[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/22683 –
Aktuelle Lage in Burkina Faso sowie Auswirkung auf die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren hat sich die Lage in Burkina Faso drastisch
verschlechtert. In den letzten drei Monaten hat die Gewalteskalation neue
Höhepunkte erreicht. Die Menschen in Burkina Faso sehen sich mehrfachen Krisen
ausgesetzt. Neben Armut, Hunger, Terrorismus und staatlicher Repression
verschärfen Wassermangel und die dramatischen Auswirkungen der Klimakrise
die Ressourcenkonflikte in der Region. Hinzu kommen nun die Auswirkungen
der Corona-Pandemie. Die burkinische Regierung ist kaum in der Lage,
diesen Problemen entgegenzutreten. Das staatliche Gewaltmonopol ist in weiten
Landesteilen fragil und kaum präsent. Einzelne Gebiete werden durch
bewaffnete Gruppen kontrolliert. Zudem häufen sich Berichte über ein repressives
Vorgehen der Regierung und der Sicherheitskräfte gegen die Bevölkerung und
über massive Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Tötungen und
Folter durch die Armee (
https://www.hrw.org/news/2020/07/08/burkina-faso-r
esidents-accounts-point-mass-executions,
https://www.sueddeutsche.de/politi
k/afrika-konflikt-sahelzone-1.4965768). Terroristische Attacken, die ihren
Ursprung zunächst im Norden des Nachbarlandes Malis hatten, haben sich
mittlerweile auf weitere Teile der Sahelregion ausgeweitet und bedrohen auch
Burkina Faso und Niger. Durch diese geographische Verschiebung werden
zunehmend auch die westafrikanischen Küstenstaaten bedroht (
https://www.un.o
rg/press/en/2020/sc14069.doc.htm). Welche Auswirkungen der Sturz der
malischen Regierung durch das Militär Ende August 2020 auf die Sicherheitslage
in der Region und auf das Nachbarland Burkina Faso hat, gilt es nach Ansicht
der Fragesteller in der aktuellen volatilen Lage zu beobachten.
Durch die Konflikte und auch durch die Dürre bedingt sind immer mehr
Menschen in Burkina Faso gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Burkina Faso ist
Herkunfts-, Transit- sowie Aufnahmeland von Geflüchteten. Mittlerweile gibt
es in dem Land rund 921 000 Binnenvertriebene. Laut dem Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sterben viele Geflüchtete und
Migrantinnen und Migranten auf dem Weg von West- nach Ostafrika oder erleben
brutale Gewalt, die unter anderem auch von Sicherheitskräften, Militär, Poli-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23861
19. Wahlperiode 02.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zei oder Angehörigen des Grenzschutzes verübt wird (
https://www.unhcr.org/
5f2129fb4).
Darüber hinaus litten im Juni und Juli mehr als 2,1 Millionen Menschen in
Burkina Faso unter schwerer Ernährungsunsicherheit – eine halbe Million
mehr als noch im Vorjahreszeitraum (
https://www.sn.at/panorama/internationa
l/mehr-als-zwei-millionen-menschen-in-burkina-faso-droht-hunger-8847
5647). Zugleich dokumentierte Human Rights Watch seit 2017 126 Angriffe
und Drohungen Bewaffneter auf Schulen, mehr als die Hälfte davon allein
2019. Bereits vor den im Zuge der Corona-Krise von der Regierung
erlassenen landesweiten Schulschließungen hatten etwa 2 500 Schulen aufgrund der
Sicherheitslage geschlossen – mit katastrophalen Folgen für den Zugang von
Kindern zu Bildung (
https://www.hrw.org/sites/default/files/media_2020/05/B
urkinaFaso0520_web.pdf). Auch über 100 Gesundheitseinrichtungen wurden
infolge der zunehmenden Gewalt geschlossen – während der Bedarf an
Gesundheitsleistungen mit den steigenden Vertriebenenzahlen, dem noch
bevorstehenden jährlichen Malaria-Höhepunkt und der Corona-Pandemie wächst
(
https://www.msf.org/covid-19-will-worsen-access-healthcare-burkina-faso).
Diese Entwicklungen werfen Fragen über die Zusammenarbeit der
Bundesregierung mit der Regierung Burkina Fasos auf. Deutschland engagiert sich
seit Jahrzehnten entwicklungspolitisch in Burkina Faso und in der Region.
Zudem sind deutsche Soldatinnen und Soldaten seit 2013 im Rahmen der
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) im Einsatz. Die
Bundesregierung beteiligt sich außerdem an der EU-Polizeimission EUCAP
Sahel Mali, die auf Anfrage auch Beratungs- und Ausbildungsaktivitäten in
Burkina Faso und in den anderen G5-Sahel-Staaten anbieten kann, und an der
EU-Ausbildungsmission EUTM Mali, deren Mandatsgebiet dieses Jahr auf
alle G5-Sahel-Staaten, insbesondere Burkina Faso und Niger, ausgeweitet
wurde.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt die jüngsten Entwicklungen in Burkina Faso –
und der gesamten Sahel-Region – sehr aufmerksam und steht in regelmäßigem
Austausch mit der burkinischen Regierung. Angesichts der sich
verschlechternden Sicherheitslage wird das deutsche Engagement fortlaufend geprüft und
angepasst, um flexibel auf kurzfristige Bedürfnisse reagieren zu können.
1. Plant die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass sich trotz des
deutschen und internationalen Engagements in Burkina Faso die soziale,
aber auch die Sicherheitslage verschlechtert hat, eine umfassende
Überarbeitung ihres Engagements in Burkina Faso, und inwieweit gibt es
entsprechende Planungen auf europäischer Ebene?
Wenn ja, welche neuen Ansatzpunkte werden hierbei im Vordergrund
stehen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung evaluiert ihr Engagement ständig und passt es an die
jeweiligen Lageentwicklungen an. Angesichts der verschlechterten
Sicherheitslage hat die Bundesregierung im Jahr 2019 gemeinsam mit Frankreich die
„Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel“ (P3S) ins Leben gerufen, um
die Mittel zur Stabilisierung der Sahel-Region zu erhöhen und die Koordination
der internationalen Partner zu vertiefen. Burkina Faso ist ein priorisiertes
Partnerland der P3S. Diese ergänzt die seit dem Jahr 2017 im zivilen Bereich aktive
Sahel-Allianz und deren Arbeit für nachhaltige Entwicklung.
Deutschland ist in Burkina Faso bislang vor allem mit entwicklungspolitischen,
humanitären und Stabilisierungsmaßnahmen engagiert. Vor dem Hintergrund
der Entwicklungen im Land überprüft und operationalisiert die
Bundesregierung ihr Engagement im Sinne eines vernetzten Ansatzes.
So hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) bereits Anfang 2020 einen 4-Punkte-Plan für den Sahel
vorgelegt, der auch Burkina Faso umfasst. Die deutsche Entwicklungspolitik will
mit diesem Plan demokratische Prozesse und nationale Verantwortung
unterstützen und einen Beitrag dazu leisten, lokale Strukturen zu stärken, um das
Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Strukturen zu stärken. Er soll auch
Perspektiven für die Jugend schaffen, staatliche Basisdienstleistungen fördern und
konfliktpräventiv – auch in den Nachbarländern – wirken. Die zur Verfügung
stehenden Instrumente sowie die bisher bedienten thematischen
Schwerpunktbereiche ermöglichen es der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), auf
diese Entwicklungen kurzfristig zu reagieren.
Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
Europäischen Union hat der Rat der Europäischen Union bereits im Mai 2017 ein
„Regionalisierungskonzept“ beschlossen. In diesem Kontext können die zivilen
Missionen EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali inzwischen auch in
Burkina Faso Ausbildung und Beratung anbieten. Im April 2020 wurde dieses
Konzept grundsätzlich auf die militärische Ausbildungs- und Beratungsmission
der EU, EUTM Mali, ausgeweitet. Voraussetzung für entsprechende,
auszuplanende Angebote wird eine entsprechende Anfrage und Erlaubnis von
burkinischer Seite sein.
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung zahlreicher
Afrikawissenschaftlerinnen und Afrikawissenschaftler, die kritisieren, dass
das deutsche und europäische Engagement im Sahel, gerade auch im
Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, sich im Kreis
drehe und ein „Weiter so“ nicht die Lösung sein könne (
http://vad-e
v.de/wp-content/uploads/2020/04/Konzeptpapier-Sahel-Burkina-Initiat
ive-11-04-2020.pdf)?
Die Bundesregierung teilt die Analyse einer fortschreitenden Destabilisierung
in Teilen der Sahelzone, insbesondere Burkina Fasos, und betrachtet die darin
genannten Entwicklungen ebenfalls mit Sorge. Das trifft auch auf den Hinweis
der Unzulänglichkeit rein militärischer Ansätze zu. Beim Engagement der
Bundesregierung werden bewusst ein umfassender Sicherheitsbegriff und ein
vernetzter Ansatz zu Grunde gelegt.
b) Welche burkinischen und deutschen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, Kulturschaffenden und anderen zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteure werden in eine solche eventuelle
Überarbeitung und Entwicklung neuer, fundierter Konzepte im zivilen Bereich
in welcher Form und mit welchem Zeitplan einbezogen?
Wie wird die politische Ebene in Burkina Faso einbezogen, wie die
EU-Partner und die internationale Ebene?
Die Bundesregierung steht in konstantem und regelmäßigem Austausch sowohl
mit deutschen Akteuren, als auch der burkinischen Regierung, dem G5-
Sekretariat sowie unseren Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Die
Evaluierung bestehender und die Entwicklung neuer Konzepte zur
Entwicklungszusammenarbeit sind wichtiger Teil dieses Austauschs. Eine weitere zentrale
Plattform zur Diskussion und Abstimmung mit EU-Partnern, anderen
internationalen Gebern und den G5-Staaten stellt die Sahel-Allianz dar. Die Sahel-
Allianz, auch unterstützt von der Bundesregierung, bezieht ferner
Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Akteure in ihre Diskussionen ein.
c) Erkennt die Bundesregierung aufseiten burkinischer Regierungsstellen
relevante Ansätze, einen neuen nationalen Dialog mit möglichst
breiter Einbeziehung regierungsnaher, oppositioneller, ziviler und
bewaffneter Kräfte zu eröffnen?
Wenn ja, mit welchen spezifischen Maßnahmen will sie einen solchen
Prozess unterstützen?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Fehlen eines solchen Verständigungswillens?
Der Bundesregierung stellt sich die burkinische Regierung weiterhin als
konstruktiver und an einem möglichst breiten nationalem Dialog und nachhaltigen
Lösungen für die akute Mehrfachkrise interessierter Akteur dar. Dies zeigte
sich beispielsweise zuletzt auch bei der Umsetzung von Gegenmaßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie, die u. a. mit großer Transparenz und auch
unter Einbeziehung der Opposition und der Zivilgesellschaft vorbereitet und
implementiert oder angepasst wurden.
2. Plant die Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit in Burkina
Faso in Zukunft unter größerer Beteiligung zivilgesellschaftlicher Partner
zu gestalten, sowohl als implementierende Projektpartner als auch im
Bereich der Beratung und Schwerpunktfindung, und wenn ja, inwiefern?
Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen werden bereits heute in
die entwicklungspolitische Strategiearbeit eingebunden. So fanden zum
Beispiel 2020 im Januar und Oktober bereits zwei Austauschformate mit der
deutschen Zivilgesellschaft statt, in denen aktuelle politische Entwicklungen sowie
Instrumente und Schwerpunkte deutscher EZ diskutiert wurden. Im Juli 2020
fand zudem das Ländergespräch zu Burkina Faso statt. Die Bundesregierung
steht für den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Verfügung und
sucht diesen auch aktiv.
3. In welchem finanziellen Umfang wurde Burkina Faso im Rahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit seit 2018 unterstützt (bitte nach
Jahren und umsetzenden Projektpartnern aufschlüsseln)?
Burkina Faso wurde seit 2018 mit insgesamt 385,16 Mio. Euro im Rahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Eine Auflistung der
entsprechenden Vorhaben, Volumina und Projektpartner findet sich in Anlage 1.
Hinzu kommen Zusagen aus den Regierungsverhandlungen 2020 in Höhe von
49,75 Mio. Euro.
4. Wie und mit welchem Mittelaufwand unterstützte die Bundesregierung
in Burkina Faso seit 2018 die Stärkung der Zivilgesellschaft (bitte nach
bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU- sowie
multilateralen Projekten sowie nach Höhe der Mittel auflisten), und
welche konkreten Erfolge konnten diese Projekte erzielen?
Die Bundesregierung fördert verschiedene Vorhaben und Projekte zur Stärkung
der Zivilgesellschaft in Burkina Faso. Für laufende Vorhaben gilt dabei, dass
eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist.
Die Bundesregierung ist über ihren Beitrag zum EU-Haushalt und zum
Europäischen Entwicklungsfonds mittelbar an EU-Projekten in Burkina Faso beteiligt.
Detailauskünfte können auf der Internetseite der Europäischen Kommission
unter
https://euaidexplorer.ec.europa.eu/content/explore/recipients_en abgerufen
werden.
Deutschland ist sowohl Anteilseigner multilateraler Entwicklungsbanken wie
der Weltbank und anderer regionaler Entwicklungsbanken, als auch Geber bei
den konzessionären Fonds dieser Institutionen. Die deutschen Beiträge zu
diesen Fonds beinhalten weder Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und
Regionen, noch nach Maßnahmen. Eine direkte Zuordnung zu einzelnen
Vorhaben ist deshalb nicht möglich. Entsprechendes gilt für die Kapitalbeteiligung
Deutschlands an diesen Banken.
Bei den Politischen Stiftungen werden seit 2018 Projekte u. a. zur
Unterstützung der Zivilgesellschaft und zur Förderung von Rechtstaatlichkeit und guter
Regierungsführung in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro gefördert.
