[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch,
Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/22328 –
Liegenschafts-, Bau- und Mietenpolitik der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und des Bundeseisenbahnvermögens in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist der Bund einer der größten
Immobilieneigentümer in Deutschland. Seit Jahren sorgt die Liegenschaftspolitik von BImA
und BEV für Diskussionen. Denn anstatt den öffentlichen Bestand dafür zu
nutzen, dämpfend auf die Miet- und Grundstückspreisentwicklung in den
Städten und Kommunen einzuwirken, hatten BImA und BEV in den
vergangenen Jahren die meisten ihrer Liegenschaften und Wohnungen zum
Höchstpreis an private Investoren verkauft.
Von den Wohnungen und Grundstücken der früheren Bundesbahn und
Reichsbahn, die mit der Gründung der DB AG im Jahr 1994 in das BEV übergingen,
blieben kaum welche in öffentlicher Hand. Für insgesamt fast 2,5 Mrd. Euro
wurden bis 2017 94,3 Prozent der Wohnungen und 99,3 Prozent der
Grundstücke verkauft. Damit hat der Bund ein Immobilienpaket für nicht einmal ein
Drittel des damals geschätzten Werts von 13,6 Mrd. D-Mark bzw. rund
6,9 Mrd. Euro verkauft (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/701). Die BImA hat in der
vergangenen Legislaturperiode (2013 bis 2017) rund 20 Prozent ihres
Wohnungsbestandes verkauft (ca. 5 600 Liegenschaften mit rund 7 000 Wohnungen) und
damit rund 1,5 Mrd. Euro eingenommen. 46 Prozent aller verkauften
Wohnungen und 93 Prozent aller für den Wohnungsbau geeigneten Liegenschaften
wurden damals zum Höchstpreis an Private verkauft (vgl. die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
18/13263, 18/13583 und 19/701; Handelsblatt: „Immobilien-Anstalt verkauft
vor allem an privat“, 9. August 2019). Trotz der versprochenen
Neuausrichtung hat die BImA auch in den Jahren 2018 und 2019 fast die Hälfte ihrer
verkauften Liegenschaften und mehr als ein Drittel der verkauften Wohnungen
meistbietend privatisiert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18487).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23445
19. Wahlperiode 15.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Viele der noch übrigen Liegenschaften und Wohnungen von BImA und BEV
befinden sich in Großstädten mit stark steigenden Miet- und
Grundstückspreisen. Als öffentliche Institutionen tragen beide nach Auffassung der
Fragestellenden eine besondere Verantwortung, diese für eine soziale Nutzung vor
Ort zur Verfügung zu stellen.
Die Boden- und Mietpreise sind bundesweit in den vergangenen Jahren
massiv angestiegen. Besonders dramatisch ist diese Situation in Berlin. Hier
sind die Bodenrichtwerte allein zwischen 2008 und 2018 im Durchschnitt um
mehr als 800 Prozent angestiegen, in einigen Stadtteilen sogar um mehr als
1 000 Prozent (vgl.
http://rbb24.de: „So teuer sind Grundstücke in Ihrem
Berliner Kiez geworden“, 13. März 2018). Auch aktuell steigen die Bodenpreise
in Berlin weiter stark an (vgl. Immobilienmarktbericht Berlin 2019/2020,
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin). Gleichzeitig besteht in
Berlin ein massiver Fehlbedarf vor allem an günstigen und geförderten
Wohnungen. Die hohen Grundstücks- und Kaufpreise machen eine soziale
Bewirtschaftung und eine Wohnbebauung häufig unwirtschaftlich. So bleiben dem
Land vor allem die öffentlichen Grundstücke, um selbst günstige Wohnungen
mit den städtischen Wohnungsunternehmen zu errichten. Der Bund hat hier
angesichts der hohen Anzahl der Bundesbediensteten, die bei Weitem nicht
durch Wohnungen oder Belegungsrechte im Rahmen der Wohnungsfürsorge
versorgt werden können, nach Ansicht der Fragestellenden eine besondere
Verantwortung.
Für eine bessere Einordnung der Ergebnisse wird in den Antworten auf die
jeweiligen Fragen um getrennte Auflistungen nach Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) und Bundeseisenbahnvermögen (BEV) gebeten.
1. Welche Liegenschaften besitzen die BImA und das BEV aktuell in Berlin
(bitte unter Angabe von Bezirk und Adresse der Liegenschaft, Art der
Liegenschaft, aktueller Nutzung, ggf. Anzahl der Wohneinheiten, Größe
der Liegenschaft und geltendem Planungsrecht auflisten)?
a) Welche dieser Liegenschaften eignen sich für eine Wohnbebauung?
b) Welche dieser Liegenschaften eignen sich für eine gewerbliche
Nutzung?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA):
Die Liegenschaften im Eigentum der BImA sind mit den erbetenen Angaben in
der Anlage 1* aufgeführt. Angaben zum aktuellen Planungsrecht liegen der
BImA nur vereinzelt vor. Das Planungsrecht obliegt im Regelfall den einzelnen
Bezirken und wird von diesen veröffentlicht. Die Zuständigkeit kann in
Ausnahmefällen von der Senatsverwaltung übernommen werden.
