[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/22377 –
Sojaimporte nach Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die weltweite Nachfrage nach Sojaerzeugnissen hat sich in den vergangenen
50 Jahren mehr als verzehnfacht: Sojaöl findet als Nahrungsmittel, in
chemischen Anwendungen und in der Produktion von Agrokraftstoffen Anwendung,
Sojaschrot wird fast ausschließlich als Futtermittel genutzt. In den
Haupterzeugerländern Brasilien, USA und Argentinien werden für den Sojaanbau oft
schützenswerte Lebensräume zerstört, z. B. brasilianische Tropenwälder (vgl.
WWF, 2020,
https://www.wwf.de/themen-projekte/landwirtschaft/produkte-au
s-der-landwirtschaft/soja). Trotz eines Soja-Moratoriums werden weiter
Amazonaswälder in Brasilien für Sojaplantagen abgeholzt, allein zwischen 2009
und 2016 eine Fläche von rund 60 000 Hektar (Da Silva Junior et al., 2018,
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0264837717312413).
Zuletzt ging mehr als ein Viertel der Entwaldung im brasilianischen
Bundesstaat Mato Grosso auf Sojafarmen zurück, 95 Prozent davon fanden ohne
Genehmigung statt (Vasconcelos et al., 2020,
https://www.globalcanopy.org/site
s/default/files/documents/resources/TraseIssueBrief4_EN.pdf). Auch
insgesamt steigt die Entwaldung im brasilianischen Amazonasgebiet dramatisch an,
allein in den vergangenen zwölf Monaten wurden 9 200 km2 zerstört (vgl.
Mongabay, 2020,
https://news.mongabay.com/2020/08/amazon-rainforest-the-
size-of-sao-paulo-cleared-in-july-in-brazil/). Deutschland und der EU kommt
als einer der größten Sojaimporteure eine wichtige Verantwortung für diese
Urwaldzerstörung zu: Bis zu 20 Prozent der EU-Sojaimporte aus den
schützenswerten Amazonas- oder Cerradoregionen könnten noch immer aus
illegaler Entwaldung stammen (vgl. Rajão et al., 2020,
https://science.sciencemag.o
rg/content/369/6501/246/tab-pdf); ein aktueller Bericht zu den
Sojalieferketten in der EU berichtet, dass nur 22 Prozent des in Deutschland verwendeten
Sojas als entwaldungsfrei zertifiziert sind (IDH, 2020,
https://www.idhsustain
abletrade.com/uploaded/2020/05/IDH-European-Soy-Monitor-v2.pdf). Trotz
Absichtserklärungen im Forum „Nachhaltigere Eiweißfuttermittel“ (vgl. z. B.
Positionspapier 2017,
https://www.bvlh.net/fileadmin/user_upload/Positionier
ung_des_Eiweißforums_Oktober_2017.pdf) ist damit noch immer der
übergroße Teil des in Deutschland verwendeten Sojafutters nicht entwaldungsfrei.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, bis 2020 entwaldungsfreie
Lieferketten nach Deutschland durchzusetzen; bis 2030 soll die Abholzung
von Naturwäldern vollständig gestoppt sein (z. B. New Yorker Walderklärung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23345
19. Wahlperiode 13.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(2014) und Amsterdam-Erklärung (2015), siehe
www.bmel.de/DE/Wald-Fisc
herei/Waldpolitik/_texte/entwaldungsfreie-Lieferketten.html).
1. Wie hat sich die Menge des nach Deutschland importierten Sojas in den
letzten 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nach Jahren getrennt für Sojabohnen und Sojaschrot aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der deutschen Importe von Sojabohnen sowie Ölkuchen und
Schroten aus Soja insgesamt, einschließlich der wichtigsten Herkunftsländer,
kann der Anlage 1 entnommen werden.
a) Für welche Zwecke wurde Soja in den jeweiligen Jahren anteilig nach
Kenntnis der Bundesregierung importiert (bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Informationen darüber vor,
welchen Verwendungszwecken das nach Deutschland eingeführte Soja sowie
die bei der Verarbeitung der eingeführten Sojabohnen entstehenden Produkte
im Einzelnen zugeführt wurden.
Dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
errechneten Futteraufkommen in Deutschland ist u. a. die für Futterzwecke zum Einsatz
kommende Nettoeinfuhrmenge von Soja (Sojabohnen und Sojaschrot) zu
entnehmen. Die nachfolgende Übersicht 1 zeigt die zu Futterzwecken in
Deutschland zum Einsatz gekommene Nettoeinfuhrmenge von Soja, ausgedrückt in
Sojabohnenäquivalent.
Übersicht 1: Entwicklung der zu Futterzwecken verwendeten Nettoeinfuhren
von Soja (in Tsd. Tonnen Sojabohnenäquivalent)
Wirtschaftsjahr 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09
Nettoeinfuhren 5.269 5.573 5.512 6.076 5.761
Wirtschaftsjahr 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14
Nettoeinfuhren 5.129 5.686 5.603 5.000 5.163
Wirtschaftsjahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/191)
Nettoeinfuhren 4.815 5.187 4.822 4.226 3.868
1) Vorläufig.
Quelle: BLE
Zu den in Deutschland erzeugten Mengen von Sojaöl wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
b) Aus welchen Ländern stammten die Sojaimporte insgesamt nach
Kenntnis der Bundesregierung vorrangig (bitte aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
c) Aus welchen Ländern stammten die Sojaimporte für
Futtermittelzwecke, Nahrungsmittelzwecke und energetische Nutzung nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils vorrangig (bitte nach Verwendungszweck
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine genauen Informationen darüber vor, aus
welchen Ländern das in den einzelnen Verwendungszwecken jeweils zum Einsatz
kommende Soja stammt.
Die staatliche Datenbank Nabisy (Nachhaltiges Biomasse-System) enthält
Angaben über die von in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraft- und
Biobrennstoffe sowie die zu ihrer Herstellung eingesetzten Rohstoffe, darunter
auch Soja. Die Daten betreffen nur nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe, die auf
die nationale Treibhausgasminderungsquote angerechnet worden sind. Es wird
nicht danach unterschieden, ob die Biokraftstoffe in Deutschland hergestellt
oder importiert wurden.
In den Jahren 2011 bis 2019 (2019 vorläufig) wurden insgesamt rd. 280
Kilotonnen (kt) aus Soja hergestellte Biokraftstoffe auf die nationale
Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Seit 2015 wird auch erfasst, aus welchen
Ländern das zu ihrer Herstellung verwendete Soja stammt. Von den im Zeitraum
2015 bis 2019 auf die nationale Treibhausgasminderungsquote angerechneten
Biokraftstoffen aus Soja in Höhe von rd. 67 kt stammte das Soja vorwiegend
aus Brasilien (rd. 28 kt), Argentinien (rd. 24 kt) und Paraguay (rd. 12 kt).
d) Welche Trends (Zu-/Abnahmen) in den jeweiligen
Verwendungszwecken von Soja erkennt die Bundesregierung hier, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
Die Übersicht 1 in der Antwort zu Frage 1a zeigt, dass die in Deutschland zur
Fütterung eingesetzte Nettoeinfuhrmenge von Soja im Zeitablauf tendenziell
abgenommen hat. Auch die gesamte Nettoeinfuhrmenge von Sojabohnen und
Sojaschrot ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Betrug die
Nettoeinfuhrmenge von Sojabohnen und Sojaschrot im Durchschnitt der Jahre 2005 bis
2007 noch 5,9 Millionen Tonnen (t) Sojabohnenäquivalent, lag sie im
Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 nur noch bei rd. 4,4 Millionen t
Sojabohnenäquivalent. Im gleichen Zeitraum hat der weltweite Anbau von Sojabohnen stark
zugenommen und ist auch die weltweit gehandelte Menge von Sojabohnen
deutlich gestiegen. So betrugen die weltweiten Sojabohneneinfuhren nach
Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007 noch 69,2 Millionen t, im
Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 dagegen 144,8 Millionen t. Insbesondere
in den Schwellenländern nahm mit steigendem Einkommen auch der
Fleischkonsum deutlich zu. Allein die Sojabohneneinfuhren Chinas stiegen zwischen
den genannten Zeiträumen von 28,6 Millionen t auf 89,2 Millionen t. Der
deutsche Anteil an den weltweit gehandelten Sojabohnenmengen im betrachteten
Zeitraum ist demnach spürbar gesunken. Nach Angaben der FAO lässt sich der
Anteil der deutschen Nettoeinfuhrmengen von Sojabohnen und Sojaschrot in
Sojabohnenäquivalenten im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007 auf 4 Prozent
der weltweiten Importe beziffern. Dieser Anteil ist für den Durchschnitt der
Jahre 2016 bis 2018 auf 2 Prozent gesunken.
e) Welche Menge des importierten Sojas wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 15 Jahren als Futtermittel jeweils für
die verschiedenen Nutztierarten Schwein, Geflügel, Rind und
Milchkühe eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die als Futtermittel für die
einzelnen Tierarten zum Einsatz gekommenen Sojamengen vor.