Aus dem Titel Private Träger wurden seit dem Jahr 2018 Vorhaben mit der
Gesamtsumme von ca. 8,9 Mio. Euro gefördert, die die Förderung der
Zivilgesellschaft einschließen und durch Nichtregierungsorganisationen umgesetzt
werden. Alle 2018 begonnen Vorhaben befinden sich weiterhin in der Umsetzung.
Über die Förderung der Sahel-Resilienz-Initiative (SRI) des
Welternährungsprogramms in Höhe von 18,55 Mio. Euro seit dem Jahr 2018 leistet die
Bundesregierung einen Beitrag zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Burkina
Faso. Ziel ist dabei die Kapazitätsstärkung der lokalen Umsetzungspartner und
Stärkung der sozialen Kohäsion durch partizipative lokale Planungsansätze.
5. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung seit 2018
Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern in Burkina Faso fördert (bitte nach bilateralen
Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU- sowie multilateralen
Projekten sowie nach Höhe der Mittel auflisten), und welche konkreten
Erfolge konnten entsprechende Projekte erzielen?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für den Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ein und unterstützt durch einen freien,
ungebundenen Beitrag das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte
(OHCHR), zu deren Aufgabenbereich auch diese Thematik gehört. Eine
länderspezifische Förderung in Burkina Faso aus Bundesmitteln erfolgte im
fraglichen Zeitraum nicht.
6. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung zur Förderung der
Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung in Burkina Faso (bitte
nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-
sowie multilateralen Projekten seit 2018 sowie nach Höhe der Mittel
auflisten), und welche konkreten Erfolge konnten diese Projekte erzielen?
Seit dem Jahr 2018 wurden bilateral Vorhaben in Höhe von rund 30 Mio. Euro
zur Stärkung Guter Regierungsführung gefördert. Dazu gehören sowohl
Vorhaben im Bereich Good Financial Governance als auch solche im Bereich
Dezentralisierung und Kommunalentwicklung. Im Rahmen von Ersterem wird
u. a. das burkinische Wirtschafts-, Finanz- und Entwicklungsministerium bei
der Einführung eines digitalen Systems zum Management von
Projektfinanzierungen unterstützt, um eine transparente, sichere und nachvollziehbare
Steuerung des Einsatzes von Gebermitteln zu erreichen. Wirkungsbeispiele für
Zweiteres sind: Durch die Vorhaben wurde bereits erreicht, dass in
Partnergemeinden des Vorhabens die Erstellung von Dokumenten, wie etwa
Geburtsurkunden, nur noch durchschnittlich einen Tag dauert, anstatt zuvor zwei
Wochen.
Durch die Unterstützung im Bereich der Eigeneinnahmen konnten
Partnergemeinden ihre Einkünfte um rund 30 Prozent steigern.
Ein weiteres Beispiel ist die Ausbildung von gut 2.600 Gemeinderäten in allen
13 Regionen des Landes in 20018/19 und die Verbesserung der Ausbildung von
mehr als 1.400 Mitarbeiter und 780 Mitarbeiterinnen im Bereich der
Verwaltung öffentlicher Finanzen.
Zusätzlich wird multilateral das UNODC-Vorhaben „Accelerating UNCAC
(UN Convention against Corruption) implementation in Africa“ über Treuhand
(FiT)- Mittel in Höhe von 3,1 Mio. Euro finanziert. Das Mittelvolumen lässt
sich nicht länderscharf aufschlüsseln, da das Vorhaben in mehreren Ländern
aktiv ist. Das Vorhaben hat zur Einführung und Umsetzung von
Antikorruptionsstrategien bei Polizei, Gendarmerie und Zoll beigetragen. Über Trainings
von Ermittlerinnen und Ermittlern sowie Richterinnen und Richtern der
Antikorruptionsautorität (ASCE-LC) und des Gerichtshofs für ökonomische und
Finanzverbrechen konnten mehr Korruptionsdelikte aufgeklärt und verurteilt
werden. Ein Beispiel ist die Verurteilung des ehemaligen Verteidigungsministers,
die einer Ermittlung durch ASCE-LC folgte. Weiterhin konnte die Einrichtung
eines Masterstudiengangs zu Antikorruption unterstützt werden.
7. Wie genau werden die laut der Sahel-Allianz 816 zivilen Projekte im
Umfang von 16,7 Mrd. Euro, die in der Region bis 2026 realisiert
werden sollen (
https://www.africa-confidential.com/article/id/13029/In_it_to
gether), koordiniert, und welche übergeordnete politische Strategie liegt
diesen Projekten zugrunde?
Die Sahel-Allianz hat sechs Handlungsfelder als strategische Schwerpunkte
definiert: Bildung und Jugendbeschäftigung; Ländliche Entwicklung; Energie;
Gute Regierungsführung; Dezentralisierung und Basisgrunddienste; Sicherheit.
Gleichberechtigung der Geschlechter, Privatsektorförderung und Klima werden
in der Sahel-Allianz als Querschnittsthemen behandelt.
Ziel der Sahel-Allianz ist es, zu einer besseren Geberkoordinierung im Sahel
und zu einem verstärkten politischen Dialog mit den G5 beizutragen. Die
Koordinierung erfolgt in Sitzungen des politischen Steuerungskomitees sowie bei
der alljährlichen Generalversammlung der Sahel-Allianz sowie im Rahmen von
thematischen Arbeitsgruppen und Austauschformaten vor Ort.
a) Welche dieser Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Burkina Faso geplant (bitte nach Projekt, finanziellem Umfang und
geplantem Umsetzungszeitraum auflisten)?
Eine Auflistung der zum jetzigen Zeitpunkt von den Gebern an die Sahel-
Allianz gemeldeten Vorhaben findet sich in Anlage 2.
b) Wie fügt sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Burkina
Faso in die Strategie der Sahel-Allianz ein?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Burkina Faso fügt sich mit ihren
Schwerpunkten auf Governance (Dezentralisierung), Landwirtschaft/
Ernährungssicherung und Trinkwasser/Abwasser sowie Kinderrechte (im
Gestaltungsspielraum) unmittelbar in die Strategie der Sahel-Allianz ein und ergänzt
sie komplementär. Regional fokussiert sich die Sahel-Allianz auch auf die
besonders fragile Zone des Nordens Burkina Fasos, auf die sich die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit bisher nicht konzentriert hat (Schwerpunkt auf den
Südwesten und Osten des Landes).
8. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Arbeit des Zivilen
Friedensdienstes (ZFD) in Burkina Faso auszubauen (bitte genauen Zeitplan und
konkrete Summe des finanziellen Ausbaus nennen)?
Der Zivile Friedensdienst (ZFD) ist im Rahmen von Sahel-
Regionalprogrammen sowohl in Burkina Faso also auch Niger, Mali und Benin aktiv. Für die
Jahre 2020-2023 stehen dem ZFD 6,97 Mio. Euro für diese Region zur
Verfügung. Eine Aufstockung des Engagements für das Jahr 2021 ist denkbar.
9. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Unterzeichnung der „Safe Schools Declaration“ Burkina Faso dabei, die
Schulöffnungen und die Zurückführung zum regulären Schulbetrieb
voranzutreiben (Bundestagsdrucksache 19/7741)?
