[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz,
Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/22682 –
Staatsverschuldung in Entwicklungs- und Schwellenländern und die
SARS-CoV-2-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Folgen der COVID-19-Pandemie sind weitreichend. Bis Ende August
2020 gab es laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit
mehr als 26 Millionen nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektionen und mehr als
850 000 Todesfälle. Global droht eine wirtschaftliche Depression: Millionen
von Arbeitsplätzen und damit Existenzen sind bedroht, Rücküberweisungen
der Diaspora in die Länder des Globalen Südens nehmen stark ab, ebenso wie
Investitionen. Hunderte Millionen Menschen sind zusätzlich von Armut und
Hunger bedroht. Die globalen Eindämmungsstrategien, wenngleich von Staat
zu Staat unterschiedlich, gehen einher mit einem drastischen Einbruch der
Wirtschaft. Kaum ein Staat kann sich dem aufgrund der engen Verflechtung
entziehen. Die Weltbank prognostizierte im Juni 2020 für das laufende Jahr
einen Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um mehr als 5
Prozent. Zu Beginn der Pandemie zogen Investoren aus Entwicklungs- und
Schwellenländern in bis dahin ungekannter Größenordnung Kapital von in der
Spitze über 100 Mrd. US-Dollar ab. Insbesondere die Unterbrechung von
Lieferketten und der Einbruch beim Absatz von Rohstoffen bedingt einen
enormen Preisverfall und reduziert die Einnahmen rohstoffexportierender Länder
drastisch. In der Folge gerieten zahlreiche Entwicklungs- und
Schwellenländer, die ohnehin bereits eine z. T. sehr hohe Staatsverschuldung vor dem
Ausbruch der Pandemie aufwiesen, in akute Zahlungsschwierigkeiten. Hinzu
kommt, dass die Länder für die Gesundheits- und/oder
Lebensmittelversorgung der Bevölkerung enorme Summen einsetzen müssen. Die G20, auf
Initiative von Weltbank und Internationalem Währungsfonds (IWF), reagierten
darauf mit Sonderprogrammen und einer Stundung des Schuldendienstes
(Debt Service Suspension Initiative – DSSI), zunächst befristet bis Ende 2020.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23486
19. Wahlperiode 19.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
16. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom Angebot
der Stundung des Schuldendienstes durch die G20 Gebrauch gemacht?
Welche Summen wurden bislang gestundet?
Anträge auf Schuldenstundung gemäß den Rahmenbedingungen des
Schuldenmoratoriums „Debt Service Suspension Initiative“ (DSSI) haben nach Kenntnis
der Bundesregierung die folgenden Staaten bei den G20 gestellt (verwendet
werden hier und im Folgenden zur besseren Lesbarkeit nur die gebräuchlichen
Kurzbezeichnungen der Staaten und nicht deren amtliche Bezeichnungen):
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Burkina Faso, Burundi, der Demokratischen
Republik Kongo, Dschibuti, Dominica, der Elfenbeinküste, Fidschi, Gambia,
Grenada, Guinea, dem Jemen, Kamerun, Kap Verde, Kirgisistan, Komoren,
Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, den Malediven, Mali, Mauretanien,
Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Pakistan, Papua Neuguinea, der Republik
Kongo, Sambia, Samoa, Sao Tome und Príncipe, Sankt Lucia, Senegal, Sierra
Leone, Tadschikistan, Tansania, Tschad, Togo, Tonga, Uganda und Vanuatu.
Allein die von den G20 gestundete Gesamtsumme beträgt ca. 4,53 Mrd. USD.
a) Welchen Staaten hat Deutschland Schulden gestundet?
Wie hoch waren die davon betroffenen Summen?
Deutschland hat Schulden der Elfenbeinküste, des Jemen, Kameruns,
Kirgisistans, Myanmars, Pakistans, Papua Neu Guineas und Tadschikistans gestundet.
Der seitens Deutschlands gestundete Gesamtbetrag liegt im
Moratoriumszeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 2020 bei ca. 135 Mio. Euro.
b) Hat Deutschland Staaten eine Stundung angeboten, die aber bislang
abgelehnt wurde?
Falls ja, welche Staaten mit welchen Summen sind betroffen?
Die Stellung von DSSI-Anträgen steht allen antragsberechtigten Staaten frei.
c) Wie ist das Moratorium der G20-Länder konkret ausgestaltet?
Fallen in der Zeit der Stundung Zinszahlungen oder Gebühren an,
oder ist die Stundung für die Gläubiger kostenfrei?
Die bilaterale Umsetzung des Schuldenmoratoriums soll laut dem
abgestimmten „DSSI Term Sheet“ barwertneutral („NPV-neutral“) gestaltet werden, d. h.
ein fester Zinssatz wurde nicht vereinbart und ist von jedem Gläubigerland
unter Berücksichtigung seiner Refinanzierungskosten selbst festzulegen.
