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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2227610.09.2020

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur)

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Um die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der Cybersicherheit voranzutreiben, hat die Bundesregierung im August 2018 beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/15042), eine Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) unter der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu gründen. Im August 2020 wurde nun die beschlossene Cyberagentur mit der Bestellung der Geschäftsführung gegründet. Laut Bundesverteidigungsministerium und Bundesinnenministerium sei dies ein wichtiger Schritt zu mehr Technologiesouveränität in der Cybersicherheit (https://www.egovernment-computing.de/wichtiger-schritt-zu-groesserer-technologie-souveraenitaet-a-955568/).

Durch zielgerichtete und am Bedarf der Bundesregierung orientierte Beauftragung soll diese neu gegründete Cyberagentur mittel- bis langfristig eine nachhaltige Technologiesouveränität auf dem Gebiet der Cybersicherheit für Deutschland erreichen. Somit wird die Cyberagentur in der Cybersicherheit zu einem Scharnier zwischen der Forschungslandschaft in Deutschland und der Bundesregierung. Konkrete Programme und Projekte sowie die hierfür zu veranschlagenden Finanzmittel werden – in Abstimmung mit den beteiligungsführenden Ressorts – von der Cyberagentur nach der Gründung im Rahmen einer Trend- und Szenarioanalyse geplant und beauftragt (Bundestagsdrucksache 19/15961). Das Budget soll anteilig das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) tragen. Konkrete Programme sollen, laut Bundesregierung, erst nach Gründung der Cyberagentur als GmbH gestartet werden (ebd.).

Einem Medienbericht (https://netzpolitik.org/2019/bundesrechnungshof-bezweifelt-sinn-der-neuen-cyberagentur/) zufolge wollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bis 2021 ursprünglich 365 Mio. Euro für die Agentur bereitstellen. In dem Bericht heißt es weiter, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeordnet habe, die Cyberagentur müsse das „Besserstellungsverbot“ bei der Vergütung der Mitarbeiter berücksichtigen. Als Interimsstandort gibt die Bundesregierung auf ihrer Heimatseite Halle/Saale und 2022 den Bezug eines Gebäudes am Flughafen Halle/Leipzig vor (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de/agentur-fuer-innovation-in-der-cybersicherheit-1546892).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Programme, Projekte, bedarfsorientierte und zielgerichtete Forschungsaufträge zu ambitionierten Cybersicherheitstechnologien und diesbezüglichen Schlüsseltechnologien werden durch die Cyberagentur verfolgt, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen?

2

Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Cyberagentur den Erhalt von Technologiesouveränität und Technologiesicherheit im Cyber- und Informationsraum fördern und sicherstellen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15961)?

3

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen wird die Cyberagentur ihre Schwerpunkte der digitalen Innovationen in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sicherstellen, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15961)?

4

Wie viele Programme, Projekte, bedarfsorientierte und zielgerichtete Forschungs- und Innovationsvorhaben sollen mit welcher Budgethöhe finanziert werden, und wie teilt sich das Budget anteilig auf das BMVg und das BMI auf?

5

Plant die Cyberagentur respektive die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit privaten Beratungs- und Sicherheitsagenturen, und wenn ja, mit welchen konkreten Zielvorgaben?

6

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen will die Cyberagentur die ausstehenden Ideenwettbewerbe und die Vergabe von gezielten Forschungsaufträgen vervollständigen, sicherstellen und umsetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15961)?

7

Wie viele Mitarbeiter hat die Cyberagentur gegenwärtig, und wie viele Mitarbeiter hat die Cyberagentur sukzessive bis zum Vollbetrieb eingeplant, und wann ist mit einem Vollbetrieb der Cyberagentur zu rechnen, und ist mit dem Einstellungsverfahren bereits begonnen worden?

8

Hält die Bundesregierung die Finanzierung von ursprünglich geplanten 100 Mitarbeitern für realistisch, und in welcher Höhe plant die Cyberagentur das jährliche Personalbudget (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15961, Antwort zu Frage 4)?

9

Wie argumentiert die Bundesregierung, insbesondere auch vor dem Hintergrund des teilweise geltenden Besserstellungsverbots, das jährliche Personalbudget, und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass aufgrund einer besseren finanziellen Abgeltung der Arbeitsleistung im Privatsektor ein Braindrain von den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern stattfindet?

10

In welcher Höhe wird das Budget für die Cyberagentur im Bundeshaushalt veranschlagt, und wird das ursprünglich geplante und vom Bundesrechnungshof eingeforderte Budget von rund 365 Mio. Euro vom Bundeshaushalt bereitgestellt, und wenn nein, warum nicht (https://www.heise.de/news/Bundes-Cyberagentur-gegruendet-350-Millionen-Euro-fuer-die-Cybersicherheit-4867476.html)?

11

Aus welchem konkreten Grund wurde von der Bundesregierung ein Interimsstandort in Halle/Saale (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vorgegeben, wann ist mit dem Umzug der Cyberagentur auf den Standort Flughafen Halle/Leipzig zu rechnen, und in welcher Höhe wird dieser Umzug für die Cyberagentur zu Buche schlagen?

Berlin, den 31. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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