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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von (post)migrantischen Selbstorganisationen und Initiativen in Deutschland

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2190727.08.2020

Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von (post)migrantischen Selbstorganisationen und Initiativen in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Cem Özdemir, Filiz Polat, Monika Lazar, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Corona-Krise hat nochmal auf herausragende Art und Weise die hohe Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement und einer engagierten Zivilgesellschaft aufgezeigt: Sei es durch die spontane Nachbarschaftshilfe, Vereine, die Masken genäht haben, Tafeln, die unter besonderem Hochdruck und neuen Bedingungen die Hilfe für Obdachlose hochgefahren haben oder die Gewaltschutz- und Konfliktberatung, die in der Lockdown-Phase deutlich stärkere Nachfrage erfahren hat.

Einen ganz besonderen Beitrag während der Pandemie leisten nach Ansicht der Fragesteller dabei auch Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen (wie die „neue deutsche organisationen e. V.“), die sich in der Nachbarschafts- und Obdachlosenhilfe betätigen, sich weiterhin für die Belange von Geflüchteten in der Krise – im In- und Ausland – einsetzen oder auf die auch durch die Krise forcierte Diskriminierung und Rassismus hingewiesen haben, z. B. unter dem Hashtag #IAmNotAVirus. Die (post)migrantischen Selbstorganisationen und Initiativen sind ein elementarer Bestandteil für die Gestaltung einer inklusiven Einwanderungsgesellschaft. Doch ihre finanzielle Förderung ist häufig prekär: Staatliche Unterstützung findet meist nur projektbezogen statt, viele (post)migrantische Selbstorganisationen arbeiten auf Spendenbasis und mithilfe engagierter Ehrenamtlicher. Die sich daraus ergebenden Probleme haben sich während der Corona-Pandemie weiter zugespitzt (vgl. https://www.migazin.de/2020/04/23/corona-hilferuf-viele-migrantenorganisationen-aus/).

(Post)migrantische Organisationen stehen dafür, dass in einer Gesellschaft alle dazugehören und füllen, wie auch andere Organisationen der Zivilgesellschaft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Leben. Wie wichtig ihre Arbeit ist, zeigt sich nach Ansicht der Fragesteller auch aktuell: Die Black-Lives-Matter-Bewegung hat wieder in den Fokus gerückt, dass Diskriminierung und Rassismus nach wie vor ein Problem in der deutschen Gesellschaft darstellen und auf die Stärkung von Akteuren der Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit nach Ansicht der Fragesteller nicht verzichtet werden kann. Ebenso spielen (post)migrantische Organisationen nach Ansicht der Fragesteller eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung von Geschehnissen, wie z. B. die jüngsten Krawalle in einigen großen deutschen Städten, und den sich anschließenden Debatten, welche nur unter ihrer Beteiligung sachgerecht und konstruktiv verlaufen kann.

Das soziale Engagement (post)migrantischer Organisationen und Initiativen muss nach Ansicht der Fragesteller politisch unterstützt werden. Der beste Weg, das gesellschaftliche Sozialkapital zu stärken, bleibt weiterhin, in bürgerschaftliches Engagement zu investieren. In diesem Sinne müssen auch Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen die politische Unterstützung und Anerkennung erfahren, die allen anderen Bereichen bürgerschaftlichen Engagements zuteilwird.

Es ist daher nach Ansicht der Fragesteller eine öffentliche Aufgabe von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, jene Organisationen und Vereinigungen zu unterstützen. Die Nichtregierungsorganisation (NGO) „neue deutsche organisationen e. V.“ beklagt jedoch eine deutliche, historische gewachsene Ungleichbehandlung in der politischen Unterstützung und finanziellen Förderung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen (MO) und (post)migrantischen Initiativen, im Vergleich zu anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Konkret kritisiert sie, dass sie lange von Förderprogrammen faktisch ausgeschlossen bzw. nicht antragsberechtigt waren, stärker auf Basis von Projektförderung mit kurzen Laufzeiten gefördert werden und sich daher weiterhin keine ggf. notwendigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstrukturen leisten können – bei gleichzeitig wachsenden Aufgaben mit hoher gesellschaftlicher Relevanz in Bezug auf die politische und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Entsprechend wird ein „Neudenken der Förderpolitik“ als Paradigmenwechsel gefordert (vgl. https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/PDFs/RZ_NDO_Fact_Foerderpolitik_1_05.pdf und https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/Publikationen/RZ_NDO_Policy_Brief_Partizipation_1_08.pdf).