Deutschland berechnet 0 (null) Prozent Zinsen für die Stundung.
d) Wie begründen die G20 nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschränkung des Zugangs zu einer Stundung nur auf die sog. IDA-
Länder (IDA = Internationale Entwicklungsorganisation)?
Warum kommen keine anderen Kriterien (beispielsweise
Betroffenheit, Überschuldungsgrad, Schuldentragfähigkeit) als das Pro-Kopf-
Einkommen zur Anwendung?
Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Hat die Bundesregierung sich für andere Kriterien eingesetzt, oder
plant sie, dies zu tun?
Gemäß dem im April 2020 von den in G20- und im Pariser Club
zusammengefassten Staaten beschlossenen DSSI-Term Sheet werden in die DSSI nicht nur
die IDA-Staaten, sondern auch alle am wenigsten entwickelten Staaten
entsprechend der Definition der Vereinten Nationen einbezogen. Das Ziel der G20-
Staaten und des Pariser Clubs war und ist, mit der DSSI jetzt die ärmsten und
besonders von der COVID-19 Krise betroffenen Staaten durch
Schuldenstundung zu entlasten und ihnen so kurzfristig die nötige Liquidität für
erforderliche Krisenreaktion zu ermöglichen. Manche DSSI-Staaten, wie auch andere
Staaten, haben kein Liquiditäts-, sondern ein Solvenzproblem. Die Staaten der
G20 und des Pariser Clubs, darunter Deutschland, beraten derzeit, wie auch für
Staaten mit Solvenzproblemen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und vereinbart
werden können.
2. Inwieweit werden Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
gestundet bzw. wurden für eine Stundung im Rahmen der G20-Initiative für
eine Stundung angeboten?
Im Rahmen des G20-Schuldenmoratoriums ist die KfW aktuell in der Stundung
von Darlehen aus Haushaltsmitteln im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit betroffen, die die KfW im Auftrag des Bundes einging. Grundsätzlich
bestünde im Rahmen der G20-Initative auch die Möglichkeit, neben den
Darlehen aus Haushaltsmitteln auch solche aus Marktmitteln der KfW
Entwicklungsbank zu stunden, die dem Term Sheet der DSSI entsprechen. Stundungsanträge,
die diese Darlehen aus Marktmitteln betreffen, wurden bislang allerdings nicht
gestellt.
a) Werden auch KfW-IPEX-Forderungen in das aktuelle und eventuell
auszudehnende Moratorium einbezogen?
Das ist grundsätzlich nicht der Fall. Teil des Moratoriums sind jedoch auch
bundesgedeckte Exportkredite, soweit diese vom Bund entschädigt werden
mussten und im Rahmen des Pariser Clubs umgeschuldet wurden. Im Rahmen
der Stundung durch den Bund ist die KfW IPEX-Bank daher im Rahmen ihrer
Selbstbehalte in das G20-Schuldenmoratorium involviert.
b) Waren KfW-IPEX-Forderungen auch schon früher Gegenstand von
Pariser-Club-Restrukturierungen, falls ja, wann, welche Summen,
und gegenüber welchen Schuldnern?
Auch im Rahmen von Schuldenrestrukturierungen bundesgedeckter
Exportkredite durch den Bund über den Pariser Club ist die KfW IPEX-Bank im
Regelfall in Höhe ihrer Selbstbehalte involviert. Höhe und Umfang dieser
Forderungen unterliegen grundsätzlich dem Geheimhaltungsschutz der KfW IPEX-Bank
für eigene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, um auf dem Markt agieren und
mittelbar zur staatlich geschützten Aufgabe der KfW beitragen zu können.
3. Inwieweit haben private Gläubiger nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern nach dem Vorbild der
G20 im Zuge der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie Schuldenerlasse bzw. Schuldenstundungen angeboten bzw.
gewährt?
Wenn ja, in welchem Umfang für welche Länder (bitte nach Gläubiger,
Land und Summe auflisten)?
a) Setzt sich die Bundesregierung für marktbasierte oder gesetzliche
Maßnahmen ein, um auch private Gläubiger einzubeziehen (vgl.
https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2020-07-16-schuld
enkrise-corona-g20-private-glaeubiger-pflicht-nehmen), und wenn ja,
für welche, und macht sie dies zur Voraussetzung für eine
Verlängerung der DSSI?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
In dem im April 2020 von den G20- und den Pariser Club-Staaten
beschlossenen Term Sheet zur DSSI heißt es zur Beteiligung der privaten Gläubiger:
„Private creditors will be called upon publicly to participate in the initiative – d. h.