2. Wie hat sich die Menge des aus Deutschland exportierten Sojas in den
letzten 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Für welche Zwecke wurde Soja in den jeweiligen Jahren anteilig
nach Kenntnis der Bundesregierung exportiert (bitte aufschlüsseln)?
b) In welche Länder wurden die Sojaexporte nach Kenntnis der
Bundesregierung vorrangig verbracht (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Anlage 2 kann die Entwicklung der deutschen Exporte von Sojabohnen sowie
Ölkuchen und Schroten aus Soja insgesamt und nach Bestimmungsländern
entnommen werden. Die Außenhandelsstatistik gibt keine Auskunft darüber,
welchen Verwendungszwecken die ausgeführten Produkte in den jeweiligen
Bestimmungsländern zugeführt werden. Im Fall der Ölkuchen und Schrote aus
Soja kann davon ausgegangen werden, dass diese vollständig in der
Tierfütterung Verwendung fanden.
3. Wie hat sich die weltweite Anbaufläche (in Hektar) für Soja in den
letzten 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (wenn
möglich, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Übersicht 2 zeigt die Entwicklung der weltweiten
Sojaanbaufläche in den Jahren 2004 bis 2018.
Übersicht 2: Entwicklung der weltweiten Sojaanbaufläche (ha)
Jahr 2004 2005 2006 2007 2008
Anbaufläche 91.629.138 92.573.297 95.334.564 90.188.422 96.379.847
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013
Anbaufläche 99.314.345 102.767.895 103.757.978 105.367.817 111.108.597
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Anbaufläche 117.745.021 120.900.547 121.640.061 123.893.950 124.921.956
Quelle: FAO
a) In welchen Ländern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
einem besonders hohen Anstieg der Anbaufläche?
Zwischen dem Durchschnitt der Jahre 2004 bis 2006 und dem Durchschnitt der
Jahre 2016 bis 2018 nahm die Sojaanbaufläche in folgenden Ländern absolut
am stärksten zu:
– Brasilien + 11,8 Mio. ha
– USA + 5,5 Mio. ha
– Argentinien + 3,2 Mio. ha
– Indien + 3,1 Mio. ha
– Russland + 1,8 Mio. ha
– Paraguay + 1,4 Mio. ha
– Ukraine + 1,4 Mio. ha
– Kanada + 1,4 Mio. ha
– Uruguay + 0,8 Mio. ha
– Südafrika + 0,4 Mio. ha
Quelle: FAO
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
c) Welche Größe und Art von Anbaufläche wird nach Kenntnis der
Bundesregierung für in Deutschland als Futtermittel genutztes Soja
weltweit und insbesondere in Brasilien genutzt?
Rein rechnerisch ist für die Erzeugung der gesamten deutschen
Nettoimportmenge von Soja als Futtermittel in Höhe von 3.868 Tsd. t im Wirtschaftsjahr
2018/19 bei Zugrundelegung des brasilianischen Durchschnittsertrags von
Sojabohnen in Höhe von 3,39 t/ha (FAO-Angabe für das Jahr 2018) eine
Sojabohnenanbaufläche von 1,141 Mio. ha erforderlich gewesen.
Bei einem weltweiten Durchschnittsertrag von 2,79 t/ha war eine Fläche von
1,386 Mio. ha erforderlich. Im Wirtschaftsjahr 2004/05 betrugen bei
Zugrundelegung des damaligen brasilianischen und weltweiten Durchschnittsertrags
(2,30 t/ha bzw. 2,24 t/ha) bei einer deutschen Nettoimportmenge von Soja als
Futtermittel in Höhe von 5.269 Tsd. t die erforderlichen Flächen 2,291 Mio. ha
bzw. 2,352 Mio. ha.
Es ist zu berücksichtigen, dass vom Flächenertrag der Sojabohnen auf der
rechnerisch ermittelten Fläche gleichzeitig auch Sojaöl produziert wird, das
größtenteils nicht als Futtermittel verwendet wird. Weiterhin werden Flächen –
insbesondere in Brasilen – in einem Wirtschaftsjahr teilweise mehrfach bestellt,
sodass von ein und derselben Fläche sowohl Sojabohnen als auch z. B. Mais
geerntet werden.
d) Welcher Anteil der in Frage 3c erfragten Fläche entstand nach
Kenntnis der Bundesregierung auf gerodeten Waldflächen und Ackerflächen,
die vormals für den Lebensmittelanbau genutzt wurden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor.
4. Welche Anbaufläche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit
im Jahr 2019 zum Anbau von Leguminosen für die deutsche
Futtermittel- und Tierproduktion genutzt (bitte Größe und Art der
Anbaufläche, wenn möglich, anführen)?
Um näherungsweise die Fläche zu berechnen, die weltweit im Jahr 2019 zum
Anbau für Leguminosen für die deutsche Futtermittel- und Tierproduktion
genutzt wurde, werden die zur Fütterung verwendeten Nettoeinfuhrmengen von
Soja, Futtererbsen, Mehl und Pellets von Luzernen des Wirtschaftsjahres
2018/19 herangezogen sowie Annahmen über die Erträge in den
Hauptexportländern getroffen. Nicht berücksichtigt werden Puff-, Pferde- und
Ackerbohnen, Lupinensamen und Erdnussschrot, da die Nettoeinfuhren dieser Produkte
nur einen sehr geringen Umfang aufwiesen oder sogar Nettoausfuhren zu
verzeichnen waren. Die Einfuhren von Erdnüssen wurden ebenfalls nicht
berücksichtigt, da keine quantitativen Informationen darüber vorliegen, welchem
Verwendungszweck diese zugeführt werden. Danach ergibt sich eine rein
rechnerische Anbaufläche zur Erzeugung der zu Fütterungszwecken importierten
Leguminosen von insgesamt 1,15 Mio. ha. Davon entfallen rd. 1,13 Mio. ha auf
Soja, 12.400 ha auf Futtererbsen und 9.300 ha auf Luzerne.
5. Welche direkten und indirekten Landnutzungsänderungen durch
Sojaimporte nach Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, bzw. welche
erwartet die Bundesregierung?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Quantität (z. B.
Fläche) dieser Landnutzungsänderungen vor, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren der Anteil am Eiweißfuttermittelbedarf in Deutschland, der durch
heimische Eiweißpflanzen gedeckt werden konnte?
Die nachfolgende Übersicht 4 gibt den Anteil am Eiweißfuttermittelbedarf
wieder, der durch heimische Eiweißpflanzen gedeckt wurde.
Übersicht 4: Anteil des aus inländischer Erzeugung stammenden verdaulichen
Eiweiß an der Futterversorgung in Deutschland
Wirtschaftsjahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/191)
Inlandsanteil
(Prozent)
75,8 73,7 73,1 74,6 66,9
1) Vorläufig.
Quelle: BLE
a) Wie viele Tonnen an tierverdaulichem Eiweiß in Futtermitteln wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren nach
Deutschland importiert, und welchen Anteil machte Soja hier aus
(bitte den Anteil und die absolute Menge in Tonnen angeben)?
d) Wie viele Tonnen an verdaulichem Eiweiß in Futtermitteln wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren nach
Deutschland importiert, und welchen Anteil machte Soja hier aus
(bitte den Anteil und die absolute Menge in Tonnen angeben)?
Die Fragen 6a und 6d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundlage der Berechnungen zur Eiweißfutterversorgung ist der Gehalt an
verdaulichem Eiweiß der einzelnen Futtermittel. Die nachfolgende Übersicht 5
zeigt die von der BLE berechneten Nettoeinfuhrmengen von
Eiweißfuttermitteln sowie den Anteil von Soja an den Nettoeinfuhren von Eiweißfuttermitteln.
Übersicht 5: Nettoeinfuhrmengen von Eiweißfuttermitteln (in Tsd. t
verdaulichem Eiweiß)
Wirtschaftsjahr 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/191)
Nettoeinfuhrmenge Eiweißfuttermittel insges. 2.067 2.343 2.330 2.175 2.500
Nettoeinfuhrmenge Soja zu Futterzwecken 1.584 1.706 1.586 1.390 1.272
Anteil Soja an der Nettoeinfuhrmenge von
Eiweißfuttermitteln (in %) 76,6 72,8 68,1 63,9 50,9
1) Vorläufig.
