[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22470 –
Koordinierung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wirtschaft (ebenso wie Demokratie) basiert auf Austausch. Erfolgreicher
Austausch von Argumenten, das Schaffen von Mehrheiten und das Gewinnen von
Entscheidungen braucht geeignete Foren. Als ein solches Forum zwischen
Politik und Wirtschaft auf europäischer Ebene wurde 1957 der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) durch die Römischen Verträge
eingesetzt. Als institutionelle beratende Versammlung soll der EWSA die
Vertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der
organisierten Zivilgesellschaft bündeln. Gemäß Artikel 300 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll der EWSA das Europäische
Parlament, den Rat und die Kommission beratend unterstützen. Er setzt sich
zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem
sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und
dem kulturellen Bereich, siehe Artikel 300 Absatz 2 AEUV. Deutschland stellt
24 Mitglieder dieser maximal 350 Mitglieder umfassenden Institution. In
Artikel 302 Absatz 1 AEUV heißt es weiter: „Die Mitglieder des Ausschusses
werden für fünf Jahre ernannt. Der Rat nimmt die gemäß den Vorschlägen der
einzelnen Mitgliedstaaten erstellte Liste der Mitglieder an.“
„Das Bundeswirtschaftsministerium koordiniert innerhalb der
Bundesregierung die Zusammenarbeit mit dem EWSA“, wie das
Bundeswirtschaftsinisterium auf seiner Homepage festhält (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Press
emitteilungen/2020/20200529-altmaier-spricht-mit-praesidenten-des-ewsa-ue
berdeutsche-eu-ratspraesidentschaft.html).
Ihre Vorstellung über die Zukunft des EWSA hat die Bundesregierung bislang
nicht konkret geäußert. Lediglich mit Blick auf die Konferenz zur Zukunft der
Europäischen Union äußert sie in einem deutsch-französisches Non-Paper,
dass diese sich in einer ersten Phase auf „issues related to citizens’
participation in EU institutions“ fokussieren solle (
https://www.politico.eu/wp-content/
uploads/2019/11/Conference-on-the-Future-of-Europe.pdf). Bereits die
Konferenz als solche wird im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
nach Ansicht der Fragesteller nur gestreift: „Während der deutschen
Ratspräsidentschaft wollen wir zudem die Bedeutung des gesellschaftlichen Zusam-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23367
19. Wahlperiode 14.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
menhalts innerhalb Europas betonen und dazu Möglichkeiten ihrer Förderung
auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erarbeiten.“ (https://
www.eu2020.de/blob/2360246/d0e7b758973f0b1f56e74730bfdaf99d/pdf-pro
gramm-de-data.pdf). Konkreter wird die Bundesregierung nicht.
1. Welche Schritte durchläuft das Koordinierungsverfahren für die
Ernennung der von Deutschland in den entsendeten EWSA in Deutschland?
2. Welche Stellen, Referate und Abteilungen sind in der Bundesregierung
an der Auswahl der Mitglieder für den EWSA beteiligt?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) setzt sich gemäß
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der
Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem
staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Leben. Die Benennung der
deutschen EWSA-Mitglieder erfolgt mit dem Ziel, eine möglichst große Bandbreite
der unterschiedlichen betroffenen Interessen abzubilden.
Die Benennung der neuen Mitglieder wird vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie innerhalb der Bundesregierung mit einem Vorlauf von ca.
einem Jahr koordiniert. Die Benennung erfolgt seitens der Ressorts
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und
Forschung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ,
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) im Austausch mit
den Organisationen (Verbände, Gewerkschaften, Kammern, Unternehmen).
Interessierte Organisationen können ihr Interesse bekunden. Die betroffenen
Organisationen wählen die für den EWSA vorgeschlagenen
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter selbst aus. Aus den entsprechenden Meldungen der
Bundesministerien wird dann eine Kandidatenliste erstellt. Über die Benennung
der deutschen Mitglieder des EWSA für die neue Amtsperiode vom 21.
September 2020 bis zum 20. September 2025 hat das Bundeskabinett am 10. Juni
2020 entschieden und die Liste mit den Nominierten am selben Tag an das
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union übermittelt.
3. Welcher personelle und organisatorische Aufwand steckt in der
Koordinierung der laufenden Zusammenarbeit mit dem EWSA (ohne
Betrachtung der Auswahl der zu ernennenden Mitglieder)?
Der EWSA ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Seine Mitglieder
sind gemäß Artikel 300 Absatz 4 AEUV unabhängig und an keine Weisungen
gebunden. In diesem Rahmen stehen die betroffenen Bundesministerien im
Austausch mit dem EWSA. Der Ressourcenaufwand hierfür variiert und kann
nicht übergreifend beziffert werden.