an der DSSI – on comparable terms.“ Das bedeutet, dass die privaten Gläubiger
auf freiwilliger Basis an der DSSI teilnehmen sollen. Nach Angaben des IWF
und der Weltbank beteiligen sich aber bislang keine privaten Gläubiger an der
DSSI. Eine Bitte von Schuldnerstaaten an ihre privaten Gläubiger, im Rahmen
der DSSI Schulden zu stunden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der
Vorsitz des Pariser Clubs (französisches Wirtschafts- und Finanzministerium) hat
sich seit Beginn der Verhandlungen um DSSI intensiv um eine freiwillige
Beteiligung des Privatsektors an dem Moratorium bemüht. Nach Auffassung des
Pariser Club-Vorsitzes erweist sich eine Beteiligung privater Gläubiger an der
DSSI nach den bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung der DSSI auf
freiwilliger Basis als nur schwer erreichbar.
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und setzt sich für eine
verbindliche Beteiligung privater Gläubiger im Rahmen etwaiger
Schuldenerleichterungen für DSSI- oder andere Staaten ein, was auch bisher gängige Praxis der
Schuldenrestrukturierungen im Pariser Club ist.
b) Werden Maßnahmen diskutiert, die die Bundesregierung ablehnt, und
wenn ja, welche?
Derzeit werden mögliche Maßnahmen zur Einbeziehung privater Gläubiger in
künftige Schuldenrestrukturierungen von den G20- und den Pariser Club-
Staaten geprüft.
c) Wollen die G20-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung
verhindern, dass erst der Verzicht von Gläubigerstaaten und deren
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler infolge des Moratoriums dazu führt,
dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) gegenüber privaten
Gläubigern geleistet werden kann?
Wie ist hierzu die Haltung der Bundesregierung?
Das von den G20- und den Pariser Club-Staaten beschlossene Moratorium
beinhaltet keinen Erlass von Forderungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3b hingewiesen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines
„Gläubigertausches“ im Vorfeld potenziell notwendiger
Schuldenrestrukturierungen und die damit einhergehende Verlagerung der „Insolvenzmasse“
von privaten auf öffentliche (bilaterale und multilaterale) Gläubiger?
Auf die Antwort zu Frage 3b wird hingewiesen.
e) Teilt die Bundesregierung derzeit gemachte Vorschläge, durch
öffentliche Garantien oder Zweckgesellschaften private Gläubiger zu
Schuldenstundungen zu bewegen (z. B.:
https://www.ft.com/content/
c784b7f5-6a07-4500-bb4a-da4f95f891f8; bitte begründen)?
Die Bundesregierung prüft derartige Vorschläge.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b hingewiesen.
f) Waren KfW-IPEX-Forderungen jemals Gegenstand von
Umschuldungen des Londoner Clubs, falls ja, wann, welche Summen,
gegenüber welchen Gläubigern?
Nein.
Die KfW IPEX-Bank ist nicht Mitglied des Londoner Clubs.
4. Wofür wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
Stundung im Rahmen der DSSI frei gewordenen Mittel verwendet?
Nach Schätzungen von IWF und Weltbank (Stand Ende September 2020)
werden sich die Ausgaben der Empfängerstaaten der DSSI für Ausgaben im
Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krise 2020 voraussichtlich
auf durchschnittlich 2,1 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes belaufen.
Darüber hinaus schätzen IWF und Weltbank, dass die revidierten Budgetausgaben
der genannten Empfängerstaaten 2020 durchschnittlich um 0,6 Prozent ihres
Bruttoinlandsproduktes höher sein dürften als im ursprünglichen Budget. Zum
Vergleich wird darauf verwiesen, dass die Staatseinnahmen dieser
Empfängerstaaten nach Schätzungen von IWF und Weltbank 2020 durchschnittlich um
3,7 Prozent sinken dürften.
a) Wie viele Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung davon
für die Gesundheitsversorgung verwendet?
Aus den gesamten COVID-19-bezogenen Ausgaben spezifische
Budgetausgaben, etwa solche für die Gesundheitsversorgung herauszurechnen, ist nicht
präzise möglich. Zudem variieren die Definitionen von Ausgaben dieser Art von
Staat zu Staat, was Vergleiche erschwert. Doch dürften nach Angaben von IWF
und Weltbank (wiederum Stand Ende September 2020) insgesamt
durchschnittlich 29 Prozent der COVID-19-bezogenen Ausgaben die Bereiche Vorsorge,
Eindämmung und (Pandemie-) Management betreffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.
b) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, die von den
Stundungen profitieren, darüber hinaus Finanzhilfen erhalten, um
ihre Gesundheitssysteme für die Bewältigung der Auswirkungen der
Pandemie zu stärken?