Insgesamt 23 Grundstücke eignen sich nach derzeitiger Kenntnislage für eine
Wohnbebauung und sind in der Anlage 1* entsprechend gekennzeichnet.
Insgesamt 236 Grundstücke (Fläche: >300 m²) werden im Wesentlichen gewerblich
genutzt. Im Einzelnen siehe Anlage 1*. Zu den „gewerblichen Grundstücken“
zählen neben den rein gewerblich genutzten Grundstücken unter anderem auch
Erbbaurechte, Kleingartenanlagen, Straßenflächen. Eine genauere Aufstellung
nach rein gewerblicher Nutzung der Grundstücke ist systemseitig nicht
möglich.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bundeseisenbahnvermögen (BEV):
Zu den im Land Berlin befindlichen Liegenschaften des BEV wird auf die
Anlage 2* verwiesen. Ob die entsprechenden Grundstücke für eine künftige
Nutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken geeignet sind, obliegt den
Baubehörden des Landes Berlin auf Grundlage des geltenden Bauplanungs- und
Bauordnungsrechts.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/18996 verwiesen.
2. Welche Liegenschaften der BImA und des BEV in Berlin sollen in den
kommenden drei Jahren verkauft werden?
a) Welche dieser Liegenschaften wurden dem Land Berlin bereits zum
Erstzugriff angeboten?
b) Welche sollen dem Land Berlin entsprechend angeboten werden?
c) Welche Grundstücke sollen vergünstigt zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus, zur Unterbringung von Geflüchteten oder zur
Nutzung durch andere soziale oder öffentliche Einrichtungen an das
Land Berlin abgegeben werden?
d) Für welche Liegenschaften laufen aktuell Höchstbietverfahren oder
konkrete Verkaufsgespräche mit privaten Investoren?
Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet.
BImA:
Das Verkaufsportfolio der Jahre 2020 bis 2023 ist der Anlage 3* zu entnehmen.
Die BImA plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stichtag: 15. September 2020)
die Veräußerung von 87 Liegenschaften in Berlin. Zu den Einzelheiten wird auf
die Anlage 3* verwiesen. Bei den dort aufgeführten Liegenschaften, die aktuell
nicht dem Land Berlin im Erstzugriff angeboten werden, handelt es sich um
Arrondierungs-, Hinterlieger- bzw. Restflächen, für die nur ein Verkauf an
Nachbarn in Betracht kommt, um Kleingartenanlagen, die direkt an die Pächter
veräußert werden sollen, um nicht für die Wohnungsfürsorge benötigte
Einfamilienhäuser und um Liegenschaften mit Bruchteilseigentum. Über eine
Liegenschaft in 14055 Berlin wird mit einem Grundstücksnachbar über einen
Verkauf verhandelt.
BEV:
Das BEV hat dem Land Berlin folgende Liegenschaften im Erstzugriff
angeboten:
PLZ Postanschrift
10115 Torstraße 193
10557 Heidestraße 45
10318 Zwieseler Straße 164
12101 Flughafen Tempelhof
12051 Oderstraße 193
12049 Oderstraße 192
12049 S-Bhf Hermannstraße/Tempelhof
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Das BEV prüft erst bei einer konkreten Veräußerungsentscheidung, ob eine
Liegenschaft im Wege des Erstzugriffs angeboten wird. Davon unabhängig hat
das BEV Anfang des Jahres das Land Berlin über die seit 1. Januar 2020
gültige „Richtlinie des BEV zu verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR
BEV 2020) informiert.
Auf Basis der Rückmeldungen des Landes Berlin werden derzeit Gespräche
geführt. Aktuell laufen Bieterverfahren oder konkrete Verkaufsgespräche mit
privaten Investoren über die BEV-Liegenschaften „Wallensteinstraße/
Tannhäuserstraße“ und „Zwieseler Straße“ in Berlin-Lichtenberg und „Groß-
Berliner Damm“ in Berlin-Treptow/Köpenick.
