Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Daniela Wagner, Beate Müller-Gemmeke, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Monika Lazar, Steffi Lemke, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für ein effektives Krisenmanagement braucht es einen handlungsfähigen Staat: wirkungsvolle Sofortmaßnahmen, eine gut ausgebaute gesundheitliche Versorgung, aber auch Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern und Angebote der sozialen Teilhabe. Doch eine umfängliche Daseinsvorsorge setzt finanzielle Ressourcen und ausreichend Personal voraus. Beides ist vielerorts knapp bemessen, insbesondere infolge der Corona-Pandemie. So fallen auf kommunaler Ebene erhebliche Mindereinnahmen bei Einkommen- und Gewerbesteuer sowie in den Verbundmassen der kommunalen Finanzausgleiche an, aber auch kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Verkehrsbetriebe, sowie städtische Einrichtungen, etwa Bäderbetriebe und Kitas, verzeichnen Verluste. Hinzu kommen Mehrausgaben, etwa für Sofortmaßnahmen und im sozialen Bereich. Die Bundesregierung geht für die Städte und Gemeinden für das Jahr 2020 folglich insgesamt von einem Finanzierungsdefizit von rund einem Viertel des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16810, S. 12) – eine folgenschwere Entwicklung insbesondere für finanzschwächere Städte und Gemeinden.
Denn trotz einer insgesamt guten Finanzsituation der kommunalen Familie, stecken noch immer viele Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten. So musste in den Jahren 2017 und 2018 jede fünfte Kommune unter einem Haushaltssicherungskonzept wirtschaften (vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW–, Kommunalpanel 2019). Die finanziellen Unterschiede der Städte und Gemeinden in Deutschland bleiben erheblich. Während der Durchschnitt der Kommunen mehrere Jahre in Folge schwarze Zahlen schreiben konnte, fehlen anderenorts Gestaltungsspielräume und Haushaltslöcher müssen mit Kassenkrediten geschlossen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16810). Hier leisten auch Förderprogramme keine Abhilfe, denn obwohl ihr Anteil inzwischen knapp ein Drittel der Finanzierungsinstrumente der Kommunen ausmacht, bleiben jedes Jahr viele Fördermillionen nicht abgerufen. Den Kommunen fehlt es hierzu an Personal, zu unübersichtlich ist das Förderangebot, zu komplex zuweilen die Förderrichtlinien und zu hoch die Kofinanzierungserfordernisse (vgl. „Wer schon viel hat, dem wird noch mehr gegeben“, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, 2020).
Sind die Kommunen jedoch zunehmend auf zweckgebundene Zuweisungen und Fördermittel angewiesen, schränkt das nach Auffassung der Fragesteller deren verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsgarantie ein. Denn Städten und Gemeinden müssen finanzielle Spielräume verbleiben, um ihre Aufgabenbereiche auch eigenverantwortlich auszugestalten. Das hat jüngst auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil zum Bildungs- und Teilhabegesetz bekräftigt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2020 – 2 BvR 696/12 –, Rn. 1 bis 107). Treffen nun die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf eine strukturelle Schieflage im System der Kommunalfinanzen, kann dies die Probleme einzelner Kommunen erheblich verschärfen – mit fatalen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Denn wachsen die finanziellen Disparitäten zwischen den Kommunen, vergrößert das auch die Unterschiede im Niveau der Daseinsvorsorge vor Ort. Der Anspruch jeder und jedes Einzelnen im Grundgesetz (GG) auf gleichwertige Lebensverhältnisse, rückt somit in weite Ferne.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einnahmesituation der Kommunen, und welche Handlungserfordernisse über das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder hinaus resultieren aus dieser Bewertung?
Inwiefern wird es bis einschließlich 2024 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu Mindereinnahmen für die Kommunen kommen, und aus welchen Gründen (bitte konkrete Schätzung nach Bundesländern aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre angeben)?
Inwiefern wird es bis einschließlich 2024 zu Gewerbesteuermindereinnahmen für die Kommunen kommen, und aus welchen Gründen (bitte konkrete Schätzung nach Bundesländern aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre angeben)?
Bestehen innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Kommunen auch in den Folgejahren von Bundseite für ihre coronabedingten Mindereinnahmen zu entlasten – etwa in Höhe der ausbleibenden Gewerbesteuereinnahmen, und wenn ja, inwiefern, und falls dies nicht der Fall ist, aus welchen Gründen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Ausgaben?
In welchem Umfang sind bisher die Ausgaben der Kommunen durch den erleichterten Zugang zu Grundsicherungsleistungen angestiegen, und mit welchen Zusatzausgaben rechnet die Bundesregierung für den Rest des Jahres?
Welche Entwicklung der kommunalen Sozialausgaben prognostiziert die Bundesregierung für die Jahre 2020 bis 2024 (bitte geschätzte Höhe der Sozialausgaben brutto und netto für die einzelnen Jahre anführen und nach den verschiedenen Ausgabenarten differenzieren)?
Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung auf kommunale Unternehmen, und wie wirken sich diese wiederum auf den kommunalen Querverbund bzw. auf die Kommunalfinanzen insgesamt aus?