Falls ja, welche Staaten, und wie hoch waren die gewährten Hilfen
jeweils?
Haben diese Staaten weitere Hilfen erbeten?
Es wird zunächst auf zweckgebundene Finanzhilfen zur Stärkung der
Gesundheitssysteme der Nutznießer des G20-Schuldenmoratoriums durch Institutionen
eingegangen, an denen die Bundesregierung maßgeblich durch Beiträge oder
Anteile beteiligt ist:
Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbankgruppe, zu der
die Bundesregierung viertgrößter Geber ist, hat allein im Rahmen neuer
COVID-19-bezogener Gesundheitsprojekte bisher (Stand: Mitte September
2020) 531 Mio. USD ausgezahlt. Einzelheiten sind unter
https://projects.worldb
ank.org/en/projects-operations abrufbar. Der Pandemie-
Finanzierungsmechanismus der Weltbank (Pandemic Emergency Financing Facility, PEF) hat für
Maßnahmen zur schnellen Krisenreaktion aus der Versicherungskomponente
insgesamt 195,84 Mio. USD für Staaten zur Verfügung gestellt, die
konzessionäre Weltbankkredite erhalten können („IDA-eligible“).
Afrikanische Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank,
Interamerikanische Entwicklungsbank und Karibische Entwicklungsbank haben COVID-
bezogene Programme von insgesamt über rd. 25 Mrd. USD beschlossen, deren
Fokus auf einer Stärkung der Gesundheits- und Sozialsysteme sowie der
Sicherstellung der Liquidität von Mitgliedsstaaten und Unternehmen liegt. Eine
länderweise Aufteilung der vorgenannten Gesamtsummen liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Eine auf DSSI-Staaten und Zweckbindung bezogene Aufschlüsselung des
Team-Europe-COVID-Maßnahmenpakets von insgesamt rund 36 Mrd. Euro
(EU-Mitgliedsstaaten: rund 11 Mrd. Euro, EU-Kommission: 13,8 Mrd. Euro,
Europäische Investitionsbank (EIB): 6,5 Mrd. Euro, Europäische Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE): 4 Mrd. Euro) liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Die Bundesregierung ist viertgrößter staatlicher Geber des Globalen Fonds zur
Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM) (1,15 Mrd. Euro
für 2020 bis 2022) sowie viertgrößter staatlicher Geber der Impfallianz Gavi
(1,3 Mrd. Euro für 2016 bis 2025).
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben förderberechtigte Staaten des
GFATM sowie der Impfallianz Gavi Finanzhilfen erhalten, um die
Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Förderberechtigte Staaten des GFATM haben
die Möglichkeit, einen Teil ihrer bereits genehmigten Programmittel für die
Bekämpfung von COVID-19 umzuwidmen (Grant Flexibilitäten). Weiterhin stellt
der GFATM Finanzhilfen über seinen sogenannten COVID-19
Krisenreaktionsmechanismus (C19 RM) bereit. Auch förderberechtigte Staaten der Impfallianz
Gavi haben die Möglichkeit, bereits genehmigte Programmittel für
Gesundheitssystemstärkung umzuprogrammieren und für Aktivitäten zu COVID-19 zu
nutzen. Weitere Umprogrammierungen stammen aus den Töpfen des Partners’
Engagement Framework (PEF); der Targeted Country Assistance (TCA) und
dem Post-Transition Engagement (PTE).