3. Wie viele Liegenschaften planen die BImA und das BEV in Berlin
grundsätzlich für eine Wohnbebauung bereitzustellen, und wann wird das
passieren?
a) Wie viele Wohneinheiten können auf den Grundstücken von der
BImA und BEV in Berlin schätzungsweise errichtet werden?
b) Durch wen sollen die Grundstücke von der BImA und dem BEV
bebaut werden?
c) Welcher Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen
(Sozialwohnungen) soll auf diesen Grundstücken entstehen?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
BImA:
Die BImA wird dem Land Berlin noch rund zehn weitere Grundstücke zum
Direkterwerb im Erstzugriff anbieten, die nach Einschätzung der BImA
grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet erscheinen. Ob diese Grundstücke
tatsächlich Planungsrecht für eine Wohnbebauung erhalten, liegt in der
Planungshoheit des jeweiligen Bezirks. Gleiches gilt für die tatsächliche
Umsetzung der entsprechenden Bebauung der Grundstücke nach einem Verkauf. Für
alle Objekte laufen aktuell Kaufverhandlungen mit dem Land Berlin; ob und zu
welchem Zeitpunkt das Land Berlin die Grundstücke tatsächlich ankauft und
dort Wohnbauvorhaben realisiert, ist noch ungewiss. Nach grober Einschätzung
könnten bei vorliegendem Baurecht rund 600 Wohnungen errichtet werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Land Berlin würde die Bebauung in
Regie der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgen. In den aktuellen
Fällen ist landesseitig von einer Quote von 50 Prozent Sozialwohnungen die
Rede. Der BImA liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Sozialwohnungen
jeweils auf den einzelnen Liegenschaften geplant sind.
BEV:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Soweit Grundstücke für eine
Bebauung mit sozialem Wohnungsbau geeignet erscheinen, werden sie dem
Land Berlin im Wege des Erstzugriffs angeboten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 16
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/18996 verwiesen.
4. Wie hat sich die Zahl der Bundesbediensteten in Berlin in den Jahren seit
2010 entwickelt, und wie viele bundeseigene Wohnungen oder
Belegungsrechte standen im Rahmen der Wohnungsfürsorge in diesen
Jahren jeweils zur Verfügung (bitte nach Jahren sowie nach Anzahl der
Bundesbediensteten sowie Anzahl der Wohnungen und Belegungsrechte
für die Wohnungsfürsorge des Bundes auflisten)?
Die Anzahl der Beschäftigten im Bundesbereich mit dem Arbeitsort in Berlin
kann der Fachserie 14 Reihe 6, der Tabelle 2.7 des Statistischen Bundesamtes
entnommen werden. Die einzelnen Fachserien 14 Reihe 6 Personal des
öffentlichen Dienstes für die oben genannten Jahre können dem folgenden Link
https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000140
entnommen werden.
Die Anzahl der Belegungsrechte, die im Rahmen der Wohnungsfürsorge in den
Jahren 2010 bis 2020 in Berlin zur Verfügung standen/stehen, sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr
Belegungsrechte
in Berlin aus Darlehen
und
Zuschussförderungen
Belegungsrechte
in Berlin nach den
Familienheimrichtlinien-Umzug gesichert
2010 2.907 1.375**
2011 2.907 1.265**
2012 2.907 1.150**
2013 2.952 1.033
2014 2.894 916
2015 2.914 761
2016 2.535 681
2017 3.040 566
2018 3.015 479
2019 3.223 399
aktueller Stand am
15. September 2020 2.436* 346
voraussichtlich zum
31. Dezember 2020 ca. 3.200 339
* Erläuterung zum aktuellen Stand am 15. September 2020:
Durch das Laufzeitende von Verträgen im Bereich des 3. Förderweges zum 31. Dezember 2019 hat
sich die Anzahl der Belegungsrechte aus Darlehen und Zuschussförderung um rd. 870 reduziert.
Nach aktuellem Stand von laufenden Vertragsverhandlungen wird sich die Anzahl von
Belegungsrechten aus Darlehen und Zuschussförderung zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich auf ca. 3.200
erhöhen.
** Erläuterung zur Fallzahlentwicklung 2010 bis 2012:
Die Werte der Jahre 2010 bis 2012 basieren auf statistischer Ermittlung. Sie sind belastbar und
spiegeln den Trend wider, dass dieser Förderweg nicht mehr gefragt ist. Die Gründe sind vielfältig,
liegen aber vor allem an den seit Längerem sehr günstigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt.
5. Wie viele Wohnungen planen die BImA und das BEV in den
kommenden fünf Jahren auf ihren Grundstücken in Berlin selbst neu zu bauen?
a) Wie viele dieser Wohneinheiten sollen als Sozialwohnungen, und wie
viele als freifinanzierte Wohnungen entstehen?
b) Werden die BImA und das BEV bei der Errichtung von Wohnraum
die Regelungen des Berliner Modells der Kooperativen
Baulandentwicklung einhalten, der zufolge 30 Prozent der Wohnungs-
Geschossfläche für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum
(Sozialwohnungen) verwendet werden sollen?
