Drohbriefserie sogenannter Revolutionärer Aktionszellen
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 9. September 2020 berichtete die dpa, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof schon längere Zeit gegen eine Gruppierung ermittelt, die sich Revolutionäre Aktionszellen (RAZ) nennt, und unter anderem Drohbriefe mit Patronenhülsen an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Baden-Württembergs Ministerpräsidenten sowie 14 Landesinnenminister bzw. Landessenatoren, den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das Bundesverfassungsgericht, mehrere Umweltpolitiker im Bundestag und weitere Personen geschickt haben soll. Laut Presseinformationen soll sich die RAZ auch dazu bekannt haben, Brandsatzbestandteile vor die Villa des Fleischunternehmers Clemens Tönnies gelegt und Brandsätze am Sitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg abgelegt und entzündet zu haben. Nach Informationen des „SPIEGELs“ gingen diesen Vorfällen vier Serien mit insgesamt mehr als 30 Drohschreiben voraus, denen Reizstoffpatronen, kleine Küchenmesser oder brennbare Flüssigkeiten samt Anzünder beilagen (dpa, 9. September 2020; Der Spiegel, 5. September 2020, Seite 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Gibt es eine allgemeine Bewertung der Bundesregierung, welche Bedrohung von den RAZ ausgeht beziehungsweise was für Taten von diesen gegenwärtig und zukünftig erwartet werden, und wenn ja, welchen Inhalts, und wurde diese allgemeine Bewertung seit Ende 2019 geändert, und wenn ja, inwiefern?
Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich der durch die mutmaßlich von den RAZ verschickten Schreiben entstandene konkrete Bedrohungslage, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Bedrohung ein, und inwiefern hat die Bundesregierung ihre Bewertung hinsichtlich dieser konkreten Bedrohungslage seit Ende 2019 geändert?
Sieht die Bundesregierung in den (falls nicht erwiesenen, gegebenenfalls möglichen) Taten, zu denen sich die RAZ bekannt haben sollen, eine neue Form oder Qualität, die es im Bereich des Linksextremismus so in den letzten zehn Jahren nicht gegeben hat, und/oder entsprechen die Taten bekannten Tatmustern im Bereich des Linksextremismus?
Belegen die den Schreiben beigefügten Patronenhülsen nach Einschätzung der Bundesregierung, dass Verfasserinnen oder Verfasser der Schreiben Zugang zu Waffen und Munition haben, sofern es sich um gebrauchte (bereits verschossene) konventionelle oder selbst hergestellte Munitionsteile handelt, beziehungsweise die Absicht haben könnten, selbst Munition herzustellen, sofern es sich um neue leer erworbene Hülsen handelt, und wie verhält es sich im vorliegenden Fall oder, sofern dazu im laufenden Verfahren keine Aussagen gemacht werden sollen, in vergleichbaren Fällen?
Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 4 und eine mögliche illegale Nutzung, dass in Deutschland Patronenhülsen sowie das zur Herstellung scharfer Munition erforderliche Werkzeug grundsätzlich frei erworben und lediglich für den Erwerb der sogenannten Treibladung beziehungsweise deren Ausgangsstoffe eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben ist, und ergeben sich für die Bundesregierung hierbei Wertungsunterschiede, oder erkennt sie, aufgrund der Tatsache, dass nur für Letzteres eine Überprüfung der individuellen Zuverlässigkeit vorausgesetzt wird, hierin eine relevante Regelungslücke?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Urheber der Anschläge und Drohbriefe vom 30. März 2009 bis 3. Dezember 2011, die sich damals selbst als RAZ bezeichneten, identisch sind mit den acht Jahre später auftretenden Urhebern der Drohbriefe ab Ende 2019 sowie der Anschläge am 2. bzw. 27. August 2020, die sich als RAZ bzw. MIEZE und WALF bezeichnen, und wenn ja, aufgrund welcher Umstände?
Oder was spricht dafür, dass es sich bei den aktuellen Tätern „um eine Neugründung oder eine zweite Generation“ jener gleichnamigen erstgenannten Gruppe handeln könnte (wie der „SPIEGEL“ a. a. O. fragte)?