Aus diesen Quellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
Finanzhilfen von insgesamt über 456 Mio. USD an diese Staatengruppe geleistet:
GFATM-Länderallokationen: rund 394 Mio. USD, regionale GFATM-
Zuschüsse: ca. 6,4 Mio. USD, Gavi: rund 55 Mio. USD (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Höhe und Quellen der Finanzhilfen (15. April 2020 – 31. September
2020)
Staat GFATM in USD Gavi Umwidmungen in USD
Grant Flex. C19 RM Gesamt HSS funds PEF/TCA/
PTE
Gesamt
Afghanistan 993.696 4.340.623 5.334.319 2.106.722 --- 2.106.722
Angola 1.581.988 4.956.021 6.538.009 --- 1.353.862 1.353.862
Burkina Faso 3.616.990 13.566.932 17.183.922 407.933 --- 407.933
Burundi 744.445 --- 744.445 2.019.478 --- 2.019.478
Cameroon 4.341.167 16.820.196 21.161.363 226.188 --- 226.188
Cape Verde 95.987 288.307 384.294 --- --- 0
Central African
Republic
997.856 --- 997.856 620.806 --- 620.806
Chad 1.962.150 7.804.792 9.766.942 1.126.264 --- 1.126.264
Comoros 123.853 429.309 553.162 277.704 --- 277.704
Congo, DRC --- 35.708.778 35.708.778 7.932.056 --- 7.932.056
Congo, Republic of 1.298.625 3.670.900 4.969.525 1.000.000 160.040 1.160.040
Cote d'Ivoire 3.564.948 12.083.294 15.648.242 987.833 --- 987.833
Djibouti* 326.034 563.436 889.470 --- --- 0
Dominica* --- --- 0 --- --- 0
Staat GFATM in USD Gavi Umwidmungen in USD
Grant Flex. C19 RM Gesamt HSS funds PEF/TCA/
PTE
Gesamt
Ethiopia* 3.126.923 26.567.143 29.694.066 4.971.000 200.500 5.171.500
Fiji --- --- 0 --- --- 0
Gambia, The 296.785 755.813 1.052.598 --- 22.500 22.500
Grenada* --- --- 0 --- --- 0
Guinea 1.678.545 4.343.636 6.022.181 --- --- 0
Kyrgyz Republic 417.595 859.183 1.276.778 134.000 --- 134.000
Lesotho* 980.630 4.053.688 5.034.318 --- --- 0
Liberia 377.730 4.602.831 4.980.561 459.221 320.126 779.347
Madagascar 204.134 5.329.444 5.533.578 425.907 523.254 949.161
Malawi 740.370 30.776.345 31.516.715 4.897.012 --- 4.897.012
Maldives --- --- 0 --- --- 0
Mali 2.900.544 --- 2.900.544 2.400.000 --- 2.400.000
Mauritania 717.732 --- 717.732 --- --- 0
Moldova 731.650 722.247 1.453.897 --- --- 0
Mozambique* 2.562.791 20.159.010 22.721.801 2.980.000 --- 2.980.000
Myanmar* 6.332.572 18.084.265 24.416.837 8.830.447 --- 8.830.447
Nepal 1.642.622 --- 1.642.622 --- --- 0
Niger 785.540 4.528.782 5.314.322 568.153 --- 568.153
Pakistan 3.300.001 --- 3.300.001 5.499.990 --- 5.499.990
Papua New Guinea 1.260.000 --- 1.260.000 --- --- 0
Rwanda 5.510.002 11.416.517 16.926.519 707.161 --- 707.161
Samoa --- --- 0 --- --- 0
Sao Tome and
Principe
--- 456.242 456.242 212.600 --- 212.600
Senegal 2.193.830 4.886.496 7.080.326 --- 50.000 50.000
Sierra Leone 3.299.107 --- 3.299.107 118.997 --- 118.997
St Lucia* --- --- 0 --- --- 0
Tajikistan 362.140 --- 362.140 205.046 --- 205.046
Tanzania* 19.052.383 --- 19.052.383 --- --- 0
Togo 1.223.304 6.590.600 7.813.904 379.340 --- 379.340
Tonga --- --- 0 --- --- 0
Uganda* 10.510.315 34.565.047 45.075.362 3.120.539 --- 3.120.539
Vanuatu --- --- 0 --- --- 0
Yemen, Republic of --- --- 0 --- --- 0
Zambia 6.680.399 18.914.682 25.595.081 --- --- 0
Gesamt 96.535.383 297.844.559 394.379.942 52.614.397 2.630.282 55.244.679
Zusätzlich werden in den mit * gekennzeichneten Staaten wie auch in weiteren
Staaten mittels staatenübergreifenden/regionalen Zuschüsse in Höhe n
Maßnahmen im Gesamtvolumen von knapp 6,4 Mio.USD im Rahmen der Reaktion des
Globalen Fonds auf COVID-19 finanziert.
Aus dem zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden Mittel der
bilateralen finanziellen Zusammenarbeit von insgesamt 165,3 Mio. Euro für die
10 Staaten zur Verfügung gestellt, um diese bei der Eindämmung und
Bewältigung der Folgen der Pandemie zu unterstützen: Äthiopien (109 Mio. Euro),
Madagaskar (3,5 Mio. Euro), Malawi (9 Mio. Euro), Mosambik (6 Mio. Euro),
Nepal (10 Mio. Euro), Niger (10 Mio. Euro), Pakistan (5 Mio. Euro), Ruanda
(5 Mio. Euro), Sierra Leone (3 Mio. Euro), Sambia (4,8 Mio. Euro). Auf das
Themenpaket „Gesundheit und Pandemiebekämpfung“ sind hiervon 18,8 Mio.
Euro anrechenbar. Darüber hinaus wird der Afrexim-Bank unter Einsatz von
10 Mio. Euro Haushaltsmitteln ein zinsverbilligtes Darlehen über 300 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. Informationen über die COVID-Reaktion der
Afrexim-Bank sind auf
https://www.afreximbank.com/ einzusehen.
