Betriebsunterbrechungsversicherungen in der Corona-Pandemie
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung gewährleistet in der Regel einen Versicherungsschutz für den Fall einer Betriebsunterbrechung, die auf einem vertraglich versicherten Ereignis beruht und zu einem entsprechenden Ertragsausfall im Unternehmen geführt hat. Diese können Sachschäden, die z. B. auf Brand, Diebstahl oder sonstige Naturgefahren zurückgehen, abdecken, aber vertragsabhängig auch Pandemie-Risiken absichern (vgl. www.gdv.de/de/themen/news/corona-krise--folgen-fuer-den-versicherungsschutz-58378).
Fragen und Antworten7
Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen müssen? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verteilung der Schließungen auf unterschiedliche Branchen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über welchen Zeitraum die Betriebe durchschnittlich schließen mussten? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen noch keine Kenntnisse aus amtlichen Statistiken zur Anzahl der Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vorübergehend schließen mussten sowie zu den betroffenen Branchen oder den Schließungszeiträumen vor. In einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführten Befragung im Juni 2020 gaben 34 Prozent der befragten Unternehmen an, von vorübergehender Schließung von Betriebsteilen oder ganzen Betrieben im Zuge der Corona-Pandemie betroffen gewesen zu sein. 20 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, „sehr stark“ durch vorrübergehende Betriebsschließungen betroffen gewesen zu sein. Sehr stark von vorrübergehenden Betriebsschließungen oder Schließung von Betriebsteilen betroffen zu sein, gaben insbesondere Unternehmen aus den Branchen „Beherbergung/Gastronomie“ (51 Prozent), „Kreativwirtschaft/ Unterhaltung“ (41 Prozent) sowie der „Groß- und Einzelhandel“ (30 Prozent) an. Am wenigsten von vorrübergehenden Betriebsschließungen betroffen zeigten sich die Branchen „Logistik/Verkehr“, „Datenverarbeitung/elektronische/optische Erzeugnisse“ (jeweils 3 Prozent „trifft sehr stark zu“) sowie „Fahrzeug-/ Maschinenbau“ (6 Prozent „trifft sehr stark zu“).
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie viele Umsatzausfälle den Betrieben durch die vorübergehende Schließung entstanden sind, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Höhe von Umsatzausfällen durch vorübergehende Schließungen vor.
Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet haben? Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verteilung der Insolvenzanträge auf unterschiedliche Branchen?
Die Bundesregierung besitzt keine Kenntnisse, wie viele Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet haben. In Bezug auf die allgemeine Insolvenzentwicklung zeigen öffentlich zugängliche Statistiken (z. B. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_205_52411.html) rückläufige Zahlen für Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (-3,7 Prozent). Während die Insolvenzen im Verarbeitenden Gewerbe im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum laut Creditreform gleichblieben, sanken sie im Baugewerbe, in Handel und bei Dienstleistungen (https://www.creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-1-halbjahr-2020). Monatszahlen des Statistischen Bundesamts zufolge haben im Mai 2020 1.504 Unternehmen Insolvenzen bei deutschen Amtsgerichten gemeldet, was 9,9 Prozent weniger als im Mai 2019 waren (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/08/PD20_300_52411.html).
Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten geschützt? a) Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten aufgrund einer Pandemie geschützt? b) Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten aufgrund der Corona-Pandemie geschützt? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Ob und inwieweit Verluste aufgrund einer Pandemie bzw. aufgrund der Corona-Pandemie gedeckt sind, hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine zahlenmäßige Einteilung der Verträge nach Deckungsumfang liegt der Bundesregierung nicht vor. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft besitzen rund 73.000 Betriebe eine Betriebsschließungsversicherung.
Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kenntnis darüber, welche Summe Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie bereits erstattet haben?
Die Höhe der bereits gezahlten Leistungen belief sich zum 1. Juli 2020 auf rund 157 Mio. Euro.
Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnisse darüber, dass Versicherungsgesellschaften die vereinbarten Vertragsbedingungen von Betriebsausfallversicherungen in der Corona-Pandemie nicht eingehalten haben? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die BaFin infolge getroffen?
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer eine Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung entgegen eindeutig getroffener vertraglicher Vereinbarungen verweigert hätte. Die Auslegung der Versicherungsbedingungen der Betriebsschließungsversicherung ist derzeit Gegenstand zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren.
Plant die Bundesregierung bzw. die BaFin darüber hinaus Maßnahmen hinsichtlich Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherungen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit plant die Bundesregierung keine derartigen Maßnahmen.