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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktueller Umsetzungsstand und offene Fragen zu GAIA-X

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2272822.09.2020

Aktueller Umsetzungsstand und offene Fragen zu GAIA-X

der Abgeordneten Dieter Janecek, Tabea Rössner, Dr. Anna Christmann, Dr. Danyal Bayaz, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Kai Gehring, Charlotte Hartnagel-Schneidewind, Filiz Polat, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit GAIA-X wollen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aus Frankreich und Deutschland zusammen mit weiteren europäischen Partnern einen föderalen, offenen und dezentralen Ansatz für eine europäische Dateninfrastruktur entwickeln. Auch vor dem Hintergrund der Debatte um die Marktdominanz US-amerikanischer IT-Unternehmen und der wachsenden Bedeutung von IT-Konzernen aus der Volksrepublik China gewinnt die Frage der Aufstellung deutscher und europäischer Unternehmen und Institutionen im Bereich Daten- und Cloud-Infrastrukturen in der politischen bzw. öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere auch in der Wirtschaft selbst, zunehmend an Bedeutung. Brisanz besitzt dies vor allem mit Blick auf weitreichende Rechts- und Datenschutzfragen, die aufgrund der derzeitigen Infrastruktur bis in den nachrichtendienstlichen Bereich hinein, etwa hinsichtlich des Zugriffs auf Infrastrukturen, bis heute nicht hinreichend geklärte Probleme mit sich bringen. Fehlende Alternativen stellen heute bereits ein massives Sicherheitsproblem dar. Die Frage der digitalen Souveränität Europas rückt dabei nicht zuletzt durch die jüngst sich verschärfende geopolitische Dimension digitalpolitischer und digitalwirtschaftspolitischer Auseinandersetzung zunehmend in den Fokus.

Die fragestellende Fraktion begrüßt prinzipiell den dezentralen, föderalen und europäischen Ansatz von GAIA-X. Dennoch stellt sich auch nach der Beantwortung von verschiedenen Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21077 sowie Bundestagsdrucksache 19/16434 eine Reihe von grundsätzlichen Fragen insbesondere zum denkbaren Zusammenspiel von GAIA-X und den etablierten und marktdominierenden US-amerikanischen Cloud-Anbietern, einer möglichen Rolle chinesischer Cloud-Anbieter sowie damit zusammenhängend Fragen von Datensicherheit, Datenschutz und Zugriffsrechten von Sicherheitsorganen. Offen ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion dabei auch, wie das Projekt GAIA-X, das nach Auskunft der Bundesregierung nicht selbst in den Cloud-Markt einsteigen soll, ohne eine maßgebliche Rolle nichteuropäischer Cloud-Anbieter erfolgreich aufgebaut werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Fanden von Seiten der Bundesregierung und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der französischen Regierung konkrete Gespräche mit Regierungen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beteiligung an GAIA-X statt, und falls ja, mit welchen Staaten, in welcher Form, auf welcher Ebene, und mit welchen Ergebnissen?

2

Inwieweit erachtet die Bundesregierung GAIA-X als mögliche Blaupause für ähnlich gelagerte Ansätze in anderen, außereuropäischen Staaten bzw. Regionen der Welt, und inwieweit fand durch die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechender Erfahrungsaustausch mit entsprechenden außereuropäischen Akteuren (Staaten, Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen und Institutionen) statt?

3

Erläutert es die Bundesregierung als erfolgsversprechend oder erfolgskritisch für das Gelingen von GAIA-X als offenes, dezentrales und föderales Projekt, dass sich eine größere Zahl von Unternehmen und Institutionen aus außereuropäischen Staaten, insbesondere aus Staaten wie beispielsweise Japan, Kanada, Südkorea, Australien oder Israel, beteiligen (bitte begründen)?

4

Welche jeweiligen Vor- und Nachteile ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus der Entscheidung, dass ausschließlich Unternehmen und Institutionen mit Sitz innerhalb der EU im Board of Directors von GAIA-X beteiligt sein können?

a) Fanden zwischen der Bundesregierung und außereuropäischen Akteuren (z. B. Regierungs-, Forschungs- und Unternehmensvertreterinnen und Regierungs-, Forschungs- und Unternehmensvertreter) Gespräche statt, in denen die Option einer Beteiligung dieser am Board of Directors erörtert wurde?

b) Wurde die Bundesregierung im Rahmen solcher Gespräche gebeten, sich entsprechend für eine solche Beteiligung einzusetzen, und wenn ja, mit welcher Konsequenz?

5

Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung nichteuropäische Unternehmen und Institutionen aus dem obersten Entscheidungsgremium der Gesellschaft ausgeschlossen?

6

Fanden von Seiten der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der französischen Regierung konkrete Gespräche mit der gegenwärtigen US-Administration oder mit Vertreterinnen und Vertretern des US-Kongresses über die Rolle des US Cloud Acts und dessen Relevanz im Kontext einer Mitwirkung US-amerikanischer Unternehmen an GAIA-X statt?

7

Fanden von Seiten der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der französischen Regierung konkrete Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern relevanter US-amerikanischer Cloud-Anbieter (namentlich AWS, Microsoft und IBM) über die Rolle des US Cloud Acts und dessen Relevanz im Kontext einer Mitwirkung an GAIA-X statt?

8

Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die französische Regierung eine Beteiligung US-amerikanischer Cloud-Anbieter, die nach derzeitiger Rechtslage auch mit ihren innerhalb der EU gelegenen Standorten dem US-Cloud-Act unterliegen, für möglich?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juli 2020, die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zu kippen, für die Beteiligung US-amerikanischer Cloud-Anbieter an GAIA-X, und wie plant die Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf GAIA-X, den Grundrechtsschutz nach dem Scheitern von „Privacy Shield“ auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen?

