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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Neuaufstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Rolle externer Berater

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2173019.08.2020

Die Neuaufstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Rolle externer Berater

der Abgeordneten Christian Dürr, Bettina Stark-Watzinger, Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, setzt das Bundesministerium der Finanzen bei der Neuaufstellung und Restrukturierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Expertise externer Berater (https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/wirecard-skandal-boston-consulting-beraet-finanzministerium-bei-neuordnung-der-bafin/26035888.html). Im genannten Artikel wird die Boston Consulting Group angegeben. In der Sondersitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu Wirecard am 29. Juli 2020 erklärte das Bundesministerium der Finanzen, von einer Beauftragung noch vorerst abgesehen zu haben.

Die Verbesserung der Strukturen innerhalb der Bundesbehörde muss nach Auffassung der Fragesteller zwingend auf der Grundlage fachlichen und sachbezogenen Know-hows geschehen. Dazu gehört nicht nur das Wissen um die Schaffung neuer Organisationsstrukturen, sondern insbesondere auch Expertise über die aktuellsten Entwicklungen globaler und nationaler Finanzmärkte, Technologien, Unternehmen und Trends. Die Zuhilfenahme externer Berater ist aus Sicht der Fragesteller nicht grundsätzlich zu kritisieren. Dennoch stellen sich in diesem Fall einige Fragen, die insbesondere auf die Art der Inanspruchnahme externer Firmen zielen sowie deren Auftrags- und Einflussbereich. Zwingend sollte der Eindruck vermieden werden, die BaFin wüsste nicht auf der Basis internen Wissens und interner Expertise, wie sie sich entsprechend der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Entwicklungen der Finanzmärkte aufzustellen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Beschäftigt das Bundesministerium der Finanzen zum Zweck der Neuausrichtung und Neuaufstellung der BaFin nunmehr externe Beraterfirmen?

1

Wenn ja, welche Unternehmen hat das Bundesfinanzministerium beauftragt und/oder plant es, zu beauftragen?

1

Wenn ja, zu welchen ungefähren Kosten erfolgt die Beauftragung?

1

Wenn ja, wann wurde zu welchen Kriterien ausgeschrieben?

1

Oder nutzt bzw. beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, Vehikel zu nutzen, die zu 100 Prozent in der Hand des Bundes stehen, um darüber die Ausschreibung vorzunehmen?

1

Existiert im Bundesministerium der Finanzen ein Vermerk, eine Vorlage und/oder ein Sachstandsbericht, der eine Vergabe über ein entsprechendes Vehikel vorschlägt, um etwa – aus Zeitgründen – nicht an die Vergabekriterien gebunden zu sein?

2

Treffen die Medienberichte zu, nach den die Boston Consulting Group (BCG) beauftragt wurde, die Bundesregierung und die BaFin zu beraten, die Bilanzkontrolle im Zuge des Wirecard-Skandals neu aufzustellen?

2

Sofern ja, wann erhielt die BCG den Auftrag?

2

War zu diesem Zeitpunkt schon die interne Fehleranalyse der Bundesregierung bzw. der BaFin hinsichtlich Wirecard hinreichend abgeschlossen?

Sofern nein, weshalb wurden externe Beratungen in Auftrag gegeben, bevor der Fall Wirecard nicht hinreichend aufgearbeitet wurde?

3

Empfehlungen welcher Art und für welche Aufgaben- und/oder Organisationsbereiche verspricht sich das Bundesfinanzministerium von der Beratungsgesellschaft bzw. den Beratungsgesellschaften?

4

Zu welchen Fachbereichen benötigt die BaFin externe Expertise im Zuge ihrer Neuaufstellung (bitte Fachbereiche auflisten)?

5

Gehen die Beratungstätigkeiten über rein organisatorische Empfehlungen an die BaFin hinaus?

6

Beauftragte das Bundesfinanzministerium bereits in der Vergangenheit externe Beratungsunternehmen für Tätigkeiten in Bezug auf die BaFin?

6

Wenn ja, wann, und zu welchem Zweck?

6

Wenn ja, wen, und über welchen Zeitraum?

7

Gehen die Beratungsverträge im Zuge der Neuaufstellung der BaFin über die Neuorganisation der BaFin hinaus?

8

Sofern ja, welche Institutionen sind neben der BaFin Gegenstand der Beraterverträge, um die Kontrolle börsennotierter Unternehmen in Deutschland neu zu organisieren?

9

Beinhalten die Beratungsverträge beispielsweise auch die vom Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz angekündigten Reformen hinsichtlich Wirtschaftsprüfungsunternehmen?

10

Beinhalten die Beratungsverträge auch eine eventuelle Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)?

11

Beinhalten die Beratungsverträge auch eine eventuelle Neustrukturierung der Geldwäschebekämpfung?

12

Beinhalten die Beraterverträge auch eine Prüfung, inwiefern neue Technologien (z. B. Blockchain, Künstliche Intelligenz) genutzt werden können, um Bilanzmanipulation und Wirtschaftskriminalität aufzudecken und abzuwenden?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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