Ein gelungenes Beispiel für dezentrale Förderpolitik und Unterstützung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen stellen aus Sicht der Fragestellenden die Houses of Resources dar (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteressierte/EhrenamtlichesEngagement/HousesOfResources/housesofressources_node.html). Deren zweite Projektphase läuft 2021 aus und eine Finanzierung darüber hinaus ist – so wurde den Projektträgern vermittelt – nicht vorgesehen. Zudem läuft für mehrere Migrantinnen- und Migrantendachverbände zeitnah die Strukturförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteressierte/Migrantenorganisationen/Strukturfoerderung/strukturfoerderung-node.html). Auch hier ist noch offen, welche Verbände weiterhin eine institutionelle Förderung erfahren werden bzw. welche Implikationen das Auslaufen der Förderung für die Verbände hat.

Obwohl in § 3 des Vereinsgesetzes (VereinsG) bereits klar geregelt ist, dass ein Verein verboten werden kann, wenn „Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder (…) er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet“, gibt es zudem nach § 12 VereinsG weiterhin die nach Ansicht der Fragesteller diskriminierende Kategorie der sog. Ausländervereine. Unter diese fallen Vereine, die zu mehr als der Hälfte aus Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestehen. Nicht nur haben diese besondere Berichtspflichten gegenüber den Ordnungsbehörden – sie müssen beispielsweise jede noch so kleine Satzungsänderung oder die Personalien von Vorständen melden –, sie stehen auch im besonderen Fokus der staatlichen Behörden. Diese Distinktion dürfte auch weiterhin nicht dazu beitragen, dass sich Vereinigungen von Migrantinnen und Migranten als gleichwertig mit anderen Vereinigungen behandelt fühlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Mittel wurden aus den Bundeshaushalten 2015 bis 2020 insgesamt für die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgegeben, und wie viele davon entfielen auf die Förderung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen (bitte insgesamt, in absoluten Zahlen sowie prozentual pro Haushaltsjahr und nach Programmen sowie Einzelplänen aufschlüsseln)?

2

Wie hoch sind die Gesamtausgaben für die Förderung von Projekten bei Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen, und wie hoch sind die Ausgaben für eine institutionelle, mehrjährige Dauerförderung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen?

3

Verfügt die Bundesregierung über Prognosen, wie stark das Aufkommen von Spenden- und Sponsoringeinnahmen bei Vereinen, insbesondere Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen, durch die Corona-Krise einbrechen könnte, und erwägt die Bundesregierung, in Reaktion darauf weitere politische Maßnahmen zu ergreifen?

4

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, wie sich die Situation während der Corona-Pandemie v. a. auch auf gemeinnützige Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen ausgewirkt hat?

5

Steht die Bundesregierung mit Migrantinnen- und Migrantenorganisationen zu der Frage im Austausch, wie diese die Pandemiesituation bewältigen können, und welche konkreten Maßnahmen bietet die Bundesregierung zur Unterstützung an?

6

Wie viele Mittel wurden in der ersten Projektphase (2016 bis 2019) sowie bis aktuell in der zweiten Projektphase (2019 bis 2021) für die „Houses of Resources“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an Migrantinnen- und Migrantenorganisation verausgabt (bitte pro Jahr sowie pro Standort aufschlüsseln)? Wie viele Mittel sind für die zweite Projektphase der House of Resources insgesamt eingeplant (bitte insgesamt sowie pro Standort und Jahr aufschlüsseln)?

7

Werden die „Houses of Resources“ auch nach dem Auslaufen der zweiten Projektphase über 2021 hinaus weiter gefördert, wenn ja in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie steht die Bundesregierung der Idee gegenüber, die Houses of Resources künftig über die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zu fördern, und wird sie sich dafür im Stiftungsrat einsetzen?

9

Wie viele und welche Kommunen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung kommunale Netzwerke, in denen Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen kooperieren und sich austauschen? Wie viele dieser Netzwerke bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung eine öffentliche Förderung?

10

Da im Zuge der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zahlreiche Projekte in der Säule „Modellvorhaben“ nicht weitergefördert werden konnten, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, a) wie viele Projekte in der ersten Projektphase bei Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen als Träger gefördert wurden? b) wie viele Projekte in der zweiten Projektphase bei Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen als Träger gefördert werden?

