[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann,
Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/22859 –
Nationales COVID-19-Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Corona-Pandemie sind eine stärkere wissenschaftliche
Vernetzung, eine entschlossene Förderung der Forschungstätigkeiten sowie der
schnelle Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis unabdingbar.
Den Universitätsklinika in Deutschland kommt dabei eine besonders wichtige
Rolle zu, da sie wissenschaftliche Forschung und klinische Versorgung auf
höchstem Niveau verbinden. Die Fragestellenden begrüßen darum, dass die
Bundesregierung diese Aufgaben durch ein Forschungsnetzwerk unterstützen
möchte. Über die akute Bekämpfung von COVID-19 soll das
Forschungsnetzwerk auch langfristig die Vernetzung der Uniklinika vorantreiben und künftige
Pandemien vermeiden. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Forschungspolitik,
bleiben doch ungeahnte Potenziale von Forschungserkenntnissen unentdeckt,
wenn Daten nicht geteilt werden können und man nicht voneinander lernen
kann.
Nachdem die Resonanz auf die erste Bekanntgabe mit über 280 eingereichten
Ideenskizzen wie zu erwarten sehr groß war, nahm eine sog. Nationale
Taskforce (zu Aufgaben und Besetzung siehe
https://www.bmbf.de/de/faq-zum-nat
ionalen-forschungsnetzwerk-der-universitaetsmedizin-11570.html) eine
Auswahl vor und fasste verschiedene Konzepte in übergreifenden Themenfeldern
zusammen, die im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 gefördert
werden können. Zügige Vergabeverfahren sind wegen der Tragweite der
Pandemie von höchster Priorität, trotzdem dürfen bei der Transparenz und der
qualitativ hochwertigen Ausführung des Verfahrens aus Sicht der
Fragestellenden keine Abstriche gemacht werden. Zur genauen Arbeitsweise und dem
Umsetzungsstand der einzelnen Arbeitsvorhaben liegen derzeit jedoch nur
wenige öffentlich zugängliche Informationen vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23277
19. Wahlperiode 12.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
9. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Deutschland kommt den Universitätsklinika bei neuen medizinischen
Problemlagen eine besondere Rolle zu, da sie flächendeckende
Spezialkompetenzen aufweisen und Forschung und Versorgung unmittelbar miteinander
verbinden. Das Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 mit 150 Millionen Euro geförderten
„Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin zu Covid-19“ (kurz:
Netzwerk Universitätsmedizin – NUM) ist, den Beitrag der deutschen
Universitätsmedizin zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie zu bündeln und zu
stärken. In dem Vorhaben sollen die Maßnahmenpläne, Diagnostik- und
Behandlungsstrategien der Universitätsklinika und weiterer Akteure des
Gesundheitswesens systematisch zusammengeführt und ausgewertet werden mit dem Ziel,
das Pandemiemanagement und die Patientenversorgung schnell zu verbessern.
Des Weiteren sollen die Behandlungsdaten der Patientinnen und Patienten mit
Covid-19 einheitlich erhoben und zusammengeführt werden. Damit sollen
umfangreiche, standardisierte Datensets geschaffen werden, die fundierte
wissenschaftliche Analysen zu unterschiedlichen Fragestellungen ermöglichen.
Die Arbeiten des Netzwerks Universitätsmedizin werden durch eine Nationale
Task Force begleitet. Diese dient als Steuerungsgremium des Netzwerks der
inhaltlichen Abstimmung zwischen Universitätsmedizin und Politik. Sie
unterstützt das Netzwerk dabei, die Ausrichtung der Forschung an die sich
weiterentwickelnde Situation in der Pandemie anzupassen. Auch befasst sich die
Nationale Task Force mit der Einbeziehung verschiedener anderer Netzwerke
und Institutionen.
Zu Beginn des Vorhabens entwickelte sich die Pandemie sehr dynamisch und
es musste davon ausgegangen werden, dass sich auch in Deutschland eine
Überlastungssituation des medizinischen – insbesondere des
intensivmedizinischen – Bereiches einstellen könnte. Eine krisenhafte Zuspitzung der
Versorgungssituation konnte jedoch vermieden werden. Allerdings hat sich die
Einordnung von COVID-19 weg von einer reinen Atemwegserkrankung hin zu
einer systemischen Krankheit mit unterschiedlichen individuellen
Ausprägungen verändert. Somit hat sich der Bedarf an neuen Erkenntnissen von der
akuten Krisenbewältigung zur Begleitung einer voraussichtlich länger andauernden
Pandemie mit heterogenem Krankheitsbild verschoben.