4. Wie oft, und wann in den letzten zehn Jahren haben welche Mitglieder
der Bundesregierung den EWSA offiziell gesprochen oder getroffen?
Die nachfolgenden Angaben zu Gesprächen erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche
(einschließlich Telefonate) besteht nicht und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Nach den vorliegenden Informationen haben folgende Gespräche von
Mitgliedern der Bundesregierung mit dem EWSA im Sinne des EWSA als Ganzem
(Plenum) und dem EWSA-Präsidenten als Vertreter des EWSA stattgefunden:
29.05.2020 Videokonferenz Bundesminister Peter Altmaier/
EWSA-Präsident Luca Jahier
15.07.2020 Videokonferenz Bundesminister Peter Altmaier/
EWSA-Plenum
5. Welche Organisationen haben sich in den letzten zehn Jahren bei der
Bundesregierung darum beworben, einen Vertreter in den EWSA
entsenden zu dürfen oder zur Entsendung bereiterklärt?
Soweit ermittelbar, haben folgende Organisationen Interesse an einer
Mitgliedschaft im EWSA bekundet (zum Teil verspätet): Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Haus & Grund
Deutschland, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Verband
beratender Ingenieure, Zentralverband des deutschen Handwerks,
Handelsverband Deutschland, Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Stiftung
Europäisches Naturerbe, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Deutscher Frauenrat,
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Deutsche
Krankenhausgesellschaft, Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Institut der
deutschen Wirtschaft Köln, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutscher
Mieterbund, United Leaders Association, Deutscher Gewerkschaftsbund,
Mitgliedgewerkschaften und ihre Organisationen, Deutsche Bahn, Verband
Deutscher Reeder, European Cyclists Federation, Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, Deutsche Lufthansa/
Arbeitgeberverband Luftverkehr, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft,
Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, ddb Beamtenbund
und Tarifunion, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft,
Sparkassen- und Giroverband.
6. Welche Organisationen haben sich speziell für die im September 2020
beginnende Amtsperiode bei der Bundesregierung darum beworben,
einen Vertreter in den EWSA entsenden zu dürfen oder zur Entsendung
bereiterklärt?
Soweit ermittelbar, haben folgende Organisationen Interesse an einer
Mitgliedschaft im EWSA (zum Teil verspätet) bekundet: Stiftung Europäisches
Naturerbe, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Institut der deutschen Wirtschaft
Köln, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutscher Mieterbund, Deutscher
Gewerkschaftsbund, Mitgliedgewerkschaften und ihre Organisationen,
Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Verband beratender Ingenieure,
Zentralverband des deutschen Handwerks, Handelsverband Deutschland,
Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Deutsche Lufthansa/
Arbeitgeberverband Luftverkehr, Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, ddb
Beamtenbund und Tarifunion, Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft.
7. Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Auswahl getroffen?
8. Nach welchen Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung
insbesondere die Gewichtung der „anderen Vertreter[n] der Zivilgesellschaft“
gemäß Artikel 300 Absatz 2 AEUV im Verhältnis zu den „Vertretern der
Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer“?
9. Nach welchen Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung die
unterschiedlichen Bewerber innerhalb der Gruppe der „anderen Vertreter[n]
der Zivilgesellschaft“ gemäß Artikel 300 Absatz 2 AEUV?
10. Beziehen sich die Auswahlkriterien allein auf die später ausgewählten
Organisationen oder auch auf die konkreten Personen, die die jeweilige
Organisation in persona im EWSA vertreten soll?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der EWSA setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der
Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
anderen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die 24
Vertreterinnen und Vertreter, die aus Deutschland in den EWSA entsandt werden, sind zu
gleichen Teilen diesen drei Gruppen zuzuordnen. Ziel der Bundesregierung ist
es, die unterschiedlichen Interessen der Zivilgesellschaft mit einer möglichst
großen Bandbreite im EWSA abzubilden. Dabei soll die Zivilgesellschaft ihre
Vertreterinnen und Vertreter möglichst im Einvernehmen der betroffenen
Organisationen und ohne größere Einflussnahme der Bunderegierung auswählen.
Die betroffenen Organisationen wählen die Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter, die sie den Bundesministerien zur Benennung für den EWSA
vorschlagen, selbst aus.
11. Welchen Nutzen für den Bund misst die Bundesregierung dem EWSA in
wirtschafts-, sozial- oder arbeitsmarktpolitischer Hinsicht bei?