Die Bundesregierung stellt dem COVID-19-Finanzierungsfenster der Globalen
Bildungspartnerschaft (GPE) in diesem Jahr 25 Mio. Euro zur Verfügung. Über
das GPE-COVID-19-Finanzierungsfenster werden mit 7 Mio. US-Dollar
(USD) Maßnahmen zur Krisenabschwächung und Folgebewältigung im
Bildungssystem in Burkina Faso gefördert. Zudem unterstützt GPE Burkina Faso
im Zeitraum 2009 bis 2022 mit 253,5 Mio. USD. Seit der Wiederauffüllung im
Februar 2018 hat die Bundesregierung 141 Mio. Euro für die Jahre von 2018
bis 2022 an GPE zugesagt.
Für das Jahr 2020 hat die Bundesregierung außerdem 24 Mio. Euro für die
mehrjährigen Resilienzprogramme (Multi-Year Resilience Programs – MYRP)
des Education Cannot Wait (ECW) Fonds zugesagt. ECW unterstützt durch
seine allgemeinen und COVID-19-spezifischen Notprogramme (First Emergency
Responses – FER) den Wiederaufbau von Schulen und Sanitäranlagen,
psychosoziale Unterstützungsangebote, sowie Lehrkräftefortbildungen in Burkina
Faso.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus das World Food Programme
(WFP) bei der Umsetzung der multisektoralen Sahel-Resilienz-Initiative (SRI)
in Burkina Faso (s. Frage 31). Das Maßnahmenpaket der SRI beinhaltet eine
Schulspeisungskomponente. Im Schuljahr 2018-2019 konnten dadurch mit der
Förderung der Bundesregierung in Burkina Faso ca. 53.000 Schülerinnen und
Schüler regelmäßige Schulmahlzeiten erhalten. Regelmäßige Schulmahlzeiten
sind oft ein entscheidender Anreiz für Eltern, ihren Kindern den Schulbesuch
zu ermöglichen und fungieren als soziales Sicherheitsnetz.
Über das Regionalvorhaben „Deutsche BACKUP Initiative Bildung in Afrika“
(BACKUP Bildung) wird zudem derzeit die nationale Koalition der im
Bildungsbereich aktiven Zivilgesellschaft Burkina Fasos (Coalition Nationale pour
l’Education Pour Tous du Burkina Faso, CN-EPT/BF) beim Monitoring der
Umsetzung des nationalen Bildungssektorplans unterstützt.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung diesbezüglich Projekte privater
Träger und der Kirchen, etwa zum Schulbau und der Förderung der
Schulbildung junger Burkinabè.
10. Unterstützt die Bundesregierung Burkina Faso, geschlossene
Gesundheitseinrichtungen wieder zu öffnen und die Einrichtungen entsprechend
der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation für den Notfall sicher
zu machen (
https://www.who.int/activities/making-hospitals-safe-in-eme
rgencies/), und wenn ja, in welcher Form?
Nein.
11. Beabsichtigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ), die für 2020 turnusmäßig anstehenden
Regierungsverhandlungen mit Burkina Faso durchzuführen, und wenn ja, mit
welchem konkreten Plan?
Die entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen haben bereits am 1. und
2. September 2020 stattgefunden.
Die entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen boten die Möglichkeit,
gemeinsam mit dem Partnerland die politische, wirtschaftliche und soziale
Entwicklung (einschließlich der besonderen Herausforderungen durch
Unsicherheit und COVID19) kritisch-konstruktiv zu beleuchten, den Fortschritt der
gemeinsamen Projekte und Programme, die gemeinsam bearbeiteten Sektoren
sowie entwicklungspolitische Zusagen zu besprechen.
a) Welche deutschen und burkinischen Ministerien werden an diesen
Verhandlungen teilnehmen, sofern sie stattfinden?
Neben dem BMZ hat das Auswärtige Amt auf Arbeitsebene an den
Verhandlungen teilgenommen. BMI, BMWi, BMU, BMBF und BMF waren im Vorfeld
beteiligt.
Auf burkinischer Seite haben die betroffenen Ministerien an den Gesprächen
teilgenommen: Ministerium für Finanzen, Wirtschaft und Entwicklung,
Ministerium für Wasser und Sanitärversorgung, Ministerium für territoriale
Verwaltung, Dezentralisierung und soziale Kohäsion, Ministerium für Landwirtschaft
und landwirtschaftlichen Wasserbau, Ministerium für Frauen, Nationale
Solidarität, Familie und Humanitäre Aktion und Ministerium für Landwirtschaft und
Ernährungssicherung.
b) Plant das BMZ, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Stimmen
aus Burkina Faso und Deutschland zu seiner Strategiefindung
heranzuziehen, und wenn ja, in welchem Format, und mit welchem
Zeithorizont?
Bei der Vorbereitung der entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen
lädt die Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu einem sog. Ländergespräch ein, um gemeinsam
über die politische, wirtschaftliche und soziale Situation im Partnerland zu
sprechen. Die von den Teilnehmenden eingebrachten Hinweise fließen in die
Strategieerarbeitung und Entscheidungsfindung der Bundesregierung mit ein.
Das Ländergespräch zur Vorbereitung der Regierungsverhandlungen mit
Burkina Faso hat am 17. Juli 2020 stattgefunden.
c) Welche zusätzlichen Dialogoptionen ermöglicht die Bundesregierung
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren über bilaterale
Ländergespräche hinaus?
Es bestehen eine Vielzahl von Dialogoptionen, sowohl bei Einladungen der
Bundesregierung an zivilgesellschaftliche Vertreter und Wissenschaftler (u. a.
direkten Dialog, im Kontext der Sahel-Allianz und im Rahmen von
Ländergesprächen), als auch durch Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung an
Veranstaltungen der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und von nationalen und
internationalen Akteuren und Netzwerken zu Burkina Faso und dem Sahel. Die
Bundesregierung und die Durchführungsorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit stehen darüber hinaus zivilgesellschaftlichen
Organisationen jederzeit für einen länderspezifischen Dialog zur Verfügung.
d) Inwieweit beurteilt die Bundesregierung die vorhandenen Kanäle der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich
Regierungsverhandlungen, angesichts der nach Ansicht der Fragesteller
eingeschränkten Handlungsfähigkeit der burkinischen Regierung als
wirkungsvoll, und sind alternative Ansätze geplant, wenn ja, welche?
Die Bundesregierung schätzt die vorhandenen Kanäle als wirkungsvoll ein.
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit NGO-geführter
Projekte (NGO = Nichtregierungsorganisationen) der
Entwicklungszusammenarbeit?
Gibt es in Wirksamkeit, Methoden und Ansätzen prinzipielle
Unterschiede, wenn ja, welche?
Durch besondere Nähe zu den Zielgruppen sowie die Mobilisierung
freiwilligen Engagements und privater Mittel ergänzen Vorhaben der Zivilgesellschaft
wirksam die staatliche Zusammenarbeit.
