Einsatzmöglichkeiten von Mediationen in Zeiten der COVID-19-Pandemie
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auch wenn die COVID-19-Pandemie in Deutschland ihren ersten Höhepunkt bereits hinter sich gelassen zu haben scheint, so wird immer deutlicher, welche wirtschaftlichen Folgen bereits eingetroffen oder noch zu erwarten sind.
Zahlreiche Branchen kämpfen mit den Folgen des wochenlangen Stillstandes und bemühen sich um ein wirtschaftliches Überleben (https://www.bwvl.de/corona-virus-ticker-deutsche-und-amerikanische-wirtschaft-eingebrochen-2645234.html).
Durch die Unterbrechung von Lieferketten und Störung von Produktionsabläufen oder weiteren schädigenden Folgen könnte eine Vielzahl von Streitigkeiten zwischen Unternehmen möglich sein, durch welche eine erhebliche Anzahl an Prozessen vor den Gerichten drohen könnte (https://www.fenster-tueren-technik.de/aktuell/koepfe-personalien/detail/125213-stoerung-von-lieferketten-durchdas-corona-virus/). In Kenntnis der unverschuldeten Entwicklungen durch den neuartigen Virus wäre es jedoch auch denkbar, dass Unternehmer als auch Verbraucher von Prozessen absehen und Mediationen oder andere alternative Streitbeilegungsmethoden bevorzugen, um die unternehmerischen Beziehungen nicht nachhaltig zu schädigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Wunsches nach dem Erhalt der zuvor gut laufenden unternehmerischen Beziehungen. Unternehmen profitieren insoweit von dieser Handlungsweise, als dass der Weg durch die Krise am einfachsten gemeinsam bewältigt werden kann (https://steinberg-mediation-hannover.de/mediation/vorteile-der-mediation/).
Ebenfalls im familiären Bereich sowie im Arbeitsverhältnis wird den Bürgern zum Teil aufgrund der außergewöhnlichen Umstände vieles zugemutet. Auch in diesem Feld sind aufgrund von verschiedensten Ängsten und Anspannung vermehrt Streitigkeiten und Konflikte möglich und durchaus vorstellbar. Stress und die Ungewissheit der zukünftigen Entwicklungen führen zu unvorhergesehenen Emotionen und Konfliktverhalten (https://www.bmbf.de/de/corona-quarantaene-kann-angstzustaende-ausloesen-11142.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Ist der Bundesregierung bekannt, ob aufgrund der geschilderten Pandemie-Situation Unternehmer und Verbraucher derzeit dazu tendieren, Mediationen und Alternative Streitbeilegungsmethoden einem Gerichtsprozess zu bevorzugen?
Welche Zahlen sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
Inwiefern sind die Zahlen von durchgeführten Mediationen in Zeiten der COVID-19-Pandemie gestiegen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich aufgrund der Pandemie bestehende Konflikte verschärfen, und wenn ja, in welchem Bereich?
Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung durch, um Streitigkeiten im privaten als auch im unternehmerischen Bereich in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu vermeiden oder beizulegen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der Anwendungsmöglichkeiten von Mediationen aufgrund der COVID-19-Pandemie angestiegen, und wenn ja, in welchem Bereich konkret?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der finanzielle Schaden durch pandemiebedingte unternehmerische Streitigkeiten (beispielsweise aufgrund von Lieferverzögerungen) bislang seit Ausbruch der Pandemie?
Welchen finanziellen Schaden erwartet die Bundesregierung aufgrund der pandemiebedingten Streitigkeiten zwischen Unternehmen insgesamt bis zum Ende des Jahres 2020?
Erwartet die Bundesregierung aufgrund von pandemiebedingten Streitigkeiten eine höhere Anzahl von Streitigkeiten vor Gerichten, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung damit umzugehen, um eine zügige Bearbeitung der Fälle zu garantieren?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob den Gerichten aufgrund der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie ein erheblicher Anstieg von Prozessen in den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten droht, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine mögliche oder drohende Überlastung der Gerichte?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob Mediationen insbesondere in Pandemiezeiten Vorteile gegenüber gerichtlichen Prozessen bieten (insbesondere aufgrund etwaiger Verschiebungen von Gerichtsterminen und der im Gegensatz dazu bei Mediationen möglichen Durchführung von Telefon- oder Online-Mediationen)?
Wie viele Gerichtstermine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben (bitte diese nach Bundesland und Gericht aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Notbetrieb bei den Gerichten durchgeführt (bitte diese nach Bundesland und Gericht aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zugangsbeschränkungen bei den Gerichtsverfahren ausgesprochen worden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Beschränkungen aus rechtsstaatlicher Sicht (bitte diese nach Bundesland und Gericht aufschlüsseln)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile für die Durchführung von Mediationen im Vergleich zu Gerichtsverfahren in Zeiten von Corona, um unternehmerische Konflikte zu lösen, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen bietet die Bundesregierung den Unternehmen derzeit an, um pandemiebedingte Streitigkeiten mit anderen Unternehmen als auch Verbrauchern mit Hilfe einer Mediation zu lösen?
Bietet die Bundesregierung zu diesem Zweck ein spezielles Förderprogramm an, wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung ein Programm, welches Mediationen aufgrund von pandemiebedingten Streitigkeiten fördert, für sinnvoll?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation Mediationen und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung besonders zu fördern, um zum Beispiel eine Überlastung der Gerichte zu verhindern und eine zügige Streitbeilegung zu ermöglichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein spezielles Mediationsprogramm, um die Durchführung von Gerichtsprozessen zu vermeiden und die Justiz in Pandemiezeiten zu entlasten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass mündliche Verhandlungen in Zeiten von Pandemien online durchgeführt werden können sollten, und wenn ja, welche Maßnahmen hat sie zu diesem Zweck ergriffen?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung in Pandemiezeiten, um Konflikte zwischen Unternehmen, Verbrauchern als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zu lösen, bei denen bilaterale Verhandlungen gescheitert sind und eine zügige Lösung erforderlich ist?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit aufgrund der Pandemie eingeschränkt worden?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Lösung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Verbrauchern und zwischen Unternehmen und Verbrauchern in Zeiten von Pandemien?