Mit welchen Ländern hat die Bundesregierung im Rahmen der Rückholaktion zusammengearbeitet?

a) Wie viele Bürger aus Drittstaaten wurden durch die Rückholaktion der Bundesregierung repatriiert (bitte nach Anzahl der Bürger und der jeweiligen Länder aufschlüsseln)?

b) Wie viele deutsche Staatsbürger wurden von Rückholaktionen anderer Länder nach Deutschland repatriiert (bitte nach Anzahl der Bürger und der jeweiligen Länder aufschlüsseln)?

c) Werden den EU-Staaten, deren Bürger auf einer der deutschen Chartermaschinen mitgeflogen sind, die Rechnungen gestellt, oder werden die Rechnungen direkt an die repatriierten Bürger gestellt, und welche Berechnung liegt hier zugrunde?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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