Das Netzwerk Universitätsmedizin hat auf diese Situation reagiert und in einem
abgestimmten Prozess dreizehn Teilprojekte entwickelt, in denen die
vordringlichen Fragestellungen kooperativ und standortübergreifend bearbeitet werden.
Eine kurze Darstellung der Teilprojekte ist unter
https://www.netzwerk-universi
taetsmedizin.de/projekte im Internet abrufbar.
Die Koordinierung des „Nationalen Forschungsnetzwerks der
Universitätsmedizin zu Covid-19“ liegt bei der Charité – Universitätsmedizin Berlin
(Charité). Die Projektleitung in der Charité übernimmt hierbei die Aufgabe des
Erstzuwendungsempfängers, der die Fördermittel an die beteiligten
Universitätsklinika weiterleitet.
Die Umsetzung der nunmehr definierten Teilprojekte erfolgt auf Basis von
Anträgen der Letztzuwendungsempfänger an die Koordinierungsstelle und nach
der Prüfung und Entsperrung der Mittel für die Koordinierungsstelle durch den
Projektträger.
1. Wie, und aus welchen Gründen wurden die Mitglieder der Nationalen
Taskforce benannt, und welche Gründe waren ausschlaggebend dafür,
neben einem Vertreter der Charité jeweils einen Vertreter der
Universitätsklinika Heidelberg, Dresden und Köln auszuwählen?
2. Inwiefern wurden die anderen Universitätsklinika für eine Mitgliedschaft
in der Taskforce in Betracht gezogen?
3. Inwiefern wurden neben der Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz Hamburg und dem Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter der Länder in
Betracht gezogen, und was war ausschlaggebend für die
Auswahlentscheidung?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Mitglieder der Nationalen Task Force sind persönlich benannt worden und
nicht als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Einrichtungen bzw. ihrer Länder
oder der Länder allgemein. In der Task Force sollten verschiedene Perspektiven
mit Blick auf die Forschungsaufgabe des Netzwerks zusammengeführt werden.
Darüber hinaus sollten die Erfahrungen verschiedener Standorte oder Regionen
mit der neuen Pandemie in die Task Force eingebracht werden.
Ausschlaggebend für die Auswahl war auch die Bereitschaft der Personen, unter den
besonderen Bedingungen der Pandemie für die Aufgabe zur Verfügung zu stehen.
Personen aus anderen Universitätsklinika oder aus anderen Ländern wären als
Mitglied der Nationalen Task Force ebenso in Betracht gekommen.
4. Nach welchem Verfahren werden Entscheidungen in der Nationalen
Taskforce, insbesondere über die Bewilligung von Projektideen und
Anträgen oder den Zuschnitt und die Leitung von Themenbereichen,
getroffen, und inwiefern besitzen die Mitglieder ein unterschiedliches
Stimmrecht (insbesondere die beteiligten Bundesministerien und die Charité)?
5. Inwiefern wird sichergestellt, dass Befangenheiten bei der Vergabe von
Geldern ausgeschlossen sind, insbesondere wenn antragstellende
Universitätsklinika selbst in der Nationalen Taskforce vertreten sind?
6. Inwiefern entspricht die Zuwendungsentscheidung den „BMBF-üblichen
Verfahren“ (vgl. Einladung zur Mitarbeit im Nationalen COVID-19-
Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin vom 30. März 2020),
Forschungsmittel über eine Taskforce zu vergeben, in der Mitglieder von
antragstellenden Institutionen selbst vertreten sind?
Die Fragen 4 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Netzwerk Universitätsmedizin wird als einschließendes Großprojekt und
nicht als kompetitives Programm der Projektförderung umgesetzt. Ihm liegt ein
Förderantrag der Charité zugrunde, der durch den zuständigen, beliehenen
Projektträger nach enger Abstimmung mit dem BMBF bewilligt worden ist. Alle
36 Universitätsklinika Deutschlands sind dem Netzwerk Universitätsmedizin
nach Start des Vorhabens im April 2020 beigetreten.