c) Werden sich die BImA und das BEV auch an die Maßgaben eines
erneuerten Modells der Kooperativen Baulandentwicklung halten, für
das ein Anteil von 50 Prozent der Wohnungs-Geschossfläche für
Sozialwohnungen im Gespräch sind?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
BImA:
Auf den Grundstücken der BImA, die im Eigenbestand verbleiben sollen,
können in Berlin nach derzeitigem Planungsstand etwa 2.500 Wohneinheiten
errichtet werden (Bauzeitraum von 2020 bis etwa 2034), davon rund 1.000
Wohnungen in den nächsten fünf Jahren. Aufgrund der aktuell angespannten
Wohnungssituation (insbesondere in Ballungsgebieten) ist die Nachfrage nach
bezahlbarem Wohnraum erheblich, so dass auch beim Bund dringender Bedarf
besteht, Bundesbediensteten, die nicht oder nur unzureichend am Dienstort
untergebracht sind, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die
BImA wird daher auf allen geeigneten Grundstücken selbst Wohnungen
errichten, um den ermittelten hohen Bedarf an entsprechendem Wohnraum
sicherzustellen.
Da die BImA ausschließlich Wohnungen für die Wohnungsfürsorge des Bundes
bauen darf, kann insoweit das Berliner Modell zur Kooperativen
Baulandentwicklung nicht direkt zur Anwendung kommen. Die BImA kann gemäß
Grundgesetz nicht die Erfüllung von Landes- und Kommunalaufgaben übernehmen
und keine Fördermittel in Anspruch nehmen. Selbstverständlich wird die BImA
alle Forderungen gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen. Die
Intentionen des Kooperativen Baulandmodells – die Schaffung von Wohnraum,
insbesondere für untere Einkommensgruppen – soll auch durch die BImA umgesetzt
werden. Hierzu finden zurzeit Abstimmungsgespräche zwischen dem Land
Berlin und BImA statt.
BEV:
Der Auftrag des BEV hat gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 5 des
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes den Auftrag, die ihm übertragenen
Liegenschaften zu verwalten und zu verwerten.
6. Für welche Neubauvorhaben auf Liegenschaften von der BImA oder das
BEV bestehen jeweils Kooperationen oder werden jeweils
Kooperationen angestrebt
a) mit großen privaten Wohnungsunternehmen (mit einem Bestand von
mehr als 3 000 Wohneinheiten in Berlin),
b) mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Berlins?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
BImA:
Aktuell bestehen für Neubauvorhaben auf Liegenschaften der BImA keine
Kooperationen.
BEV:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Planen die BImA und das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung den
Zukauf von Grundstücken in Berlin, und wenn ja, welcher Art, und zu
welchem Zweck?
BImA:
Die BImA plant gegenwärtig bei Neubauvorhaben im Wohnungsbau keinen
zusätzlichen Erwerb von Grundstücken in Berlin. Für die Unterbringung von
Bundesdienststellen in Berlin erwirbt die BImA bei Bedarf geeignete
Grundstücke.
BEV:
Das BEV plant keinen Zukauf von Grundstücken.
8. Wie viele Wohneinheiten und wie viele Belegungsrechte besitzen die
BImA und das BEV aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken auflisten)?
BImA:
Die BImA besitzt zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stichtag: 15. September
2020) 4.928 Wohnungen zuzüglich 2.782 Wohnungen mit Belegungsrechten.
Auf den Dienstliegenschaften befinden sich weitere 189 Wohneinheiten, die
sich jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich der BImA befinden. Die Verteilung
der Wohnungen in Besitz der BImA nach den Berliner Stadtbezirken stellt sich
folgendermaßen dar:
Anzahl
der
Wohneinheiten
Stadtbezirke, Ortsteile
0 Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirk), Friedrichshain, Kreuzberg
764 Mitte (Bezirk), Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit,
Tiergarten, Wedding
595 Pankow (Bezirk), Blankenburg, Blankenfelde, Buch, Französisch
Buchholz, Heinersdorf, Karow, Malchow, Niederschönhausen,
Rosenthal, Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee, Wilhelmsruh
273 Charlottenburg-Wilmersdorf (Bezirk), Charlottenburg,
Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf,
Westend, Wilmersdorf
202 Spandau (Bezirk), Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde,
Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Staaken, Spandau, Wilhelmstadt
1.133 Steglitz-Zehlendorf (Bezirk), Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde,
Nikolassee Steglitz, Wannsee, Zehlendorf
116 Tempelhof-Schöneberg (Bezirk), Friedenau, Lichtenrade,
Mariendorf, Marienfelde, Schöneberg, Tempelhof
24 Neukölln (Bezirk), Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln, Rudow
189 Treptow-Köpenick (Bezirk), Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow,
Bohnsdorf, Baumschulenweg, Friedrichshagen, Grünau,
Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschönweide,
Oberschönweide, Plänterwald, Rahnsdorf, Schmöckwitz
2 Marzahn-Hellersdorf (Bezirk), Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf,
Mahlsdorf, Marzahn
Anzahl
der
Wohneinheiten
Stadtbezirke, Ortsteile
348 Lichtenberg (Bezirk), Falkenberg, Fennpfuhl, Friedrichsfelde,
Hohenschönhausen, Karlshorst, Lichtenberg, Malchow,
Rummelsburg, Wartenberg
1.282 Reinickendorf (Bezirk), Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf,
Konradshöhe, Lübars, Märkisches Viertel, Reinickendorf, Tegel,
Waidmannslust, Wittenau
Die Wohnungen mit Belegungsrechten verteilen sich in Berlin wie folgt:
Bezirke
Belegungsrechte
aus Darlehen
und
Zuschussförderungen
Belegungsrechte
nach dem
Familienheimrichtlinien-
Umzug gesichert
Charlottenburg-Wilmersdorf 284 37
Friedrichshain-Kreuzberg 112 4
Lichtenberg 155 17
Marzahn-Hellersdorf 0 17
Mitte 914 23
Neukölln 68 8
Pankow 22 62
Reinickendorf 0 44
Spandau 108 23
Steglitz-Zehlendorf 748 69
Tempelhof-Schöneberg 13 27
Treptow-Köpenick 12 15
Gesamt am 15. September 2020* 2.436 346
* Erläuterung zum aktuellen Stand 15. September 2020:
Durch das Laufzeitende von Verträgen im Bereich des 3. Förderweges zum 31. Dezember 2019 hat
sich die Anzahl der Belegungsrechte aus Darlehen und Zuschussförderung um rund 870 reduziert.