Welchen Effekt hat die Corona-Pandemie aus Sicht der Bundesregierung auf die finanziellen Disparitäten der Kommunen, und wie bewertet sie deren Folgen für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragenden Fraktion, dass das öffentliche Investitionsniveau insbesondere vor dem Hintergrund des konjunkturellen Abschwungs gesteigert werden muss und es jetzt vermieden werden sollte, dass Kommunen Ausgaben kürzen, um „gegen die Krise anzusparen“?
Wie bewertet die Bundesregierung das Zinsänderungsrisiko für die kommunalen Haushalte angesichts der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung?
Wie wirken sich die mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder anvisierten finanziellen Entlastungen regional aus (bitte für jede der jeweiligen geplanten Maßnahmen einzeln anführen)?
Wie hoch sind die Mindereinnahmen, die den Kommunen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz entstehen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hoch sind die Mindereinnahmen, welche den Kommunen durch das Zweite Familienentlastungsgesetz entstehen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
Wie entwickelten sich die durchschnittlichen kommunalen Finanzierungssalden in den Jahren 2014 bis 2019 in den verschiedenen Bundesländern im Verhältnis zu den jeweiligen Finanzierungssalden der jeweiligen Landesebene (bitte Salden für jedes Jahr nach Bundesländern aufgeschlüsselt gegenüberstellen)?
Wie haben sich die Pro-Kopf-Einnahmen der Kommunen in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2019 entwickelt (bitte Entwicklung der einzelnen Einnahmenarten separat und nach Bundesländern aufgeschlüsselt aufführen)?
Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen je Einwohnerin bzw. Einwohner in den Jahren 2014 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern (bitte für jedes Jahr nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hoch waren die Einkommensteuereinnahmen der Kommunen je Einwohnerin bzw. Einwohner in den Jahren 2014 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern (bitte für jedes Jahr nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hoch waren die Grundsteuereinnahmen je Einwohnerin bzw. Einwohner in den Jahren 2014 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern (bitte für jedes Jahr nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hat sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer je Einwohnerin bzw. Einwohner in den Jahren 2014 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte für jedes Jahr nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
Welche Disparitäten werden nach Auffassung der Bundesregierung aus den Einnahmeunterschieden der Kommunen zwischen den einzelnen Bundesländern deutlich, und welche Handlungsbedarfe ergeben sich daraus?
Wie haben sich die Pro-Kopf-Ausgaben der Kommunen in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2019 entwickelt (bitte Entwicklung der einzelnen Ausgabenarten separat und nach Bundesländern aufgeschlüsselt aufführen)?
Wie haben sich die Pro-Kopf-Sachinvestitionsausgaben der kommunalen Kernhaushalte in den Jahren 2014 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte Entwicklung für jedes Jahr nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?
Wie definiert die Bundesregierung ihre Aufgabe, auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hinzuwirken, wie es sie das Grundgesetz in Artikel 72 garantiert und wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 4: „Wir arbeiten für Stabilität und Zusammenhalt, für Erneuerung und Sicherheit und für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land.“ formuliert ist?
Wie wirkt der Bund auf gleichwertige Lebensverhältnisse hin, für die die kommunale Finanzausstattung ein wesentlicher Aspekt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16810, S. 4), wenn die Bundesregierung immer wieder betont, dass die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen ausschließlich bei den Ländern liegt?
Welchen konkreten Arbeitsplan verfolgt der Staatssekretärsausschuss, der die Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse koordiniert, wie setzt er sich zusammen, und welche Ergebnisse hat er bereits erarbeitet (bitte im Einzelnen darstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der von ihr getroffenen Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, angesichts der Tatsache, dass die bestehenden Disparitäten trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung bis zum Eintreten der Corona-Krise nur sehr geringfügig abgebaut werden konnten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16810, S. 5 und S. 160)?
Wie bewertet die Bundesregierung das unterschiedlich gut ausgebaute Angebot der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger unter den Aspekten Gerechtigkeit und Chancengleichheit, auch angesichts der sehr großen Einnahmeunterschiede zwischen einzelnen Bundesländern sowie zwischen einzelnen Kommunen?
Kann angesichts dieser Unterschiede noch von einer „finanziellen Mindestausstattung“ der Kommunen die Rede sein, und was versteht die Bundesregierung unter einer „finanziellen Mindestausstattung“ von Städten und Gemeinden?
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für diese ungleiche finanzielle Ausstattung von Ländern und Kommunen?
Wie ist der Erarbeitungsstand des vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat anvisierten „Heimatberichts“, und wann wird dieser den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugeleitet?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentlichen Investitionen ein, und wie gedenkt sie, diese abzufedern (sofern die Auswirkung zahlenmäßig beziffert werden kann, diese bitte mit anführen)?
Welche Handlungserfordernisse hat die Bundesregierung angesichts des jüngst veröffentlichten Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi – (Öffentliche Infrastruktur in Deutschland: Probleme und Reformbedarf) identifiziert, und wie möchte sie diese umsetzen?