5. Welche nicht an der DSSI teilnehmenden oder nicht von der DSSI
begünstigten Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung von einer
Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit infolge der Corona-Pandemie
bedroht?
Wie wird diesen Staaten durch internationale Unterstützung derzeit
geholfen?
Die Schuldentragfähigkeitsanalysen werden sukzessive von IWF und Weltbank
erstellt und aktualisiert. Genaue Angaben sind daher gegenwärtig nicht
möglich.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass einzelne Staaten die Möglichkeit zur Stundung von Schulden
nicht annehmen, da sie befürchten, den Zugang zum Kapitalmarkt zu
verlieren bzw. beim Kreditrating herabgestuft zu werden (vgl.
https://ww
w.tagesschau.de/ausland/kenia-schulden-101.html)?
Bislang hat es nach vorliegenden Informationen kein „Rating Downgrade“ in
Folge von DSSI-Partizipation von zugangsberechtigten Staaten gegeben. Die
Ratingagentur Moody’s hatte zwar auf die Anträge von Angola, Äthiopien,
Elfenbeinküste, Kamerun, Pakistan und Senegal bei seinen öffentlichen
Gläubigern auf Teilnahme an der DSSI damit reagiert, dass sie die genannten Staaten
auf „negative credit watch“ gesetzt hat. Seither sind Ratingaussichten zum Teil
aufgrund verschlechterter Prognosen zu Fundamentaldaten angepasst worden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3a hingewiesen.
a) Erwartet die Bundesregierung hierdurch Auswirkungen auf die
globale oder regionale Finanzstabilität?
Derartige Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.
b) Inwieweit hält die Bundesregierung es für geboten, dass der
Marktzugang für diese Staaten erhalten bleibt bzw. welche Alternativen
sieht sie, ggf. auch nur temporär?
Eine Reihe von IDA-Staaten hatte vor der COVID-Pandemie Zugang zu
internationalen Finanzmärkten. Seit März 2020 ist außer durch Honduras, das die
DSSI nicht beantragt hat, nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Staatsanleihe von einem IDA-Staat mehr begeben worden. Es ist aus heutiger Sicht
damit zu rechnen, dass solvente IDA-Staaten bei Normalisierung der globalen
Finanzmarktbedingungen erneut Marktzugang haben werden.
7. Für welche Folgelösungen im Anschluss an das gewährte Moratorium
setzt sich die Bundesregierung ein, und welche Maßnahme zeichnet sich
nach ihrer Kenntnis ab, nachdem die G20-Finanzminister eine
Entscheidung auf das Jahrestreffen von Weltbank bzw. IWF im Oktober vertagt
haben?
Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
a) Setzt sich die Bundesregierung für Änderungen am „DSSI term
sheet“ ein, etwa um eine Beteiligung der privaten Gläubiger zur
Voraussetzung zu machen?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 3a wird verwiesen.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über geplante Änderungen der
Gesetzgebung in Großbritannien und den USA (wo viele Anleihen
emittiert werden), um „holdouts“, etwa durch sog. Geier-Fonds, zu
untersagen?
Wirkt sie gegenüber den Regierungen Großbritanniens bzw. der USA
auf entsprechende Änderungen hin, oder plant sie dies zu tun?
Das Vereinigte Königreich (Großbritannien) hat im Jahr 2010 den „Debt Relief
(Developing Countries) Act 2010“ erlassen. Dieses Gesetz bezieht sich auf
Forderungen gegenüber Staaten, die in den Genuss der HIPC-Initiative gekommen
sind bzw. kommen (HIPC = Heavily Indebted Poor Countries, d. h.
hochverschuldete arme Staaten). Das genannte britische Gesetz begrenzt die vom
Forderungsinhaber einklagbaren Schulden auf den Betrag, den er erhalten hätte,
wenn er sich an den multilateralen Entschuldungsverhandlungen der HIPC-
Initiative mit dem Schuldnerstaat beteiligt hätte. Bezweckt wird, die
notwendigen Rückzahlungen des Schuldnerstaates zu begrenzen. Ein vergleichbares US-
amerikanisches Gesetz oder US-Pläne hierfür sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
c) Sieht die Bundesregierung eine Rolle für den Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen, um Umschuldungen zu erleichtern – etwa wie im
Irak 2003?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat 2003 insbesondere auf Betreiben
der USA eine Resolution verabschiedet, mit deren Hilfe vor allem auch
Rohstofferlöse des Irak vor dem Zugriff klagender Gläubiger geschützt wurden.
