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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausschreibung eines elektronischen Melderegisters zum Ersatz der sogenannten Aussteigekarten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2273722.09.2020

Ausschreibung eines elektronischen Melderegisters zum Ersatz der sogenannten Aussteigekarten

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grundlage des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV- DG) und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für Flüge aus Risikogebieten unter anderem festgelegt, dass Reisende vor dem Verlassen des Luftfahrzeugs in einem Formular, der „Aussteigekarte“, Angaben zum Flug und zur persönlichen Erreichbarkeit in den auf die Ankunft folgenden 30 Tagen zu machen haben (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/18555). Diese Maßnahme dient der Nachverfolgung von Kontakten, um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern (ebd.).

Derzeit steigen die Neuinfektionen mit dem Coronavirus wieder an (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html). Die steigenden Fallzahlen sollen vor allem mit der Rückkehr von Urlaubern aus den Ferien zu tun haben (https://www.tagesschau.de/inland/rki-corona-zahlen-107.html). Wer aus definierten Risikogebieten nach Deutschland einreisen möchte, muss bei der Einreise eine sogenannte Aussteigekarte manuell ausfüllen, welche wiederum an die Gesundheitsämter am Wohnsitz der Rückkehrer versandt werden. Dieser manuelle und analoge Vorgang scheint stark fehleranfällig zu sein, wie Pannen in Bayern darlegten (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/wieder-im-kreis-vertrauens-der-oeffentlichen-hand-innenministerium-will-it-firma-beauftragen-um-urlaubern-aus-risikogebieten-einreise-zu-erleichtern-doch-das-unternehmen-ist-umstritten/).

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich daher über eine Einführung eines digitalen Melderegisters für Reisende verständigt (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digitales-melderegister-fuer-reisende). Dieses digitale Melderegister soll dann auch die analogen „Aussteigekarten“ ersetzen (ebd.). Daher soll das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Medienberichten derzeit nach IT-Partnern in der Privatwirtschaft suchen, die ein digitales Melderegister implementieren sollen (ebd.). Als möglicher Partner für die Umsetzung wird die Beratungsfirma Accenture kolportiert (ebd.). Die Beratungsfirma Accenture, die wegen einer mutmaßlichen Affäre um dubiose Millionen-Berateraufträge (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/neue-dokumente-in-berater-affaere-bei-bundeswehr-aufgetaucht-haetten-diese-unterlagen-von-der-leyens-karriere-in-bruessel-gefaehrdet/) bei der Bundeswehr in den Fokus geraten war, soll nun vom BMI als möglicher Vertragspartner angedacht werden. Diesbezügliche Gespräche zwischen der Beratungsfirma Accenture und Vertretern des BMI hätten laut Medienberichten schon stattgefunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die derzeit manuell und analog auszufüllenden Aussteigezettel stark fehleranfällig sind, bei den Behörden (Land und Bund) großen Rückstau bei der Bearbeitung verursachen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, an welchen konkreten Umständen kann dies nach Informationen der Bundesregierung festgemacht werden?

2

In welchen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Missstände in Bezug auf die Aussteigezettel und behördlicher Rückstau bekannt, und um welche Missstände bzw. Pannen handelt es sich dabei?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aufgrund der Missstände bzw. Pannen mit Bezug auf die Aussteigezettel die Gesundheitsminister der Länder über die Einführung eines digitalen Melderegisters für Reisende verhandelt haben, die die analoge Aussteigekarte ersetzen soll, und wenn ja, inwiefern wurde dabei die Bundesregierung miteinbezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Ist es richtig, dass die Bundesregierung, respektive das BMI, derzeit die Umsetzung eines digitalen Melderegisters plant, das die analogen Aussteigekarten ersetzen soll (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wie soll die technische (Soft- und Hardware-)Umsetzung dieses Plans stattfinden?

5

Welche Daten werden nach Planung des BMI, wenn Frage 4 bejaht wurde, mit einem zu erstellenden digitalen Melderegister erhoben bzw. eingepflegt, und kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die hohen Datenschutzvorgaben dabei Berücksichtigung finden werden und auch kein Missbrauchsszenario wie bei den z. B. Corona-Gästelisten (https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-daten-missbrauch-in-restaurants-und-kneipen-wer-alles-interesse-an-den-nummern-hat-a-59d0fc94-afd2-4f97-91ec-393d36dc93c2) erfolgen wird?

6

Von welchen Behörden (Land und oder Bund) werden, wenn Frage 4 bejaht wurde, die in einem digitalen Melderegister erhobenen bzw. eingepflegten Daten eingesehen können, und zu welchen konkreten Zwecken?

7

Wann ist, wenn Frage 4 bejaht wurde, mit einer Umsetzung des digitalen Melderegisters frühestens zu rechnen?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bezüglich der Umsetzung eines digitalen Melderegisters das BMI mit der Beratungsfirma Accenture Gespräche geführt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welchen Inhalt?

9

Aus welchem konkreten Grund, wenn Frage 8 bejaht wurde, führte oder führt das BMI Gespräche mit der Beratungsfirma Accenture bezüglich der Umsetzung eines digitalen Melderegisters, obwohl Accenture wegen einer mutmaßlichen Affäre um dubiose Millionen-Berateraufträge bei der Bundeswehr in den Fokus geraten ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Kann die Bundesregierung, wenn Frage 4 bejaht wurde, bereits abschätzen, ob ein Auftrag im Rahmen bestehender Rahmenverträge erfolgen kann oder ob eine sogenannte Dringlichkeitsvergabe notwendig wird? Wenn eine Dringlichkeitsvergabe nötig wird, aus welchen Gründen könnte, nach Ansicht der Bundesregierung, eine Dringlichkeitsvergabe notwendig sein?

11

Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass mögliche Vergaben, wenn Frage 4 bejaht wurde, für das IT-Projekt „digitales Melderegister“ trotz der besonderen Dringlichkeit unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen werden?

12

Kann die Bundesregierung den Medienbericht bestätigen, dass das Unternehmen (Accenture) vom BMI ohne Ausschreibung die Umsetzung des neuen IT-Projekts digitales Melderegister erhält, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies ohne Ausschreibung (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/wieder-im-kreis-vertrauens-der-oeffentlichenhand-innenministerium-will-it-firma-beauftragen-um-urlaubern-aus-risiko-gebieten-einreise-zu-erleichtern-doch-das-unternehmen-ist-umstritten/)? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Empfehlung abgegeben hat, die Beratungsfirma Accenture nicht mit der Umsetzung des geplanten IT-Projekts „digitales Melderegister“ zu betrauen, und wenn ja, welchen Inhalt hatte die Empfehlung des BSI, und ist diese Empfehlung öffentlich einsehbar (https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/wieder-im-kreis-vertrauens-der-oeffentlichen-hand-innenministerium-will-it-firma-beauftragen-um-urlaubern-aus-risikogebieten-einreise-zu-erleichtern-doch-das-unternehmen-ist-umstritten/)?

Berlin, den 9. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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