12. Wem nutzt aus Sicht der Bundesregierung eine Mitgliedschaft im
EWSA, und aus welchen Gründen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der EWSA ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Er hat eine im
AEUV festgelegte Funktion, insbesondere im Gesetzgebungsverfahren. Auch
über diese Fälle hinaus kann der Ausschuss von den Organen der Europäischen
Union gehört werden und er kann initiativ Stellung nehmen. So hat die
Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2020 den EWSA um
Sondierungsstellungnahmen zu aus ihrer Sicht relevanten Themen gebeten (im
Internet veröffentlicht unter
https://www.eesc.europa.eu/de). In diesem Rahmen
erfüllt der Ausschuss nach Auffassung der Bundesregierung seine Funktion als
Schnittstelle zu Vertretern der Zivilgesellschaft, den europäischen Organen und
den Mitgliedstaaten.
13. Wie oft ist der EWSA oder sind seine Mitglieder auf die
Bundesregierung mit Terminanfragen zugegangen?
Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate)
besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht
vollständig.
Bei bloßen Terminanfragen besteht die Möglichkeit, dass diese nicht zu den
Akten genommen werden und insofern nicht mehr recherchierbar sind.
Zudem wird die Antwort begrenzt auf den EWSA im Sinne des EWSA als
Ganzem (Plenum) und dem EWSA-Präsidenten als Vertreter des EWSA. Eine
darüber hinausgehende Recherche nach Terminanfragen aller einzelnen
EWSA-Mitglieder wäre nicht zumutbar. Der EWSA hat 326 Mitglieder nebst
weiteren Mitgliedern, die in der laufenden Amtsperiode anstelle
zurückgetretener getreten sind. Nach Terminanfragen dieser Personen müsste recherchiert
werden, ggf. auch in anderen Funktionen wie etwa als Vertreterin bzw. Vertreter
ihrer jeweiligen Organisation. Die Bundesregierung wiederum hat insgesamt
rund 80 Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatsministerinnen und
Staatsminister, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, deren
Unterlagen angesichts der weit formulierten Frage durchsucht werden müssten. Dies
ergäbe insgesamt über 20.000 Abfragevorgänge, was ganz erhebliche und in
unzumutbarem Maße Zeit und Ressourcen in Anspruch genommen hätte.
Dies vorausgesetzt, konnten keine Terminanfragen für die laufende
Legislaturperiode ermittelt werden, die über die in der Antwort zu Frage 4 genannten
Termine hinausgehen.
14. Werden in der Bundesregierung die Stellungnahmen des EWSA zur
Kenntnis genommen und inhaltlich berücksichtigt?
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahmen des EWSA zur Kenntnis und
berücksichtigt diese im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Europäischen
Institutionen und den Mitgliedstaaten.
15. Anhand welcher drei Beispiele kann die Bundesregierung politischen
Einfluss des EWSA belegen?
Der Ausschuss hat als beratendes Organ Einfluss im Rahmen seiner durch
den AEUV zugewiesenen Aufgaben. Der wesentliche politische Einfluss des
EWSA ergibt sich aus der Einbeziehung in zahlreiche Rechtsetzungsverfahren
nach Maßgabe des AEUV.
16. Gehören – im Kontext der Konferenz über die Zukunft Europas oder
unabhängig davon – auch der Bestand oder die Konzeption des EWSA zu
den Reformüberlegungen der Bundesregierung?
17. Sollte aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen einer Reform der EU-
Institutionen der EWSA aufgelöst werden?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 24. Juni 2020 beschlossene
Ratsposition zur „Konferenz zur Zukunft Europas“ sieht eine Beteiligung u. a. des
EWSA in der Konferenz vor. Seitens der Bundesregierung bestehen weder in
diesem Rahmen noch unabhängig davon Überlegungen betreffend den Bestand
oder die Konzeption des EWSA.
18. Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich (über das zitierte Non-Paper
und das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hinausgehend)
irgendwelche Positionen hinsichtlich konkreter Ziele für die Konferenz
über die Zukunft Europas entwickelt, und welche sind das?
In ihrer derzeitigen Funktion als EU-Ratspräsidentschaft bringt sich die
Bundesregierung auf Grundlage der in der Antwort zu den Frage 16 und 17
erwähnten Ratsposition in die Vorbereitung der „Konferenz zur Zukunft
Europas“ ein. Sie möchte als Ratsvorsitz dazu beitragen, dass sich Rat,
Europäisches Parlament und Europäische Kommission schnell über Ablauf und
Inhalt der Konferenz einigen, damit diese, so wie es die epidemiologische Lage
zulässt, ihre Arbeit aufnehmen kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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