Quelle: BLE
b) Wie hat sich die Anbaufläche und Ernte der heimischen
Eiweißfuttermittel (feinsamige und Körnerleguminosen, Raps und Sonnenblume)
in den letzten fünf Jahren in Deutschland entwickelt?
Die nachfolgenden Übersichten 6 und 7 geben für Deutschland die
Entwicklung der Anbauflächen und Erntemengen solcher Kulturen wieder, die der
Eiweißfutterversorgung dienen.
Übersicht 6: Anbauflächen heimischer Eiweißfuttermittel in Deutschland (in
Tsd. ha)
Kultur 2015 2016 2017 2018 2019
Soja1) . 15,8 19,1 24,1 28,9
Erbsen (ohne Frischerbsen) 79,1 87,5 85,5 70,7 74,6
Ackerbohnen 37,6 38,8 46,4 55,3 49,2
Süßlupinen 29,6 28,6 29,0 23,4 21,0
Winterraps 1.281,8 1.322,7 1.304,9 1.224,4 852,8
Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 3,7 3,0 4,0 3,9 4,0
Sonnenblumen 18,4 16,7 18,0 19,5 22,5
Leguminosen zur Ganzpflanzenernte
(z. B. Klee, Luzerne, Mischungen ab 80 %
Leguminosen) 258,4 261,8 274,5 283,3 306,1
1) Der Anbau von Soja wird erst seit 2016 statistisch gesondert erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Übersicht 7: Erntemengen heimischer Eiweißfuttermittel in Deutschland (in
Tsd. t)
Kultur 2015 2016 2017 2018 2019
Soja . 43,2 65,7 58,7 84,1
Erbsen (ohne Frischerbsen) 276,8 290,2 298,1 197,1 228,2
Ackerbohnen 133,2 153,7 188,8 160,8 159,5
Süßlupinen 38,3 50,0 52,8 22,3 25,6
Winterraps 5.007,6 4.573,7 4.268,4 3.670,6 2.824,8
Sommerraps, Winter- und
Sommerrübsen 9,2 5,9 7,2 6,7 5,4
Sonnenblumen 35,3 35,7 39,6 35,5 46,0
Leguminosen zur Ganzpflanzenernte
(z. B. Klee, Luzerne, Mischungen ab 80 %
Leguminosen) 1.728,1 2.053,0 2.299,2 1.666,8 2.039,2
1) Der Anbau von Soja wird erst seit 2016 statistisch gesondert erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche von
Soja in Deutschland, und wie hat sich diese in den letzten 15 Jahren
entwickelt (bitte nach Fläche je Bundesland aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Übersicht 8 gibt die Anbaufläche von Soja in Deutschland
insgesamt und den Bundesländern in den Jahren 2016 bis 2020 wieder. Für
frühere Jahre liegen keine Daten vor, da der Sojaanbau erst seit 2016 statistisch
erfasst wird.
Übersicht 8: Anbaufläche von Soja in Deutschland nach Ländern (in Tsd ha)
Land 2016 2017 2018 2019 20201)
Baden-Württemberg 5,9 6,9 7,3 7,6 7,4
Bayern 6,5 8,4 11,6 15,5 17,7
Brandenburg 0,7 0,4 0,6 0,5 0,7
Hessen 0,4 0,5 0,7 0,8 1,8
Mecklenburg-Vorpommern 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3
Niedersachsen 0,3 0,5 0,7 0,8 0,9
Nordrhein-Westfalen 0,2 /2) /2) /2) /2)
Rheinland-Pfalz .3) /2) 0,6 /2) /2)
Land 2016 2017 2018 2019 20201)
Saarland .3) .3) .3) .3) /2)
Sachsen 0,3 0,4 0,5 0,5 1,0
Sachsen-Anhalt 0,9 1,0 0,9 1,3 1,3
Schleswig-Holstein - - /2) 0,1 /2)
Thüringen 0,3 0,3 0,3 0,3 0,5
Deutschland insgesamt4) 15,8 19,1 24,1 28,9 32,9
1) Vorläufig. – 2) Fehlende Angabe wegen Unsicherheit des Zahlenwertes. – 3) Kein Nachweis
vorhanden bzw. Geheimhaltung. – 4) Einschließlich Stadtstaaten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
7. Welchen Anteil haben Soja- bzw. Eiweißfuttermittelimporte nach
Kenntnis der Bundesregierung am Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft
(vgl. Umweltbundesamt, 2019,
https://www.umweltbundesamt.de/indika
tor-stickstoffueberschuss-der-landwirtschaft)?
Soja- bzw. Eiweißfuttermittelimporte werden mit weiteren Importen von
marktgängigen Primärfuttermitteln und pflanzlichen Futtermitteln aus Verarbeitung
als „Futtermittelimporte“ in der Gesamtbilanz zusammengefasst. Der Anteil
von Soja beläuft sich für das Bilanzjahr 2018 auf 15,2 Prozent des
Bilanzüberschusses. Der prozentuale Anteil von Sojaimporten am Bilanzsaldo nahm seit
2014 kontinuierlich ab. Darüber hinaus werden weitere verarbeitete
Eiweißfuttermittel (Palmkerne, Raps, Maiskeime, Sonnenblumen, Lein, Erdnuss, Kopra,
Baumwollsaat und andere) sowie Hülsenfrüchte (Futtererbsen, Ackerbohnen,
andere Hülsenfrüchte) aus Importen in der Gesamtbilanz erfasst. Insgesamt
beläuft sich der Anteil von importierten Soja- und Eiweißfuttermitteln für 2018
auf 24,6 Prozent des Bilanzüberschusses. Allerdings müsste diese Angabe noch
um die Stickstoff-Emissionsverluste durch Haltung, Lagerung und
Ausbringung von Gülle sowie den im Nutztier gebundenen Stickstoff korrigiert
werden.
8. Wie hat sich die Bundesförderung der heimischen
Eiweißfuttermittelerzeugung in den letzten fünf Jahren im Bundeshaushalt entwickelt?
Für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit
pflanzlichen Eiweißen heimischer Produktion wurden in den letzten fünf Jahren
folgende Mittel veranschlagt:
Übersicht 9: Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit
pflanzlichen Eiweißen
2016 2017 2018 2019 2020
6.000 Tsd € 6.000 Tsd € 6.000 Tsd € 6.000 Tsd € 5.800 Tsd €
a) Plant die Bundesregierung im kommenden Bundeshaushalt eine
Erhöhung der Bundesförderung zugunsten der verstärkten Erzeugung
heimischer Eiweißfuttermittel, und wenn nein, warum nicht?
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 sind für die Förderung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit pflanzlichen Eiweißen
heimischer Produktion Mittel in Höhe von 4.810 Tsd. Euro veranschlagt. Die
Bundesregierung entscheidet unter Berücksichtigung der politischen
Prioritätensetzung und der Haushaltssituation im Rahmen des regierungsinternen
Haushaltsaufstellungsverfahrens über die Veranschlagung von Mitteln für die
einzelnen Titel im Bundeshaushalt.
b) Setzt sich die Bundesregierung in ihrer Rolle als aktuelle EU-
Ratspräsidentschaft im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zur
Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der gemeinsamen EU-
Agrarpolitik (GAP) für eine Steigerung der Förderung der Erzeugung
heimischer Eiweißfuttermittel sowie für eine entsprechende
Bereicherung von Fruchtfolgen ein, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist die Förderung des Eiweißpflanzenanbaus aufgrund
ihrer agronomischen und ökologischen Vorteile ein wichtiges Anliegen.
Verschiedene Mitgliedstaaten (Deutschland war gemeinsam mit Ungarn Initiator) haben
bereits 2017 die „Europäische Soja Erklärung“ unterzeichnet und im Rat
vorgestellt mit dem Ziel, den Anbau von Sojabohnen und anderen Leguminosen in
der EU zu forcieren. Die Bundesregierung wird diese Zielsetzung auch im
Rahmen der laufenden Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik weiter
mit Nachdruck vertreten.
9. Welche Menge an Sojaimporten aus Brasilien enthielt nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 15 Jahren jeweils Wirkstoffe, „für [die]
eine bestimmte Anwendung in der EU nicht genehmigt ist (z. B. aus
Gründen des Umwelt- oder Anwenderschutzes)“ (vgl. Antwort zu den
Fragen 13 und 13a auf Bundestagsdrucksache 19/15348; bitte
aufschlüsseln)?
a) Wie viele, und welche Wirkstoffe waren das jeweils?
b) Wie viele „immer wiederkehrende Höchstgehaltsüberschreitungen
von Drittlandsware“ (vgl. Antwort zu Frage 13b auf
Bundestagsdrucksache 19/15348) traten in den letzten 15 Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung auf?
c) Wie viele der in Frage 9b erfragten Waren hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils einen Bezug zu Soja aus Brasilien?
