[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Dr. Harald Weyel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/22382 –
Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Dienstreisen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) ist seit dem 21. Januar 2020 bei Dienstreisen für Bundesbeamte nicht
mehr ausschließlich das Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu beachten, sondern
es können auch umweltbezogene Aspekte Berücksichtigung finden (
https://w
ww.morgenpost.de/politik/article228259771/Dienstreisen-Regelung-Bundesbe
amte-sollen-weniger-fliegen.html). Demnach können Beamte für Dienstreisen
anstelle des Flug- auch den Bahnverkehr nutzen, auch wenn dieser mit
höheren Kosten verbunden ist. Das BMI plant offenbar eine entsprechende
Änderung des Bundesreisekostengesetzes, die Umweltaspekte bei dienstlichen
Reisetätigkeiten stärker berücksichtigt.
1. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine Gesetzesänderung des
Bundesreisekostengesetzes einzubringen?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) ist
derzeit in Vorbereitung und muss anschließend die notwendigen
Abstimmungsprozesse durchlaufen. Ein genauer Zeitpunkt zur Einbringung des
Gesetzentwurfs kann daher derzeit nicht genannt werden.
2. Welche Änderungen des Bundesreisekostengesetzes beabsichtigt die
Bundesregierung nach aktuellem Stand?
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des
Klimaschutzplans 2050 (Bundestagsdrucksache 19/13900) schreibt in Nummer
3.5.1.3 Minderung der Emissionen aus Dienstreisen eine Änderung des BRKG
durch die Erweiterung des Begriffs Wirtschaftlichkeit um die Aspekte
Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23511
19. Wahlperiode 20.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Finden Umweltaspekte bei den Dienstreisen der Beamten und
Angestellten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) entscheidende Berücksichtigung gegenüber dem
Wirtschaftlichkeitskriterium?
Welche ministeriumsinternen Regelungen finden hierbei Anwendung?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass
vom 21. Januar 2020 verkündet, dass der Begriff „notwendige Reisekosten“
nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BRKG dahingehend auszulegen ist, dass neben dem
Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl des Reisemittels auch
umweltbezogene Aspekte anzuerkennen sind. Seitdem können Umweltaspekte bei der
Buchung von Dienstreisen berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat Ende Februar 2020 Leitlinien für klimafreundliche Dienstreisen des
BMZ eingeführt, die Empfehlungen und Hinweise für Dienstreisende enthalten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind angehalten, vor jeder Dienstreise zu
prüfen, ob der Termin stattdessen als Videokonferenz durchgeführt werden
kann. Wenn die Dienstreise erforderlich ist, sollen möglichst mehrere
Dienstgeschäfte zu einer Dienstreise zusammengelegt werden, um die Anzahl der
Dienstreisen zu reduzieren. Da Inlandsdienstreisen sowie Reisen im
grenznahen Raum nunmehr stets mit der Bahn durchgeführt werden können, sind
Besprechungen möglichst bahnkompatibel zu terminieren. Soweit Dienstreisen
mit dem Flugzeug erfolgen, sollen Direktflüge und klimaeffiziente Airlines
bevorzugt gebucht werden. Weiter sollen auf Dienstreisen der öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) oder Fahrräder genutzt und – wenn möglich – Hotels
mit dem Label „Green Hotels“ gebucht werden. Ferner sind für Dienstreisen
mit dem eigenen Pkw privat geleistete Kompensationen erstattungsfähig.
4. Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Dienstreisen des Personals des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zwischen den Dienstsitzen Bonn und
Berlin im Jahr 2019 (bitte entsprechend der Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 19/9117 nach Leitungsebene, Abteilungsebene und
Referatsebene aufschlüsseln)?
a) Welche entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen des
Personals der Internen Revision?
b) Welche entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen des
Personals des Referates Z 11 „Allgemeine
Personalangelegenheiten“?
c) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen
des Personals des Referates Z 20 „Innerer Dienst“?
d) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen
des Personals des Referates Z 22 „Informations- und
Kommunikationstechnik“?
e) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen
des Personals der Unterabteilung Z 3 „Zivilgesellschaft; Länder/
Kommunen; Compliance“?
f) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen
des Personals des Referates 112 „Digitalisierung in der EZ“?
g) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen
des Personals des Referates 115 „Medien, Kultur Kreativwirtschaft“?
h) Welche der entsprechenden Kosten entstanden durch Dienstreisen des
Personals der Unterabteilung 22 „Flucht und Migration;
Krisenprävention und -bewältigung; Beauftragte für Flüchtlingspolitik“?
Die Fragen 4 bis 4h werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
5. Wie verteilen sich die in den Fragen 4 a bis 4 h erfragten Kosten jeweils
auf die Nutzung welcher Reisemittel?
6. Wie verteilten sich die Kosten der Dienstreisen des Personals des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in
den Jahren 2014 bis 2018 zwischen den Dienstsitzen Bonn und Berlin
auf die Nutzung welcher Reisemittel (bitte nach Bundesminister,
Leitungsebene, Abteilungsebene und Referatsebene aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Eine elektronische Auswertung der Kosten der Dienstreisen nach Reisemitteln
ist für die Jahre 2016 bis 2018 nur im folgenden Umfang möglich:
Jahr Kosten Flüge
(zwischen Dienstsitzen Bonn
und Berlin) in Euro
Kosten Bahnfahrten
(In- und Ausland) in Euro
Kosten PKW
(In- und Ausland) in Euro
2016 397.371 203.734 23.618
2017 438.993 278.855 22.184
2018 757.598 329.259 19.608
Eine Auswertung der Kosten der Dienstreisen nach Reisemitteln und
Organisationeinheiten kann aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht erfolgen, da die
Auswertung händisch erfolgen müsste. Eine derartige händische Auswertung der
Reisekostenbelege für die betreffenden Jahre würde es erfordern, pro
Kalenderjahr etwa 5.500 Belege manuell zusammenzutragen, diese einzeln auszuwerten
und zu erfassen. Zusammengenommen für die Jahre 2016 bis 2018 würde
dieses etwa die Arbeitskraft einer Person für einen Zeitraum von 34
Arbeitswochen à 41 Stunden in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Bundesregierung ist
damit die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. Vor diesem Hintergrund sieht die
Bundesregierung von einer weitergehenden Aufschlüsselung der entstandenen
Reisekosten im Sinne der Fragestellung ab.
Für die Jahre 2014 und 2015 kann eine Aufschlüsselung der Kosten nach
Verkehrsmittel nicht erfolgen, da eine elektronische Auswertung der Dienstreisen
rückwirkend nur ab dem 1. Januar 2016 vorliegt.
Eine Auswertung der Reisekostenbelege für das Jahr 2014 ist dabei deswegen
unmöglich, da nach Nummer 4.7.5 der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen,
Buchungen und Rechnungslegung zur Bundeshaushaltsordnung (VV-ZBR
BHO) Belege, u. a. Abrechnungsunterlagen für Dienstreisen, fünf Jahre
aufzubewahren sind und die Reisekostenbelege für das Jahr 2014 daher bereits
vernichtet wurden.
Die Aufschlüsselung der im Jahr 2015 entstandenen Reisekosten nach dem
eingesetzten Verkehrsmittel und Organisationseinheiten kann aus Gründen der
Unzumutbarkeit nicht erfolgen, da diese Ermittlung händisch erfolgen müsste.
Es wird insoweit auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen.
