[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina
Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Jens Beeck, Dr. Jens
Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus
Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard
Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander
Müller, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Manfred Todtenhausen, Gerald
Ullrich und der Fraktion der FDP
Betriebsunterbrechungsversicherungen in der Corona-Pandemie
Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung gewährleistet in
der Regel einen Versicherungsschutz für den Fall einer Betriebsunterbrechung,
die auf einem vertraglich versicherten Ereignis beruht und zu einem
entsprechenden Ertragsausfall im Unternehmen geführt hat. Diese können
Sachschäden, die z. B. auf Brand, Diebstahl oder sonstige Naturgefahren zurückgehen,
abdecken, aber vertragsabhängig auch Pandemie-Risiken absichern (vgl. www.
gdv.de/de/themen/news/corona-krise--folgen-fuer-den-versicherungsschutz-5
8378).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020
aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen müssen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Verteilung der
Schließungen auf unterschiedliche Branchen?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über welchen Zeitraum die
Betriebe durchschnittlich schließen mussten?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie viele Umsatzausfälle den
Betrieben durch die vorübergehende Schließung entstanden sind, und wenn
ja, welche?
3. Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der
Corona-Pandemie Insolvenz angemeldet haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verteilung der Insolvenzanträge
auf unterschiedliche Branchen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21947
19. Wahlperiode 28.08.2020
4. Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten geschützt?
a) Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten aufgrund einer
Pandemie geschützt?
b) Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine
Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherung vor Verlusten aufgrund der
Corona-Pandemie geschützt?
5. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kenntnis darüber, welche Summe Betriebs- bzw.
Ertragsausfallversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie bereits erstattet
haben?
6. Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnisse darüber, dass
Versicherungsgesellschaften die vereinbarten Vertragsbedingungen von
Betriebsausfallversicherungen in der Corona-Pandemie nicht eingehalten haben?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die BaFin
infolge getroffen?
7. Plant die Bundesregierung bzw. die BaFin darüber hinaus Maßnahmen
hinsichtlich Betriebs- bzw. Ertragsausfallversicherungen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Berlin, den 26. August 2020
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]