Die Fragen 9 bis 9c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dafür verantwortlich, dass
nur den Vorschriften entsprechende Lebensmittel und Futtermittel in Verkehr
gebracht werden. Für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sind die
Länder zuständig.
Im Folgenden werden die von den Ländern an das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der jährlichen
Berichterstattung über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und
Futtermittelkontrolle übermittelten Daten zur risikoorientierten Überwachung von
Pflanzenschutzmittelrückständen in Soja und Sojaerzeugnissen für die Jahre 2009 bis
2019 dargelegt. Die Rückstandshöchstgehalte für
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebens- und Futtermitteln wurden erst im Jahr 2008 mit dem
Wirksamwerden der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an
Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen
Ursprungs europaweit harmonisiert. Deshalb ist eine Vergleichbarkeit mit den
Daten der Vorjahre nicht gegeben.
Lebensmittel
Zu Proben von Sojabohnen aus Drittländern, die im Rahmen der Nationalen
Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in den Jahren 2009 bis 2019
seitens der Länder übermittelt wurden, liegen insgesamt wenige
Untersuchungsergebnisse vor, und dies auch nicht zu allen Jahren. Auf die beigefügte
Anlage 3 zu Frage 9 wird verwiesen. Dabei trat nur bei einer Probe aus China
im Jahr 2014 eine Überschreitung des geltenden EU-Rückstandshöchstgehaltes
für Sojabohnen auf. Mit Herkunft Brasilien wurde in dem Zeitraum von 2009
bis 2019 insgesamt eine Probe übermittelt. Diese wies keine Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln auf. Der Genehmigungsstatus der
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in der EU bei den quantifizierten Wirkstoffen zum Zeitpunkt der
Probenahme ist Anlage 4 zu Frage 9 zu entnehmen.
Zu Proben von Sojamehl, -flocken, -grieß und -öl aus Drittländern liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
Futtermittel
Im Rahmen der Berichterstattung über die Ergebnisse der amtlichen
Futtermittelüberwachung melden die Länder dem BVL die aggregierten Daten zu den
Ergebnissen der amtlichen Futtermitteluntersuchung.
Die für die Jahre 2009 bis 2019 auf Basis der aggregierten Daten von den
Ländern mitgeteilten Untersuchungen auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bei
unbearbeiteten Ölsaaten und Ölfrüchten insgesamt sind der Übersicht 10 zu
entnehmen.
Übersicht 10: Anzahl der von den Ländern im Rahmen der amtlichen
Futtermittelüberwachung gemeldeten Untersuchungen an Ölsaaten und Ölfrüchten
auf Rückstände von Pflanzenschutzmittel 2009 bis 2019
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das nach Deutschland
importierte Soja den gesetzlichen Festlegungen zu Glyphosatgehalten
entspricht, insbesondere vor dem Hintergrund des geplanten
Verwendungsverbotes von Glyphosat in Deutschland ab 2023 (siehe
Aktionsprogramm Insektenschutz,
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pool
s/Broschueren/aktionsprogramm_insektenschutz_kabinettversion_bf.pdf)
und der jedoch hohen Glyphosat-Belastung von importiertem Soja aus
u. a. Brasilien (z. B. Then et al., 2018 [Testbiotech],
http://www.db.zs-int
ern.de/uploads/1538670291-Studie%20Gentechnik-Soja%20in%20Süda
merika.pdf)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Belastung des nach
Deutschland importierten Sojas mit Pestiziden im Allgemeinen und künftig,
insbesondere vor dem Hintergrund aktuell sprunghaft steigender
Zulassungszahlen für Pestizide in Brasilien (vgl. Amerika 21,
https://w
ww.amerika21.de/2020/08/242579/ackergift-bolsonaro)?
b) Setzt sich die Bundesregierung angesichts der o. g. Berichterstattung
für „Sonderimportmaßnahmen“ (Antwort zu Frage 13b auf
Bundestagsdrucksache 19/15348) für aus Brasilien importiertes Soja in die
EU ein, und sind der Bundesregierung systematische
„Höchstgehaltsüberschreitungen“ (vgl. ebd.) bei aus Brasilien importiertem Soja
bekannt?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dafür verantwortlich, dass
nur sichere Lebensmittel und Futtermittel in Verkehr gebracht werden. Für die
Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sind die Länder zuständig. Die
amtliche Überwachung erfolgt risikoorientiert. Bei der Einfuhr von Soja und
Sojaerzeugnissen in die EU sind in Bezug auf Rückstände von
Pflanzenschutzmittelwirkstoffen die Rückstandshöchstgehalte der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 einzuhalten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bislang keine immer
wiederkehrenden Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen bei Soja und Sojaerzeugnissen
aus Brasilien zu verzeichnen. Auch wurden auf europäischer Ebene bislang
keine Sonderimportkontrollmaßnahmen nach der Verordnung (EU) 2019/1793
erlassen.
11. Welcher Anteil des in den letzten 15 Jahren nach Deutschland
importierten Sojas war nach Kenntnis der Bundesregierung gentechnisch
verändert, bzw. wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Anteil (wenn
möglich, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Daten aus Offizialstatistiken liegen zu diesem Sachverhalt nicht vor. In der
Außenhandelsstatistik werden die gehandelten Waren nicht danach unterschieden,
ob sie gentechnisch verändert oder gentechnikfrei sind.
12. Wie viele der in den USA und Brasilien zugelassenen und im Anbau
verwendeten gentechnisch veränderten Sojasorten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in der EU nicht für den Import als Lebens- und/
oder Futtermittel zugelassen?
Der Bundesregierung liegt dazu keine vollständige Übersicht vor. Frei
zugängliche Informationen zu in den USA und Brasilien bzw. in der EU zugelassenen
gentechnisch veränderten Sojalinien können zum Beispiel über folgende
Datenbanken abgerufen werden:
– BioTrack Product Database der OECD (
https://biotrackproductdatabase.oec
d.org/default.aspx)
– Biosafety Clearing-House (BCH) (
https://bch.cbd.int/)
– European GMO Initiative for a Unified database System (
https://www.eugin
ius.eu/euginius/pages/home.jsf)
– GVO-Register der Europäischen Kommission (
https://webgate.ec.europ
a.eu/dyna/gm_register/index_en.cfm)
13. Welche Menge an Sojaöl ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten 15 Jahren bei der Verarbeitung von Sojabohnen in Deutschland
angefallen, und wie hat sich diese Menge entwickelt?
Die nachfolgende Übersicht 11 gibt die Entwicklung der deutschen
Sojaölproduktion der Jahre 2005 bis 2019 wieder.
Übersicht 11: Entwicklung der deutschen Sojaölproduktion (Tsd. t)
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009
Produktion 676,0 660,4 646,9 643,3 574,9
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014
Produktion 579,2 562,4 603,3 603,1 642,1
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Produktion 684,4 669,5 615,6 644,9 624,1
Quelle: Oil World Annual
a) Zu welchem Verwendungszweck wurde das in Deutschland
hergestellte Sojaöl in den letzten 15 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
hergestellt?
b) Welcher Anteil des produzierten Sojaöls wurde jeweils für
Nahrungsmittel, in der Biodieselherstellung und für die chemische Anwendung
genutzt?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Verwendungszwecken des in Deutschland hergestellten Sojaöls liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Welche Menge an Sojaöl wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten 15 Jahren nach Deutschland importiert, und zu welchem
Verwendungszweck wurde das importierte Sojaöl nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils verwendet?
Anlage 5 gibt die deutschen Einfuhren von Sojaöl für die Jahre 2005 bis 2019
wieder. In der Außenhandelsstatistik werden die zur Warengruppe Sojaöl
gehörenden insgesamt vier Warenpositionen danach unterschieden, ob sie
Verwendung im industriell/technischen Bereich oder in der Ernährung finden.
15. Welche Menge an Sojaöl wurde in den letzten 15 Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung zu Agrokraftstoffen verarbeitet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Übersicht 12 gibt die Biodieselproduktion in Deutschland
von 2012 bis 2019 wieder.
Übersicht 12: Biodieselproduktion in Deutschland, 2012 bis 2019
Biodiesel 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anteil
Sojaöl in
Prozent
n/a n/a n/a 2,1 % 5,1 % 7,7 % 5,5 % 11,3 %
Anteil
Sojaöl in t
n/a n/a n/a 64.788 159.045 247.030 183.897 380.810
Produktion
in t
2.733.602 2.910.747 3.352.406 3.085.163 3.118.536 3.208.177 3.343.588 3.370.000*
* Vorläufig.