Aus Sicht der Bundesregierung erscheint es nicht realistisch, für andere
Schuldnerstaaten einen derartigen Schutz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
anzustreben.
d) Sind Umschuldungen und/oder Schuldenschnitte unter den G20-
Mitgliedern im Gespräch, und wird sich die Bundesregierung fallweise
dafür einsetzen?
Die G20-Mitglieder gehen wie der IWF, die Weltbank und die Mitglieder des
Pariser Clubs einschließlich der Bundesregierung grundsätzlich davon aus, dass
Umschuldungen oder Schuldenschnitte in Einzelfällen erforderlich werden. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass für Staaten mit entsprechendem
Bedarf Schuldenrestrukturierungen mit oder ohne Erlasselement möglich sind.
e) Werden auch mittelfristige, systemische Änderungen an der globalen
Insolvenzordnung für Staaten diskutiert, etwa ein
Staateninsolvenzverfahren, wie es u. a. die Welthandels- und Entwicklungskonferenz
(UNCTAD) oder auch der UN-Generalsekretär gefordert haben, oder
andere Formate?
Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Mechanismen zur geordneten Bewältigung von Staatsschuldenkrisen sind
bereits mehrfach vorgeschlagen worden, z. B. im Jahr 2002 vom IWF (sog.
SDRM „Sovereign Debt Restructuring Mechanism”). Der SDRM ist
insbesondere an der Ablehnung der USA, aber auch einiger Schwellenländer,
gescheitert. Dabei haben nach Einschätzung des IWF und der Bundesregierung für
diese IWF Anteilseigner Sorgen um die Einschränkung ihrer staatlichen
Souveränität und erhöhte Kosten des weiteren eigenen Kapitalmarktzugangs die größte
Rolle gespielt. Die Bundesregierung sieht daher ein internationales
Staateninsolvenzverfahren – nicht zuletzt aufgrund der derzeit vorherrschenden Kritik
wichtiger Marktteilnehmer am Multilateralismus – derzeit nicht als
realistischen Ansatz. Sie steht jedoch einem modularen Ansatz, der u. a. verbesserte
vertragliche Klauseln (sog. Collective Action Clauses =
Umschuldungsklauseln) umfasst, wie sie ab 2022 in der Eurozone eingeführt werden, positiv
gegenüber. Sie setzt sich im G7- und G20-Rahmen für mehr Schuldentransparenz
und verantwortliche Kreditvergabe ein.
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den beiden IWF-Fonds
PRGT (Poverty Reduction and Growth Trust) und CCRT (Catastrophe
Containment and Relief Trust) zur Bewältigung der Corona-Folgen zu?
Infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist der
Finanzierungsbedarf insbesondere von Niedrigeinkommensländern enorm gestiegen. Sowohl
der PRGT als auch der CCRT adressieren diese Finanzierungsbedarfe und
leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Die
Bundesregierung ist daher auch an beiden Maßnahmen beteiligt.
Der PRGT ist ein vom IWF verwalteter Treuhandfonds, der
einkommensschwachen Staaten Finanzierung in Form von konzessionären Darlehen zur
Armutsbekämpfung und Wachstumsförderung sowie in besonderen Notlagen zur
Verfügung stellt. Der CCRT ist ein geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher
den ärmsten Staaten für begrenzte Zeiträume Entlastung von ihrem
Schuldendienst an den IWF gewährt, sodass Budgetmittel dieser Staaten für andere
Zwecke frei werden.
a) Zu welchen Konditionen sollen die gegenüber den zuständigen
Ausschüssen im Nachbericht zum G20-Finanzministertreffen im Juli
2020 in Aussicht gestellten 3 Mrd. Euro für den PRGT dem IWF zur
Verfügung gestellt werden?
Bei dem von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beitrag an den PRGT
im Wert von 3 Mrd. Euro handelt es sich um ein langfristiges Darlehen,
welches mit dem sogenannten SZR-Zinssatz vergütet wird. Der SZR-Zins wird
vom IWF wöchentlich veröffentlicht (hier einsehbar:
https://www.imf.org/exter
nal/np/fin/data/sdr_ir.aspx).
b) Erwägt die Bundesregierung, dass sich Deutschland auch über die im
zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 beschlossenen 80 Mio.
Euro hinaus am CCRT beteiligt?
Falls ja, mit welcher Summe?
Falls nein, warum nicht?
Zum aktuellen Zeitpunkt erwägt die Bundesregierung keine weitere Beteiligung
am CCRT über die beschlossenen 80 Mio. Euro hinaus. Der CCRT verfügt mit
den bislang eingegangenen Zusagen nach aktuellen Berechnungen des IWF
über ausreichend Ressourcen, um 29 berechtigten Staaten
Schuldendiensterleichterung um weitere sechs Monate bis April 2021 zu gewähren.
c) Wird sich die Bundesregierung beim PRGT und CCRT für eine
Ausweitung der begünstigten Staaten bzw. für eine Veränderung der
Kriterien (beispielsweise Grad der Überschuldung) einsetzen?