11

Da für mehrere (post)migrantische Verbände 2020 die Strukturförderung von Dachverbänden des BAMF ausläuft, gedenkt die Bundesregierung das Programm zur Strukturförderung weiterzuführen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn ohne die Strukturförderung z. B. hauptamtliche Strukturen bei den bisherigen Zuwendungsempfängern nicht allein tragfähig sind?

12

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zugang von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und der NGO „neue deutsche organisationen“, die Leistungen in allgemeinen Gesellschaftsbereichen erbringen, zu Regelfördertöpfen zu erleichtern (https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/NDO_POLICY_PAPER_Foerderpolitik2017.pdf, S. 5)?

13

Inwiefern erfüllt die Bundesregierung folgende Forderungen der Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen (vgl. z. B. https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/PDFs/RZ_NDO_Fact_Foerderpolitik_1_05.pdf), und inwiefern stellt sie dafür im kommenden Haushaltsjahr Haushaltsmittel zur Verfügung:

a) für ihre Einbindung in die Ausgestaltung der Förderprogramme,

b) ihre Benennung als Zielgruppe der Förderung,

c) die Einrichtung eines Haushaltstitels zu ihrer Förderung,

d) die Finanzierung von Kompetenzzentren für Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen,

e) die Überprüfung der Förderrichtlinien zur besseren Partizipation und Teilhabe von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen,

f) die Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen?

14

Wie regelmäßig steht die Bundesregierung mit Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen, (post)migrantischen Initiativen und ihren Dachverbänden im Austausch, und welche Mitglieder des Bundeskabinetts haben sich in der laufenden Wahlperiode bereits mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen ausgetauscht (bitte jeweils das Datums und den Anlass angeben)?

15

Zu welchem Anteil waren oder sind in der aktuellen Wahlperiode die Kommissionen, Beiräte und Jurys, welche mit der Begutachtung von Anträgen für Förderprogramme zivilgesellschaftlicher, gemeinnütziger Organisationen durch die Bundesregierung beauftragt waren oder sind, mit Gutachterinnen und Gutachtern aus Migrantinnen- und Migrantenorganisationen oder (post)migrantischen Initiativen zusammengesetzt (bitte insgesamt sowie pro Bundesministerium als prozentualen Anteil aufschlüsseln)?

16

In wie vielen Fachjurys bzw. Auswahlkommissionen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesbeauftragte für Integration und Demokratie leben! bei der Entscheidung über die Vergabe von Förderprogrammen beraten oder beraten haben, saßen in der aktuellen Wahlperiode Vertreterinnen oder Vertreter von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen oder (post)migrantischen Initiativen? In wie vielen Fachjurys bzw. Auswahlkommissionen saßen keine?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Vereine weiterhin als sog. Ausländervereine nach § 14 VereinsG klassifiziert und als solche angemeldet werden sollten bzw. weiterhin verpflichtet sein sollten, jede Satzungsänderung sowie die Personalien der Vorstandsmitglieder unverzüglich den zuständigen Ordnungsbehörden anzuzeigen?

a) Wenn die Bundesregierung dies für weiterhin notwendig erachtet, warum?

b) Wenn die Bundesregierung dies nicht für notwendig erachtet, warum wurde das VereinsG nicht an entsprechender Stelle geändert, bzw. ist eine zeitnahe Änderung geplant?

18

In wie vielen Fällen wurden 2015 bis 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung noch Vereine kontaktiert, um zu überprüfen, ob es sich um „Ausländervereine“ nach § 14 VereinsG handelt?

19

Anhand welcher Kriterien findet nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Überprüfung eine Identifizierung als „Ausländervereine“ nach § 14 VereinsG statt?

20

Inwiefern ist geplant, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen und (post)migrantische Initiativen in einer Novelle des Gemeinnützigkeitsrechts besonders abzusichern?

21

In wie vielen Fällen wurde seit 2015 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Migrantinnen- und Migrantenorganisation und/oder (post)migrantischen Vereinigung von den zuständigen Finanzbehörden abgelehnt? Wie oft wurden seit 2015 insgesamt von Finanzbehörden in Deutschland Anträge auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Finanzbehörden insgesamt abgelehnt?

Berlin, den 19. August 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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