Die inhaltliche Neuausrichtung des Vorhabens und die damit verbundene
Themendefinition für die Teilprojekte wurde durch das Netzwerk selbst
durchgeführt und im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Projektleitung von der
Charité koordiniert. Über ein Ideenportal wurde auf die breite Expertise der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller beteiligten Universitätsklinika
zurückgegriffen. Die Koordinierungsstelle an der Charité hat die Ideenskizzen
strukturiert und aufgearbeitet. Maßgeblich für die Auswahl der Themen war
insbesondere ihr Beitrag zu den Zielen des Gesamtvorhabens sowie das
Erfordernis einer breiten standortübergreifenden Kooperation zur Bearbeitung der
vorgesehenen Fragestellung. Die Themen für die Teilprojekte wurden daraufhin
mit der Nationalen Task Force diskutiert. Im Anschluss setzte die Charité die
Konkretisierungen zu diesen Forschungsaktivitäten und die anschließenden
administrativen Prozesse für die Beantragung der Mittelentsperrungen durch
den Projektträger in Gang.
Die Nationale Task Force hat nicht die Aufgabe, Entscheidungen über die
Bewilligung von Projektideen oder Anträgen oder über den Zuschnitt und die
Leitung von Themenbereichen zu treffen. Sie vergibt keine Fördermittel. Insofern
sind die Befangenheitsregeln, die bei Auswahlgremien des BMBF bei der
wettbewerblichen Auswahl von Förderanträgen gelten, nicht einschlägig.
Bei Entscheidungen der Task Force im Rahmen der ihr zugeordneten Aufgaben
haben die stimmberechtigten Mitglieder aus den Universitätskliniken, so auch
der Charité, ebenso wie die Mitglieder aus den Bundesministerien jeweils eine
Stimme.
7. Inwiefern ist eine Neu- bzw. Umbesetzung der Nationalen Taskforce
vorgesehen, wenn das „Netzwerk auch über COVID-19 hinaus von den
Nutzern nachgefragt wird und entsprechende Folgeaufträge erhält“ (vgl.
Konzept des Nationalen COVID-19-Forschungsnetzwerks der
Universitätsmedizin, Absatz 3)?
Die Nationale Task Force hat ihren Bestand im Rahmen des laufenden
Vorhabens „Nationales Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu Covid-19“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 verwiesen.
8. Wie viele der eingereichten Projektideen wurden in der ersten
Verfahrensstufe abgelehnt, weil für sie „andere, spezielle Förderformate
existieren“ (vgl. Rundschreiben Nr. 06/2020 der Koordinierungsstelle)?
9. Wie viele dieser vorab genannten Projektideen werden inzwischen nach
Kenntnis der Bundesregierung durch diese „anderen, speziellen
Förderformate“ unterstützt?
10. Welche Projektideen wurden aus anderen, inhaltlichen Gründen
abgelehnt (bitte jeweils die federführende Universitätsklinik nennen)?
11. Welche Themenbereiche wurden in der zweiten Verfahrensstufe als hoch
priorisiert, und für welche Projektideen wurden daraufhin ausführliche
Abstracts angefordert (Projektideen bitten nach Themenbereichen sortiert
und jeweils den Projekttitel, die federführende Universitätsklinik sowie
weitere beteiligte Partnerinstitutionen, den ursprünglich beantragten
Förderbedarf sowie die letztendlich gewährten Fördersummen durch die
Taskforce nennen)?
12. Wurden Forschungsgruppen proaktiv kontaktiert, um sie für eine
Forschungsförderung zu gewinnen, obwohl sie zunächst keine Ideenskizzen
eingereicht hatten?
Wenn ja, um welche Forschungsprojekte handelt es sich, und auf welcher
Grundlage wurde die Auswahl getroffen?
Die Fragen 8 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Prozess der inhaltlichen Neuausrichtung des Vorhabens und zu der damit
verbundenen Themendefinition für Teilprojekte liegt in der Verantwortlichkeit
des Zuwendungsempfängers. Von Seiten der Bundesregierung wurden keine
Forschungsgruppen proaktiv angesprochen und auch nicht zur Einreichung
einer Projektidee aufgefordert.
13. Bei welchen Themenbereichen und Koordinierungsgruppen haben
Universitätsklinika, die zugleich Teil der Nationalen Taskforce sind, die
(Co-)Federführung, und bei welchen Themenbereichen und
Koordinierungsgruppen sind kleine Universitätsklinika aus der Taskforce
federführend beteiligt?
