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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Ausbildung der Bediensteten in der Steuerverwaltung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2281124.09.2020

Reform der Ausbildung der Bediensteten in der Steuerverwaltung

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und anderen Aspekten ändern sich auch die Anforderungen an die Beschäftigten in der Steuerverwaltung. Die Qualität der Finanzverwaltung insgesamt ist nicht zuletzt abhängig vom arbeitenden Personal in der Verwaltung.

Die Ausbildung für den Dienst in der Steuerverwaltung wird durch das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) sowie durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt.

Das StBAG legt die Grundlagen wie Dauer, Art der Ausbildung und die zu erbringenden Prüfungsleistungen fest. Die StBAPO trifft inhaltliche Regelungen zu den einzelnen Laufbahnen, Fächern, Anzahl der Lehrveranstaltungen, Benotung etc.

Entsprechend einer Mitteilung des Hessischen Finanzministers Michael Boddenberg vom 28. Juli 2020 (https://kinzig.news/6127/hessische-finanzverwaltung-1-000-neue-ausbildungs-und-studienplaetze-in-2020) kooperiert die Hessische Finanzverwaltung bei der Ausbildung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung mit diversen externen Hochschulen. So bildet Hessen zusammen mit der Hochschule RheinMain in Wiesbaden mit dem dualen Studium Wirtschaftsinformatik/eGovernment den IT-Nachwuchs für das Land aus. In Kooperation mit externen Hochschulen hat das Finanzressort 14 duale Studiengänge geschaffen. Das Finanzamt Kassel II bildet seit 2019 mit der Universität Kassel die Studierenden in Informatik für die Steuerfahndung aus.

Das Recht zur bundeseinheitlichen Regelung der Steuerbeamtenausbildung steht dem Bund gemäß Art 108 Absatz 2 des Grundgesetzes zu. Zur Qualitätsverbesserung und Qualitätserhaltung und um die Fachkompetenz aller Bediensteten der Finanzverwaltung in ganz Deutschland zu steigern, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von ihrer Gestaltungskompetenz Gebrauch machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Änderungen der Ausbildungsvorschriften wurden bisher von der Bundesregierung initiiert?

a) Welche dieser gesetzlichen Änderungen wurden am StBAG seit dem Jahr 2002 konkret vorgenommen, und aus welchem Grund?

b) Welche dieser Änderungen wurden an der StBAPO seit dem Jahr 2002 konkret vorgenommen, und aus welchem Grund?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen gesetzlichen Vorschriften (StBAG und StBAPO) in Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und die Veränderungen im Steuerrecht (ständig wachsende Komplexität des Steuerrechts, die steigende Anzahl an Steuergesetzen, Verordnungen und Anweisungen, die Steuerrechtsprechung)?

3

Welche Änderungen plant die Bundesregierung am StBAG oder an der StBAPO vorzunehmen?

4

Sind aus Sicht der Bundesregierung insbesondere im Hauptstudium des gehobenen Dienstes, das verstärkt der Vermittlung methodischer und sozialer Kompetenz sowie der Vertiefung steuerlicher Fachthemen dient, die großen Herausforderungen für die Anwendung von Informationstechnik außerhalb der berufspraktischen Ausbildung i. S. v. § 24 StBAPO ausreichend berücksichtigt?

5

Welchen konkreten Reformbedarf (Aufnahme neuer Studienfächer, Austausch von Studienfächern, Änderung der Stundenzahlen) sieht die Bundesregierung hinsichtlich der in der Anlage 4 zu § 15 StBAPO bzw. Anlage 10 zu § 19 StBAPO aufgelisteten Studienfächer und Mindeststunden?

6

Inwieweit führen nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die aktuellen Festlegungen im StBAG und in der StBAPO dazu, dass die Länder den IT-Nachwuchs für die Steuerverwaltung extern beschaffen bzw. die Ausbildung extern durch Kooperationen organisieren?

7

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung geprüft, um den Ländern einzuräumen, den IT-Nachwuchs für die Steuerverwaltung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes (gehobener und mittlerer Steuerverwaltungsdienst) integriert auszubilden?

8

Welche Gebiete der Steuerverwaltung sind der Bundesregierung bekannt, in denen ein besonderer Bedarf für IT-Nachwuchskräfte besteht, und bestehen Planungen, die Länder bei der Gewinnung von Nachwuchskräften für die Steuerverwaltung zu unterstützen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

9

Gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen, durch eine Anpassung des StBAG oder StBAPO die Länder bei der Ausbildung des IT-Nachwuchses sinnvoll zu unterstützen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

10

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Fortbildung der Bediensteten in der Finanzverwaltung zu vereinheitlichen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

a) Inwieweit hat die Bundesregierung von ihrer Gestaltungskompetenz gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 StBAG bereits Gebrauch gemacht?

b) Sieht die Bundesregierung einen Bedarf zur verbindlichen und bundeseinheitlichen Regelung der Fortbildung im mittleren und gehobenen Dienst?

c) Sieht die Bundesregierung Fortbildungsbedarf konkret in Hinblick auf die ständig wachsende Komplexität des Steuerrechts, die steigende Anzahl an Steuergesetzen, Verordnungen und Anweisungen, die Steuerrechtsprechung, und sieht sie Bedarf, die fortschreitende Digitalisierung entsprechend § 1 Abs. 2 Nummer 4 StBAG einheitlich zu gestalten, und wenn ja, welchen, wenn nein, warum nicht?

11

Wie viele Zusammenkünfte des Koordinierungsausschusses (KoA) gemäß § 8 Nummer 7 StBAG zur Sicherung der gleichbleibenden Ausbildung, Prüfung und Fortbildung sowie der einheitlichen Praxis bei der Einführung der Beamten in den höheren Dienst gab es seit dem Jahr 2002, und zu welchen Ergebnissen führten diese?

Berlin, den 10. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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