Unterschiede in Wirksamkeit, Methoden und Ansätzen zwischen staatlicher
und zwischenstaatlicher Entwicklungszusammenarbeit ergeben sich aus der
Natur dieser Zusammenarbeit (unterschiedliche Akteure, Zielsetzungen,
Handlungsmöglichkeiten, Breitenwirksamkeit, Erreichbarkeit von Zielgruppen etc.).
f) Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung für die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso, insbesondere in Bezug
auf demokratische Rechte, korruptionsfreie, bürgernahe
Funktionsfähigkeit der Institutionen und an die Aufklärung der durch burkinische
Sicherheitskräfte begangenen unrechtmäßigen Tötungen?
Die Bundesregierung bewertet regelmäßig Demokratie, gute
Regierungsführung (inkl. Korruptionsbekämpfung und Menschenrechtslage) und
Rechtsstaatlichkeit in allen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Negative
Entwicklungen werden in den laufenden Programmen und im Politikdialog
thematisiert und können zu Anpassungen der bilateralen EZ führen.
Die Berichte über mögliche Menschenrechtsverletzungen durch staatliche
Sicherheitskräfte waren Thema einer gemeinsamen EU-Stellungnahme im Juli
2020, während der entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen sowie
zuletzt während der Reise des Beauftragten des Auswärtigen Amts für
Subsahara-Afrika und den Sahel nach Ouagadougou im Oktober 2020. Die
Bundesregierung mahnt eine rasche und umfassende Aufklärung der Vorwürfe
sowie eine transparente Strafverfolgung an, wo immer sich Vorwürfe erhärten
lassen.
g) Hat die Bundesregierung eine ausgearbeitete
Kommunikationsstrategie, um sicherzustellen, dass sie mit ihrer Position die
gesellschaftlichen Kräfte in Burkina Faso erreicht?
Wenn ja, wie lautet diese?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befindet sich unter Einbeziehung verschiedener
kommunikativer Instrumente und Prozesse in regelmäßigem und konstruktivem
Austausch mit der demokratisch gewählten Partnerregierung und den
zivilgesellschaftlichen Akteuren.
12. Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2016
bis heute für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des burkinischen
Entwicklungsprogrammes PNDES (Programme National du Développement
Economique et Social) anstelle von sozialen Dienstleistungen
aufgewandt (bitte nach Jahren und Umfang auflisten), und welche zivilen
Projekte und Maßnahmen konnten deswegen nicht durchgeführt werden?
Zahlreiche Projekte unterstützen die Durchführung des burkinischen
Entwicklungsprogramms PNDES – auch mit einem starken Engagement der Geber. Seit
2016 werden häufige Haushaltsanpassungen in den sozialen Sektoren
verzeichnet, während gleichzeitig mehr Mittel für Verteidigung und Sicherheit
eingesetzt werden müssen. Eine direkte Zuordnung ist aber nicht möglich, da
genauere Informationen über diese Neuzuweisungen von Ressourcen nicht
bekannt sind und die Finanzstatistik des Staates nicht ausweist, welche
ursprünglich für soziale Dienstleistungen oder zivile Projekte veranschlagten Mittel
letztlich in Sicherheitsmaßnahmen geflossen sind.
Die Bundesregierung unterstrich, zuletzt bei den entwicklungspolitischen
Regierungsverhandlungen im September 2020, gegenüber den burkinischen
Partnern erneut die, soziale Basisdienstleistungen auszubauen und hierfür
entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
13. Fördert die Bundesregierung in Burkina Faso Maßnahmen zur regulären
Migration, und wenn ja, mit welchen Programmen bzw. Projekten?
Nein.
14. Bestehen Partnerabkommen (Vermittlungsabsprachen) zur gezielten
Anwerbung von Fachkräften aus Burkina Faso oder gibt es derzeit
Verhandlungen über solche Partnerabkommen?
Nein.
15. Wie viele Visa für Studienaufenthalte, Praktika, Au-Pair-Aufenthalte und
Aufenthalte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit wurden im Jahr 2019 bei
der Deutschen Botschaft in Ouagadougou beantragt, und wie viele
wurden davon positiv beschieden (bitte nach Geschlecht und Alter
aufschlüsseln)?
Die im Jahr 2019 durch die Botschaft Ouagadougou bearbeiteten sowie
erteilten nationalen Visa für Studienaufenthalte, Praktika und zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Au-pair-Aufenthalte werden wegen des verhältnismäßig geringen Anteils in der
Gesamtstatistik seit dem zweiten Halbjahr 2018 nicht mehr gesondert in der
Visastatistik des Auswärtigen Amts erfasst. Geschlecht und Alter der
Antragstellenden werden ebenfalls nicht in der Visastatistik erfasst.
Aufenthaltszweck bearbeitete
Visa
davon erteilt
Studium/ Studienbewerbung/ Studienvorbereitung 37 29
Erwerbstätigkeit (ohne Praktikum) 33 29
Praktikum 5 4
16. Welche Projekte
a) zur Fluchtursachenbekämpfung,
b) zur Grenzsicherung und
c) zum Migrationsmanagement
werden in Burkina Faso derzeit und zukünftig von der Bundesregierung
unterstützt (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im
Rahmen von EU-Projekten sowie nach Projektpartnern und Projekten
aufschlüsseln)?
Zu a)
Die Bundesregierung trägt mit ihrem gesamten Engagement zur Verbesserung
der Lebensbedingungen, Stabilisierung und zivilen Krisenprävention in den
G5-Sahel-Staaten und damit zugleich auch zur Fluchtursachenminderung bei.
Hier wird auf die Vorbemerkungen zu Anlage 2 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/1372 verwiesen.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine entsprechenden spezifischen
Maßnahmen oder Projekte der Fluchtursachenbekämpfung in Burkina Faso
durchgeführt und plant derzeit nicht, entsprechende Maßnahmen oder Projekte
dort durchzuführen.
Zu b)
• Programm Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso
(Kofinanzierung mit der EU, Durchführer GIZ)
• Länderkomponente im überregionalen Grenzgovernanceprogramm
(bilateral, Durchführer GIZ)
Zu c)
• Stabilisierung von Gemeinden („Community Stabilization“) im Rahmen der
„EU-IOM Joint Initiative for Migrant Protection and Reintegration“ im
Sahel-/Tschadsee-Fenster des EUTF Afrika
• Länderkomponente der „EU-IOM Joint Initiative for Migrant Protection
and Reintegration“ des EUTF Afrika zur Verbesserung des
Migrationsmanagements in afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten (Kofinanzierung
mit der EU)
17. Mit welchen Programmen bzw. Projekten im Bereich Migration,
Flüchtlingsschutz, Migrations- und Grenzmanagement ist die Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) derzeit in Burkina Faso tätig bzw.
plant sie, tätig zu sein (bitte nach Projekten, Mittelherkunft und
Finanzvolumen auflisten)?
Welchen Anteil nehmen diese Projekte im Vergleich zu den gesamten
von der GIZ in Burkina Faso durchgeführten Projekten ein?
Projektname Mittelherkunft Finanzvolumen Laufzeit
Integriertes Management
von Grenzräumen
(PROGEF)
Auswärtiges Amt (AA) /
Europäische Union (EU)
35,5 Mio. EUR (inkl.
Kombifinanzierung der EU i.H.v.