Die federführenden Einrichtungen zu den Teilprojekten des Netzwerkes
Universitätsmedizin sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Mit Stand
30. September 2020 ist die Bearbeitung beim Projektträger für die Teilvorhaben
CEO-Sys, MethodCov und PallPan abgeschlossen. Die Angaben zu den
übrigen Vorhaben gelten vorbehaltlich der abschließenden Bearbeitung durch den
Projektträger, welche zügig vorgenommen wird.
Themenbereich Federführung
Nationale Forschungsdatenplattform zu Covid-19 (FoDaPl) Charité
Organstratifikation (Organo-Strat) Charité
Palliativmedizin (PallPan) LMU Klinikum München, Uniklinik Köln
Radiologie-Plattform (RACOON) Charité, Uniklinik Frankfurt
AKTIN-Notaufnahmeregister (AKTIN) Uniklinik Magdeburg, Uniklinik Aachen
Evidenzökosystem (Ceo-Sys) Uniklinik Freiburg (Dtsch. Cochrane Centrum)
Autopsieplattform (DEFEAT PANDEMIcs) Uniklinik Aachen, Uniklinik Hamburg
Methodennetzwerk (Method-COV) Uniklinik Düsseldorf, Uniklinik Magde-burg
Kohortenplattform (NAPKON) Uniklinik Frankfurt, Charité
Bundesweites Forschungsnetz „Angewandte Surveillance und
Testung” (B-FAST)
Universitätsmedizin Göttingen, Uniklinik
Köln
Bestimmung und Nutzung von SARS-CoV-2 Immunität
(COVIM) Uniklinik Köln, Charité
Pandemiemanagement (EViPan Unimed) Uniklinik Dresden, Uniklinik Frankfurt
Coordination on mobile pandemic apps best practice and
solution sharing (Compass) Uniklinik Mainz, Uniklinik Göttingen
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 12 verwiesen.
14. Inwiefern kam es nach der Bekanntgabe der Themenbereiche zu
freiwilligen Rücknahmen von Projektvorschlägen bzw. einem Verzicht auf
die Beteiligung an einem Themenbereich?
Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich, und inwiefern sind der
Bundesregierung die Gründe dafür bekannt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 12 verwiesen.
15. Inwiefern wurden diese beiden Verfahrensstufen durch ein
Expertenboard begleitet und warum wurde diese Begleitung im o. g.
Rundschreiben 06/2020 als „optional“ bezeichnet?
Wie wurde ggf. über die Besetzung dieses Boards entschieden, und wer
war Mitglied (bitte die zugehörige Institution nennen)?
Auf die Einrichtung eines Expertenboards wurde verzichtet. Stattdessen
wurden für alle eingereichten Konzepte durch die Charité schriftliche
Einzelgutachten von mindestens drei externen, unabhängigen Gutachtern eingeholt. Die
Auswahl der Gutachter erfolgte durch die Projektkoordination. Die Namen und
Institutionen obliegen der Vertraulichkeit.
Die Bezeichnung „optional“ im Rundschreiben der Projektkoordination wurde
gewählt, da zu diesem Zeitpunkt noch keine finale Entscheidung über den
Begutachtungsprozess vorlag.
16. Wie verteilt sich die Fördersumme von 150 Mio. Euro anteilig auf die
Sachverhalte „Aufbau der reinen Organisations- und
Vernetzungsstruktur“ und die „Förderung weiterer noch zu definierender Projekte“ (vgl.
Rundschreiben Nr. 01/2020 der Koordinierungsstelle)?
Die Fördersumme teilt sich auf in rund 12 Mio. Euro für den Aufbau der
Organisations- und Vernetzungsstruktur an den 36 beteiligten
Universitätskliniken und rund 138 Mio. Euro für die Förderung weiterer Projekte. Die genaue
Aufteilung auf die Teilprojekte ist derzeit Gegenstand der administrativen
Verfahren zur Entsperrung der Mittel für die jeweils Beteiligten.
17. Wie hoch ist insgesamt die Fördersumme pro Universitätsklinik, die aus
dem Nationalen Forschungsnetzwerk fließt (bitte absteigend nach
Fördersumme für alle beteiligten Klinika auflisten)?
Wie viel ist davon jeweils für die Sachverhalte „Aufbau Organisations-
und Vernetzungsstruktur“ und „Förderung weiterer Projekte“
vorgesehen?
Angesichts des noch andauernden Bearbeitungsstandes zu den Teilprojekten
(vgl. Antwort zu Frage 13) ist eine Zuordnung der Fördermittel zu den
einzelnen Universitätsklinika zurzeit noch nicht möglich.