7. Welche Reisemittel wurden wie oft bei Dienstreisen des Personals des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2019 zwischen den Dienstsitzen Bonn und
Berlin genutzt (bitte nach Bundesminister, Leitungsebene,
Abteilungsebene und Referatsebene aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2016 wurden die folgenden Reisemittel genutzt:
Jahr Anzahl Flüge
(zwischen Dienstsitzen Bonn
und Berlin)
Anzahl Bahntickets
(In- und Ausland)
Gesamtkilometer PKW
(In- und Ausland)
2016 5.614 1.676 139.045
2017 4.274 2.083 138.067
2018 4.490 2.347 121.928
2019 4.245 2.827 101.867
Eine Auswertung der Dienstreisen nach Reisemitteln und
Organisationeinheiten kann aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht erfolgen, da die Auswertung
händisch erfolgen müsste. Siehe hierzu im Detail die Antwort zu den Fragen 5
und 6.
8. Wie oft waren diese Reisemittel gemäß Frage 7 nach Einschätzung der
Bundesregierung die kostengünstigsten, wie oft die
umweltverträglichsten (bitte nach Bundesminister, Leitungsebene, Abteilungsebene und
Referatsebene aufschlüsseln)?
Bis 21. Januar 2020 galt ausschließlich der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Seit
21. Januar 2020 wird der Erlass des BMI umgesetzt, der die Berücksichtigung
von Umweltaspekten bei der Buchung von Dienstreisen ermöglicht.
9. Welche Kosten entstanden seit 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Dienstreisen des Personals des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die nicht zwischen den
Dienstsitzen Bonn und Berlin stattfanden (bitte nach Leitungsebene,
Abteilungsebene und Referatsebene aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
Für die Jahre 2014 und 2015 wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
10. Welche Reisemittel wurden wie oft bei Dienstreisen des Personals des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, die nicht zwischen den Dienstsitzen Bonn und Berlin stattfanden,
seit 2014 genutzt (bitte nach Bundesminister, Leitungsebene,
Abteilungsebene und Referatsebene aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2016 wurden die folgenden Reisemittel genutzt:
Jahr Anzahl Flüge
(außer zwischen Bonn und
Berlin)
Anzahl Bahntickets
(In- und Ausland)
Gesamtkilometer PKW
(In- und Ausland)
2016 1.845 1.676 139.045
2017 1.744 2.083 138.067
2018 1.539 2.347 121.928
2019 1.823 2.827 101.867
Eine Auswertung der Dienstreisen nach Reisemitteln und
Organisationeinheiten kann aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht erfolgen, da die Auswertung
händisch erfolgen müsste. Für die Jahre 2014 und 2015 kann eine
Aufschlüsselung der Kosten nach Verkehrsmittel nicht erfolgen, da eine elektronische
Auswertung der Dienstreisen rückwirkend nur ab dem 1. Januar 2016 vorliegt.
Siehe dazu im Detail Antwort zu den Fragen 5 und 6.
11. Wie verteilen sich die in Frage 9 erfragten Kosten auf die Nutzung
welcher Reisemittel?
Seit dem 1. Januar 2016 verteilen sich die Kosten wie folgt:
Jahr Kosten Flüge
(außer zwischen Bonn und
Berlin) in Euro
Kosten Bahnfahrten
(In- und Ausland) in Euro
Kosten PKW
(In- und Ausland) in Euro
2016 1.722.801 203.734,32 23.618
2017 1.705.221 278.855,23 22.184
2018 1.540.967 329.259,67 19.608
2019 2.110.754 454.855,04 16.639
Eine Auswertung der Kosten der Dienstreisen nach Reisemitteln und
Organisationeinheiten kann aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht erfolgen, da die
Auswertung händisch erfolgen müsste. Für die Jahre 2014 und 2015 kann eine
Aufschlüsselung der Kosten nach Verkehrsmittel nicht erfolgen, da eine
elektronische Auswertung der Dienstreisen rückwirkend nur ab dem 1. Januar 2016
vorliegt. Siehe dazu im Detail Antwort zu den Fragen 5 und 6.
12. Wie oft waren diese Reisemittel gemäß Frage 10 nach Einschätzung der
Bundesregierung die kostengünstigsten, wie oft die
umweltverträglichsten (bitte nach Bundesminister, Leitungsebene, Abteilungsebene und
Referatsebene aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Drucksache 19/23511 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]