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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Staatsverschuldung in Entwicklungs- und Schwellenländern und die SARS-CoV2-Pandemie

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2268218.09.2020

Staatsverschuldung in Entwicklungs- und Schwellenländern und die SARS-CoV-2-Pandemie

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Lisa Paus, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Folgen der COVID-19-Pandemie sind weitreichend. Bis Ende August 2020 gab es laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weltweit mehr als 26 Millionen nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektionen und mehr als 850 000 Todesfälle. Global droht eine wirtschaftliche Depression: Millionen von Arbeitsplätzen und damit Existenzen sind bedroht, Rücküberweisungen der Diaspora in die Länder des Globalen Südens nehmen stark ab, ebenso wie Investitionen. Hunderte Millionen Menschen sind zusätzlich von Armut und Hunger bedroht. Die globalen Eindämmungsstrategien, wenngleich von Staat zu Staat unterschiedlich, gehen einher mit einem drastischen Einbruch der Wirtschaft. Kaum ein Staat kann sich dem aufgrund der engen Verflechtung entziehen. Die Weltbank prognostizierte im Juni 2020 für das laufende Jahr einen Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um mehr als 5 Prozent. Zu Beginn der Pandemie zogen Investoren aus Entwicklungs- und Schwellenländern in bis dahin ungekannter Größenordnung Kapital von in der Spitze über 100 Mrd. US-Dollar ab. Insbesondere die Unterbrechung von Lieferketten und der Einbruch beim Absatz von Rohstoffen bedingt einen enormen Preisverfall und reduziert die Einnahmen rohstoffexportierender Länder drastisch. In der Folge gerieten zahlreiche Entwicklungs- und Schwellenländer, die ohnehin bereits eine z. T. sehr hohe Staatsverschuldung vor dem Ausbruch der Pandemie aufwiesen, in akute Zahlungsschwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Länder für die Gesundheits- und/oder Lebensmittelversorgung der Bevölkerung enorme Summen einsetzen müssen. Die G20, auf Initiative von Weltbank und Internationalem Währungsfonds (IWF), reagierten darauf mit Sonderprogrammen und einer Stundung des Schuldendienstes (Debt Service Suspension Initiative – DSSI), zunächst befristet bis Ende 2020.

Wir fragen die Bundesregierung.

Fragen10

1

Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom Angebot der Stundung des Schuldendienstes durch die G20 Gebrauch gemacht? Welche Summen wurden bislang gestundet?

a) Welchen Staaten hat Deutschland Schulden gestundet? Wie hoch waren die davon betroffenen Summen?

b) Hat Deutschland Staaten eine Stundung angeboten, die aber bislang abgelehnt wurde? Falls ja, welche Staaten mit welchen Summen sind betroffen?

c) Wie ist das Moratorium der G20-Länder konkret ausgestaltet? Fallen in der Zeit der Stundung Zinszahlungen oder Gebühren an, oder ist die Stundung für die Gläubiger kostenfrei?

d) Wie begründen die G20 nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschränkung des Zugangs zu einer Stundung nur auf die sog. IDA-Länder (IDA = Internationale Entwicklungsorganisation)? Warum kommen keine anderen Kriterien (beispielsweise Betroffenheit, Überschuldungsgrad, Schuldentragfähigkeit) als das Pro-Kopf-Einkommen zur Anwendung? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Hat die Bundesregierung sich für andere Kriterien eingesetzt, oder plant sie, dies zu tun?

2

Inwieweit werden Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestundet bzw. wurden für eine Stundung im Rahmen der G20-Initiative für eine Stundung angeboten?

a) Werden auch KfW-IPEX-Forderungen in das aktuelle und eventuell auszudehnende Moratorium einbezogen?

b) Waren KfW-IPEX-Forderungen auch schon früher Gegenstand von Pariser-Club-Restrukturierungen, falls ja, wann, welche Summen, und gegenüber welchen Schuldnern?

3

Inwieweit haben private Gläubiger nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern nach dem Vorbild der G20 im Zuge der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Schuldenerlasse bzw. Schuldenstundungen angeboten bzw. gewährt? Wenn ja, in welchem Umfang für welche Länder (bitte nach Gläubiger, Land und Summe auflisten)?

a) Setzt sich die Bundesregierung für marktbasierte oder gesetzliche Maßnahmen ein, um auch private Gläubiger einzubeziehen (vgl. https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2020-07-16-schuldenkrise-corona-g20-private-glaeubiger-pflicht-nehmen), und wenn ja, für welche, und macht sie dies zur Voraussetzung für eine Verlängerung der DSSI?

b) Werden Maßnahmen diskutiert, die die Bundesregierung ablehnt, und wenn ja, welche?

c) Wollen die G20-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung verhindern, dass erst der Verzicht von Gläubigerstaaten und deren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler infolge des Moratoriums dazu führt, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) gegenüber privaten Gläubigern geleistet werden kann? Wie ist hierzu die Haltung der Bundesregierung?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines „Gläubigertausches“ im Vorfeld potenziell notwendiger Schuldenrestrukturierungen und die damit einhergehende Verlagerung der „Insolvenzmasse“ von privaten auf öffentliche (bilaterale und multilaterale) Gläubiger?

e) Teilt die Bundesregierung derzeit gemachte Vorschläge, durch öffentliche Garantien oder Zweckgesellschaften private Gläubiger zu Schuldenstundungen zu bewegen (z. B.: https://www.ft.com/content/c784b7f5-6a07-4500-bb4a-da4f95f891f8; bitte begründen)?

f) Waren KfW-IPEX-Forderungen jemals Gegenstand von Umschuldungen des Londoner Clubs, falls ja, wann, welche Summen, gegenüber welchen Gläubigern?