18. Wie hoch ist die bisher abgerufene Fördersumme des Programms
insgesamt, und inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung der Bedarf
nach einer Erhöhung der Fördermittel?
Zunächst standen vor allem strukturierende Arbeiten im Vordergrund, während
die wissenschaftlichen Teilprojekte jetzt starten. Die Mittel können
rückwirkend abgerufen werden, d. h. der Stand der derzeit verausgabten Mittel kann
nicht exakt abgebildet werden. Eine Erhöhung der Fördermittel ist mit der
Neuorientierung des Vorhabens nicht verbunden.
19. Welche lokalen Taskforces, Koordinierungsstellen oder Arbeitsgruppen
haben sich neben der Nationalen Taskforce bereits gebildet, und wer sind
die Mitglieder?
Alle beteiligten Universitätskliniken haben eine Lokale Task Force etabliert.
Den Lokalen Task Forces gehören in der in der Regel zwei Ärztinnen/Ärzte
bzw. wissenschaftliche Mitarbeitende (Task Force Manager und Task Force
Referent) und eine Assistenz an. Daneben existiert die Koordinierungsstelle an
der Charité. Weitere Gremien sollen im Zuge der Etablierung der Teilprojekte
eingerichtet werden.
20. Wie weit ist die Identifikation eines geeigneten Lehrstuhls zur
Begleitung des Aufbaus einer nationalen Infektions-Surveillance inzwischen
fortgeschritten?
Wie ist der Lehrstuhl ggf. besetzt, und inwiefern stehen ihm Ressourcen
über das Forschungsnetzwerk zur Verfügung?
Aufgrund der Änderungen der Pandemielage wurde die ursprüngliche Planung
im Vorhaben, die Infektions-Surveillance auf einen Lehrstuhl zu fokussieren,
nicht mehr als sinnvoll erachtet. Es hat sich als erforderlich erwiesen, das
Thema differenziert zu betrachten und durch interdisziplinäre Forschung zu
bearbeiten. Die Infektions-Surveillance ist Gegenstand von mehreren der neu
definierten Teilprojekte, vornehmlich B-FAST, EViPan und AKTIN. So sollen
z. B. im Teilprojekt B-FAST nachhaltig einsetzbare, skalierbare und auf
zukünftige Pandemien übertragbare Surveillance- und Teststrategien entwickelt
und in unterschiedlichen Anwendungsbereichen erprobt werden. Als
Gesamtsystem soll eine Plattform aufgebaut werden, welche die Informationen
verfügbar macht.
21. Inwiefern liegen inzwischen abgestimmte Maßnahmenpläne zu den
Themenbereichen
– standardisierte Testung,
– Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Universitätsklinika in
Klinik und Forschung,
– kurzfristiger Aufbau aufsuchender Versorgungsangebote,
– kurzfristige Aufstockung von Intensivkapazitäten unter
Berücksichtigung innovativer Verfahren,
– Sicherung der Erfassung aller forschungs- und versorgungsrelevanten
Daten,
– evidenzbasierte Information der Bevölkerung und
– kurzfristige Schulung von Fachpersonal im Gesundheitswesen vor,
und wem stehen diese derzeit zur Verfügung?
22. Seit wann ist die „informative Vernetzung aller relevanten Diagnostik-
und Behandlungskapazitäten“ (vgl. Konzept des Forschungsnetzwerks,
Arbeitspaket 1) abgeschlossen?
23. Wie viele zusätzliche Laborkapazitäten zur Schließung von Lücken in
der Testung wurden durch das Forschungsnetzwerk inzwischen
geschaffen (vgl. Arbeitspaket 2)?
24. Welche „einsatzbereiten Technologien (…) für die COVID-19-
Bewältigung“ wurden inzwischen durch das Forschungsnetzwerk gesammelt und
geprüft, und welche davon werden zum Einsatz gebracht (vgl.
Arbeitspaket 3)?
25. Zu welchen Themenfeldern wurden inzwischen „Informationsangebote
entwickelt und bereitgestellt“ (vgl. Arbeitspaket 4), und warum sind
diese derzeit nicht auf der Website des Forschungsnetzwerks zu finden?
26. Welche „Schulungsangebote für Fachkräfte“ zur Übertragung der
Forschungserkenntnisse in die Praxis werden inzwischen angeboten, und
wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
daran teilgenommen (vgl. Arbeitspaket 5)?