30,0 Mio. EUR)
12/2016 – 12/2020
Projektname Mittelherkunft Finanzvolumen Laufzeit
Grenzmanagement in
Afrika: From Barriers to
Bridges – Support to the African
Union Border Program
Auswärtiges Amt (AA) 24,25 Mio. EUR / 1,82 Mio.
EUR (BuF)
12/2015 – 12/2019
01/2020 – 12/2022
Support for the G5 for
Security in the Sahel (PAGS II)
Europäische Union (EU)
(umgesetzt durch GIZ
International Services)
17 Mio. EUR / G5-Länder 11/2019 – 11/2022
Der finanzielle Anteil an den gesamten Projekten ist nicht aufteilbar, da einige
der Projekte regional, das heißt in Nachbarländern Burkina Fasos, oder in
mehreren Ländern auf der ganzen Welt umgesetzt werden. Es handelt sich um drei
von 27 Projekten.
18. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des in der Antwort
der Bundesregierung zu Frage 12der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13632 in
Anlage 7 angeführten Vorhabens zum Integrierten Management von
Grenzräumen in welchen Regionen in Burkina Faso umgesetzt?
Detaillierte Projektinformationen sind auf der EUTF-Homepage der
Europäischen Kommission einzusehen:
https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/s
ahel-lake-chad/burkina-faso/programme-dappui-la-gestion-integree-des-frontier
es-au-burkina_en.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Militärputsch
in Mali für die Grenzsicherungs- und Migrationsmanagementprojekte in
Burkina Faso, die an der burkinisch-malischen Grenze stattfinden?
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der politischen Lage in Mali
kontinuierlich. Anpassungen der o. g. Maßnahmen im Ergebnis dieser
Überprüfung waren bislang nicht notwendig.
20. Welche konkreten Anpassungsmaßnahmen hält das BMZ angesichts der
bewaffneten Konflikte in weiten Teilen Burkina Fasos, des
Militärputsches in Mali und der faktischen Auflösung der Grenze in der Region
Liptako-Gourma für die Vorhaben „Grenzmanagement“ sowie
„Landkonflikte, Landnutzung“ für notwendig?
Im Rahmen des „Programm Integriertes Management von Grenzräumen in
Burkina Faso“ (Programme Gestion Intégrée des Espaces Frontaliers au
Burkina Faso, ProGEF) umgesetzte Maßnahmen sind im Rahmen der
Projektsteuerung kontinuierlich einer Prüfung unterzogen, die Entwicklungen vor Ort und
dabei insbesondere die Sicherheitslage berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf
Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Im Rahmen des Globalvorhabens Verantwortungsvolle Landpolitik wurde das
Ländermodul Burkina Faso im Juli 2020 beauftragt. Die Umsetzungsregionen
sind Sud-Ouest und Hauts-Bassins und liegen weit von der Region Liptako-
Gourma entfernt. Die Umsetzung des Vorhabens ist momentan nicht gefährdet.
Die Sicherheitslage in den ausgewählten Regionen und Kommunen wird
wöchentlich durch die Risk Management Unit der GIZ in Burkina Faso bewertet.
21. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das von der GIZ
umgesetzte und von der Bundesregierung im Rahmen des EUTF
(European Union Emergency Trust Fund for Africa) kofinanzierte sogenannte
„Support Programme for Integrated Border Management in Burkina
Faso“-Projekt evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Im Frühjahr 2020 wurde eine von der GIZ beauftragte externe
Zwischenevaluierung des Projektes durchgeführt. Danach wird dem Programm eine hohe
politisch-strategische Relevanz beigemessen für die Stärkung der staatlichen
Präsenz in Grenzräumen. Der Ressourceneinsatz wird als überwiegend effizient
beurteilt, ähnlich positiv wird die Effektivität des Projekts eingeschätzt. Laut
Evaluierung sind demnach zahlreiche Projektaktivitäten bereits gut
vorangeschritten bzw. abgeschlossen. Des Weiteren werden ein verbesserter
Informationsaustausch zwischen den Projektpartnern und eine intensivierte
zivilmilitärische Koordinierung angeregt. Zudem empfiehlt der Evaluierungsbericht
eine stärkere Einbindung der burkinischen Gebietskörperschaften in die
Projektsteuerung mit dem Ziel einer größeren Eigenverantwortung (ownership) für
das Projekt auf Seiten des Partnerlandes Burkina Faso.
22. Plant die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU, den Abschluss einer Migrationspartnerschaft mit Burkina Faso, und
wenn ja, welche Bedingungen soll diese Partnerschaft enthalten?
Die Bundesregierung plant derzeit keine bilaterale Migrationspartnerschaft mit
Burkina Faso. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist derzeit seitens der EU
nicht geplant, ein Verhandlungsmandat der Mitgliedstaaten mit Blick auf
Burkina Faso zu generieren.
23. Plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Rückübernahmeabkommen mit Burkina Faso, und wenn ja, welche Bedingungen soll dieses
Abkommen enthalten?
Die EU-Kommission hat von den Mitgliedstaaten kein Mandat für
Verhandlungen zu einem Rückübernahmeabkommen mit Burkina Faso erhalten. Weitere
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
24. Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die
Kooperation von Burkina Faso bei der Rückübernahme gemäß Artikel
25a des Schengener Visakodex überprüft, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis ist diese gekommen?
Es wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage 3* verwiesen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist
grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit
angelegt. Die Beantwortung der Frage 24 kann jedoch nach sorgfältiger
Abwägung nicht in offener Form erfolgen. Die Informationen sind bei einer
Veröffentlichung dazu geeignet, für die Interessen sowohl ausländischer als auch
deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die
Veröffentlichung dieser Informationen berührt ferner das Sicherheitsinteresse
des betroffenen Landes, deren Bekanntwerden könnte zu einer
Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
25. In welchen Abkommen in anderen Politikbereichen, wie zum Beispiel
Mobilität, Energie, Sicherheit, Digital- oder Handelspolitik, zwischen
Deutschland oder der EU und Burkina Faso sind migrationspolitische
Klauseln enthalten bzw. geplant?
Migrationspolitische Klauseln in Verträgen der Bundesrepublik Deutschland
mit Burkina Faso sind nicht systematisch erfasst. Es gibt keine
migrationspolitischen Klauseln in Verträgen zwischen der EU und Burkina Faso.
26. Stellt die Bundesregierung angesichts der Corona-Pandemie zusätzliche
Mittel für humanitäre Hilfe in Burkina Faso bereit?
Wie viele Mittel stammen aus Umschichtungen, wie viele Mittel werden
zusätzlich gestellt (bitte nach Projektinhalt und Fördersumme auflisten)?
Die Bundesregierung hat zusätzliche Mittel in Höhe von 450 Mio. Euro für
humanitäre Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bereitgestellt.
Ein Großteil dieser Mittel wird den Vereinten Nationen und der Internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung im Rahmen ihrer globalen Hilfsaufrufe
weltweit flexibel zur Verfügung gestellt.