4

Wofür wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Stundung im Rahmen der DSSI frei gewordenen Mittel verwendet?

a) Wie viele Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung davon für die Gesundheitsversorgung verwendet?

b) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, die von den Stundungen profitieren, darüber hinaus Finanzhilfen erhalten, um ihre Gesundheitssysteme für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie zu stärken? Falls ja, welche Staaten, und wie hoch waren die gewährten Hilfen jeweils? Haben diese Staaten weitere Hilfen erbeten?

5

Welche nicht an der DSSI teilnehmenden oder nicht von der DSSI begünstigten Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit infolge der Corona-Pandemie bedroht? Wie wird diesen Staaten durch internationale Unterstützung derzeit geholfen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass einzelne Staaten die Möglichkeit zur Stundung von Schulden nicht annehmen, da sie befürchten, den Zugang zum Kapitalmarkt zu verlieren bzw. beim Kreditrating herabgestuft zu werden (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/kenia-schulden-101.html)?

a) Erwartet die Bundesregierung hierdurch Auswirkungen auf die globale oder regionale Finanzstabilität?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung es für geboten, dass der Marktzugang für diese Staaten erhalten bleibt bzw. welche Alternativen sieht sie, ggf. auch nur temporär?

7

Für welche Folgelösungen im Anschluss an das gewährte Moratorium setzt sich die Bundesregierung ein, und welche Maßnahme zeichnet sich nach ihrer Kenntnis ab, nachdem die G20-Finanzminister eine Entscheidung auf das Jahrestreffen von Weltbank bzw. IWF im Oktober vertagt haben?

a) Setzt sich die Bundesregierung für Änderungen am „DSSI term sheet“ ein, etwa um eine Beteiligung der privaten Gläubiger zur Voraussetzung zu machen?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über geplante Änderungen der Gesetzgebung in Großbritannien und den USA (wo viele Anleihen emittiert werden), um „holdouts“, etwa durch sog. Geier-Fonds, zu untersagen? Wirkt sie gegenüber den Regierungen Großbritanniens bzw. der USA auf entsprechende Änderungen hin, oder plant sie dies zu tun?

c) Sieht die Bundesregierung eine Rolle für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, um Umschuldungen zu erleichtern – etwa wie im Irak 2003?

d) Sind Umschuldungen und/oder Schuldenschnitte unter den G20-Mitgliedern im Gespräch, und wird sich die Bundesregierung fallweise dafür einsetzen?

e) Werden auch mittelfristige, systemische Änderungen an der globalen Insolvenzordnung für Staaten diskutiert, etwa ein Staateninsolvenzverfahren, wie es u. a. die Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) oder auch der UN-Generalsekretär gefordert haben, oder andere Formate? Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?

8

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den beiden IWF-Fonds PRGT (Poverty Reduction and Growth Trust) und CCRT (Catastrophe Containment and Relief Trust) zur Bewältigung der Corona-Folgen zu?

a) Zu welchen Konditionen sollen die gegenüber den zuständigen Ausschüssen im Nachbericht zum G20-Finanzministertreffen im Juli 2020 in Aussicht gestellten 3 Mrd. Euro für den PRGT dem IWF zur Verfügung gestellt werden?

b) Erwägt die Bundesregierung, dass sich Deutschland auch über die im zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 beschlossenen 80 Mio. Euro hinaus am CCRT beteiligt? Falls ja, mit welcher Summe? Falls nein, warum nicht?

c) Wird sich die Bundesregierung beim PRGT und CCRT für eine Ausweitung der begünstigten Staaten bzw. für eine Veränderung der Kriterien (beispielsweise Grad der Überschuldung) einsetzen?

d) Welche weiteren Geber beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Summen je an den Fonds?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Analyse und insbesondere aus den Vorschlägen der UNCTAD (https://unctad.org/en/Public ationsLibrary/gdsinf2020d3_en.pdf) bezüglich der infolge der Corona-Pandemie drängender gewordenen Überschuldungsfragen?

a) Teilt die Bundesregierung die von der UNCTAD geäußerte Befürchtung, dass die Staatengemeinschaft wie in vorangegangenen Überschuldungskrisen „zu wenig und zu spät” (too little too late) reagiert, weil weder für Gläubiger noch für Schuldner ausreichend Anreize bestünden, der Situation angemessen zu begegnen, und wenn ja, inwiefern?

b) Wird sie sich insbesondere für den dritten Vorschlag (Einsetzung eines Expertengremiums mit dem Ziel der Schaffung einer multilateralen Organisation zum Umgang mit Staatsschulden) einsetzen?

10

Teilt die Bundesregierung die Prognosen des IWF für die Erholung der Wirtschaft (BIP-Wachstum) insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern (vgl. https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/0 6/24/WEOUpdateJune2020), und inwieweit wirken sich diese Annahmen auf die Schuldentragfähigkeit aus? Falls nein, welche eigenen Prognosen vertritt die Bundesregierung, bzw. welche macht sie sich zu eigen?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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