Quelle: VDB e.V.
Anmerkung: Die Daten basieren auf Erhebungen des Verbands der Deutschen
Biokraftstoffindustrie (VDB) e. V. Der VDB erhebt seit dem Jahr 2015 die Rohstoffnutzung seiner Mitglieder. Die
Rohstoffverwendung und Produktionsmengen der Firmen, die nicht im VDB-Mitglied sind, werden
durch den VDB auf der Basis von Marktbeobachtungen und der Befragung von Marktteilnehmern
in einer qualifizierten Schätzung erhoben. Da der VDB einen sehr großen Anteil der Unternehmen
vertritt, die aus Anbaubiomasse produzieren, können die ermittelten Zahlen als sehr genau gelten.
In wie vielen und welchen Anlagen findet diese Verarbeitung nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland statt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den Anlagen der
Agrokraftstoffverarbeitung vor.
16. Welcher Anteil der in Deutschland verbrauchten Agrokraftstoffe wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland produziert, und wie
hat sich dieser Anteil in den letzten 15 Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Übersicht 13 gibt den Biokraftstoffeinsatz aus deutschen
Rohstoffen in Deutschland von 2012 bis 2019 wieder.
Übersicht 13: Biokraftstoffeinsatz aus deutschen Rohstoffen in Deutschland
Rohstoffherkunft
alle Biokraftstoffe
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anteil Rohstoffe DE
total in TJ
35.108 26.907 38.998 47.712 35.549 28.144 26.392 n/a
Anteil Rohstoffe DE
in Prozent
25,7 % 21,8 % 31,3 % 41,9 % 31,3 % 24,9 % 22,0 % n/a
Quelle: Evaluations- und Erfahrungsberichte der BLE
Anmerkung: Zahlen vor 2012 liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus sind die
Zahlen nur bedingt aussagefähig, da die Herkunft der Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe keine Aussage
darüber erlaubt, wo die Verarbeitung dieser Rohstoffe stattgefunden hat.
Welche Menge an Agrokraftstoffen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 15 Jahren nach Deutschland importiert, und
welcher Anteil davon basierte jeweils auf Soja bzw. Sojaerzeugnissen?
Von den potenziell als Biokraftstoffe nutzbaren Erzeugnissen spielen in
Deutschland vor allem Biodiesel und Bioethanol eine größere Rolle.
Übersicht 14 enthält die Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen
Bundesamtes zu den deutschen Einfuhren von Biodiesel in den Jahren 2012 bis
2019. Aufgrund von Änderungen des Warenverzeichnisses für die
Außenhandelsstatistik liegen miteinander vergleichbare Zahlen für den Außenhandel für
Biodiesel nur für die Jahre ab 2012 vor.
Übersicht 14: Deutsche Einfuhr von Biodiesel1) in den Jahren 2012 bis 2019 (in
Tsd. t)
Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 20192)
Einfuhr 750,2 558,6 584,0 521,0 756,7 788,1 1.217,2 1.405,5
1) KN-Warennummer 3826 (Biodiesel und Biodieselmischungen). 2) Vorläufig
Quelle: Statistisches Bundesamt
Zur Einfuhr von Ethylalkohol für Kraftstoffzwecke liefert die
Außenhandelsstatistik keine Daten, da die Ein- und Ausfuhren von Ethanol nicht nach
Verwendungszwecken unterteilt werden.
Zum Anteil von nach Deutschland importierten Biokraftstoffen, die auf Soja/-
erzeugnissen basieren, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Plant die Bundesregierung, angesichts des hohen Risikos für
Landnutzungsänderungen in der Sojaproduktion, die Förderung für
Agrokraftstoffe auf Sojaölbasis zu reduzieren oder auslaufen zu lassen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Nein, da das Risiko von Landnutzungsänderungen (indirect land Use Change-
Risiko, iLUC-Risiko) laut der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
(RED II, Richtlinie (EU) 2018/2001) als relativ gering eingestuft wird. Im
Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2019/807 wird das Kriterium „Anteil
der Ausdehnung auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand nach Artikel 29
Absatz 4 Buchstaben b und c der Richtlinie (EU) 2018/2001“ für Sojabohnen
mit 8 Prozent angegeben. Nach Artikel 3 b muss der Anteil mehr als 10 Prozent
betragen, dass für einen Rohstoff ein hohes Risiko für indirekte
Landnutzungsänderungen angenommen wird.
18. Welcher Anteil des in den letzten 15 Jahren nach Deutschland
importierten Sojas war nach Kenntnis der Bundesregierung zertifiziert (z. B.
„entwaldungsfrei“, Gentechnik-frei, weitere Standards wie RTRS [Round
Table on Responsible Soy Association], Proterra; bitte aufschlüsseln)?
Über den Anteil des während der letzten 15 Jahre nach Deutschland
importierten nach privaten Standards zertifizierten Sojas liegen der Bundesregierung
keine amtlichen Daten vor.
Es sind nur wenige Daten aus der Wirtschaft bekannt, deren Qualität nicht
beurteilt werden kann. Der European Soy Monitor von IDH (2019 und 2020) ist
ein erster Bericht, der Daten zu „entwaldungsfrei“ zertifizierten Sojaimporten
zusammenfasst. Diesem ist zu entnehmen, dass in Deutschland im Jahr 2018
22 % des konsumierten Sojaschrots nach anerkannten Nachhaltigkeitsstandards
mit Entwaldungskriterien, wie RTRS, ProTerra, ISCC+, Donau Soja/ Europe
Soy, CRS/BFA und SFAP non conversion zertifiziert war (bezogen auf 3,6
Millionen t Sojaschrot). Im Jahre 2017 waren dies 16 Prozent bezogen auf 4,2
Millionen t Sojabohnen, -schrot und -öl.
19. Welcher Anteil des in den letzten 15 Jahren nach Deutschland
importierten Sojas stammt nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
aus nachhaltigem Anbau ohne Entwaldung von Primär- bzw.
Tropenwäldern?
a) Wie hoch war der Anteil an entwaldungsfreiem Soja an den
Sojaimporten nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten 15 Jahren (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Über den Anteil des während der letzten 15 Jahre nach Deutschland
importierten Sojas aus nachhaltigem Anbau ohne Entwaldung von Primär-/
Tropenwäldern liegen der Bundesregierung keine Daten aus amtlichen Statistiken vor. Die
Entwaldungskriterien in den meisten Nachhaltigkeitsstandards wurden erst
innerhalb der letzten Jahre entwickelt bzw. weiterentwickelt. Eine Ausnahme
bilden der ProTerra Standard, den es bereits seit dem Jahr 2006 gibt und RTRS
(2010).
b) Kann nach Auffassung der Bundesregierung der deutsche Sojabedarf
ausschließlich über nachhaltig entwaldungsfreies Soja gedeckt
werden, und mit welchen Mehrkosten wäre dies für Endverbraucher und
Endverbraucherinnen nach Auffassung der Bundesregierung
verbunden (wenn möglich, bitte nach Rind-, Schweine- und
Geflügelfleischproduktion aufschlüsseln)?
Theoretisch ließe sich der deutsche Bedarf an Soja von 3,868 Millionen t im
Wirtschaftsjahr 2018/2019 mit nachhaltigem, entwaldungsfreiem Soja decken.
So wurden 2019 allein nach RTRS-Standard (Round Table on Responsible Soy)
rd. 4 Millionen t Soja zertifiziert. Über ProTerra wurden im Jahr 2018 weitere
3,4 Millionen t Soja zertifiziert, über ISCC (2018) 748.000 t, Donau Soja
(2018) 600.000 Tonnen. Bisher geht nicht die gesamte zertifizierte Menge auch
als solche in den Markt ein.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass außer Deutschland noch weitere
(europäische) Länder nachhaltiges, entwaldungsfreies Soja nachfragen und sich
zur Umsetzung von nachhaltigen entwaldungsfreien Lieferketten bekannt
haben (insbesondere die Unterzeichner der Amsterdam Declarations).
Die Mehrkosten für Endverbraucherinnen und Endverbraucher sind schwierig
abzuschätzen, da erstens die Preise (bzw. Aufpreise) für (zertifiziertes) Soja
nicht fix sind, sondern schwanken, und zweitens die Aufpreise voraussichtlich
nicht vollständig entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben werden
können. Überschlägige Kalkulationen zeigen aber, dass die Umstellung auf
nachhaltiges entwaldungsfreies Soja für die Endverbraucher und
Endverbraucherinnen voraussichtlich nur mit sehr geringen Mehrkosten verbunden wäre.