In Reaktion auf die steigenden humanitären Bedarfe aufgrund der COVID-19-
Pandemie in Burkina Faso setzen darüber hinaus die
Nichtregierungsorganisationen Help e.V. (zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Mio. Euro), Oxfam
(1,5 Mio. Euro), Norwegian Refugee Council (900.000 Euro) und International
Rescue Committee (870.000 Euro) Maßnahmen zur Sicherstellung
medizinischer Basisversorgung, Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung,
sowie Maßnahmen zur Ernährungssicherung um.
Darüber hinaus ermöglichen die Regionalförderungen der humanitären Hilfe,
mit denen die Bundesregierung in der Sahelregion das
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WEP), das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR)
unterstützt, eine flexible und schnelle Reaktion auf zusätzliche
pandemiebedingte Bedarfe, ohne dass dafür Umschichtungen erforderlich sind.
27. Wie viele Anfragen zu einem zivilen Engagement hat Burkina Faso in
den letzten fünf Jahren an Deutschland und die EU gestellt?
a) Um welche Anliegen handelte es sich dabei jeweils?
b) Wie vielen und welchen davon wurde mit welcher Begründung
zugestimmt, bzw. wie viele und welche wurden abgelehnt?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Burkina Faso hat in den letzten fünf Jahren insgesamt 24 offizielle Anfragen zu
einem zivilen Engagement an Deutschland gestellt. Es handelte sich dabei um
Vorhaben in den Bereichen Landwirtschaft, Wasser, Gute Regierungsführung,
Dezentralisierung, Menschen- und Kinderrechte sowie Energie. Hiervon
wurden nach ausführlicher Beratung im Zuge der Regierungsverhandlungen
insgesamt sechs Vorhaben priorisiert. Zurückgestellt wurden 15 Vorhaben. Drei
Anfragen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft, darunter zwei im Zuge
der COVID-19-Bekämpfung.
Über Anfragen an die EU ist der Bundesregierung nichts bekannt.
28. Wie viele Anfragen zu einem militärischen Engagement oder zu anderen
militärischen Hilfs- oder Unterstützungsleistungen hat Burkina Faso in
den letzten fünf Jahren an Deutschland und die EU gestellt?
a) Um welche Anliegen handelte es sich dabei jeweils?
b) Wie vielen und welchen davon wurde mit welcher Begründung
zugestimmt, bzw. wie viele und welche wurden abgelehnt?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit den militärischen Vertretern in Burkina Faso
und in Deutschland im regelmäßigen Austausch. Dabei wird die Ausgestaltung
der bilateralen sicherheitspolitischen Beziehungen eruiert und je nach Anlass
gegebenenfalls neu justiert. Über die jeweiligen Anfragen an Deutschland und
die EU bezüglich etwaiger Hilfs- oder Unterstützungsleistungen führt die
Bundesregierung keine Statistiken.
29. Gibt es im BMZ Überlegungen, in Zusammenarbeit mit Politikerinnen
und Politikern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaften aus Deutschland, Burkina
Faso sowie der Weltbank und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten
Nationen (UNDP), ein umfassendes Cash-Transfer- oder
Grundeinkommen-Konzept für Burkina Faso zu erarbeiten, wie es die UNDP als
Mittel gegen gesellschaftliche Destabilisierung vorgeschlagen hat (
https://w
ww.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/corona-pandemie-bekae
mpfung-grundeinkommen-arme-vorschlag-un)?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
bereits Cash-Transfers sowie den Aufbau sozialer Sicherungssysteme, von
denen auch Burkina Faso profitiert (siehe u. a. Antworten zu den Fragen 30 und
31).
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des Sahel Adaptive Social
Protection Program (SASPP) der Weltbank, in dessen Rahmen in
Burkina Faso nach Angaben des SASPP regelmäßige Cash Transfers an 69
755 Haushalte bzw. 518 842 Begünstigte gezahlt werden (SASPP Annual
Report 2019, S. 16)?
Das Programm leistet einerseits einen direkten Beitrag zur Verbesserung der
Lebensbedingungen armer und besonders verwundbarer Bevölkerungsteile
durch Transferzahlungen und begleitende sowie einkommensfördernde
Maßnahmen und stärkt andererseits die staatliche Handlungsfähigkeit bei der
Bereitstellung von Grundsicherung.
a) Hat die Bundesregierung eigene evaluierte Evidenz zu den genannten
Erfolgszahlen, oder hat sie eine solche eingefordert?
Die Bundesregierung ist über ihren Sitz im Steuerungsgremium („Partnership
Council“) des SASPP in die Erfolgskontrolle des Treuhandfonds eingebunden.
Überdies finden Missionen der Weltbank mit Geberbeteiligung zur
Überprüfung der Umsetzung und zum Dialog mit den Partnerregierungen statt.
b) Welche konkreten Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung?
Die Bundesregierung beteiligt sich an Treuhandfonds der Weltbank, weil sie
deren Expertise bei der Umsetzung von Themen im deutschen Interesse – wie
hier im Bereich der sozialen Sicherung im Sahel – in Wert setzen möchte. Vor
diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung im Sahel bewusst auf eine
Beteiligung am SASPP, um die bereits bestehenden Erfahrungen der Bank bei
Aufbau und Finanzierung sozialer Grundsicherung im Sahel (finanziert durch
Mittel der International Development Association, IDA) für die Weiterentwicklung
der staatlichen Sicherungssysteme in Richtung anpassungsfähiger sozialer
Sicherung zu nutzen.
31. Wie viele Haushalte bzw. Begünstigte erhalten in Burkina Faso nach
Kenntnis der Bundesregierung regelmäßige Cash Transfers in welcher
Höhe im Rahmen des von der BMZ-Resilienz-Initiative unterstützten
Projektes des Welternährungsprogrammes der Vereinten Nationen (WFP)
für Cash Transfers zur Ernährungssicherheit?
Insgesamt wurden seit 2018 über die Sahel-Resilienz-Initiative (SRI) von WFP
in Burkina Faso 51.541 Haushalte (360.787 Begünstigte) mit regelmäßigen
Cash Transfers unterstützt.
Durch die Förderung wurden davon 35.251 Haushalte (246.757 Begünstigte)
mit regelmäßigen Cash Transfers seit 2018 erreicht. Die durchschnittliche Höhe
der Cash Transfers pro Haushalt betrug für das Jahr 2019 ca. 68 USD.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieses WFP-Projektes?
Die Bundesregierung betrachtet die SRI als einen wichtigen, multisektoralen,
mehrjährigen Ansatz, um die Ernährungs- und Lebensgrundlagen – und damit
die Resilienz gegenüber Krisen – von über einer Million vulnerablen Menschen
und ihren Gemeinden in Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad
nachhaltig zu verbessern und einen Beitrag zur sozialen Kohäsion zu leisten.
b) Wie und mit welchen Mitteln unterstützt das BMZ dieses WFP-Projekt
im Rahmen der Resilienz-Initiative in Burkina Faso?
Die Bundesregierung unterstützt WFP bei der Umsetzung der Sahel-Resilienz-
Initiative in Burkina Faso seit 2018 mit Zusagen in Höhe von 18,55 Mio. Euro.
c) Welche konkreten Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung?