27. Welche Erkenntnisse liegen aus dem Bereich „Arbeitsfähigkeit und
Epidemiologie“ inzwischen vor (vgl. Arbeitspaket 6), und inwiefern fließen
diese in politisches Handeln ein?
28. Wie viele „forschungsorientierte Outreach-Teams zur Gewinnung,
Sicherung und Zusammenführung von Daten und Proben“ wurden inzwischen
aufgebaut, und in welchen Regionen wurden diese bislang eingesetzt
(vgl. Arbeitspaket 7)?
29. Was ist der Umsetzungsstand hinsichtlich der geplanten „Entwicklung
einer App zur Datenerfassung auf mobilen Geräten inkl. möglicher
Datenzusammenführung“ (vgl. Arbeitspaket 7)?
Die Fragen 21 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Arbeiten mit Bezug auf die Phase 1 der ursprünglichen Arbeitsplanung
(Initiale Vernetzungs- und Koordinierungsmaßnahmen) sind zügig abgearbeitet
worden. Neben der Einrichtung der Nationalen Task Force, dem Beitritt der
36 Universitätsklinika und der Einrichtung von Lokalen Task Forces wurden
Arbeiten zum Pandemiemanagement und Vorabreiten für den Aufbau der
Dateninfrastruktur durchgeführt.
Es wurden Maßnahmen im Rahmen des Pandemiemanagements strukturiert
erhoben. Hierfür hat die Koordinierungsstelle an der Charité Informationen bei
den Netzwerkpartnern abgefragt, u. a. zu den Themenbereichen Prognose-/
Simulationswerkzeuge für zu erwartende Patientenzahlen, Konzept zur
Mitarbeitertestung, Steuerung von (Intensiv-)Bettenkapazitäten und
Personalgewinnung und -Schulung.
Außerdem wurde ein Kerndatensatz für Covid-19 in enger Zusammenarbeit mit
der Medizininformatik-Initiative und führenden Akteuren des
Gesundheitssystems mit international anschlussfähigen Formatvorgaben definiert. Basierend
auf dieser Festlegung sollen Covid-19-bezogene Daten über alle Unikliniken
hinweg einheitlich gesammelt und für eine spätere Auswertung
zusammengeführt werden.
Die Veränderung der Pandemielage zeichnete sich bereits wenige Wochen nach
dem Projektstart ab. In Folge der inhaltlichen Neuausrichtung des Vorhabens ist
die Detailplanung zur Phase 2 nicht mehr maßgeblich. Die neuen Teilprojekte
greifen jedoch die Aspekte der ursprünglichen Arbeitspakete auf.
30. Inwiefern ist die europäische internationale Vernetzung mit
Forschungseinrichtungen im Ausland derzeit Teil des Forschungsnetzwerks?
Eine formalisierte Zusammenarbeit mit internationalen Standorten innerhalb
und außerhalb von Europa ist nicht Teil des Forschungsnetzwerks, da der
weitere Aufbau des Netzwerks und der Start der Forschungsarbeiten in den
Teilprojekten zunächst vordringlich ist. Die beteiligten Forschergruppen
kooperieren jedoch auf vielfältige Weise mit wissenschaftlichen Partnern im Ausland,
weil die internationale Ausrichtung der Wissenschaft im Bereich der
medizinischen Forschung gerade bei neuen, komplexen oder dynamischen
Themenbereichen unabdingbar ist.
31. Welche Bedarfe sieht die Bundesregierung bei der Vernetzung der
Forschung von Universitätsklinika und weiteren forschenden Kliniken in
Deutschland jenseits der akuten Bedarfe aufgrund der Corona-Pandemie?
32. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch über die Corona-Pandemie
hinaus, dauerhaft die Vernetzung der Forschung von Universitätsklinika
und weiterer forschender Kliniken in Deutschland finanziell zu
unterstützen, und wenn ja, in welchem Umfang, und wie konkret soll eine solche
Förderung aussehen?
Die Fragen 31 und 32 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt, dass das Netzwerk Universitätsmedizin bereits
jetzt strukturelle Auswirkungen auf die Gesamtheit der Universitätsklinika in
Deutschland erzielt hat.
Eine Analyse der Bedarfe für die Vernetzung der Forschung von
Universitätsklinika und weiteren forschenden Kliniken in Deutschland jenseits der akuten
Bedarfe aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung nicht
vorgenommen.
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ISSN 0722-8333]