Nach aktuellem Stand von laufenden Vertragsverhandlungen wird sich die Anzahl von
Belegungsrechten aus Darlehen und Zuschussförderung zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich auf etwa
3.200 erhöhen.
BEV:
Im Land Berlin stehen dem BEV keine Belegungsrechte zur Verfügung. Der
Wohnungsbestand des BEV in Berlin ergibt sich aus der nachfolgenden
Tabelle.
Bezirke Anzahl Wohneinheiten
Lichtenberg 12
Marzahn-Hellersdorf 1
Mitte 52
Pankow 6
Treptow-Köpenick 62
Charlottenburg-Wilmersdorf 43
Neukölln 11
Reinickendorf 17
Bezirke Anzahl Wohneinheiten
Steglitz-Zehlendorf 28
Tempelhof-Schöneberg 23
9. Welche Wohneinheiten von der BImA und dem BEV stehen aktuell in
Berlin länger als drei Monate leer und jeweils aus welchen Gründen?
BImA:
Aktuell werden in 53 Wohnungen der BImA in Berlin bauliche Maßnahmen
durchgeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen werden diese Wohnungen
wieder vermietet. Darüber hinaus sind drei leerstehende Wohnungen für die
Verwertung und 36 leerstehende Wohnungen für einen Abriss/Stilllegung
vorgesehen.
BEV:
Die länger als drei Monate leerstehenden Wohneinheiten des BEV in Berlin
ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei sich jede Zeile auf eine
Wohneinheit bezieht. Über die Objekte im Westteil Berlins kann das BEV erst
seit dem 1. Januar 2019 verfügen, da diese bis zum 31. Dezember 2018 auf
Grundlage eines langjährigen Pachtvertrages durch den Pächter in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaftet wurden.
12555 Berlin Elcknerplatz 20 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 20 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 20 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 20 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 20 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 22 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 22 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 22 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
12555 Berlin Elcknerplatz 22 Prüfung, ob Verkauf oder Sanierung erfolgt
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10115 Berlin Torstraße 193 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10318 Berlin Dönhoffstraße 16a Verkauf vorgesehen
10318 Berlin Dönhoffstraße 16a Verkauf vorgesehen
10318 Berlin Dönhoffstraße 16a Verkauf vorgesehen
10318 Berlin Wandlitzstraße 12 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
12487 Berlin Südostallee 105 EFH, Verkauf vorgesehen
12487 Berlin Südostallee 231 EFH, Verkauf vorgesehen
12489 Berlin Freystadter Weg 21 EFH, Verkauf vorgesehen
12489 Berlin Bernstadter Weg 46 EFH, Verkauf vorgesehen
13159 Berlin Wilke-Siedlung Weg B
Nr. 11
EFH, Verkauf vorgesehen
12489 Berlin Adlergestell 250 Aufgrund zu geringer Wohnfläche Wiedervermietung
nicht mehr möglich; Verkauf vorgesehen
12527 Berlin Adlergestell 558 Aufgrund zu geringer Wohnfläche Wiedervermietung
nicht mehr möglich; Verkauf vorgesehen
12527 Berlin Adlergestell 560 Aufgrund zu geringer Wohnfläche Wiedervermietung
nicht mehr möglich; Verkauf vorgesehen
12527 Berlin Adlergestell 560 Aufgrund zu geringer Wohnfläche Wiedervermietung
nicht mehr möglich; Verkauf vorgesehen
12589 Berlin Erknerstraße 43 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
12589 Berlin Alter Fischerweg 3 Verkauf vorgesehen
12589 Berlin Alter Fischerweg 3 Verkauf vorgesehen
12589 Berlin Alter Fischerweg 3 Verkauf vorgesehen
12167 Berlin Buhrowstraße 12a Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
12167 Berlin Buhrowstraße 12a Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
14050 Berlin Fürstenbrunner Weg 93 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
12305 Berlin Halker Zeile 111 EFH, Verkauf vorgesehen
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Heidestraße 45 Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 45 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Heidestraße 53/53a Verkauf, Angebot an Land Berlin im Erstzugriff
