Auswirkungen der EEG-Umlagenbegrenzung auf die deutsche Industrie
der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Prof. Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem am 3. Juni 2020 im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpaket wurde unter anderem eine Fixierung der EEG-Umlage bei 6,5 Cent/kWh (2021) bzw. 6 Cent/kWh (2022) vereinbart, um eine drohende Steigerung der EEG-Umlage, im Wesentlichen bedingt durch die Corona-Krise, zu vermeiden.
In der Zwischenzeit wird diskutiert, ob die Deckelung der EEG-Umlage die Wirtschaft überhaupt beleben und einen möglichen Anstieg der Energiekosten im nächsten Jahr verhindern kann (vgl. z. B. https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/etikettenschwindel-mit-der-eeg-umlagesenkung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Mit Einnahmen in welcher Höhe aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise?
Um wie viel Cent pro Kilowattstunde wird die EEG-Umlage aus diesen Einnahmen im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 gesenkt?
Ist der in den Eckpunkten des Konjunkturpakets mit 11 Mrd. Euro angegebene Finanzbedarf für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh (2021) bzw. 6 Cent/kWh (2022) zusätzlich zu den Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel zu verstehen?
a) Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
b) Auf welchen Prämissen basiert die Schätzung?
c) Wie verteilen sich die 11 Mrd. Euro auf die Jahre 2021 und 2022?
Auf welchen Betrag würde nach Einschätzung der Bundesregierung die EEG-Umlage in 2021 und 2022 steigen, wenn die Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel im Rahmen des Konjunkturpakets zur Verfügung stellen würde?
Auf welchen Betrag würde sie steigen, wenn zusätzlich auch keine Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel für die Senkung der EEG-Umlage eingesetzt würden?
Von welchem konjunkturellen Impuls geht die Bundesregierung für 2021 durch die Fixierung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh aus?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Effekt der Fixierung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh im Jahr 2021 die Mehrkosten, die die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels ebenfalls im Jahr 2021 auslöst, kompensieren wird?
Auf welchen Betrag müsste die EEG-Umlage 2021 und 2022 nach Ansicht der Bundesregierung gesenkt werden, um die zusätzlichen Kosten der Unternehmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel vollständig zu kompensieren?
Auf welchen Betrag müsste die EEG-Umlage 2021 und 2022 nach Ansicht der Bundesregierung gesenkt werden, um einen positiven konjunkturellen Impuls zu erzielen?
Auf welche Bezugsgröße soll die Begrenzung der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung referieren (fixierte EEG-Umlage oder EEG-Umlage ohne BEHG- bzw. Konjunkturpaket-Zuschuss)?
Inwieweit plant die Bundesregierung, den Einfluss der Corona-bedingten Stromverbrauchsrückgänge bei der für die Besondere Ausgleichsregelung maßgeblichen Stromkosten und damit auf die Stromkostenintensität zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass Unternehmen wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ihren Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung verlieren?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den EEG-Umlagen-Mechanismus zukünftig „krisenfest“, d. h. weniger anfällig für starke Strompreis- und Stromverbrauchsschwankungen, zu gestalten?
Rechnet die Bundesregierung abseits der EEG-Umlage für das Jahr 2021 mit steigenden, stabilen oder sinkenden Stromnebenkosten für Unternehmen (bitte zu den folgenden Positionen jeweils die erwartete prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Jahr 2020 angeben: KWKG-Umlage, § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)-Umlage, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer und Netzentgelte)?
Rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2021 mit steigenden, stabilen oder sinkenden Erdgasnebenkosten für Unternehmen (bitte zu den folgenden Positionen jeweils die erwartete prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Jahr 2020 von Erdgassteuer, Förderabgaben, nationaler Brennstoffemissionshandel angeben)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu gewährleisten, dass Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und Corona-Wirtschaftshilfen erhalten, im Gegenzug andere, insbesondere energierelevante Beihilfeansprüche nicht verlieren, da der von der EU verabschiedete begrenzte Beihilferahmen nur für den Bereich der Corona-Wirtschaftshilfen gilt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dem Zustand entgegenwirken, dass derzeit Unternehmen, die dank der temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 noch keinen Insolvenzantrag stellen mussten, weiterhin beihilfeberechtigt bleiben, während Unternehmen, die trotz der Aussetzung einen Insolvenzantrag stellen, ihre Beihilfeberechtigung verlieren?