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Forderung des Forums „Nachhaltigere Eiweißfuttermittel“, dass „nach
Deutschland eingeführtes Soja […] unabhängig von der Herkunft nach
einem anerkannten Nachhaltigkeitsstandard zertifiziert werden [soll]“
(zit. nach Positionspapier des Forums Nachhaltigere
Eiweißfuttermittel, 2017; S. 3; Verweis s. o.)?
d) Welcher Nachhaltigkeitsstandard ist nach Auffassung der
Bundesregierung zur Erfüllung der genannten Zielstellung geeignet?
e) Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die
Positionierung des Dialogforums, dass man sich „nicht auf eine gemeinsame
Empfehlung von Mindeststandards einigen [konnte]“ (vgl. ebd, S. 4),
und wenn ja, welche Bemühungen zum Vorantreiben der Diskussion
hat die Bundesregierung seit der Tagung des Forums im Oktober 2017
unternommen?
f) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zielerreichungsgrad
und die Umsetzung dieser Zielstellung in Deutschland?
Die Fragen 19c bis 19f sowie Frage 22 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Forum Nachhaltigere Eiweißfuttermittel (FONEI), das im Jahr 2014 vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der
Eiweißpflanzenstrategie eingerichtet wurde, wurde zunächst als Projekt
finanziert und wird seit 2018 durch die Geschäftsstelle „Eiweißpflanzenstrategie“
(GS EPS) in der BLE koordiniert. Das Forum stellt primär eine zentrale
Plattform für den Austausch mit Wirtschaftsbeteiligten, Umweltverbänden, der
Wissenschaft und der Praxis dar, um u. a. die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie und
der Eiweißpflanzenstrategie zu unterstützen. Das FONEI ist ferner eine
wichtige Plattform zur Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 2018:
„Wir wollen Initiativen für nachhaltige, entwaldungsfreie Lieferketten von
Agrarrohstoffen, z. B. Palmöl, Kakao und Soja, unterstützen“.
Als Ergebnis des Dialogprozesses im FONEI wurde 2017 ein gemeinsames
Positionspapier mit acht Thesen verabschiedet. Hierin sprechen sich die
Unterzeichner u. a. dafür aus, in Zukunft nur Soja einzusetzen, das als nachhaltig
zertifiziert wurde. Offen ist die Frage, wie hoch der Anteil derzeit ist und welche
Zertifizierungssysteme dabei anerkannt werden sollen. Bisher hat sich das
Forum nicht auf eine Liste von empfehlenswerten Mindeststandards oder
Zertifizierungssystemen einigen können, auch die beispielhafte Nennung einzelner
Standards wird nicht unterstützt. Zur Erfüllung dieses Ziels genauso wie alle
Ziele des Positionspapiers setzt das Forum auf freiwillige
Selbstverpflichtungen der Unternehmen und hat eine Liste der aktuellen Zertifizierungssysteme
von Soja mit individuellen Empfehlungen im Positionspapier hinzugefügt. Die
Wahl des Standards steht den beteiligten Unternehmen frei. Die Defizite der
Überprüfungsmechanismen der freiwilligen Zertifizierungssysteme sind
bekannt, jedoch sind die Nachhaltigkeitszertifizierungen ein wichtiger und
komplementärer Baustein, um die natürlichen Ressourcen zu schützen. Im Forum
wurde beschlossen, dass die Unterzeichner des Positionspapiers individuelle
Zielvereinbarungen vorlegen, die auf der Seite des Eiweißforums (
www.eiweis
sforum.de) veröffentlicht werden.
In den letzten Sitzungen des Forums wurde auf Initiative der Geschäftsstelle
„Eiweißpflanzenstrategie“ in der BLE an einer Weiterentwicklung des Forums
bzw. an einer Erweiterung des Positionspapiers von 2017 gearbeitet. In dem
erweiterten Positionspapier, das bisher von 31 Akteuren der Privatwirtschaft und
Organisationen am 17. September 2020 unterzeichnet wurde, formulieren die
Mitglieder des Forums in der These „6b“ konkrete Schritte, um entlang der
gesamten Lieferkette Entwaldung zu vermeiden. Die Unterzeichner des
Positionspapiers schließen sich somit einer europäischen Initiative („Amsterdam-
Erklärung“) an. Eine konsequente Weiterentwicklung der Kriterien der
Nachhaltigkeitsstandards sowie der damit verbundenen Kontrollsysteme ist aus Sicht
der Forumsmitglieder dringend erforderlich, um Entwaldungsfreiheit zu
gewährleisten. Das Forum wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass relevante
Standards genau definiert werden; dazu gehören die Definition von Wald und
das Stichjahr für die Entwaldungsfreiheit.
Aus Sicht der Bundesregierung haben sich die Mitglieder des Forums für
nachhaltigere Eiweißfuttermittel auf eine Auflistung möglicher Mindeststandards
verständigt, um damit der Wirtschaft und den weiteren Beteiligten in der
Wertschöpfungskette die Gelegenheit zu geben, im Rahmen der Transparenz aus den
möglichen Zertifizierungen auszuwählen. Dies ist in dem Positionspapier
festgehalten worden. Die Bundesregierung nimmt an den Sitzungen teil, unterstützt
die Mitglieder bei der Findung konsensfähiger Positionen. Das Dialogforum
wird auch weiterhin durch die Bundesregierung über die GS EPS finanziert,
begleitet und fachlich beraten.
g) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Grad der
Zielerreichung ihrer Verpflichtungen aus der Amsterdam-Erklärung (2014;
s. o.) und der New Yorker Walderklärung (2015; s. o.)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Regenwald im
Tank – Palmölimporte nach Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/10967
und „Internationale Waldzerstörung durch Importe nach Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/15348 sowie auf die jährlichen Statusberichte über die
Aktivitäten zur Umsetzung der beiden Amsterdam Erklärungen und die
Maßnahmen und Initiativen der Signatare und Veranstaltungen über die Webseite
der sogenannten „Amsterdam-Partnerschaft/ADP“ (
www.ad-partnership.org).
Die Strategie zur Umsetzung der beiden Erklärungen wurde 2016 entwickelt.
Viele der darin enthaltenen Teilziele wurden mittlerweile erreicht und
zahlreiche gleichgerichtete Aktivitäten über Grenzen hinweg angestoßen.
So folgt die EU Kommission nach mehrfachem Drängen der Mitglieder der
ADP in der am 23. Juli 2019 vorgelegten Mitteilung „Intensivierung der EU-
Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ im
Wesentlichen der Vorarbeit der Amsterdam-Partnerschaft. Damit soll künftig
auch die gesamte EU ihrer Verantwortung gerecht werden, Wege zur
Vermeidung so genannter „importierter“ Waldzerstörungen zu beschreiten. Das zu
unterstützende Ziel der Privatwirtschaft, Entwaldungsfreiheit bis 2020 zu
erreichen, ist ambitioniert.
Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hat Deutschland zum zweiten
Mal den Vorsitz der ADP inne. Dieser wird dazu genutzt, die Bereitschaft der
Partnerländer zur Fortsetzung der ADP über 2020 hinaus bei gleichzeitiger
Ambitionssteigerung auszuloten. Letzteres geht einher mit einer kritischen
Bewertung der Zielerreichung. Weiterhin sollen auch 2020 mit gemeinsamen
Aktivitäten mit Partnern in Entwaldungshotspots und engagierten
Wirtschaftsvertretern Initiativen zu Palmöl, Kakao und Soja gefördert und damit Entwaldung
aus den Agrarlieferketten eliminiert werden. Jüngstes Beispiel hierfür ist ein
offener Brief der ADP vom September 2020 an Brasilien, in dem die dortige
Regierung angesichts der wieder zunehmenden Entwaldung aufgerufen wird, der
Entwaldung gegenzusteuern und – unterstützt durch die ADP Länder – einen
breiten Dialogprozess zu starten mit dem Ziel, nachhaltige und
entwaldungsfreie Lieferketten für Agrarrohstoffe sicherzustellen (
https://www.bmel.de/DE/t
hemen/wald/waelder-weltweit/offener-brief-amsterdam-partnerschaft.html).
20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Import von Soja von Flächen aus Primärwaldvernichtung zu verhindern;
angesichts der Tatsache, dass laut neuester Daten aus der
Wissenschaftszeitschrift „Science“ rund ein Fünftel (18 bis 22 Prozent) der
brasilianischen Soja- und Rindfleischexporte in die Europäische Union von zuvor
illegal gerodeten Waldflächen stammt (vgl. Rajão et al., 2020; s. o.)?