10557 Berlin Heidestraße 53/53a Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Heidestraße 53/53a Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Döberitzer Straße 1 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
10557 Berlin Döberitzer Straße 1 Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
13467 Berlin Schloßstraße 28a Sanierung geplant, Wiedervermietung vorgesehen
14055 Berlin Werkstättenweg 12/12a städtebauliches Entwicklungsgebiet, Verkauf vorgesehen
14055 Berlin Werkstättenweg 12/12a städtebauliches Entwicklungsgebiet, Verkauf vorgesehen
14055 Berlin Werkstättenweg 12/12a städtebauliches Entwicklungsgebiet, Verkauf vorgesehen
12307 Berlin Wünsdorfer Straße 109b ZFH, geringe Wohnfläche, künftig nur als EFH nutzbar,
Verkauf vorgesehen
10. Wie viele Wohneinheiten haben die BImA und das BEV jeweils in den
letzten zehn Jahren in Berlin verkauft (bitte nach Jahren, Bezirken und
nach Käufergruppen – öffentliche Hand, Privatunternehmen,
Privatpersonen, Mieterinnen und Mieter – aufschlüsseln)?
BImA:
Die erbetenen Angaben sind der Anlage 4* zu entnehmen. In diesem Jahr
wurden in Berlin keine Wohneinheiten veräußert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23445 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
BEV:
Die vom BEV im Zeitraum von 2010 bis heute veräußerten Liegenschaften in
Berlin ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Weitere Informationen liegen
in der erfragten Detailtiefe nicht vor.
Bezirke 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Marzahn-Hellersdorf 4 16 3
Pankow 3 1
Treptow-Köpenick 3 4 11 1 1 8
Charlottenburg-Wilmersdorf 5 3
Reinickendorf 3
Steglitz-Zehlendorf 2
Tempelhof-Schöneberg 2 1
Friedrichshain-Kreuzberg 4 2
11. Wie viele Wohneinheiten haben die BImA und das BEV jeweils in den
letzten zehn Jahren in Berlin neu gebaut, und welchen Anteil von
geförderten Wohnungen haben sie dabei errichtet (bitte nach Jahren, Bezirken
sowie nach dem jeweiligen Anteil von Sozialwohnungen aufschlüsseln)?
BImA:
Die BImA hat in den letzten 10 Jahren in Berlin keine Wohnungen neu gebaut.
BEV:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. Welche Pläne für die kommenden drei Jahre bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die BImA- und den BEV-eigenen Wohnungen in
Berlin (bitte jeweils in absoluten Zahlen und als Anteil am jeweiligen
Gesamtbestand angeben)?
a) Wie viele Wohnungen sollen im Besitz der BImA und dem BEV
verbleiben?
b) Wie viele Wohnungen sollen verbilligt und wie viele zum
Verkehrswert an das Land Berlin bzw. an eine der landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaften verkauft werden, und für welche Wohnungen
haben bereits Gespräche, ggf. mit welchem Ergebnis, stattgefunden?
c) Wie viele Wohnungen sollen verbilligt und wie viele zum
Verkehrswert an Genossenschaften oder gemeinwohlorientierte Akteure oder
an die jeweiligen Mieterinnen und Mieter verkauft werden, und für
welche Wohnungen haben bereits Gespräche, ggf. mit welchem
Ergebnis, stattgefunden?
d) Wie viele Wohnungen sollen meistbietend an Privatunternehmen
oder sonstige Privatpersonen verkauft werden, und für welche
Wohnungen haben bereits Gespräche, ggf. mit welchem Ergebnis,
stattgefunden?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
BImA:
Alle Wohnungen verbleiben im Bestand der BImA, im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die BImA beabsichtigt im Hinblick auf den
Wohnungsfürsorge-bedarf des Bundes in den kommenden drei Jahren
grundsätzlich keine Bestandswohnungen zu veräußern.
BEV:
Entsprechend der gesetzlichen Aufgabe sind alle Wohnungen des BEV zur
Veräußerung vorgesehen. Das BEV erstellt eine Verkaufsplanung für das jeweils
kommende Kalenderjahr. Daneben stehen für das BEV bei der
Liegenschaftsverwertung aktuelle Kaufanfragen insbesondere von Kommunen im
Vordergrund. Besonderen Wert legt das BEV dabei auf die Bereitstellung von Flächen
zur Schaffung sozialen Wohnraums.
13. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mieten in den BImA- und den
BEV-eigenen Wohnungen und Gewerbeeinheiten (bitte nach Bestands-,
Erst- und Wiedervermietungsmieten sowie nach freifinanzierten und
geförderten Wohnungen auflisten)?
BImA:
Die Grundmieten in BImA-eigenen Wohnungen betragen durchschnittlich
6,25 Euro/m² Wohnfläche. Weitere Differenzierungen sind nicht möglich.
Geförderter Wohnraum wird in der Wohnungsfürsorge der BImA nicht angeboten.
BEV:
Die durchschnittlichen monatlichen Nettokaltmieten für Wohnliegenschaften
des BEV betragen im Falle von Bestandsmieten 5,17 Euro/m², im Falle der
Wiedervermietung 6,18 Euro/m². Die durchschnittliche Gewerbemiete beträgt
7,26 Euro/m², wobei die Bandbreite von einer Jahresmiete von 0,31 Euro/m²
für Kleingartenflächen nach Bundeskleingartengesetz bis einer Monatsmiete
von 14,50 Euro/m² für Büroräume reicht. Der überwiegende Teil der
gewerblichen Vermietung betrifft Klein-/Gartenflächen, Flächen für Freizeitgärten,
Lagerplätze sowie Grundstücke, auf denen sich pächtereigene Garagen befinden.
14. Für wie viele Wohnungen in Berlin hat die BImA gemäß
Haushaltsvermerk 60.4. zum Titel 121 01 des Kapitels 6004 im Bundeshaushaltsplan
die Bestands, Neu- oder Wiedervermietungsmieten auf die untere Grenze
des im Mietspiegel für die betreffende Wohnung ausgewiesenen
Mietwerts festgelegt, und welche durchschnittliche Mietsenkung gegenüber
dem Stand vom 31. Dezember 2019 war damit verbunden?
Die BImA vereinbart seit dem 1. Januar 2020 bundesweit keine Mieten, somit
auch nicht für BImA-eigene Wohnungen in Berlin, die oberhalb des nach dem
Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gültigen
Mietwertes liegen. Somit ist bei der Festsetzung des Mietzinses bei
Neuvermietungen in Berlin die untere Grenze des im Mietspiegel für die betreffende
Wohnung ausgewiesenen Mietwertes zu berücksichtigen. Liegt dieser Mietwert
oberhalb von 10,00 Euro/m² Wohnfläche nettokalt, werden die
Neuvermietungsmieten nach dem vorgenannten Haushaltsvermerk auf 10,00 Euro/m²
Wohnfläche nettokalt begrenzt. Zum 1. Januar 2020 sind daher alle
Mietverhältnisse, somit auch die in Berlin, mit einem höheren Mietzins als
10,00 Euro/m² Wohnfläche nettokalt, im Hinblick auf die Ermächtigung im
Haushaltsgesetz 2020 überprüft und abgesenkt worden.
Mietwertüberprüfungen von Bestandsmietverhältnissen unter anderem in
Berlin erfolgen unter Anwendung des Haushaltsvermerks Nr. 60.4 bei Kapitel
6004 Titel 121 01 im Bundeshaushaltsplan. Somit findet bei
Mietwertfestsetzungen im Rahmen der Mietwertüberprüfungen von Bestandsmieten in Berlin
seit Jahresbeginn die untere Grenze des im Mietspiegel für die betreffende
Wohnung ausgewiesenen Mietwertes Berücksichtigung. Eine Anhebung des
Mietwertes über die untere Grenze des im Mietspiegel für die betreffende
Wohnung ausgewiesenen Mietwertes findet bei Bestandsmietverhältnissen nicht
statt.
15. Plant die Bundesregierung eine dem in Frage 14 genannten
Haushaltsvermerk entsprechende Regelung auch für die Festsetzung der
Mietpreise in BEV-Wohnungen?
Wenn ja, wird sie sie bereits in die Beratungen für zum
Bundeshaushaltsgesetz 2021 einbringen?
Wenn nein, warum nicht?
Da die in der Antwort zu Frage Nr. 13 genannten Durchschnittsmieten des BEV
deutlich unter der vom Immobilienverband Deutschland (IVD) im Wohn-
Preisspiegel 2019/2020 ermittelten durchschnittlichen Wohnungsnettokaltmiete
in Berlin für einfache bzw. mittlere Wohnlagen (8 Euro/m² für
Bestandsimmobilien und 12 Euro/m² für Wohnungsneubauten) liegen, ist eine entsprechende
Regelung wie im Haushaltsvermerk Nr. 60.4 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 im
Bundeshaushaltsplan für das BEV zurzeit nicht erforderlich.
16. Inwiefern setzen die BImA und das BEV in ihren Wohneinheiten die
Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur
Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) um?