10

Hält die Bundesregierung eine Beteiligung von Unternehmen mit Hauptsitz innerhalb der Volksrepublik (VR) China bzw. im Geltungsbereich der Gesetzgebung der VR China bzw. innerhalb des Zugriffsbereichs der Sicherheitsorgane der VR China (einschließlich der Sonderverwaltungszonen) für möglich?

a) Falls ja, unter welchen Bedingungen und Einschränkungen?

b) Falls nein, wieso nicht?

11

Sind der Bundesregierung Widersprüche bekannt, die sich aus den Verpflichtungen aus den innerhalb von GAIA-X vereinbarten Regeln, dem Code of Conduct und Standards einerseits und regulatorischen Anforderungen, denen außereuropäische, an GAIA-X beteiligte oder interessierte Unternehmen andererseits unterliegen, namentlich solchen mit Sitz in den USA oder der VR China, ergeben, und wenn ja welche?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung im Kontext der Entwicklung des Projekts GAIA-X die im Mai vorgestellte Initiative „The Clean Network“ (https://www.state.gov/the-clean-network/) der gegenwärtigen US-Administration zur Schaffung eines „sauberen“ Internets?

13

Vor dem Hintergrund der erheblichen rechtlichen und faktischen Herausforderung der Beteiligung marktführender Cloud-Anbieter: Für wie realistisch erachtet es die Bundesregierung, dass das Projekt GAIA-X die hochgesteckten Erwartungen hinsichtlich der Schaffung einer offenen, dezentralen und föderalen Dateninfrastruktur tatsächlich erreichen und lange bestehende Vorsprünge existierender nichteuropäischer Cloud-Lösungen einholen kann (bitte begründen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Investitionskraft europäischer und deutscher Cloud-Anbieter im Vergleich zu den Milliarden-Investitionen US-amerikanischen Anbieter in Cloud-Infrastrukturen, und wie erfolgskritisch ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine europäische Cloud-Infrastrukturbranche für ein Gelingen von GAIA-X?

15

Gibt es von Seiten der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten weiterer EU-Staaten oder der EU-Kommission Überlegungen, nach dem Vorbild der Förderung der Mikroelektronik Unterstützung in vergleichbarer Größenordnung für die Entwicklung von Cloud-Dienstleistungen in Europa an europäische Cloud-Anbieter zu vergeben, und wenn ja, welche?

16

Inwieweit erachtet es die Bundesregierung im Kontext der Debatte um eine digitale Souveränität der EU als industriepolitisches Ziel und mit Blick auf Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit für notwendig, europäische Cloud-Anbieter gegenüber den marktdominierenden amerikanischen und chinesischen Akteuren zu stärken, und falls die Bundesregierung im Rahmen industriepolitischer Überlegungen das Ziel einer Stärkung deutscher bzw. europäischer Cloud-Anbieter verfolgt, wie plant die Bundesregierung, dieses Ziel zu verfolgen, nachdem GAIA-X ausdrücklich nicht die Aufgabe hat, eine Marktalternative auf dem Cloud-Markt zu werden?

17

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung eine eigene Beteiligung an GAIA-X bzw. der geplanten belgischen AISBL?

a) Bis wann plant die Bundesregierung eine diesbezügliche Entscheidung zu treffen?

b) Welche Bundesministerien sind in welcher Form bei der Entscheidungsfindung eingebunden?

c) Was sind, nach derzeitigem Diskussionsstand, aus der Sicht der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft (bitte benennen und begründen)?

18

Wurde inzwischen die geplante Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa (vgl. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/16434) begonnen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

In welcher Form wurden die Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa bisher in die Erarbeitung von Zertifizierungsvoraussetzungen einbezogen?

19

Wurden inzwischen Fragen der Verschlüsselung als eine Sicherheitsvoraussetzung im Rahmen des Projekts GAIA-X diskutiert, und falls ja, welche konkreten Techniken und Verfahren, und mit welchem Ergebnis (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16434)?

20

Wie und durch welche Maßnahmen wurde bzw. wird sichergestellt, dass sich GAIA-X, wie von Seiten der Bundesregierung bzw. der Projektpartner formuliert, an den europäischen Datenschutzgesetzen, Werten und Leitprinzipien wie Offenheit und Transparenz, Authentizität und Vertrauen, Souveränität und Selbstbestimmtheit, freier Marktzugang und europäische Wertschöpfung, Modularität und Interoperabilität sowie Nutzerinnenfreundlichkeit und Nutzerfreundlichkeit (siehe https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/das-projekt-gaia-x-executive-summary.pdf?__blob=publicationFile&v=20) orientiert?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit Wertschöpfung auf Basis von (Nutzerinnen- und Nutzer-)Daten auch Gemeinwohlziele erreicht werden?

22

Bezieht die Bunderegierung Erkenntnisse und Schlüsse aus dem gescheiterten ehemaligen Vorhaben, mit dem deutsch-französischen Quaero-Konsortium eine Konkurrenz zu Google aufzubauen, im Rahmen von GAIA-X mit ein, und wenn ja, welche?

23

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, spezifische Förderinstrumente zu schaffen, um eine aktive Mitwirkung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Start-ups bei GAIA-X zu unterstützen, und wenn ja, welche Unterstützungsangebote wären aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?

24

Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und der European Open Science Cloud (EOSC) stand die Bundesregierung bisher im Austausch, um eine Interoperabilität der Systeme zu gewährleisten?

25

Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die anvisierte Interoperabilität zwischen GAIA-X und NFDI, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16434 genannt, gewährleistet sein wird?

26

Inwiefern hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob Synergien zwischen GAIA-X und NFDI vorliegen, und zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gelangt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16434)?

Berlin, den 8. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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