Am 8. April 2020 hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Leitlinien der Bundesregierung zur
Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen
beschlossen (
https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/leitlinien-entwald
ungsfreie-lieferketten.html). Auf Basis der Leitlinien wird sich die
Bundesregierung sowohl auf nationaler Ebene wie in bilateralen Kontakten und in
internationalen Foren künftig noch stärker zur Förderung entwaldungsfreier
Agrarlieferketten einbringen. Besonders wird hier auf den Schutz von
Primärwäldern geachtet. Speziell zu Brasilien wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 19g) verwiesen.
Ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Brasilien ist
der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Tropenwalds. Darunter fallen u. a.
Vorhaben, die Anreize für die Vermeidung von Entwaldung setzen. Des
Weiteren wird die Nutzung des brasilianischen Ländlichen Umweltregisters in
verschiedenen Bundesstaaten unterstützt. Dies ermöglicht die Überprüfung der
Übereinstimmung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der nationalen
Waldgesetzgebung. Im nördlichen Bundesstaat Maranhão wurde zudem ein
Vorhaben für die Reduzierung der Entwaldung in Verbindung mit der Sojaproduktion
sowie die Unterstützung von traditionellen Kleinbauern begonnen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung zum Erreichen dieses Ziels einen
Verkaufsstopp für nicht nachweisbar mit den Gesetzen des Ursprungslandes
konform erzeugte (Soja-)Produkte, wie ihn das britische
Umweltministerium aktuell vorbereitet (siehe Spiegel Online, 2020,
https://www.spiege
l.de/wirtschaft/soziales/grossbritannien-regierung-will-fleisch-und-soja-a
us-abgeholzten-waeldern-verbieten-a-c325b7e1-8b02-4ab6-b570-960d4b
c0de75)?
Die Bundesregierung bewertet Gesetzgebungsbestrebungen anderer Staaten
grundsätzlich nicht.
22. Teilt die Bundesregierung das vom Forum „Nachhaltigere
Eiweißfuttermittel“ beschriebene Ziel, „100 Prozent nachhaltig zertifiziertes Soja in
der Fütterung [zu verwenden]“ (vgl. Positionspapier des Forums
Nachhaltigere Eiweißfuttermittel, 2017; S. 3)?
a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Zielerreichung dieser Forderung?
b) Wann wird dieses Ziel nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland voraussichtlich erfüllt sein?
Auf die Antwort zu den Fragen 19c bis 19f wird verwiesen.
23. Ist nach Auffassung der Bundesregierung bei der Einfuhr von Soja nach
Deutschland ausreichend sichergestellt, dass die Gesetze der
Herkunftsländer in den Lieferketten der Importunternehmen eingehalten werden,
und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung dies sicher?
Die Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen der Staaten, die in Lieferketten
von Soja involviert sind, obliegt der jeweiligen nationalen Staatsgewalt. Die
Bundesregierung erwartet jedoch von in Deutschland ansässigen Unternehmen,
dass sie ihren Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten – auch außerhalb
Deutschlands – nachkommen.
24. Welche verpflichtenden Regelungen müsste das geplante EU-Mercosur-
Freihandelsabkommen nach Auffassung der Bundesregierung enthalten,
um den Import von Soja und Sojaprodukten, die mit Wald- und
Naturzerstörung in Verbindung stehen, effektiv auszuschließen?
a) Welche Sanktionen bei Nicht-Einhaltung sieht das Abkommen in
seiner jetzigen Fassung vor, und wäre als Konsequenz beispielsweise
ein Importstopp entsprechender Güter in die EU oder die Aufhebung
bestimmter im Abkommen vereinbarter Handelserleichterungen
möglich?
Die Fragen 24 bis 24a werden gemeinsam beantwortet.
Das EU-MERCOSUR-Abkommen beinhaltet ein ambitioniertes
Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Regelungen zu Arbeit, Klima und Umwelt. Das
Nachhaltigkeitskapitel mit den darin vereinbarten Umsetzungsmechanismen ist
das modernste, das die EU bislang verhandelt hat.
Das Abkommen beruht auf der Prämisse, dass Handel nicht auf Kosten der
Umwelt oder der Arbeitsbedingungen geht, sondern im Gegenteil die
nachhaltige Entwicklung fördern soll. Daher enthält das Abkommen ein spezielles,
rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Darin
vereinbaren die Parteien, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten,
die zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt und auf ihren multilateralen
Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt und Arbeit aufbaut.
Das Abkommen sichert die hohen europäischen Standards und trägt dazu bei,
die Mitgliedstaaten des MERCOSUR fester an die in der EU anerkannten
multilateralen Standards und Normen zu binden. Eine enge Partnerschaft mit dem
MERCOSUR ermöglicht es, gemeinsam konstruktive Lösungen für kritische
Themen zu erarbeiten. Der mit dem Abkommen implementierte
institutionalisierte Dialog ist insbesondere vor dem Hintergrund der Umwelt- und
Klimadebatte ein wichtiges Instrument und eine Plattform, dies zu erreichen.
Die Europäische Kommission tritt nach einem umfassenden
Konsultationsverfahren für die Beibehaltung und bessere Nutzung des dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus in allen EU-Freihandelsabkommen ein. Basierend auf
einem öffentlichen Hintergrundpapier vom 26. Februar 2018 will sie einen 15-
Punkte-Aktionsplan umsetzen (u. a. Stärkung der zivilgesellschaftlichen
Mitwirkungsrechte und verbesserte Transparenz des Beschwerde-/
Streitschlichtungsmechanismus).
Der 15-Punkte-Plan findet bei den EU-Mitgliedstaaten sehr breite
Unterstützung. Auch die Bundesregierung unterstützt den 15-Punkte-Aktionsplan. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, die zusätzlichen Instrumente, die durch
das Nachhaltigkeitskapitel zur Verfügung stehen, umfassend und mit
Nachdruck zu nutzen. Außerdem hat die Bundesregierung zusätzlich vorgeschlagen,
dass die Europäische Kommission weitere Reaktionsmöglichkeiten in einer
„modelling exercise“ überprüft.
Nur klarstellend sei darauf hingewiesen, dass das EU-MERCOSUR-
Abkommen keine Auswirkungen auf die Zollsätze für Sojabohnen und
Sojamehl haben wird, welche bereits jetzt bei null liegen.
b) Welche Kontrollmechanismen zur Überwachung sieht das Abkommen
in seiner jetzigen Fassung vor?
Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels
unterliegen einem abgestuften, dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus
(Artikel 15 bis 17).
Dieser Mechanismus sieht Regierungskonsultationen (Artikel 16) vor, im
Rahmen derer die Auslegung und Anwendung des Nachhaltigkeitskapitels auf
Antrag einer Partei diskutiert werden kann. Falls multilaterale Abkommen
Gegenstand der Konsultationen sind, sollen auch Informationen von relevanten
multilateralen Institutionen (Internationale Arbeitsorganisation oder Institutionen,
die für multilaterale Umwelt- und Klimaabkommen verantwortlich sind)
berücksichtigt werden. Ebenso sind Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu
berücksichtigen.
Für den Fall, dass die Regierungskonsultationen zu keiner für beide Seiten
zufriedenstellenden Lösung führen, kann in einem zweiten Schritt die Einsetzung
eines unabhängigen Sachverständigengremiums („panel of experts“) von einer
Partei beantragt werden (Artikel 17). Das Gremium untersucht den
vorliegenden Sachverhalt mit Blick auf die relevanten Regelungen des
Nachhaltigkeitskapitels und macht Empfehlungen zu dessen Lösung. Ein entsprechender
Bericht wird öffentlich zugänglich gemacht.
Die Umsetzung von angemessenen Maßnahmen zur Lösung des Sachverhalts
wird vom Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung unter
Einbindung der Zivilgesellschaft überwacht. Um die Verwirklichung der Ziele des
Nachhaltigkeitskapitels zu verbessern, erörtern die Vertragsparteien dessen
wirksame Umsetzung, einschließlich einer etwaigen Überprüfung der
Bestimmungen (Artikel 18 (1)). Der Unterausschuss Handel und Nachhaltigkeit kann
Änderungen der einschlägigen Bestimmungen dieses Kapitels empfehlen
(Artikel 18 (2)).