Welche Anpassungen an ihren Förderprogrammen und an der bestehenden Fördersystematik hat die Bundesregierung infolge der Corona-Pandemie bereits vorgenommen, und welche sind noch geplant (bitte betroffene Förderprogramme einzeln aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der Kofinanzierungserfordernisse ihrer Förderprogramme für Kommunen im Hinblick auf finanzschwächere Städte und Gemeinden?
Bei welchen Förderprogrammen sollen die vorhandenen Mittel, wie von der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt, ab dem Haushaltsjahr 2021 überjährig gebündelt werden (bitte Förderprogramme aufzählen und Höhe der verfügbaren Mittel sowie Dauer der Förderperiode mit anführen)?
Die überjährig gebündelten Mittel im gesamtdeutschen Fördersystem sollen für einen Ideenwettbewerb eingesetzt werden. Wann soll dieser zum ersten Mal stattfinden, und unter welchem Thema?
Wie möchte die Bundesregierung die Übersichtlichkeit, Bekanntheit und Verzahnung der bestehenden kommunalen Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU verbessern?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den teilweise sehr zögerlichen Mittelabfluss bestehender Förderprogramme zu verbessern?
Inwiefern berät die Partnerschaft Deutschland GmbH Kommunen im Allgemeinen und finanzschwache Kommunen im Besonderen beim Fördermittelabruf, und was sind die Voraussetzungen für eine solche Beratung?
Wie oft und welche Kommunen haben das Angebot der Partnerschaft Deutschland GmbH seit Bestehen derselben mit welchen Fragestellungen in Anspruch genommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Tatsache, dass die Kommunen einen wachsenden Anteil ihrer Investitionen durch zweckgebundene Fördermittel finanzieren, auf die kommunale Selbstverwaltung?
Wie ist der Stand des Fördermittelabrufs bei den Programmen Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und Förderung von Sportstätten, wie sie in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Große Anfrage „Finanzielle Situation der Kommunen in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 19/16810) aufgeführt sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung (wie in der Plenardebatte vom 2. Juli 2020 vom Abgeordneten Christian Haase vertreten), das Altschuldenthema sei durch die geplanten Hilfsmaßnahmen für Kommunen erledigt (vgl. Plenarprotokoll S. 21158), und aus welchen Gründen?
Falls dies nicht der Fall ist, wie plant die Bundesregierung, die Kommunen mit besonders hohen Kassenkreditbeständen in dieser Legislaturperiode noch zu entlasten (bitte konkret geplantes Regierungshandeln einschließlich Zeitplan skizzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung, falls in dieser Legislaturperiode keine Altschuldenhilfe für betroffene Kommunen mehr eingeführt werden soll, die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden mit besonders hohen Kassenkreditbeständen im Hinblick auf die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, und inwiefern sieht die Bundesregierung das grundgesetzlich festgeschriebene Selbstverwaltungsrecht dieser Kommunen gewahrt?
Wie sieht aus Sicht der Bundesregierung der Zusammenhang zwischen Altschulden und Kosten der Unterkunft aus, der im Vorbericht zur Beantwortung der Großen Anfrage „Finanzielle Situation der Kommunen in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 19/16810) mit der Aussage adressiert wird, dass mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft auf 75 Prozent die „bestehenden Disparitäten der Finanzlagen der einzelnen Kommunen und der hieraus in vielen Kommunen resultierenden hohen kommunalen Altschulden angegangen [werden]“, während die Altschulden doch bereits aufgelaufen sind, die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft aber nur für die Zukunft gilt, also die künftige Situation der Kommunen verbessert, nicht die zurückliegende?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von Hartz IV in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und die Kostenverteilung, und wie begründen sich die unterschiedlichen Prozentsätze der Kostenbeteiligung des Bundes über die Jahre und zwischen den Bundesländern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Voraussetzung eines „nationalen politischen Konsenses“ für eine Altschuldenlösung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16810, S. 175) die Interessen der Gegner einer solchen Hilfe höher gewichtet als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Städten und Gemeinden mit Finanznot, die in ihrem Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse durch die Finanzsituation ihrer Kommune gehindert werden, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2020 zum Durchgriffsverbot des Artikels 84 Absatz1 Satz 7 GG in Bezug auf das Bundes- und Teilhabepaket?
Welche Konsequenzen wird dieses Urteil auf Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, zum Beispiel den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter oder weitere Gesetzesvorhaben, haben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufgabenübertragung des Bundes auf die Kommunen im Sozialbereich im Lichte des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Bildungs- und Teilhabegesetz, und inwiefern begründet das Urteil die Notwendigkeit für eine verbesserte Finanzausstattung der Kommunen durch den Bund?
Inwiefern vertritt die Bundesregierung, wie in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedeutet, die Auffassung, dass im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen das Konnexitätsprinzip im Sinne einer Veranlassungskonnexität („wer bestellt, bezahlt“) gelten sollte, und ergibt sich aus dieser Auffassung aus Sicht der Bundesregierung rechtlicher Änderungsbedarf?