Der mehrjährige, multisektorale Ansatz der SRI mit Fokus auf der Stärkung der
Kapazitäten von Individuen, Haushalten und lokalen Strukturen ist geeignet, in
der Sahel-Region mit multidimensionalen, komplexen Herausforderungen wie
den Auswirkungen des Klimawandels, hoher Ernährungsunsicherheit, Dürre
und Fragilität, zur nachhaltigen Verbesserung der Ernährungs- und
Lebensgrundlagen und damit zur Resilienz gegenüber Krisen von über einer Million
vulnerablen Menschen beizutragen (siehe auch Antwort zu Frage 31a). WFP
und die Bundesregierung nutzen rigorose Wirkungsforschung, um Evidenz für
die erwarteten Ergebnisse zu generieren.
Die Partnerorientierung der SRI erhöht die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der
Maßnahmen.
Cash Transfers als Teil eines umfassenderen sozialen Sicherungsansatzes
können einen bedeutsamen Beitrag in Krisensituationen leisten. Sie können
Vertrauen stärken, Perspektiven in schwierigen Zeiten schaffen und lokale
Wirtschaftskreisläufe stabilisieren. Indem sie zur Stabilisierung von Einkommen
beitragen, können Cash Transfers verhindern, dass Menschen weiter in extreme
Armut fallen.
Zudem wird die Auszahlung der Cash Transfers mit gemeindebasierten
Aktivitäten zur Rehabilitierung und Verbesserung von Lebens- und
Produktionsgrundlagen verknüpft, die langfristig zu verbesserten Lebensbedingungen und
Resilienz beitragen.
Begünstigte mit besonderen Bedarfen, wie Schwangere und stillende Frauen,
profitieren ergänzend von Ernährungs- und Gesundheitsinterventionen.
32. Unterstützt die Bundesregierung neben dem deutschen Beitrag zum
SASSP und Welternährungsprogramm weitere Cash-Transfer-
Programme in Burkina Faso?
Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen der humanitären Hilfe
Geldleistungen, unter anderem zur Grundbedarfsdeckung und zur
Ernährungssicherung, für Menschen in Not. Partner sind dabei Help e.V., Norwegian Refugee
Council, UNHCR und IKRK. Aus dem Titel der Sonderinitiative Eine Welt
ohne Hunger finanziert die Bundesregierung zudem ein konditionalisiertes Cash
Transfer-Vorhaben der KfW in der Provinz Ioba (Region Südwest). Darüber
sollen das Einkommen der begünstigten Haushalte erhöht und gleichzeitig die
Ernährungssituation von Frauen und Kleinkindern verbessert werden.
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den durch burkinische Sicherheitskräfte an der
Zivilbevölkerung verübten schweren Verbrechen?
a) Welche Schritte unternimmt die burkinische Regierung nach
Kenntnis der Bundesregierung, um diese Taten aufzuklären, die Täterinnen
und Täter zur Rechenschaft zu ziehen und solche Gewalttaten
zukünftig zu verhindern?
b) In welcher konkreten Form hat die Bundesregierung die von den
Sicherheitskräften verübten Gewalttaten zur Sprache gebracht (bitte
nach Zeitpunkt und Gesprächspartner auflisten)?
c) Plant die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass nach
vorliegenden Informationen noch kein Verantwortlicher für die Übergriffe
der burkinischen Sicherheitskräfte verurteilt wurde, konkrete
Sanktionen gegen die burkinische Regierung vorzunehmen oder in
Aussicht zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Sind sie der burkinischen Regierung bereits kommuniziert worden?
d) Welche der an den Gewalttaten beteiligten Einheiten der
burkinischen Sicherheitskräfte, inklusive Angehörigen des Grenzschutzes,
wurden oder werden mit deutscher oder europäischer Beteiligung
ausgebildet oder ausgerüstet?
Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder
gibt es konkrete Bemühungen der Bundesregierung oder der
Europäischen Union, dies herauszufinden?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 33 bis 33d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung über Vorwürfe von
Menschenrechtsverletzungen durch burkinische Sicherheitskräfte sehr aufmerksam.
Gemeinsam im Kreis der EU und internationalen Partnern fordert die
Bundesregierung die transparente Aufklärung der Vorwürfe durch die burkinischen
Behörden. Dabei fordert die Bundesregierung Aufklärung und strafrechtliche
Verfolgung, so zum Beispiel in einer öffentlichen Bekanntmachung der EU vom
9. Juli 2020 (
https://eeas.europa.eu/delegations/burkina-faso/82662/d%C3%A9
claration-locale-de-l%E2%80%99union-europ%C3%A9enne-au-sujet-du-meur
tre-du-maire-de-pensa-centre-nord-et_fr). Die Menschenrechtsverletzungen
wurden auch im Rahmen der entwicklungspolitischen
Regierungsverhandlungen sowie zuletzt durch den Beauftragten des Auswärtigen Amtes für
Subsahara-Afrika und den Sahel während seiner Reise nach Ouagadougou im Oktober
2020 angesprochen.
Der burkinische Staatspräsident Roch Kaboré hat sich in seiner Rede vor der
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. September 2020
ausdrücklich zur Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen in den burkinischen
Sicherheitskräften bekannt. Zudem hat die Nationale
Menschenrechtskommission (Commission Nationale des Droits de l’Homme – CNDH) eine
Untersuchung der Vorfälle in Tanwalbougou durchgeführt. Nach Informationen der
Bundesregierung wurden Verfahren durch die Militärjustiz eröffnet.
Eine gesetzliche Grundlage zur Verhängung nationaler Sanktionen durch die
Bundesregierung gibt es nicht.
Zur Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen von Einheiten oder
Angehörigen der burkinischen Sicherheitskräfte oder des Grenzschutzes liegen der
Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden
Informationen vor.
e) Welche Maßnahmen wurden und werden vonseiten der
Bundesregierung bzw. der Europäischen Union ergriffen, um sicherzustellen, dass
im Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und Finanzmittel sowie
die Ausbildung von Sicherheitskräften nicht zur Repression der
Menschen in Burkina Faso benutzt werden?
Die Bundesregierung legt bei der Unterstützung Burkina Fasos im
Sicherheitsbereich großen Wert auf die Wahrung von Menschenrechten. Dies gilt sowohl
im Ausbildungs- als auch im Ausstattungs- und Ausrüstungsbereich.
34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass in Mali die Regierung durch das Militär
gestürzt wurde, obwohl der Fokus des deutschen Engagements in Mali auf
der Ausbildung des Militärs lag, für die Zusammenarbeit mit dem
burkinischen Militär und die Ausbildung des burkinischen Militärs?
Die Bundesregierung unterstützt die Ausbildung der malischen Streitkräfte im
Rahmen der Europäischen Trainings- und Beratungsmission EUTM Mali. Dies
ist jedoch nur ein Aspekt des umfangreichen deutschen Engagements, das
darüber hinaus neben humanitärer Hilfe im Rahmen des vernetzten Ansatzes
entwicklungspolitische und Stabilisierungsmaßnahmen beinhaltet. Es wird auf die
Antwort zu Frage 33e verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/23861
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/23861
Anlage 2
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]