Zudem hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme an die Europäische
Kommission eine ergebnisoffene Prüfung („modelling exercise“) möglicher
Alternativen bezüglich der Umsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln in
Freihandelsabkommen insgesamt (u. a. auch unter Einschluss von Zwangsmaßnahmen)
vorgeschlagen.
c) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die aus den
Mercosur-Ländern importierten Agrarprodukte die in der EU
geltenden Höchstgrenzen für Pestizidrückstände nicht überschreiten, wenn
die Qualitätskontrollen nach einem Abschluss des EU-Mercosur-
Abkommens hauptsächlich in den exportierenden Ländern (und nicht
beim Import in die EU) durchgeführt würden?
d) Welche Kontrollmechanismen für das Einhalten der Verpflichtungen
der Handelspartner zu Pestizidrückständen plante die Bundesregierung
bislang im Hinblick auf einen Abschluss des Abkommens, und welche
Sanktionsmechanismen sind bei Überschreitung der Höchstgehalte
vorgesehen?
e) Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Zunahme der
Höchstgehaltsüberschreitungen von Pestizidwirkstoffen bei Sojaimporten durch
den Abbau von Importkontrollen in der EU nach einem Abschluss des
EU-Mercosur-Assoziationsabkommens vor dem Hintergrund, dass
diese Höchstgrenzen bereits jetzt häufig überschritten werden (Then et
al., 2018 [Testbiotech], s. o.) und dass bei anderen Exportprodukten
aus Brasilien, wie z. B. Holz, die ausgestellten
Kontrollbescheinigungen nicht immer korrekt sind (siehe FAZ, 2020,
https://www.faz.net/ak
tuell/gesellschaft/zollbeamte-stossen-auf-illegales-tropenholz-aus-bras
ilien-16669753.html)?
Die Fragen 24c bis 24e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Auch in diesem Zusammenhang wird auf die EU-Definition des
Begriffs Pestizide verwiesen.
Unabhängig von der Ausgestaltung des MERCOSUR-Abkommens führen die
für die Überwachung zuständigen Länder eine risikoorientierte Kontrolle der
betrieblichen Qualitätskontrollsysteme der Lebensmittel- und
Futtermittelunternehmer durch. Bei Höchstgehaltsüberschreitungen ist die importierte Ware
nicht verkehrsfähig. Bei wiederkehrenden Höchstgehaltsüberschreitungen von
Lebensmittel- oder Futtermittellieferungen aus einem Drittland können
verstärkte amtliche Importkontrollen nach der Verordnung (EU) 2019/1793
vorgeschrieben werden.
Auch mit Blick auf den Pflanzenschutzmittel- oder Biozideinsatz gilt, wie bei
allen Produkten der Grundsatz, dass alle Importe die gesetzlichen
Anforderungen der EU einhalten müssen. Das bedeutet, dass die Rückstandshöchstgehalte
der EU nicht überschritten werden dürfen. Das Recht der EU,
Rückstandshöchstgehalte nach den dafür geltenden Regeln zu setzen, wird durch das
Abkommen nicht eingeschränkt.
Daher erwartet die Bundesregierung keine Zunahme der
Höchstgehaltsüberschreitungen nach einem Abschluss des EU-MERCOSUR-Abkommens.
25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen
Allzeithoch bei der Zahl der Waldbrände in Brasilien im August 2020 (vgl.
https://www.ksta.de/panorama/hoechstwert-seit-beginn-der-messungen-
waldbraende-in-brasilien-erreichen-allzeithoch-37265768) hinsichtlich
der Bewertung der Verlässlichkeit der brasilianischen Regierung unter
Präsident Jair Bolsonaro bei Zusagen zum Waldschutz und hinsichtlich
der Einschätzung der Folgen eines Abschlusses des EU-Mercosur-
Handelsabkommens für das Fortschreiten der Entwaldung in Brasilien?
Laut der Nachhaltigkeitsfolgeabschätzung hängen die Auswirkungen des
Abkommens auf die Entwaldung überwiegend davon ab, in welchem Maß die
MERCOSUR-Staaten und insbesondere Brasilien nationale Maßnahmen zum
Waldschutz durchsetzen und Produktionssteigerungen durch eine intensivere
Bodennutzung erzielen.
Das Abkommen beruht auf der Prämisse, dass Handel die nachhaltige
Entwicklung fördern soll. Daher enthält das Abkommen ein spezielles,
rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (öffentlich einsehbar
unter
http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/158166.htm). Darin vereinbaren die
Parteien, ihre Handelsbeziehungen in einer Weise zu gestalten, die zu einer
nachhaltigen Entwicklung beiträgt und auf ihren multilateralen Verpflichtungen
in den Bereichen Umwelt und Arbeit aufbaut. Das Nachhaltigkeitskapitel, mit
den darin vereinbarten Umsetzungsmechanismen, ist das modernste, das die
EU bislang verhandelt hat.
Gleichwohl wird die Bundesregierung die Rahmenbedingungen beobachten
und überprüfen, ob das Abkommen wie intendiert umgesetzt werden kann. Aus
heutiger Sicht stellen sich hierzu ernsthafte Fragen mit Blick auf die aktuellen
Entwicklungen im Amazonas.
26. Wie will die Bundesregierung mit dem durch Mitglieder der
Bundesregierung angekündigten Lieferkettengesetz (siehe ZEIT online, 2020,
https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2020-07/lieferkettengesetz-i
nitiative-menschenrecht-sicherung-unternehmen und BMZ, 2020, https://
www.bmz.de/de/themen/lieferketten/index.html) die Schädigung von
Umwelt, Biodiversität und Menschenrechten in den Sojalieferketten von
Unternehmen unterbinden?
a) Sollte das geplante Gesetz neben menschen- und arbeitsrechtlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung auch umwelt- und konkret
entwaldungsbezogene Sorgfaltspflichten enthalten?
c) Inwiefern müssten nach Auffassung der Bundesregierung
Kontrollmechanismen und Kontrollinstitutionen zur effektiven Durchsetzung
der Intention des angekündigten Gesetzes geschaffen werden?
Die Fragen 26 bis 26c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung über Eckpunkte für eine
verbindliche Regelung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang ihrer
Lieferketten sind noch nicht abgeschlossen.
b) Welchen konkreten Zeitplan zur parlamentarischen Beratung des
angekündigten Gesetzentwurfs strebt die Bundesregierung an?
Nach dem Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten für eine verbindliche
Regelung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten wird ein
Entwurf für eine gesetzliche Regelung erarbeitet. Die Bundesregierung strebt
den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der laufenden
Legislaturperiode an. Die konkrete Zeitplanung der parlamentarischen Beratung
über den Gesetzesentwurf obliegt dem Bundestag.
27. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des von der
brasilianischen Regierung geplanten Gesetzes zur Öffnung indigener Gebiete
für extraktive Wirtschaftsaktivitäten (z. B. Deutschlandfunk, 2020,
https://www.deutschlandfunk.de/brasilien-bolsonaro-hebt-schutz-indigen
er-gebiete-auf.799.de.html?dram:article_id=469814) sicher, dass nach
Deutschland importierte Güter wie Soja und Rindfleisch den indigenen
Gemeinschaften des Landes keinen Schaden zufügen?
Der in der Frage angesprochene Gesetzentwurf soll zwei Paragrafen der
brasilianischen Bundesverfassung, die die Indigenengebiete betreffen, ändern. Der
Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Abstimmung. Weder
kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch die finalen Inhalte derzeit antizipiert
werden. Eine Evaluierung der Folgen und entsprechenden Maßnahmen, um
möglichen Schaden abzuwenden, ist der Bundesregierung daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des in der
Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/14363 zugesagten
bilateralen Vorhabens zu „Partnerschaften für Innovation im
Tropenwaldschutz in Amazonien“ mit Brasilien?
a) Wer sind die „Innovationspartner“ auf brasilianischer Seite?
b) Mit welchen privatwirtschaftlichen Akteuren gab es bereits
Gespräche, und mit welchem Ergebnis (bitte auflisten)?
c) Welche konkreten Maßnahmen werden durchgeführt oder sind
geplant?
d) Wurden entsprechende soziale und ökologische Standards für die
Lieferketten eingeführt oder geplant?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 bis 28d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Vorhaben ist Teil unserer staatlich-bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit, die auf Grundlage völkerrechtlicher Vereinbarungen umzusetzen ist. Die
Gespräche über eine Vereinbarung dauern an.
Eine Auswahl der brasilianischen Innovationspartner und Planung konkreter
Maßnahmen kann erst erfolgen, wenn die völkerrechtliche Vereinbarung
geschlossen wurde.
Es ist vorgesehen, Vereinbarungen zu Lieferketten ohne illegale Entwaldung
auf Basis einschlägiger sozialer (z. B. Menschenrechte,
Geschlechtergerechtigkeit) und ökologischer Standards zu erproben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/23345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/23345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/23345
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/23345
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ISSN 0722-8333]