BImA:
Die BImA unterstützt die Bundesregierung in ihren Möglichkeiten darin, dass
Wohnen bezahlbar bleibt. Die BImA ist angehalten, ihre Wohnungen nach dem
geltenden Mietrecht sowie nach weiteren gesetzlichen Vorgaben wie dem
Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der
Bundeshaushaltsordnung zu verwalten. Darüber hinaus ist die BImA auch an das jeweilige
Landesrecht gebunden. In Anwendung der genannten Vorgaben setzt die BImA
die Regelungen des MietenWoG Bln (Gesetz zur Mietenbegrenzung im
Wohnungswesen in Berlin) in allen bundesanstaltseigenen Wohnungen in Berlin
vollumfänglich um.
BEV:
Die Vermietung von Wohnliegenschaften erfolgt auf Grundlage des geltenden
Rechts, einschließlich der zwingenden rechtlichen Regelungen des Landes
Berlin.
17. Werden in den von der BImA und dem BEV seit 23. Februar 2020
verwalteten Wohneinheiten bei Abschluss eines neuen Mietvertrages neben
der „Mietendeckelmiete“ auch die sog. Schattenmiete bzw. BGB-Miete
im Mietvertrag festgehalten, und wenn ja, warum?
18. Schließen die BImA und das BEV aus, auch bei Außerkraftsetzung des
Mietendeckels auf mögliche Nachzahlungsansprüche gegenüber
Mieterinnen und Mietern zu verzichten, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
BImA:
Die BImA hat sich am 15. Juli 2020 aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht,
eines rechtsicheren und wirtschaftlichen Handelns sowie ihrer Außenwirkung
als faire Vermieterin entschieden, im Mietvertrag an keinen Mieten
festzuhalten, die nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder nach dem Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages höhere Mieten ergeben
als die nach dem MietenWoG Bln. Infolgedessen werden die Miethöhen, sofern
der Mietendeckel auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung für unrechtmäßig
erklärt wird, nicht auf einen höheren Wert angepasst. Vorzusehende
Mietanpassungen erfolgen anschließend nach den Rechtsvorschriften des BGB.
BEV:
Das BEV hat einen Treuhänder mit der Bewirtschaftung seines
Wohnungsbestandes beauftragt. Mietverträge mit dem BEV enthalten keine Klauseln, die
eine theoretisch zulässige Höchstmiete im Falle des Außerkrafttretens des
Berliner Mietspiegels rückwirkend festlegen.
19. Planen die BImA und das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung,
eventuelle Erhöhungen infolge der anstehenden Grundsteuerreform auf
die Mieterinnen und Mieter umzulegen, und wenn ja, warum?
BImA:
Entsprechend § 2 Nummer 1 Betriebskostenverordnung zählt die Grundsteuer
zu den umlagefähigen Nebenkosten und ist insoweit kein Bestandteil der
Grundmiete. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die
Kosten der Grundsteuer entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die
betreffenden Mietparteien umgelegt.
BEV:
Die Umlage von Betriebskosten erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Regelungen.
20. Welche Liegenschaften und Grundstücke von der BImA und dem BEV
sind für kulturelle Nutzungen geeignet, und für welche Liegenschaften
laufen bereits entsprechende Gespräche mit dem Land Berlin oder mit
Kulturschaffenden?
BImA:
Die Eignung eines Grundstücks für kulturelle Nutzungen wird nicht durch die
BImA beurteilt, sondern richtet sich nach den Planungen der Erwerber und den
entsprechenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Für nachstehende Objekte
hat das Land Berlin Interesse am Erwerb für kulturelle Zwecke bekundet:
– 12207 Berlin, Barnackufer 16–19
– 12207 Berlin, Barnackufer 22–24
– 13585 Berlin, Eiswerderstraße 11–15
– 13405 Berlin, Kurt-Schumacher-Damm 127
– 13405 Berlin, Kurt-Schumacher-Damm 123
BEV:
Ob ein Grundstück für kulturelle Nutzungen geeignet ist, richtet sich nach den
konkreten beabsichtigten Nutzungen. Derzeit laufen keine entsprechenden
Gespräche mit dem Land Berlin oder Kulturschaffenden.
21. Haben die BImA und das BEV geprüft, ob sich Frei- oder Grünflächen
auf ihren Liegenschaften für Open-Air-Veranstaltungen eignen, die sie
dem Senat von Berlin entsprechend seiner diesbezüglichen Bitte an die
Bezirke (vgl. Berliner Morgenpost vom 22. Juli 2020, S. 10) zur
Verfügung stellen könnten, und zu welchem Ergebnis sind sie gekommen?
BImA:
Die BImA hat keine geeigneten Grundstücke, die für Open-Air-
Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden könnten.
BEV:
Das BEV hat keine entsprechenden Anfragen aus den Bezirken erhalten.
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