Eine Ausweitung der begünstigten Staaten bzw. eine Veränderung der Kriterien
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Falls der IWF seinen
Mitgliedstaaten einen etwaigen Vorschlag unterbreiten sollte, wird dieser von der
Bundesregierung eingehend geprüft.
d) Welche weiteren Geber beteiligen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchen Summen je an den Fonds?
Am CCRT beteiligten sich neben Deutschland mit Neuzusagen auch
Großbritannien (192 Mio. USD), Japan (103,8 Mio. USD), die Niederlande (29,5 Mio.
USD), die Schweiz (27,5 Mio. USD), Norwegen (20,5 Mio. USD), China
(7,9 Mio. USD), Schweden (3,5 Mio. USD), Bulgarien (2,7 Mio. USD),
Luxemburg (2,3 Mio. USD) und Malta (0,8 Mio. USD). Am PRGT beteiligen sich
im Zuge von COVID-19 neben Deutschland eine Reihe von Staaten mit
Neuzusagen wie z. B. Japan (5,1 Mrd. USD), Schweden (707 Mio. USD), Belgien
(495 Mio. USD), Frankreich, Großbritannien, Spanien, die Niederlande, China,
Australien und Kanada. Darüber hinaus haben weitere Staaten gegenüber dem
IWF Mittel zugesagt, dies jedoch noch nicht öffentlichkeitswirksam
kommuniziert.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Analyse und
insbesondere aus den Vorschlägen der UNCTAD (
https://unctad.org/en/P
ublicationsLibrary/gdsinf2020d3_en.pdf) bezüglich der infolge der
Corona-Pandemie drängender gewordenen Überschuldungsfragen?
a) Teilt die Bundesregierung die von der UNCTAD geäußerte
Befürchtung, dass die Staatengemeinschaft wie in vorangegangenen
Überschuldungskrisen „zu wenig und zu spät” (too little too late) reagiert,
weil weder für Gläubiger noch für Schuldner ausreichend Anreize
bestünden, der Situation angemessen zu begegnen, und wenn ja,
inwiefern?
Die Fragen 9 und 9a werden zusammen beantwortet.
Vereinbarungen über eine Schuldenrestrukturierung mit oder ohne
Erlasselement werden jeweils zwischen den Gläubigern bzw. den Gläubigerstaaten und
dem betreffenden Schuldnerstaat ausgehandelt. Hierfür ist unter anderem ein
entsprechender Antrag bzw. Vorschlag des Schuldnerstaates erforderlich. Die
Verhandlungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils so zügig
wie möglich durchgeführt.
b) Wird sie sich insbesondere für den dritten Vorschlag (Einsetzung
eines Expertengremiums mit dem Ziel der Schaffung einer
multilateralen Organisation zum Umgang mit Staatsschulden) einsetzen?
Der Pariser Club ist ein flexibles informelles Gremium, in dem wichtige
Gläubigerstaaten – wenn erforderlich – zügig Schuldenrestrukturierungen
aushandeln. Seine Arbeitsmethodik ist seit Jahrzehnten etabliert und wird beständig
fortentwickelt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass und keinen Mehrwert
in der Schaffung neuer oder weiterer formeller oder informeller Foren für die
multilaterale Verhandlung von Fragen der internationalen Schuldenpolitik,
zumal angesichts der bewährten Rolle von IWF und Weltbank in Schuldenfragen
und angesichts der Tatsache, dass sich die G20-Staaten auch außerhalb des
Pariser Clubs mit diesen Fragen befassen, wenn dies angebracht und notwendig
ist.
10. Teilt die Bundesregierung die Prognosen des IWF für die Erholung der
Wirtschaft (BIP-Wachstum) insbesondere in Entwicklungs- und
Schwellenländern (vgl.
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/
06/24/WEOUpdateJune2020), und inwieweit wirken sich diese
Annahmen auf die Schuldentragfähigkeit aus?
Falls nein, welche eigenen Prognosen vertritt die Bundesregierung, bzw.
welche macht sie sich zu eigen?
Die Bundesregierung schreibt den Prognosen des IWF hohe Qualität zu, ihr
liegen keine abweichenden Informationen vor. Die vom IWF prognostizierte
ansteigende Verschuldung der Entwicklungs- und Schwellenländer unterstreicht
die Notwendigkeit des Bestrebens der Bundesregierung, in Bezug auf die
Schuldentragfähigkeit dieser Staaten zügig international koordinierte Lösungen
zu finden.
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ISSN 0722-8333]